2666/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.04.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-13.000/0006-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017  W i e n

 

 

 

Wien, am 26. April 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2698/J-NR/2005 betreffend mangelndes Interesse des Bundesministers an legistischer Qualität, besonders hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des Bundeshaushaltsgesetzes, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 1. März 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Weshalb hat das BMVIT beim Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957 und das Schifffahrtsgesetz geändert werden, die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?

 

Antwort:

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzesentwurfes entsprechen den Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes und wurden vom Bundesministerium für Finanzen auch nicht in Kritik gezogen, zumal es sich um die Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Verpflichtungen handelt.

 

Fragen 2 und 3:

Weshalb hat das BMVIT beim Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz mit dem das Bundesbahngesetz 1992, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Hochleistungsstreckengesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“ geändert werden (Bundesbahnstrukturgesetz 2003) die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?

 

Weshalb hat das BMVIT beim Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gesetz zur Neuordnung des Dienstrechts der Österreichischen Bundesbahnen und deren Rechtsnachfolge-Unternehmen erlassen wird (ÖBB-Dienstrechtsgesetz - ÖBB-DRG), mit dem das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz, aufgehoben wird, und mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Angestelltengesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetz nicht eingehalten?

 

Antwort:

Es trifft nicht zu, dass bei der Aussendung zur Begutachtung der angesprochenen Ministerialentwürfe die Bestimmung des Bundeshaushaltsgesetzes, wonach die finanziellen Auswirkungen darzustellen sind, nicht eingehalten wurde. Angaben im Sinne dieser Gesetzesbestimmung wurden bereits bei der Aussendung zur Begutachtung getroffen. Im Übrigen kam es aufgrund der Ergebnisse der Begutachtung dann zu einer Überarbeitung des Gesetzesentwurfes für ein Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und auch zu einer ergänzten Darstellung der finanziellen Auswirkungen in der Regierungsvorlage.

 

Frage 4:

Wieso ist der Entwurf für ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Agentur für Verkehrssicherheit und die Errichtung des Bundesamtes für Verkehrssicherheit (GZ 100501/5-SL II/04), datiert mit 2.6.2004, wie vom BMF mit mehreren Rufzeichen hervorgehoben (GZ 040051/97-I/4/04), erst am 14.6.2004 im BMF eingelangt?

 

Antwort:

Dieser Entwurf samt Anschreiben wurde nach Fertigstellung mit 2.6.2004 datiert und ist nach ressortinterner Approbation versendet worden. Der Beginn der Begutachtungsfrist richtet sich nach dem Zustelldatum.

 

Frage 5:

Zum Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957 und das Schifffahrtsgesetz geändert werden, wurden an das Präsidium des Nationalrats 26 Stellungnahmen übermittelt (Bundesministerien für auswärtige Angelegenheiten, Landesverteidigung, Inneres, Finanzen, Justiz; Völkerrechtsbüro; Bundeskanzleramt; Bundeskanzleramt/Sektion III - Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform; Rechnungshof; Ämter der Steiermärkischen, Wiener, Tiroler, Salzburger, Burgenländischen, Vorarlberger, Niederösterreichischen Landesregierung; UVS NÖ; Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen; Präsidentenkonferenz der LWK; Allgemeine Unfallversicherungsanstalt; Österreichische Ärztekammer; Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte; Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten; ARBÖ; ÖAMTC; Österreichischer Rechtsanwaltskammertag; Wirtschaftskammer Österreich). Erst durch derart zahlreiche Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen des BMVIT werden Fehler verfassungsrechtlicher und fachlicher Art entdeckt und korrigiert.

 

Wie hoch schätzen Sie die Kosten, die insgesamt bei der Begutachtung dieses Ministerialentwurfes a) den Ministerien und anderen Dienststellen des Bundes, b) der stellungnehmenden Einrichtungen insgesamt entstanden sind?

 

Antwort:

Die Kosten, die in einem Begutachtungsverfahren den einzelnen angeschriebenen Stellen entstehen, lassen sich für das bmvit nicht abschätzen. Sie werden etwa von der Intensität der Auseinandersetzung mit einem Begutachtungsentwurf und der Art und dem Umfang des Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozesses in den jeweiligen Stellen abhängig sein.

 

Fragen 6 und 7:

Wurde bereits eine korrigierte Fassung des Entwurfes für ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Agentur für Verkehrssicherheit und die Errichtung des Bundesamtes für Verkehrssicherheit erstellt?

 

Gibt es bereits eine Zustimmung des BMF zu einem korrigierten Entwurf für ein solches Bundesgesetz?

 

Antwort:

Ich habe derzeit nicht die Absicht, diesen Entwurf in der Form des Begutachtungsentwurfes weiterzuverfolgen. Dies deshalb, da die erforderlichen Bestimmungen für eine Neustrukturierung der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge bereits in der 25. KFG-Novelle beschlossen wurden und mit 31.12.2004 in Kraft getreten sind. Der Bundesminister für Finanzen hat der Regierungsvorlage zur 25. KFG-Novelle im Ministerrat vom 9.11.2004 zugestimmt. Ebenso zur Regierungsvorlage für ein Unfalluntersuchungsgesetz, die zu 681 dB im Parlament für eine Behandlung im Verkehrsausschuss zugewiesen wurde.

 

Frage 8:

Weshalb hat das BMVIT beim Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (Interoperabilitäts-gesetz Hochgeschwindigkeitsbahnsystem - IG-HGBS) (XXI Gesetzgebungsperiode) die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?

 

Antwort:

Es trifft auch in diesem Fall nicht zu, dass bei der Aussendung zur Begutachtung des Ministerialentwurfes für eine Änderung des Eisenbahngesetzes die Bestimmung des Bundeshaushaltsgesetzes, wonach die finanziellen Auswirkungen darzustellen sind, nicht eingehalten wurden. Auch in diesem Fall wurden die der Art der Materie entsprechenden Aussagen getroffen.

 

Frage 9:

Weshalb hat das BMVIT beim noch immer offenen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Verkehrssicherheitsbehörde (Verkehrssicherheitsgesetz) erlassen und das Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz), das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960), das Bundesgesetz vom 2. Dezember 1957 über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz), das Bundesgesetz vom 13. Feber 1957 über das Eisenbahnwesen (Eisenbahngesetz 1957) und das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Schifffahrtsgesetz) geändert werden (Verkehrssicherheitsbehörde-Errichtungsgesetz; XXI Gesetzgebungsperiode) die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?

 

Antwort:

Unter Hinweis auf meine Antwort zu den Fragen 6 und 7 halte ich fest, dass dieser Entwurf gemäß den Richtlinien des Ausgliederungshandbuches des BMF und nach den Anforderungen des Bundeshaushaltsgesetzes erstellt worden ist. Es ist der Zweck eines Begutachtungsverfahrens als fixer Bestandteil einer möglichst breiten Meinungs- und Entscheidungsbildung, Vorschläge bzw. Entwürfe für gesetzliche Massnahmen zu diskutieren. So hat auch das BMF in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass offene Punkte in einer Besprechung zu klären wären. Diese Gespräche haben stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass vorläufig auf die Gründung einer privatrechtlich organisierten Struktur neben jener der staatlichen der Bundesanstalt für Verkehr verzichtet wird.       

 

Fragen 10 bis 12:

Welche Gründe sehen Sie für dieses auffällige Scheitern Ihres Ressorts bei der Einhaltung des Bundeshaushaltsgesetzes?

 

Welche Konsequenzen a) haben sie bereits, b) werden Sie im Sinne besserer Qualität und geringeren Kostenaufwands Dritter in diesem Zusammenhang setzen?

 

Besteht die Möglichkeit, dass das BMF dem BMVIT hier mit der offensichtlich erforderlichen Unterstützung beisteht?

 

Antwort:

Im Hinblick auf meine obigen Ausführungen, kann von einem Scheitern meines Ressorts keine Rede sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen