2702/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.05.2005
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BM für
Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
11.001/38-I/A/3/05
Wien, am 30 . April 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2702/J der Abgeordneten Mag. Lapp und
GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Mir
ist durchaus bewusst, dass den Bedürfnissen von Frauen mit Behinderungen nach
wie vor nicht ausreichend Rechnung getragen wird und nicht alle
Gesundheitseinrichtungen – so auch Ordinationen von Gynäkologen/Gynäkologinnen
– über einen barrierefreien Zugang verfügen. Ich möchte aber betonen, dass in
letzter Zeit große Anstrengungen unternommen werden, dies zu ändern.
Mein
Ministerium ist immer wieder mit Problemen und Anliegen von Personen mit Behinderung konfrontiert, wobei der
barrierefreie Zugang zu Gesundheitseinrichtungen auch ein besonderes Anliegen
seitens meines Ressorts ist. So normiert § 342 Abs. 1 Z 9 ASVG, dass in den
Gesamtverträgen zwischen dem Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger und den Ärztekammern auch Regelungen über die
Sicherstellung eines behindertengerechten Zuganges zu Vertrags-Gruppenpraxen zu
treffen sind. Weiters ist im § 2 Abs. 1 Z. 4 der Reihungskriterien-Verordnung
der barrierefreie Zugang als Reihungskriterium für die Auswahl von
Vertragsärzten/Vertragsärztinnen vorgesehen.
Vorab
möchte ich Folgendes festhalten: Der Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger hat die Thematik im europäischen Jahr der Menschen
mit Behinderungen 2003 ausführlich aufgearbeitet – am 16. Oktober 2003
fand ein ganztägiges Symposium des Hauptverbandes in Zusammenarbeit mit der
ARGE Rehab und dem Verein BIZEPS statt. Vom Fonds Gesundes Wien wurde beim
Symposium festgehalten, dass die eigenen Einrichtungen der Wiener
Gebietskrankenkasse für die allgemeine Zugänglichkeit als vorbildlich gelten;
Frauen mit körperlichen und geistigen Behinderungen werden adäquat beraten und
behandelt; entsprechende Untersuchungsstühle stehen zur Verfügung.
Der
Hauptverband hat in einer Rahmenvereinbarung mit der Österreichischen
Ärztekammer über Gruppenpraxen erreicht, dass die gesetzlich geforderten
Regelungen des § 342 Abs. 1 Z 9 ASVG aus Sicht der Betroffenen
auch konkret handhabbar werden. Aus den ÖNORMEN 1600 bzw. 1601 wurde ein
Katalog unabdingbarer Maßnahmen abgeleitet; dieser Katalog ist nunmehr
Grundlage für alle weiteren Vereinbarungen (auch für Einzelpraxen).
Grundsätzlich ist jede Gruppenpraxis barrierefrei zugestalten; neue Standorte
haben sofort barrierefrei zu sein, für andere Standorte gelten
Übergangsfristen.
In
den letzten Jahren wurde bei der Gestaltung der Gesamtverträge bewusst
auf die Festlegung von Maßnahmen für den barrierefreien Zugang geachtet.
So
hat die Burgenländische Gebietskrankenkasse seit dem Jahr 1999 eine
gesamtvertragliche Regelung über den barrierefreien Zugang zu Ordinationen mit
der Ärztekammer für Burgenland vereinbart. Demnach ist es für Neuverträge
verpflichtend, einen barrierefreien Zugang der Ordination sicherzustellen.
Die
Kärntner Gebietskrankenkasse hat mit der Ärztekammer für Kärnten
vertraglich fixiert, dass neue Standorte von Ordinationen ab 2005 über einen
barrierefreien Zugang verfügen. Für am 1. Jänner 2005 bestehende
Ordinationsstandorte von Vertragsärzten/Vertragsärztinnen sind nach Möglichkeit
Maßnahmen zur Erleichterung des Zuganges mit dem Ziel zu setzen, dass sich bis
Ende 2010 mindestens 25 % aller Ordinationsstandorte über einen
barrierefreien Zugang verfügen.
Im
Bereich der niedergelassenen Vertragsärzte/Vertragsärztinnen hat die Wiener
Gebietskrankenkasse große Anstrengungen unternommen, einen barrierefreien
Zugang auch zu gynäkologischen Ordinationen sicherzustellen. Gesamtvertraglich
konnte vereinbart werden, dass alle ab 1. Jänner 2004 neu geschaffenen
Stellen barrierefrei zu sein haben; für bestehende Stellen wurde aufgrund der
vor allem im Wiener Altbaubestand notwendigen, zum Teil erheblichen baulichen
Veränderungen vereinbart, dass bis Ende 2008 eine Quote von zumindest 12 %
aller Kassenordinationen (alle Fachsparten) barrierefrei sein sollen.
Der
Barrierefreie Zugang ist auch als Reihungskriterium in den Richtlinien
für die Auswahl von Vertragsärzten/Vertragärztinnen und Vertragsgruppenpraxen
vorgesehen: So im Zuständigkeitsbereich der Vorarlberger Gebietskrankenkasse,
der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse und der Tiroler
Gebietskrankenkasse.
Aber
auch in den eigenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger wird
besonders auf den barrierefreien Zugang und die barrierefreie Ausstattung
geachtet:
Im
Gynäkologischen Ambulatorium der Kärntner Gebietskrankenkasse werden
bereits seit Jahren Frauen unterschiedlichen Alters sowohl mit körperlicher als
auch geistiger Behinderung beraten, untersucht und behandelt. Es besteht nicht
nur ein barrierefreier Zugang zum Gynäkologischen Ambulatorium, sondern auch
eine Wahlmöglichkeit zwischen Frauenärztin und Frauenarzt. Durch verschiedene
Maßnahmen, wie z. B. höhenverstellbaren Untersuchungsstuhl, Hilfestellung
beim Aus- und Ankleiden durch eine/n Assistenten/Assistentin, ist in fast allen
Fällen eine problemlose gynäkologische Untersuchung möglich. Individuelle
Terminvereinbarungen - auch für Institutionen, wie z. B. Behindertenheime,
für die Untersuchung mehrerer Frauen an einem Sammeltermin wurden und werden
öfter realisiert.
In
den Gesundheitszentren der Wiener Gebietskrankenkasse sowie im
Hanuschkrankenhaus ist ein barrierefreier Zugang zu den gynäkologischen
Einrichtungen im Wesentlichen bereits vorhanden, die Einrichtungen selbst sind
ebenfalls zum Großteil behindertengerecht ausgestattet (vor allem von allen
Seiten zugängliche, höhenverstellbare gynäkologische Stühle in den
Gesundheitszentren Wien-Mitte, Wien-Mariahilf und im Hanusch-Krankenhaus,
Behindertenparkplatz und stufenloser Hauszugang sowie rollstuhlgerechte
Durchgänge innerhalb der Praxen in 77,6 % der Gesundheitseinrichtungen,
stufenloser sowie rollstuhlgerechter Ambulanzzugang in allen Einrichtungen,
ebenso behindertengerechte Sanitäranlagen). Auch im organisatorischen Bereich
(Terminvergabe, möglichst kurze Wartezeiten) wird auf spezielle Bedürfnisse der
Betroffenen Rücksicht genommen.
Darüber hinaus ist diese
Frage auch im Rahmen der von der Österreichischen Ärztekammer gesetzmäßig
errichteten Gesellschaft für Qualitätssicherung, etwa im Wissenschaftlichen
Beirat, zu behandeln, wofür ich mich ebenfalls eingesetzt habe, und in dessen
wissenschaftlichen Beirat als Vertreterin des Bundesministeriums für Gesundheit
und Frauen u.a. Frau NR Theresia Haidlmayr nominiert habe, die aus eigener
Erfahrung vieles zur Verbesserung beitragen kann.
Vorab halte ich fest, dass das für Behindertenangelegenheiten
zuständige Ressort das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz ist. Es erscheint mir jedoch wichtig, auf die Richtlinie
für die Förderung von Investitions-Maßnahmen zur Verbesserung der
Zugänglichkeit von Betrieben für Menschen mit Behinderung aus Mitteln des
Ausgleichstaxfonds hinzuweisen. Auf Basis dieser Richtlinie werden für
entsprechende bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung eines behindertengerechten
Zuganges max. 50.000,00 Euro
seitens des Bundessozialamtes zur Verfügung gestellt. Anträge auf Förderung
können völlig formlos an das Bundessozialamt (bzw. dessen Außenstellen)
gerichtet werden.
Weiters
ist mir bekannt, dass die Wiener Frauenbeauftragte einen Arbeitskreis initiiert
hat, in dem neben der Fachgruppe Gynäkologie der Wiener Ärztekammer auch die
Wiener Gebietskrankenkasse vertreten ist. Erste Maßnahme des Arbeitskreises war
die Veranlassung einer Ist-Stands-Erhebung über die aktuelle Situation
betroffener Frauen und deren Auswertung.
Frage 5:
Eine Befassung der
Österreichischen Ärztekammer hat ergeben, dass nach eigenen Angaben eine Reihe
von gynäkologischen Fortbildungsveranstaltungen, die auch auf die Problematik
der Bedürfnisse behinderter Mädchen eingehen, abgehalten werden. Darüber hinaus
hat die Österreichische Ärztekammer meine Nachfrage zum Anlass genommen, die
Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zu ersuchen, sich
mit der in der parlamentarischen Anfrage angesprochenen Thematik im Detail
auseinanderzusetzen und weiters zu beraten, inwieweit zu diesem Thema noch
spezifischere Aus- und Fortbildungs-angebote gestaltet werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin