2667/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.04.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0010-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2703/J-NR/2005 betreffend erneuter
offensichtlicher Postenschacher im Einflussbereich des derzeitigen
Verkehrsministers und Vizekanzlers samt fragwürdigem Vollzug des
Stellenbesetzungsgesetzes und des Schieneninfrastrukturgesetzes, die die
Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 02. März 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
Auf die letztendlich doch unseriösen Vorbemerkungen
zur Anfrage möchte ich nur mit
einer grundsätzlichen Bemerkung eingehen. Ich stelle leidenschaftslos
fest, dass die Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder in einem
Ministerbüro für mich von vornherein kein Berufsausschließungsgrund bzw.
Berufsausübungsverbot ist. Wenn Mitglieder von Parteien oder Mitarbeiter aus
Ministerbüros die Anforderungen einer Ausschreibung erfüllen und eine zur
Objektivität verpflichtende Stellenbesetzungskommission mir einen
entsprechenden Vorschlag unterbreitet, sehe ich keinen Grund, Ihre in der Anfrage
vorgegebene unfaire Richtung einzuschlagen.
Frage 1:
Können Sie ausschließen, dass der derzeitige für
Schienen- und Seilbahnen zuständige Mitarbeiter im überfüllten Ministerbüro von
BM Gorbach (dem Verkehrsministerbüro, nicht dem ebenfalls überfüllten und
parallel "arbeitenden" Vizekanzlerbüro) bereits als Geschäftsführer
der SCHIG feststeht?
Antwort:
Wenn sich der von Ihnen erfragte Ausschluss auf den
Zeitpunkt bezieht, an dem die Anfrage gestellt wurde, dann ist diese Frage mit
ja zu beantworten, denn ich habe als Vertreter der Eigentumsrechte an der SCHIG
zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden gehabt. Wenn nicht, ist die Frage
nunmehr mit nein zu beantworten.
Frage 2:
Wie lässt es sich mit dem Stellenbesetzungsgesetz
in Einklang bringen, dass bereits lange vor dem Ende der Ausschreibungsfrist
der Name des erfolgreichen Bewerbers öffentlich kolportiert wird?
Antwort:
Es ist mir unbekannt, wer und wann, welche
möglichen Namen um die Bewerbung eines Geschäftsführers der SCHIG einer
allgemeinen Öffentlichkeit gegenüber kolportiert hat.
Fragen 3 und 4:
Handelt es sich bei einem der beiden
SCHIG-Spitzenposten um ein "Lehen" der FPÖ, das von einem an den
anderen Parteigänger weitergegeben wird?
Halten Sie es nicht für vordringlicher, Fachleute
anstatt von Parteigängern in solchen Positionen einzusetzen?
Antwort:
Hier verweise ich auf meine grundsätzliche
Bemerkung zur Vorbemerkung zu dieser Anfrage.
Frage 5:
Ist es zutreffend, dass Ihr angesprochener
derzeitiger Mitarbeiter vor seinem Wechsel in Ihr überfülltes Ministerbüro nur
ca. ein Jahr bei den ÖBB tätig war, wo sein Mentor ein aus einem TV-Bericht
über illegale Massenquartiere für ausländische MitbürgerInnen bekannter vormaliger
Bundesmandatar der FPÖ war, der nach diesem TV-Beitrag sogar aus der Wiener FPÖ
ausgeschlossen wurde?
Antwort:
Ich weiß nicht, was sie mit dieser Frage meinen
könnten, zumal sich diese meines Erachtens nicht auf die Ausschreibung der
Funktion eines Geschäftsführers der SCHIG bezieht.
Frage 6:
Ist es zutreffend, dass Ihr angesprochener
derzeitiger Mitarbeiter, dessen Versorgung bei der SCHIG bevorstehen soll, sich
bei den ÖBB ausschließlich mit Beteiligungen des Geschäftsbereichs
Personenverkehr, z.B. Nebenbetrieben und Gaststätten auf Bahnhöfen etc.
beschäftigt hat?
Antwort:
Bezüglich der Bewerbung um die Funktion eines
Geschäftsführers der SCHIG sind keine Gerüchte oder politische Unterstellungen
Voraussetzung, sondern es sind die Ausschreibungskriterien und deren Erfüllung
bzw. deren Nichterfüllung von ausschließlichem Interesse.
Frage 7:
Können Sie ausschließen, dass Ihr angesprochener
derzeitiger Mitarbeiter somit im Ministerbüro erstmals mit ernsthaften
eisenbahn-fachspezifischen Themen konfrontiert wurde?
Antwort:
Ja, das kann ich ausschließen.
Frage 8:
Können Sie bestätigen, dass zum Zeitpunkt der
Aufnahme Ihres angesprochenen derzeitigen Mitarbeiters bei den ÖBB dort zudem
ein Aufnahmestopp verhängt war?
Antwort:
Die Frage nach dem Zusammenhang zwischen der
Besetzung eines Geschäftsführers bei der SCHIG, dem Aufnahmestopp bei den ÖBB
und meinem Ministerbüro kann ich nicht nachvollziehen. Daher kann die Frage nur
mit Nein beantwortet werden.
Frage 9:
Welche Qualifikation sind für den für die
Versorgung Ihres derzeitigen Mitarbeiters vorgesehenen Posten bei der SCHIG
erforderlich?
Antwort:
Die Qualifikationen für die Betrauung mit der
Funktion eines Geschäftführers der SCHIG ergeben sich aus den
Ausschreibungsbedingungen und nicht aus etwaigen Alimentierungsüberlegungen.
Frage 10:
Ist es richtig, dass sich neben dem vorgesehenen
"Ausschreibungs"gewinner auch wesentlich besser qualifizierte
KandidatInnen beworben haben?
Antwort:
Nein, das ist nicht richtig.
Fragen 11 bis 23:
Ist es richtig, dass die Aufgaben der SCHIG mit der
Bahnreform und damit per 1.1.2005 massiv verändert und dabei eingeschränkt
wurden?
Können Sie angeben, aus welchem Grund (außer einem
"farbarithmetischen", da der zweite bisherige Geschäftsführer der ÖVP
zuzurechnen ist) trotz der inhaltlichen Redimensionierung weiterhin eine
Doppelspitze dieses Unternehmens erforderlich sein soll?
In welchem Ausmaß wird sich - falls an der überflüssigen
Doppelspitze festgehalten wird - diese Redimensionierung zB in der Bezahlung
der auf diesen Positionen Versorgten im Vergleich zu den bisherigen Dotierungen
niederschlagen?
Was haben Sie beziehungsweise die im Aufsichtsrat
der SCHIG vertretenen Beamten Ihres Hauses wann im einzelnen unternommen, um
bei der Abstimmung über die Bezahlung der Vorstände für eine den
Einschränkungen der SCHIG-Aufgaben angemessene Reduktion zu sorgen?
Was werden Sie beziehungsweise die im Aufsichtsrat
der SCHIG vertretenen Beamten Ihres Hauses diesbezüglich wann im einzelnen
unternehmen?
Wie hoch waren die summierten Kosten der bei den
letzten entsprechenden Aufsichtsratsentscheidung zur Abstimmung gebrachten
Vorstandsbezüge und -vergütungen?
Ziel der von Ihnen vorgelegten Novelle des BBG
(ÖBB-Reform, Bundesbahnstrukturgesetz 2003) war nicht zuletzt die Reduktion der
Personalkosten (lt. mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit beschlossenem Ausschussbericht 340
d.B. XXII. GP: "...um die Transparenz der Personalkosten im Vergleich mit
anderen Wirtschaftsunternehmen zu heben und kurzfristig ein weiteres Anwachsen
der Personalkosten zu verhindern und die Personalkosten... nachhaltig zu
senken.“)
Hinsichtlich der SCHIG wurde im Rahmen des
Bundesbahnstrukturgesetzes u.a. folgende Neufassung von §6 des
Schieneninfrastrukturgesetzes beschlossen: "Die Geschäftsführung der
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH hat wirtschaftlich,
zweckmäßig und sparsam zu erfolgen."
Wurden diese Ziele a) erreicht, b) insbesondere bei
der SCHIG erreicht?
Liegen Ihnen Informationen vor, ob Sie Ihr Ziel a)
erreicht haben, b) insbesondere bei der SCHIG erreicht haben?
Wenn ja, woher stammen diese Informationen und wie
lauten sie?
Wenn nein: Entspricht es Ihrem politischen
Selbstverständnis, Ziele zu verkünden und von der Regierungsmehrheit im
Parlament beschließen zu lassen und hernach deren Einhaltung nicht zu
kontrollieren?
Sind Sie bereit, Ihren Vertreter im Aufsichtsrat
dahingehend anzuweisen, dass er die genannten Informationen beschafft, wenn nein
warum nicht?
Sind Sie bereit, diese Informationen der
parlamentarischen Kontrolle zugänglich zu machen, wenn nein, warum nicht?
Welche Beitrag leistet die Besetzung der durch die
weitere Karriere von Gilbert Trattner im ÖBB-Geflecht freigewordenen zweiten
SCHIG-Spitzenposition mit einem weiteren FPÖ-Parteigänger zur Umsetzung des
obzitierten §6 1. Satz Schieneninfrastrukturfinanzierungs-gesetz?
Antwort:
Ja, es ist richtig, dass die Aufgaben der SCHIG mit
der Bahnreform bzw. dem durch das Parlament beschlossenen Bundesbahnstrukturgesetz 2003 geändert wurden.
Nein, es ist nicht richtig, dass dadurch die
Aufgaben der SCHIG massiv eingeschränkt wurden. Eine Beantwortung der Fragen 11
bis 23 im Einzelnen erübrigt sich daher, da die den Fragen unterstellten Motive
- Einschränkung der Aufgaben der
SCHIG - nicht zutreffend sind.
Aufgrund des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 wurde
die SCHIG zwar von der Finanzierungsfunktion für den Infrastrukturbereich von
HL-AG und BEG entbunden. Dies war eine besonders wichtige, aber nicht die
einzige Tätigkeit der SCHIG. Die schon vormals bei der SCHIG bestehenden
Kontrollverpflichtungen gemäß Schieneninfrastrukturfinanzierungs-gesetz und
analog des Bundeshaushaltsrechts wurden durch das Bundesbahnstrukturgesetz
wesentlich erweitert. Die SCHIG ist nunmehr das Kompetenzzentrum und das
alleinige Erfüllungsorgan meines Ressorts im Bereich der Kontrolle der
Schieneninfrastruktur.
Demzufolge ist es Aufgabe der SCHIG, finanzielle
Mittel von über 2,3 Mrd € pro Jahr angemessen
hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu
kontrollieren und die Einhaltung der Verpflichtungen (Zeit- und Kostenpläne
sowie Qualitätsparameter) gemäß §§ 42 und 43 Bundesbahnstruktur 2003 durch die
ÖBB-Infrastrukturgesellschaften.
Darüber hinaus wird die SCHIG in Zukunft auch die
Anschlussbahnförderung an Dritte, die Privatbahnförderung und die Abrechnung
von Förderungen an Eisenbahnverkehrs-unternehmen im Bereich des kombinierten
Verkehrs prüfen. Die SCHIG wird ferner in angemessen Abständen die Einhaltung
der Trennungskriterien Absatz - Infrastruktur bei integrierten
Eisenbahnunternehmen prüfen. Weitere Aufgabenübertragungen an die SCHIG sind in
Planung.
Die SCHIG arbeitet z.B. ganz konkret auch die Grundlagen
für die PPP-Finanzierung der Strecken Summerau – Spielfeld-Strass aus und
unterstützt mein Ressort bei der Entwicklung von PPP-Modellen im Bereich
des Schienenverkehrs. Sie ist auch
Trassenzuweisungsstelle.
Wie Sie sehen, sind die Aufgaben der SCHIG nicht
kleiner, sondern wesentlich umfangreicher geworden. Ich erachte daher eine
Besetzung der Geschäftsführung mit zwei Geschäftsführern als notwendig. Diese
werden einen ihren Aufgaben entsprechenden und einen im Verhältnis zu anderen
Unternehmen im Bereich des Schienenverkehrs angemessenen Gehalt beziehen.
Mit freundlichen Grüßen