2701/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.05.2005
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Bundeskanzleramt

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 2. März 2005 unter der Nr. 2717/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend mangelhafte Beantwortung der Anfrage betreffend Selbstdarstellung
der Bundesregierung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Mit Ausnahme der Konzepte für die Umsetzung der Informationsmaßnahmen der
Bundesregierung und der Entwicklung des neuen Logos „Bundeskanzleramt:Öster-
reich" wurden keine PR-, Marken-, Werbekonzepte und Designhandbücher seit dem
Jahr 2000 im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes beauftragt.

Zu Frage 2:

Für die Implementierung der Logos im Bundeskanzleramt sind keine zusätzlichen
Kosten entstanden. Das neue Logo wurde bereits beim Neuauftritt der Website des
Bundeskanzleramtes eingearbeitet. Der Schriftverkehr erfolgt fast zur Gänze elektro-
nisch und die schriftlichen Ausfertigungen sind mit den neuen Logos versehen. Alte
Drucksorten wurden bzw. werden aufgebraucht.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Informationsmaßnahmen dienen der Information der österreichischen Bevölke-
rung über die Arbeit der Bundesregierung.

Im Einzelnen waren die Informationsmaßnahmen folgenden Themenbereichen ge-
widmet und auf Grund abgeschlossener Rahmenverträge - gleiche Vorgangsweise
wie in der Beantwortung der Frage 5 ausgeführt - von den genannten Agenturen um-
gesetzt:


2000

Euro-Informationskampagne/Agentur Publico

Jahresbudget € 1,383.811,88, exkl. MWSt.

Informationskampagne „Konsolidierung des Budgets"/Agentur Ogilvy & Mather

Jahresbudget € 1,459.512,75, exkl. MWSt.

2001

Euro-Informationskampagne/Agentur Publico

Jahresbudget € 1,841.045,13, exkl. MWSt.

Informationskampagne „Konsolidierung des Budgets"/Agentur Ogilvy & Mather

Jahresbudget € 1,843.104,17, exkl. MWSt.

2002

Euro-Informationskampagne/Agentur Publico

Jahresbudget € 97.983,--, exkl. MWSt.

Informationskampagne „EU-Erweiterung"/Agentur Ogilvy & Mather

Jahresbudget € 904.694,32, exkl. MWSt.

Informationskampagne „Verwaltungsreform"/Agentur Hochegger

Jahresbudget € 766.837,29, exkl. MWSt.

2003

Informationskampagne „EU-Erweiterung"/Agentur Ogilvy & Mather

Jahresbudget € 1,370.531,14, exkl. MWSt.

2004

Informationskampagne „EU-Erweiterung"/Agentur Ogilvy & Mather

Jahresbudget € 870.053,80, exkl. MWSt.

Informationstour „Steuerreform 2004/2005"/Agentur GPK und pi-five

Jahresbudget €270.842,13, exkl. MWSt.

Zu Frage 5:

Die Agentur Ogilvy & Mather GmbH war seit 2000 mit der Umsetzung folgender In-
formationskampagnen beauftragt:
Informationskampagne „Konsolidierung des Budgets"
Informationskampagne „EU-Erweiterung"

Für die angeführten Informationskampagnen wurde mit der Agentur Ogilvy & Mather
GmbH als Bestbieter, nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens im Ober-
schwellenbereich mit vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, ein Rahmenvertrag
abgeschlossen. Der Agentur wurde ein jährlicher Budgetrahmen bekannt gegeben,
innerhalb dessen einzelne Informationsmaßnahmen beauftragt wurden, wie z.B. In-
sertionen in diversen Tageszeitungen, Produktion und Schaltung von TV-Spots, Ge-
staltung und Drucklegung von Broschüren, Zeitungsbeilagen, Medienkooperationen,
eigene Millionenshow. Da diese Leistungen zwar über die Agentur beauftragt und ab-
gerechnet wurden, jedoch überwiegend von Subunternehmern erbracht wurden, sind
die Kosten für die Leistungen der Ogilvy & Mather GmbH nicht herausrechenbar.


Die Gesamtkosten für die Informationskampagne „Konsolidierung des Budgets" be-
trugen € 3,302.616,92, exkl. MWSt.

Die Gesamtkosten für die Informationskampagne „EU-Erweiterung" belaufen sich auf
€ 3,145.279,26, exkl. MWSt.

Zu Frage 6:

Eine Anfrage beim Fachverband für Werbung und Marktkommunikation ergab, daß
der gegenständlichen Fachgruppe folgende Unternehmen bzw. Agenturen zuzuord-
nen sind:

Werbe-, PR-, Eventagenturen, Werbegraphiker, Werbemittelhersteller, PR-Berater,
Werbemittelverteiler, Werbemittelvertreter, Werbetexter, Adressenverlage, Dekora-
teure, Werbegestalter, Multimediaagenturen, Sponsoringagenturen sowie Markt- und
Meinungsforschungsinstitute.

Eine Durchforstung der aktenmäßigen Beauftragungen des Bundeskanzleramts seit
dem Jahr 2000 nach weiteren Firmen auf Grund dieser Parameter und in weiterer
Folge das Ausheben der dazugehörenden Rechnungen, ist aus verwaltungsökono-
mischen Gründen nicht durchführbar.