2701/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.05.2005
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möglich.
Bundeskanzleramt
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing.
Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 2. März 2005 unter der Nr. 2717/J an mich eine schriftliche parlamentarische
An-
frage betreffend mangelhafte Beantwortung der Anfrage betreffend
Selbstdarstellung
der Bundesregierung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Ausnahme der Konzepte für die
Umsetzung der Informationsmaßnahmen der
Bundesregierung und der Entwicklung des neuen Logos „Bundeskanzleramt:Öster-
reich" wurden
keine PR-, Marken-, Werbekonzepte und Designhandbücher seit dem
Jahr 2000 im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes beauftragt.
Zu Frage 2:
Für die Implementierung der Logos im
Bundeskanzleramt sind keine zusätzlichen
Kosten entstanden. Das neue Logo wurde bereits beim Neuauftritt der Website des
Bundeskanzleramtes
eingearbeitet. Der Schriftverkehr erfolgt fast zur Gänze elektro-
nisch und die schriftlichen Ausfertigungen sind
mit den neuen Logos versehen. Alte
Drucksorten wurden bzw. werden aufgebraucht.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Informationsmaßnahmen dienen der
Information der österreichischen Bevölke-
rung über die Arbeit
der Bundesregierung.
Im Einzelnen waren
die Informationsmaßnahmen folgenden Themenbereichen ge-
widmet
und auf Grund abgeschlossener Rahmenverträge - gleiche Vorgangsweise
wie in der
Beantwortung der Frage 5 ausgeführt - von den genannten Agenturen um-
gesetzt:
2000
Euro-Informationskampagne/Agentur Publico
Jahresbudget € 1,383.811,88, exkl. MWSt.
Informationskampagne „Konsolidierung des Budgets"/Agentur Ogilvy & Mather
Jahresbudget € 1,459.512,75, exkl. MWSt.
2001
Euro-Informationskampagne/Agentur Publico
Jahresbudget € 1,841.045,13, exkl. MWSt.
Informationskampagne „Konsolidierung des Budgets"/Agentur Ogilvy & Mather
Jahresbudget € 1,843.104,17, exkl. MWSt.
2002
Euro-Informationskampagne/Agentur Publico
Jahresbudget € 97.983,--, exkl. MWSt.
Informationskampagne „EU-Erweiterung"/Agentur Ogilvy & Mather
Jahresbudget € 904.694,32, exkl. MWSt.
Informationskampagne „Verwaltungsreform"/Agentur Hochegger
Jahresbudget € 766.837,29, exkl. MWSt.
2003
Informationskampagne „EU-Erweiterung"/Agentur Ogilvy & Mather
Jahresbudget € 1,370.531,14, exkl. MWSt.
2004
Informationskampagne „EU-Erweiterung"/Agentur Ogilvy & Mather
Jahresbudget € 870.053,80, exkl. MWSt.
Informationstour „Steuerreform 2004/2005"/Agentur GPK und pi-five
Jahresbudget €270.842,13, exkl. MWSt.
Zu Frage 5:
Die Agentur Ogilvy & Mather GmbH war seit 2000 mit
der Umsetzung folgender In-
formationskampagnen
beauftragt:
Informationskampagne
„Konsolidierung des Budgets"
Informationskampagne „EU-Erweiterung"
Für die angeführten Informationskampagnen
wurde mit der Agentur Ogilvy & Mather
GmbH als Bestbieter, nach Durchführung eines
Verhandlungsverfahrens im Ober-
schwellenbereich mit vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, ein Rahmenvertrag
abgeschlossen. Der Agentur wurde ein jährlicher Budgetrahmen bekannt gegeben,
innerhalb dessen einzelne Informationsmaßnahmen beauftragt wurden, wie z.B. In-
sertionen in diversen Tageszeitungen, Produktion und Schaltung von
TV-Spots, Ge-
staltung und Drucklegung von Broschüren, Zeitungsbeilagen, Medienkooperationen,
eigene Millionenshow. Da diese Leistungen zwar über die Agentur beauftragt und
ab-
gerechnet wurden, jedoch überwiegend von Subunternehmern erbracht wurden, sind
die Kosten für die Leistungen der Ogilvy & Mather GmbH nicht herausrechenbar.
Die Gesamtkosten für
die Informationskampagne „Konsolidierung des Budgets" be-
trugen €
3,302.616,92, exkl. MWSt.
Die Gesamtkosten für die Informationskampagne
„EU-Erweiterung" belaufen sich auf
€ 3,145.279,26, exkl. MWSt.
Zu Frage 6:
Eine Anfrage beim Fachverband für
Werbung und Marktkommunikation ergab, daß
der
gegenständlichen Fachgruppe folgende Unternehmen bzw. Agenturen zuzuord-
nen
sind:
Werbe-, PR-,
Eventagenturen, Werbegraphiker, Werbemittelhersteller, PR-Berater,
Werbemittelverteiler,
Werbemittelvertreter, Werbetexter, Adressenverlage, Dekora-
teure, Werbegestalter, Multimediaagenturen, Sponsoringagenturen sowie Markt-
und
Meinungsforschungsinstitute.
Eine Durchforstung
der aktenmäßigen Beauftragungen des Bundeskanzleramts seit
dem
Jahr 2000 nach weiteren Firmen auf Grund dieser Parameter und in weiterer
Folge
das Ausheben der dazugehörenden Rechnungen, ist aus verwaltungsökono-
mischen Gründen nicht
durchführbar.