2666/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.04.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-13.000/0006-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2698/J-NR/2005 betreffend mangelndes Interesse des
Bundesministers an legistischer Qualität, besonders hinsichtlich der Einhaltung
der Vorgaben des Bundeshaushaltsgesetzes, die die Abgeordneten Moser,
Freundinnen und Freunde am 1. März 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Weshalb hat das BMVIT beim
Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz)
und das Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957 und
das Schifffahrtsgesetz geändert werden, die Bestimmungen des
Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?
Antwort:
Die Darstellung der finanziellen
Auswirkungen dieses Gesetzesentwurfes entsprechen den Bestimmungen des
Bundeshaushaltsgesetzes und wurden vom Bundesministerium für Finanzen auch
nicht in Kritik gezogen, zumal es sich um die Umsetzung
gemeinschaftsrechtlicher Verpflichtungen handelt.
Fragen 2 und 3:
Weshalb hat das BMVIT
beim Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz mit dem das Bundesbahngesetz
1992, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das
Hochleistungsstreckengesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner
Eisenbahn GmbH“ geändert werden (Bundesbahnstrukturgesetz 2003) die Bestimmungen
des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?
Weshalb hat das BMVIT
beim Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gesetz zur
Neuordnung des Dienstrechts der Österreichischen Bundesbahnen und deren
Rechtsnachfolge-Unternehmen erlassen wird (ÖBB-Dienstrechtsgesetz - ÖBB-DRG),
mit dem das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz, aufgehoben wird, und mit dem das
Arbeitsverfassungsgesetz, das Angestelltengesetz und das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz geändert werden, die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetz
nicht eingehalten?
Antwort:
Es trifft nicht
zu, dass bei der Aussendung zur Begutachtung der angesprochenen
Ministerialentwürfe die Bestimmung des Bundeshaushaltsgesetzes, wonach die
finanziellen Auswirkungen darzustellen sind, nicht eingehalten wurde. Angaben
im Sinne dieser Gesetzesbestimmung wurden bereits bei der Aussendung zur
Begutachtung getroffen. Im Übrigen kam es aufgrund der Ergebnisse der
Begutachtung dann zu einer Überarbeitung des Gesetzesentwurfes für ein
Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und auch zu einer ergänzten Darstellung der
finanziellen Auswirkungen in der Regierungsvorlage.
Frage 4:
Wieso ist der Entwurf für
ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Agentur für Verkehrssicherheit und
die Errichtung des Bundesamtes für Verkehrssicherheit (GZ 100501/5-SL II/04),
datiert mit 2.6.2004, wie vom BMF mit mehreren Rufzeichen hervorgehoben (GZ
040051/97-I/4/04), erst am 14.6.2004 im BMF eingelangt?
Antwort:
Dieser Entwurf samt Anschreiben
wurde nach Fertigstellung mit 2.6.2004 datiert und ist nach ressortinterner
Approbation versendet worden. Der Beginn der Begutachtungsfrist richtet sich
nach dem Zustelldatum.
Frage 5:
Zum Ministerialentwurf betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet
wird (Unfalluntersuchungsgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem das
Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957 und das Schifffahrtsgesetz geändert
werden, wurden an das Präsidium des Nationalrats 26 Stellungnahmen übermittelt
(Bundesministerien für auswärtige Angelegenheiten, Landesverteidigung, Inneres,
Finanzen, Justiz; Völkerrechtsbüro; Bundeskanzleramt; Bundeskanzleramt/Sektion
III - Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform; Rechnungshof; Ämter der
Steiermärkischen, Wiener, Tiroler, Salzburger, Burgenländischen, Vorarlberger,
Niederösterreichischen Landesregierung; UVS NÖ; Berufsverband Österreichischer
Psychologinnen und Psychologen; Präsidentenkonferenz der LWK; Allgemeine Unfallversicherungsanstalt;
Österreichische Ärztekammer; Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte;
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten; ARBÖ; ÖAMTC;
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag; Wirtschaftskammer Österreich). Erst
durch derart zahlreiche Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen des BMVIT werden
Fehler verfassungsrechtlicher und fachlicher Art entdeckt und korrigiert.
Wie hoch schätzen Sie die Kosten,
die insgesamt bei der Begutachtung dieses Ministerialentwurfes a) den
Ministerien und anderen Dienststellen des Bundes, b) der stellungnehmenden
Einrichtungen insgesamt entstanden sind?
Antwort:
Die Kosten, die in einem
Begutachtungsverfahren den einzelnen angeschriebenen Stellen entstehen, lassen
sich für das bmvit nicht abschätzen. Sie werden etwa von der Intensität der
Auseinandersetzung mit einem Begutachtungsentwurf und der Art und dem Umfang
des Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozesses in den jeweiligen Stellen
abhängig sein.
Fragen 6 und 7:
Wurde bereits eine korrigierte
Fassung des Entwurfes für ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Agentur
für Verkehrssicherheit und die Errichtung des Bundesamtes für
Verkehrssicherheit erstellt?
Gibt es bereits eine Zustimmung des
BMF zu einem korrigierten Entwurf für ein solches Bundesgesetz?
Antwort:
Ich habe derzeit nicht die Absicht,
diesen Entwurf in der Form des Begutachtungsentwurfes weiterzuverfolgen. Dies
deshalb, da die erforderlichen Bestimmungen für eine Neustrukturierung der
Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge bereits in der 25. KFG-Novelle beschlossen
wurden und mit 31.12.2004 in Kraft getreten sind. Der Bundesminister für
Finanzen hat der Regierungsvorlage zur 25. KFG-Novelle im Ministerrat vom
9.11.2004 zugestimmt. Ebenso zur Regierungsvorlage für ein
Unfalluntersuchungsgesetz, die zu 681 dB im Parlament für eine Behandlung im
Verkehrsausschuss zugewiesen wurde.
Frage 8:
Weshalb hat das BMVIT beim
Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Interoperabilität des
transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (Interoperabilitäts-gesetz
Hochgeschwindigkeitsbahnsystem - IG-HGBS) (XXI Gesetzgebungsperiode) die
Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?
Antwort:
Es trifft auch in diesem Fall nicht zu, dass bei der Aussendung zur Begutachtung des Ministerialentwurfes für eine Änderung des Eisenbahngesetzes die Bestimmung des Bundeshaushaltsgesetzes, wonach die finanziellen Auswirkungen darzustellen sind, nicht eingehalten wurden. Auch in diesem Fall wurden die der Art der Materie entsprechenden Aussagen getroffen.
Frage 9:
Weshalb hat das BMVIT beim noch immer offenen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Verkehrssicherheitsbehörde (Verkehrssicherheitsgesetz) erlassen und das Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz), das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960), das Bundesgesetz vom 2. Dezember 1957 über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz), das Bundesgesetz vom 13. Feber 1957 über das Eisenbahnwesen (Eisenbahngesetz 1957) und das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Schifffahrtsgesetz) geändert werden (Verkehrssicherheitsbehörde-Errichtungsgesetz; XXI Gesetzgebungsperiode) die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?
Antwort:
Unter Hinweis auf meine Antwort zu
den Fragen 6 und 7 halte ich fest, dass dieser Entwurf gemäß den Richtlinien
des Ausgliederungshandbuches des BMF und nach den Anforderungen des
Bundeshaushaltsgesetzes erstellt worden ist. Es ist der Zweck eines
Begutachtungsverfahrens als fixer Bestandteil einer möglichst breiten Meinungs-
und Entscheidungsbildung, Vorschläge bzw. Entwürfe für gesetzliche Massnahmen
zu diskutieren. So hat auch das BMF in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass
offene Punkte in einer Besprechung zu klären wären. Diese Gespräche haben
stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass vorläufig auf die Gründung einer privatrechtlich
organisierten Struktur neben jener der staatlichen der Bundesanstalt für
Verkehr verzichtet wird.
Fragen 10 bis 12:
Welche Gründe sehen Sie für dieses
auffällige Scheitern Ihres Ressorts bei der Einhaltung des
Bundeshaushaltsgesetzes?
Welche Konsequenzen a) haben sie
bereits, b) werden Sie im Sinne besserer Qualität und geringeren Kostenaufwands
Dritter in diesem Zusammenhang setzen?
Besteht die Möglichkeit, dass das
BMF dem BMVIT hier mit der offensichtlich erforderlichen Unterstützung
beisteht?
Antwort:
Im Hinblick auf meine obigen
Ausführungen, kann von einem Scheitern meines Ressorts keine Rede sein.
Mit freundlichen Grüßen