2699/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.05.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMF-310205/0028-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien »

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2710/J vom 2. März 2005 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde, betreffend Kavaliersdelikt, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass ich dem Verständnis einer Budgetrede entsprechend in dieser die Schwerpunktsetzungen dieser Bundesregierung in der finanz- und wirtschaftspolitischen Strategie dargelegt habe. Ich habe dabei die drei Säulen, mit welchen die mittelfristigen Zielsetzungen erreicht werden sollen, skizziert:

  1. ein ausgeglichener Staatshaushalt über den Konjunkturzyklus,
  2. eine nachhaltige substanzielle Senkung der Steuern und Abgaben und
  3. mehr Wachstum durch Investitionen in die Bildung, Forschung und Infrastruktur.

Durch diese Strategie konnte diese Bundesregierung bereits erreichen, dass Österreich heute das drittreichste Land Europas und das zwölftreichste Land der Welt ist. Den ÖsterreicherInnen wird dabei unter anderem durch Schwerpunktsetzungen bei Forschung und Entwicklung sowie durch Investitionen in die Infrastruktur, in Forschung und Bildung und in die Familien die Grundlage für eine herausragende Lebensqualität geboten.

 

Doch auch vor dem Hintergrund dieser bereits erzielten Erfolge bleibt noch vieles zu tun: Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit allen zur Verfügung stehenden und neu zu erfindenden Mitteln ist unser wichtigstes und - wie ich hoffe - gemeinsames Ziel. Maßnahmen zur Eindämmung von Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug und illegaler Beschäftigung stellten dazu bereits in der Vergangenheit einen wesentlichen Bestandteil in der Arbeit meines Ressorts dar. Steuer- und Abgabenbetrug führt zu Wettbewerbsverzerrungen, schadet der Wirtschaft und jedem einzelnen, der dadurch eine höhere Steuerleistung erbringen muss. Bei der Betrugsbekämpfung durch das Bundesministerium für Finanzen geht es nicht darum, die Wirtschaft durch verstärkte Kontrollen zu belasten, sondern faire Bedingungen für alle Teilnehmer am Wirtschaftsleben herzustellen. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet.

 

Ein aktives und offensives Vorgehen gegen Abgaben- und Sozialbetrug war mir aus diesen Überlegungen heraus bereits von Beginn meiner Tätigkeit als Finanzminister an ein gelebtes Anliegen. Würde ich Steuerhinterziehungen nicht bekämpfen, so würde ich zulassen, dass der Wirtschaftsstandort Österreich und die gesamte heimische Volkswirtschaft geschädigt werden. Wenn nämlich Unternehmen oder steuerpflichtige BürgerInnen Steuern hinterziehen und sich dabei in einer Schattenwirtschaft bewegen, werden dadurch alle ehrlichen Unternehmen und steuerpflichtigen BürgerInnen benachteiligt - bewusst benachteiligt. Werden Recht und Ordnung eines Staates durch unredliche und mit Schädigungskalkül arbeitende Menschen und Organisationen missbraucht, dann muss dem Einhalt geboten werden. Abgabenrechtlicher und sozialrechtlicher Betrug ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern krimineller Missbrauch. Das ist meine volle Überzeugung.

 

Daher habe ich insbesondere in den beiden letzten Jahren eine Intensivierung der Betrugsbekämpfung angestrebt. Es gelang mir, die Außenprüfung sowie die Einheit der Kontrolle Illegaler Ausländerbeschäftigung personell aufzustocken und ihnen auch bessere Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Der Aufbau eines Risiko- und Analysezentrums gehört dabei zu den zentralen Schwerpunkten, ebenso wie die Fortsetzung der mit großem Erfolg durchgeführten Aktionstage und Sonderprüfungen. Auch legistische Maßnahmen, wie das Reverse Charge System im Baubereich dienten dem erfolgreichen Konzept der aktiven Betrugsbekämpfung.

 

Die weitere Intensivierung der Betrugsbekämpfung ist daher die konsequente Fortsetzung des bereits eingeschlagenen Weges.

 

Nun zu den konkreten Fragen.

 

»Zu 1. und 2.:

Im Parlament gilt das gesprochene Wort. Ich behalte mir vor, Abweichungen von Manuskripten nicht zu kommentieren.

 

Zu 3.:

Bereits mehrfach habe ich öffentlich kundgetan, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist. Ich habe dabei nicht nur durch Worte, sondern vielmehr auch durch Schwerpunktsetzungen in der Arbeit meines Ressorts gezeigt, dass ich Steuerhinterziehung missbillige und dagegen mit Entschiedenheit vorgehe.

 

Zu 4.:

Ich gehe davon aus, dass auch Oppositionspolitiker Respekt vor dem Rechtsstaat haben und Entscheidungen der unabhängigen Justiz anerkennen. Daher verstehe ich diese Frage nicht als eine Fortsetzung der beispiellosen Schmutzkübelkampagne gegen meine Person, in der versucht wurde, mich mit unhaltbaren Vorwürfen, Sachverhaltsdarstellungen und Misstrauensanträgen schlecht zu machen. Von den Anschuldigungen blieb nach zahlreichen parlamentarischen Anfragen, zweimaliger Prüfung durch die Finanzbehörden sowie der Befassung des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft sowie der Justizbehörden freilich nichts über. Es ist nunmehr mehrfach bestätigt, dass ich mich steuerlich völlig korrekt verhalten habe.

In der Annahme, dass also auch Oppositionspolitiker Respekt vor dem Rechtsstaat zeigen, gehe ich daher davon aus, dass mit dieser Frage nicht erneut meine Steuerehrlichkeit in Zweifel gezogen wird.

 

Zu 5:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich Fragen, die falsche Behauptungen aufstellen, nicht weiter kommentieren möchte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Karl-Heinz Grasser eh.