2689/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an
mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
2705/J der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Inanspruchnahme
des Kinderbetreuungsgeldes durch Väter, aufgeschlüsselt nach
Berufsgruppen, wie
folgt:
Vorweg darf ich
festhalten, dass mit Stand Februar 2005 168.401 Personen
Kinderbetreuungsgeld
beziehen, davon sind 5.231 Väter.
Zu Frage 1:
197 der Väter sind Studenten.
Zu Frage 2:
811 der Väter gaben an, dass sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen.
Zu Frage 3:
Kann leider nicht beantwortet werden, da
Sozialhilfeempfänger statistisch nicht
separat
erfasst werden.
Zu Frage 4:
424 Väter sind Landwirte.
Zu Frage 5, 6, 7:
661 Väter zählen zur Berufsgruppe der Selbstständigen.
Eine Differenzierung innerhalb dieser Berufsgruppe ist leider nicht möglich, da
diesbezüglich keine separate statistische Erfassung erfolgt.
Zu Frage 8:
1.145 der Väter sind Arbeiter.
Zu Frage 9:
1.136 Väter gaben an, Angestellte zu sein.
Zu Frage 10:
262 Beamte beziehen Kinderbetreuungsgeld.
Zu Frage 11:
177 Väter sind Vertragsbedienstete.
Zu Frage 12:
Kann leider nicht beantwortet werden, da Pensionisten statistisch nicht
separat
erfasst werden.