2669/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.04.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0006-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2712/J-NR/2005 betreffend Verkehrsstatistik und geschlechtsspezifische Aufschlüsselung
der Verursachung von Verkehrsunfällen, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen
und Freunde am 2. März 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Welche Schritte a) haben Sie seit Juni 2003 unternommen, b) werden Sie unter- nehmen, damit sich die statistischen Grundlagen im Verkehrsbereich verbessern (geschlechtsspezifische Daten, Daten zu Sachschäden, etc.)?
Aus welchen Gründen haben Sie noch keine gesetzliche
Verankerung der Verkehrsstatistik angestrebt.
Antwort:
Seit 1961 wird in Österreich eine bundesweite
Verkehrsunfallstatistik von der STATISTIK AUSTRIA geführt. Seit dem Jahr 2000
sind das Bundesministerium für Inneres (BMI) und das Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) Auftraggeber dieser Statistik.
Derzeit wird in einem Großprojekt von bmvit und BMI das Unfalldatenmanagement
(UDM) grundlegend überarbeitet und den zeitgemäßen Bedürfnissen sowohl
hinsichtlich des Unfalldokumentationsmanagements als auch hinsichtlich des
gestiegenen Informations-bedarfes angepasst. Mittelfristig werden dadurch die
alten, starren Zählblätter ersetzt werden. Es ist auch vorgesehen im Zuge
dieser Reform die Sachschadenstatistik wiederzubeleben, wobei sich diese
naturgemäß auf die der Exekutive gemeldeten Unfallsereignisse beschränken kann.
Ein Unfalluntersuchungsgesetz, das auch eine
Straßenunfallstatistik enthält, befindet sich in parlamentarischer Behandlung.
Frage 3:
In welcher Form werden Sie bei der LenkerInnenausbildung im
Hinblick auf
erhöhte Verkehrssicherheit geschlechtsspezifischen Besonderheiten
berücksichtigen?
Antwort:
Sofern gesicherte Daten über
geschlechterspezifische Verursachung von Verkehrsunfällen vorliegen, können dem
auch gezielt begegnet werden bzw. könnten gezielt geschlechterspezifische Besonderheiten in der Ausbildung
berücksichtigt werden. Solche gesicherte Daten liegen aber zur Zeit nicht vor.
Frage 4:
Welche geschlechtsspezifischen Daten über Verursachung von
Verkehrsunfällen für die Jahre 2003 und 2004 sind Ihnen bekannt?
Antwort:
In Österreich ist derzeit keine gesonderte Statistik
verfügbar anhand derer die Verursachung von Unfällen geschlechtsspezifisch
untersucht werden könnte. Allerdings lässt sich anhand der vom Kuratorium für
Verkehrssicherheit erstellten Statistik folgendes feststellen:
- Anschnallquote
- Alkohol am Steuer
Die Anschnallquote im PKW betrug im Jahr 2003 bei Männern 73,5% (Lenkern) und bei Frauen 79,9% (Lenkerinnen). Die Anschnallquote im PKW betrug im Jahr 2004 bei Männern 74,8% (Lenkern) und bei Frauen 81,8% (Lenkerinnen).
Im Jahr 2003 betrug der Anteil der in Alkoholunfälle involvierten PKW-Lenkerinnen 10,5% und im Jahr 2004 11%.
Fragen 5, 9 und 10:
Welche statistischen Grundlagen sowie sonstigen Materialien
stehen Ihnen für eine frauenspezifische Verkehrsplanung zur Verfügung? Sind
diese Ihres Erachtens nach ausreichend, wenn nicht, warum nicht?
In welchen Bereichen der Verkehrsplanung berücksichtigen
Sie frauenspezifische Problemfelder?
Stehen Sie in dieser Frage mit den entsprechenden
Abteilungen der Bundesländer in Kontakt, gibt es institutionalisierte Formen
des Austausches und der Zusammenarbeit?
Antwort:
Eine frauenspezifische Verkehrsplanung für den fließenden
Verkehr ist aus der Praxis der nationalen und europäischen Straßenverwaltungen
nicht bekannt. Auch die Fachliteratur auf dem Gebiet der Verkehrsplanung gibt
dazu keine konkreten Anhaltspunkte.
Fragen 6, 7 und 8:
Wie hoch ist der Prozentsatz der Frauen, der über einen PKW
verfügt oder ein Auto besitzt, und wie ist die soziale Schichtung der
weiblichen PKW-Besitzer?
Wie viele berufstätige Frauen verfügen über einen PKW, und
wie viel Prozent ihres Einkommens werden durchschnittlich für die Erhaltung und
Anschaffung eines PKWs aufgewendet?
Wie teilen sich derzeit die PKW-Fahrten im Hinblick auf
Arbeit, Freizeit und Versorgung prozentuell auf? Liegen Ihnen dazu auch
regional bzw. noch weitergehend differenzierte Daten vor?
Antwort:
Für die Beantwortung dieser Fragen liegen dem ho. Ressort
derzeit keine detaillierten statistischen Grundlagen vor.
Frage 11:
Wie
ist das Verhältnis männlicher und weiblicher Führerscheinbesitzer
bundesländerweise jeweils in Prozent?
Antwort:
Gemäß Auskunft des zentralen
Führerscheinregisters ergibt sich mit Stand Dezember 2004 folgendes Bild:
Bundesland |
W |
N |
B |
O |
St |
S |
K |
T |
V |
Summe |
Anteil der weiblichen Führerscheinbesitzer in % |
41,5 |
42,4 |
42,0 |
43,2 |
41,2 |
44,2 |
43,3 |
38,3 |
42,9 |
42,1 |
Fragen 12 und 13:
Wie entwickelte sich a) Zahl und b) zurückgelegte
Entfernung der motorisierten Begleitwege für Kinder in den letzten zehn Jahren?
Wie hoch ist der damit verbundene Zeitaufwand und sonstige
Aufwand und deren Anteil am BIP heute, und wie haben diese sich in den letzten
zehn Jahren verändert?
Antwort:
Eine Entwicklung der zurückgelegten Entfernungen in den
letzten 10 Jahren ist leider nicht verfügbar, ebenso keine Angaben über den
anteiligen Aufwand am BIP. Grundlagen dazu enthält die vom bmvit geförderte Studie
mit dem Titel „Hurra, wir sind mobil“, die das Mobilitätsverhalten von 5- bis
10-jährigen Kindern untersucht. Diese Studie zeigt ein sehr unterschiedliches
Bild zwischen Großstädten, Kleinstädten und ländlichen Gebieten, wobei bei
Kindergärten und Volksschulen ein Großteil der Entfernungen innerhalb des
Einkilometerbereiches bzw. des 10- bis 15-Minuten Zeitaufwandes lagen.
Derzeit wird gerade eine Pilotstudie „Schulwegpläne für
Hauptschulen und AHS-Unterstufe“ ausgearbeitet. Diese untersucht u.a. den Modal-Split
bei der Verkehrsmittelwahl, wobei der PKW im Allgemeinen gegenüber den anderen
Verkehrsmittel (ÖV, Fahrrad, zu Fuß gehen) nur einen geringen Anteil hat (in
Wien z.B. 5%).
Frage 14:
Nachdem Sie auf die Fragen 6 bis 8 der Anfrage 322/J
(Genderaspekt und Frauenbeirat im Ressort) keine „positive Antwort“ geben
konnten, erheben sich diese Fragen in etwas anderer Form: Werden Sie sich dafür
einsetzen, dass in Zukunft wieder ein Frauenfachbeirat eingesetzt wird? Wenn
nein, warum nicht?
Antwort:
Ich kann hierzu nur erneut auf die zitierte parlamentarische Anfrage Nr. 322/J-NR/2003 verweisen, da sich die Rahmenbedingungen diesbezüglich nicht geändert haben.
Frage 15:
Wie ist der Genderanteil bei MitarbeiterInnen in Ihrem
Ressort, wie hat sich die Genderquote in den letzten fünf Jahren verändert?
Antwort:
Der Genderanteil bei MitarbeiterInnen in meinem Ressort (Zentralleitung, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche/Beamte) beträgt mit Stichtag 1. März 2005:
Stichtag: männlich: weiblich: gesamt: Männeranteil Frauenanteil
in % in %
1. März 2005 701 413 1.114 63 37
Die Genderquote hat sich in meinem Ressort (Zentralleitung, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche/Beamte) in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt (für das Jahr 2000, anschließend auch für die Jahre 2001 bis 2004, wurde als Stichtag der 1. Juli herangezogen, da es mit Wirksamkeit vom 1. April 2000, im Zusammenhang mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2000, BGBl. I Nr. 16/2000, zu einer Neuorganisation des Ressorts gekommen ist. Für 2005 wurde als Stichtag wiederum der 1. März herangezogen):
Stichtag: Männeranteil Frauenanteil
in % in %
1. Juli 2000 69 31
1. Juli 2001 67 33
1. Juli 2002 66 34
1. Juli 2003 65 35
1. Juli 2004 63 37
1. März 2005 63 37
Mit freundlichen Grüßen