2708/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.05.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0039-I/A/3/2005
Wien, am 30. April 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2708/J der Abgeordneten Weinzinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Frauenpolitik
stellt eine Querschnittmaterie dar. Die Sicherung der Beschäftigung und die
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind generelle Top-Prioritäten der
Bundesregierung. Als Frauenministerin ist es mir besonders wichtig, dabei
speziell die Bedürfnisse von Frauen zu berücksichtigen.
Frage 2:
In einer
dynamischen Wirtschaft können Arbeitslosigkeit und Beschäftigung nie getrennt
voneinander betrachtet werden. Aussagekräftige Erkenntnisse ergeben sich immer
erst bei einer Betrachtung der längerfristigen Entwicklung. Als Referenzpunkt
für eine Analyse des letzten Konjunkturzyklus wird daher das Jahr 1997
herangezogen.
Seit 1997 ist
die Arbeitslosenquote der Frauen um einen dreiviertel Prozentpunkt gesunken,
jene der Männer jedoch um einen halben Prozentpunkt gestiegen.
Im Vergleich
dazu lag die Arbeitslosenquote der Frauen Ende der 1980er und Anfang der 1990er
Jahre deutlich über jener der Männer. Seit dem Jahr 2000 bis heute liegt die
Arbeitslosenrate der Frauen unter jener der Männer.
Die Arbeitslosenquote der Frauen ist
weiterhin im Sinken begriffen. Im Jahr 2004 kam es jedoch zu einer leichten
Abschwächung dieses generell positiven Trends: Die Arbeitslosenquote der Frauen
stieg im Jahr 2004 minimal um einen Zehntelprozentpunkt (von 6,5 im Jahr 2003
auf 6,6% im Jahr 2004), während die Männerarbeitslosigkeit mit 7,5% gleich
blieb. Die ersten Monate des Jahres 2005 weisen zumindest keine Fortsetzung des
Anstiegs aus. Die Arbeitslosenquote der Frauen blieb im Februar und März 2005
(auf Basis der registrierten Arbeitslosen und Beschäftigten) mit 6,7% auf dem
Niveau des Vorjahres.
Gleichzeitig
nimmt auch die Zahl der unselbständig beschäftigten Frauen weiter zu. So waren
im März 2005 um +24.103 (+1,7% auf 1.480.725) mehr Frauen als beschäftigt
registriert als noch ein Jahr zuvor (vorläufige Beschäftigtendaten des
Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger; ohne
geringfügige Beschäftigungsverhältnisse). Selbst bei Herausrechnung der
Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen mit aufrechtem Dienstverhältnis ergibt sich
noch ein Zuwachs von +20.412 bzw. +1,5%. Im Jahresdurchschnitt 2004 lag die
Beschäftigungszunahme von Frauen bei 22.382 (+1,5% auf 1.469.304; bereinigt um
die Schulungsteilnahmen beim Arbeitsmarktservice).
Im Sinne einer
sorgfältigen und rechtzeitigen Frauenpolitik habe ich jedoch den minimalen
Anstieg der Frauenarbeitslosenquote im Jahr 2004 zum Anlass genommen, das
Institut für Höhere Studien mit einer genauen Analyse dieses Anstieges und
seiner Gründe zu beauftragen. Das IHS kommt dabei zu dem Schluss, dass die Entwicklung des Arbeitsmarktes für
Frauen ähnlich verläuft wie in den Vorjahren, dass aber die Konjunkturbelebung
2004 mehr den Männern als den Frauen zugute gekommen ist. Die Konjunktur hat
sich in stärkerem Maße in männerdominierten Branchen (z.B. Baugewerbe und
Industrie) belebt, als in Branchen mit hohem Frauenanteil (z.B. Handel).
Geringe Qualifikation, mangelnde Sprachkenntnisse, eingeschränkte zeitliche
Verfügbarkeit durch Betreuungspflichten und die Segregation des Arbeitsmarktes
sind – wie auch schon in den Vorjahren – Risikofaktoren für weibliche
Arbeitskräfte.
Frage 3:
Als Metaziel
gilt es zu verhindern, dass sich konjunkturbedingte in strukturelle
Arbeitslosigkeit verfestigt. Hinsichtlich der gesetzten Ziele und Vorhaben der
Bundesregierung im Bereich der Beschäftigung und des entsprechenden Einsatzes
von finanziellen Mitteln ist grundsätzlich auf verschiedene Maßnahmen der
einzelnen Ressorts, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit hinzuweisen. Dabei werden neben generell geschlechtssensiblen auch
geschlechtsspezifische Ansätze und Maßnahmen der positiven Diskriminierung
gesetzt: Das AMS hat beispielsweise den Auftrag, 50% seiner Mittel für die
Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt zu verwenden, obwohl der Anteil der
Frauen an den registrierten Arbeitssuchenden 42% beträgt.
Weiters darf
ich einen Überblick über zusätzliche frauenspezifische Maßnahmen der
Arbeitsmarktpolitik geben, die ich als Frauenministerin in meinem Ressort
setze:
Im Jänner 2004
habe ich ein österreichweites Frauen-Business-Mentoring-Programm initiiert,
weil ich der Meinung bin, dass Mentoring im Sinne einer Unterstützung in der
Berufs- und Karriereplanung eine wesentliche Voraussetzung für die berufliche
Entwicklung von Frauen in Österreich ist.
Ziele des
Frauen-Business-Mentoring-Programms sind:
-
die Verbesserung der beruflichen Situation für Frauen, vor allem
auch in technischen – nicht traditionellen – Arbeitsbereichen,
-
die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen,
-
die Verbesserung von Verdienstchancen für Frauen und
-
die Leistung eines Beitrags zur Verringerung der Einkommensschere
zwischen Frauen und Männern.
Zielgruppen
sind Wiedereinsteigerinnen nach der Karenz, berufliche Neueinsteigerinnen nach
abgeschlossener Ausbildung und Frauen, die beruflich Karriere machen wollen.
Mentoring
intendiert zwar keine Arbeitsvermittlung, jedoch werden Frauen mit erprobten
und effizienten Strategien bei der Erreichung ihrer beruflichen Wünsche
unterstützt. Um die Einführung von Mentoring als Personalentwicklungsinstrument
zu fördern, habe ich nicht zuletzt für die „Mentora“ neben Preisen für das
beste Mentoring-Paar und den aktivsten Mentoring-Point die Kategorie „Bestes
Firmenmentoring“ als Anreiz geschaffen. Das Frauen-Business-Mentoring-Programm,
das bisher schon rund 50 Mentoringinitiativen aus allen Bundesländern
vernetzt hat, welche im Frauen-Business-Mentoring-Programm als Mentoring Points
geführt werden, wird von mir 2005 weiter ausgebaut und um den internationalen
Bereich (Deutschland, Italien, Ungarn) erweitert. 2004 wurden über 1.000
Mentoring Paare von den Mentoring Points betreut.
Um den
bundesweiten Charakter des Business Mentoring zu stärken, werden „Mentoring-Messe“ und „Verleihung der
Mentora“ ab 2005 in den Bundesländern veranstaltet. Als erstes Bundesland ist heuer
die Steiermark damit betraut und hat im März 2005 bereits mit großem Erfolg die
„Mentoring-Messe“ durchgeführt.
Um
insbesondere im Förderbereich Maßnahmen zur Senkung der Frauenarbeitslosigkeit
zu setzen, wurden die Förderschwerpunkte für 2005
folgendermaßen festgelegt:
-
Maßnahmen zur Integration ins Berufsleben,
-
Maßnahmen gegen Frauenarmut sowie
-
Maßnahmen zur Verringerung der Lohn- und Gehaltsschere (berufliche
Integration).
In erster
Linie sind die von meinem Ressort mit einer Basisförderung von € 44.000,--
unterstützten 33 Frauenservicestellen (ehemals arbeitsmarktspezifische
Beratungseinrichtungen) zu erwähnen, in deren Tätigkeitsbereich unter anderem
die Erstberatung für arbeitslose Frauen fällt. 22 dieser Einrichtungen werden
vom Arbeitsmarktservice zum Teil in sehr beträchtlichem Ausmaß mitgefördert
(Anstellung von Beraterinnen, Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen sowie
Begleitung von arbeitssuchenden Frauen vor und nach Aktivierungsmaßnahmen durch
das AMS). So zum Beispiel sind die „Frauenstiftung Steyr“, das „Sprungbrett“ in
Wien, „Malfalda“ in Graz, das „Mädchenzentrum Klagenfurt“ als
Frauenservicestellen, der Verein „Frau und Arbeit Salzburg“ und das
„Beratungszentrum für Migrant/innen“ in Wien ausschließlich im arbeitsmarktspezifischen
Bereich tätig. Aber auch ein Großteil der weiteren von mir unterstützten
Projekte und Beratungseinrichtungen bietet Erstberatung und oftmals in
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice entsprechende berufsbegleitende
frauenspezifische Kursmaßnahmen an. Die erwähnten Einrichtungen werden seit
mehreren Jahren unterstützt. Die Förderzusagen für 2005 sind den
Frauenservicestellen bereits übermittelt worden.
Frage 4:
Ich verweise
auf meine Ausführungen zu Frage 3.
Für alle
frauenspezifischen Anliegen, so auch für Anliegen von Frauen, bei denen es um
Beschäftigung bzw. Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung geht, ist das
Frauenservice des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eine erste
rasche und unbürokratische Anlaufstelle. Unter der Nulltarifnummer 0800 20 20
11 werden Frauen aus ganz Österreich rasch und unbürokratisch informiert,
Anfragen zur Arbeitssuche machen dabei rund ein Drittel der betreuten Fälle
aus.
Frage 5:
-
Mitfinanzierung von Mentora-Messe und Mentora-Preisverleihung: insgesamt
€ 19.103,--;
-
Mentora Preisgelder: insgesamt: € 13.500,--;
-
Werkvertrag für die Expertin zum Aufbau des
Frauen-Business-Mentoring- Programms : € 21.600,--;
-
Werkvertrag für das IHS - Gutachten „Die Entwicklung des
Arbeitsmarktes für Frauen im Jahr 2004“: € 15.000,--.
Das
Gesamtfördervolumen für Frauenprojekte ist mit jeweils € 3.550.000,-- im Bundesvoranschlag
2005 und 2006 vermerkt. Die jeweiligen Maßnahmen bzw. Schwerpunktsetzungen sind
aus diesem Budget zu decken.
Frage 6:
Ich verweise
auf das bereits mehrfach erläuterte „Orientierungsseminar für
Berufsunterbrecherinnen“, das von meinem Ressort initiiert und konzipiert wurde
und in Kooperation mit dem AMS als Pilotprojekt durchgeführt wird.
Als Maßnahmen
anderer Ressorts werden beispielhaft aufgezählt:
Im Vorjahr
wurde das Projekt „Kinderkram und Elternwirtschaft“ initiiert und vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem Land Niederösterreich und dem
Europäischen Sozialfonds finanziell unterstützt.
Seitens des
AMS werden österreichweit Informationstage für Wiedereinsteigerinnen
abgehalten.
Im
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen wird jährlich das
„Audit Beruf und Familie“ für Unternehmen angeboten, die ihre interne
Organisation im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie freiwillig
überprüfen lassen. Darin sehe ich eine besonders praxisrelevante Maßnahme, die
die Arbeitgeber/innen für die Situation berufstätiger Eltern sensibilisiert.
Das
Frauen-Business-Mentoring-Programm sieht als eine wichtige Zielgruppe
Wiedereinsteigerinnen nach der Karenz vor. Im Austausch und Absprache mit den
Mentoring Points habe ich vereinbart, dass gerade das Angebot für Frauen nach
Betreuungsphasen erweitert wird (siehe Antwort zu Frage 3).
Frage 7:
Ich verweise
auf meine Ausführungen zu Frage 5.
Frage 8:
Es ist ein
erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Beschäftigung von Frauen zu erhöhen,
und hier wurden in Österreich bereits Erfolge erzielt. Was beispielweise
teilzeitbereinigte Quoten betrifft, betrug der EU-Schnitt (EU-25) der
Frauenbeschäftigungsquote in Vollzeitäquivalenten im Jahr 2003 47,3 %. Laut
Eurostat lag die Beschäftigungsquote der Frauen in Österreich in
Vollzeitäquivalenten 2003 bei 51,7 %. Aus Gründen der Definition der
Erwerbsquote – als Anteil der Erwerbspersonen, das ist der Summe der
Erwerbstätigen und Arbeitslosen, an der jeweiligen Bevölkerung – ist die
Bildung einer teilzeitbereinigten Erwerbsquote nicht möglich.
Generell
machte die Frauenbeschäftigungsquote in Österreich im Jahr 2003 61,7 %
aus. Die Ziele von Lissabon beinhalten für die EU die Vorgabe, bis 2010 eine
Frauenbeschäftigungsquote von mindestens 60 % zu erreichen. Österreich hat
dieses Ziel bereits 2001 erreicht.
Frage 9:
Ich verweise
auf meine Ausführungen zu den Fragen 3 und 6.
Im Vorfeld zum
Internationalen Frauentag am 8. März habe ich die 6. Auflage der
"Frauenratgeberin 2005" präsentiert. Die Frauenratgeberin bietet auf
über 700 Seiten aktuelle Informationen sowie Antworten auf rechtliche,
berufliche, soziale, familiäre, bildungsmäßige und gesundheitliche Fragen und
ist erstmals im
Internet unter
http://www.frauenratgeberin.at
verfügbar.
Ich bin überzeugt, damit eine aktuelle und nützliche Unterstützung für den
Berufseinstieg, Wiedereinstieg und die Berufstätigkeit der Frauen gegeben zu
haben.
2003 wurde vom
damals für Frauenangelegenheiten zuständigen Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen die Broschüre „Mädchen können mehr“ aktualisiert
und um zwei Folder ergänzt. Diese nach wie vor aktuelle Berufsorientierungsbroschüre
will Mädchen für neue Bildungs- und Berufschancen im Bereich der Informations-
und Kommunikationstechnologien begeistern. Darüber hinaus stellt sie eine
umfassende Informationsquelle für Eltern, Lehrer/innen und Berufsberater/innen
dar.
Frage 10:
Ich verweise
auf meine Ausführungen zu den Fragen 3, 6 und 9.
Frage 11:
Ich verweise
auf meine Ausführungen zu Frage 6.
Frage 12:
Ich verweise
auf meine Ausführungen zu Frage 5.
Fragen 13 und
14:
Auch bei den
verschiedenen Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen handelt es sich – wie
bei der Frauenpolitik allgemein – um eine Querschnittsmaterie. Wie in Frage 2
erläutert, gehören Migrantinnen zu einer besonders von Arbeitslosigkeit
gefährdeten Gruppe.
Um den Weg zu
Erwerbstätigkeit für Migrantinnen zu erleichtern, bedarf es
zielgruppenorientierter Maßnahmen, von Sprach- und Alphabetisierungskursen bis
zur Erweiterung der bereits erworbenen Qualifikationen und einer Unterstützung
bei der Integration. Eine umfassende Beratung und Betreuung übernimmt dabei
eine wichtige Rolle. Mein Ressort unterstützt daher verschiedene
Frauenberatungseinrichtungen und Projekte, die sich insbesondere um diesen
Personenkreis bemühen. Ebenso informiert das im Vorjahr in meinem Ressort
eingerichtete Frauenservice für Migrantinnen in allen grundsätzlichen Fragen,
so auch in arbeitsmarktrelevanten Anliegen.
Frage 15:
Um
Migrantinnen am heimischen Arbeitsmarkt zu integrieren, bedürfen diese Frauen
besonderer Fördermaßnahmen. Dazu gehören u.a. eine Reihe qualifizierter
Schulungsmaßnahmen zur Verringerung der arbeitsmarktspezifischen Defizite und
Überwindung von Hindernissen. Frauenberatungsstellen, wie z.B. Miteinander
Lernen und Orient Express sowie weitere auf Migrantinnen spezialisierte und von
meinem Ressort mitgeförderte Einrichtungen, wie z.B. das Beratungszentrum für
Migrantinnen, „Peregrina“, und das „Integrationshaus“ in Wien, „Danaida“ in
Graz, „Maiz“ in Linz, „Viele“ in Salzburg, leisten schwerpunktmäßig
arbeitsmarktspezifische Beratungs- und Betreuungstätigkeit und
Weiterbildungsmaßnahmen für Migrantinnen.
Frage 16:
Ich verweise
auf meine Ausführungen zu Frage 5.
Frage 17:
Im Sinne einer
Präzisierung des Handlungsauftrages werden folgende Schwerpunktbereiche bei der
Verringerung der Einkommensunterschiede gesetzt: Berufseinstieg und Berufswahl
von jungen Frauen; Berufsunterbrechung und Wiedereinstieg; Aufstiegschancen.
Zur Erreichung des Ziels der Verringerung der geschlechtsspezifischen
Einkommensschere sind viele Akteurinnen und Akteure gefragt, insbesondere ist
u.a. auch die Zusammenarbeit mit den Ressorts, dem AMS, den Gewerkschaften und
den Sozialpartner/innen auf Arbeitgeber/innenseite notwendig. Das
Gleichbehandlungsgesetz wurde verbessert. Der erweiterte Anspruch auf
Elternteilzeit in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeiter/innen kann zur
Verbesserung der Qualität und Struktur der Teilzeitarbeitsplätze beitragen.
Information,
Sensibilisierung, Stärkung der Position der Frauen sind wichtig: 2004 wurden
vom BMGF der Leitfaden „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ und
der Forschungsbericht „Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung und
Arbeitsorganisation“ herausgegeben, denn diskriminierende Arbeitsbewertung kann
eine Ursache für Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sein.
Der
Forschungsbericht „Qualifizierte Teilzeitbeschäftigung in Österreich“ wurde vom
BMGF publiziert: Einerseits gewinnt Teilzeitbeschäftigung v.a. bei Frauen immer
mehr an Bedeutung. Andererseits wird eine Verbesserung der Arbeitsplatzqualität
gefordert.
Ein Anliegen
ist, dass kollektivvertraglich 1000 € Mindestlohn erreicht werden Ebenso sind
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Anliegen
(Berufsorientierung, Unterstützung von Frauen beim Wiedereinstieg,
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, frauenspezifische Beratungsangebote,
Qualifizierung, Kinderbetreuung).
Die laufenden
österreichweiten Mentoring-Projekte (siehe Antwort zu Frage 3) tragen zur
Förderung der Position der Frauen im Beruf bei.
Frage 18:
Ich verweise
auf meine Ausführungen zu Frage 3 (Frauen-Business-Mentoring-Programm), Frage 9
(Broschüren „Frauenratgeberin“ und „Mädchen können mehr“) und Frage 17. Gerade
das Mentoring-Programm dient der Stärkung des Selbstvertrauens und
Selbstwertgefühls der einzelnen Mentees. Beide Faktoren sind wichtige
Voraussetzung bei individuellen Verhandlungen über das eigene Gehalt abseits
der ohnehin dem Gleichbehandlungsgebot unterliegenden kollektivvertraglichen und gesetzlichen Regelungen.
Fragen 19 und
20:
Im Gender
Mainstreaming-Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 hat sich die
österreichische Bundesregierung zur forcierten Anwendung der Gender
Mainstreaming-Strategie allgemein und zur Umsetzung von Gender Budgeting im
Besonderen bekannt. Im Zuge der Umsetzung von Gender Budgeting werden Gender
Analysen die Auswirkungen von Maßnahmen auf Frauen und Männer zeigen.
Zukunftsweisend war in diesem Zusammenhang die Studie des Bundesministeriums
für Finanzen (2002) "Ist das österreichische Steuersystem tatsächlich
geschlechtsneutral?", deren Untersuchungsgegenstand die Verteilungswirkung
der Lohn- und Einkommensbesteuerung war. Daran anknüpfend ist 2004 im Rahmen
der Steuerreform eine Steuersenkung gelungen, von der Frauen besonders
profitieren.
Fachtagung zu
Gender Budgeting am 25. April 2005, zu der alle Akteurinnen/Akteure
österreichweiter Gender Budgeting-Initiativen sowie Gender
Budgeting-Expert/inn/en und Vertreter/inn/en der EU eingeladen waren, diente
dazu, einen Überblick über die bereits laufenden Projekte zu erhalten, zu einer
Klärung des Begriffes beizutragen und notwendige weitere Schritte wie
Qualitätssicherung und Standardisierung zu skizzieren.
2005 werde ich
mich weiter mit meinen Regierungskolleginnen und ‑kollegen dafür einsetzen,
dass im Bereich des Zustandekommens der Lohn- und Gehaltsabschlüsse die Gender
Mainstreaming-Strategie zur Anwendung kommt, um Geschlechtergerechtigkeit zu
gewährleisten.
Frage 21:
Im Rahmen der
Fördertätigkeit meines Ressorts für frauenspezifische Projekte darf ich
nochmals auf die Schwerpunktsetzungen hinweisen, wodurch Projektanträge, die
Maßnahmen zur Schließung der Einkommensschere beinhalten, bevorzugt behandelt
werden. Überdies leistet die Mehrzahl der von mir geförderten Einrichtungen
Bewusstseins- und Informationsarbeit und berät über berufliche
Qualifizierungsmöglichkeiten und Berufschancen. Spezielles Augenmerk gilt der
Hilfestellung für Mädchen bei der Berufswahl, um von jenen traditionellen
Lehrberufen im Dienstleistungsbereich abgehend, die eher mit ungünstigen
beruflichen Perspektiven verbunden sind, beispielsweise das Interesse für
technische Berufe zu erhöhen.
Die
Wichtigkeit innerbetrieblicher Weiterbildung insbesondere für Frauen muss
verstärkt betont werden. Daher wird von mir auch 2005 der Wettbewerb „Taten
statt Worte“ für den frauen- und familienfreundlichsten Betrieb in Österreich
mit unterstützt werden. Gleichzeitig dient dieser Wettbewerb auch der
Bewusstseinbildung, weshalb es mir wichtig ist, diese Maßnahme mehrjährig
fortzusetzen.
Auf die von
meinem Ressort stets aktiv unterstützten
Maßnahmen des BMSG zur Erhöhung der Akzeptanz der Väterkarenz darf
hingewiesen werden.
Fragen 22 bis
24:
Gemäß §607
(14) ASVG hat die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
per Verordnung zu regeln, welche Tätigkeiten als „unter körperlich oder
psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht“ gelten. Dabei sind die Vertreter/innen der
Sozialpartnerschaft anzuhören und die Zustimmung der Bundesregierung einzuholen.
Die Wahrung der Interessen der Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit unter
körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbringen sowie die
Anwendung der Strategie des Gender Mainstreaming wird im Rahmen des
Begutachtungsverfahrens des Verordnungsentwurfes sichergestellt werden.
Fragen 25 und
26:
Ich verweise
auf meine Ausführungen zu den Fragen 3, 4 und 9. Ein sicheres und gerechtes
Einkommen stellt die beste Armutsprävention und ein Mittel zum Abbau von
Armutsgefährdung dar. Daher habe ich die angeführten Maßnahmen der
Informations- und Bewusstseinsarbeit (Frauenratgeberin), Berufsorientierung
(Mädchen können mehr) und die konkrete Unterstützung in der Berufslaufbahn-
sowie Karriereplanung (Mentoringprogramme) zur Förderung von Frauen im
Erwerbsleben und Absicherung einer selbständigen Existenz eingerichtet.
Alle von mir
in der Beantwortung zu Frage 21 aufgezählten Maßnahmen bedürfen einer
längerfristigen Umsetzung.
Projekte, die Unterstützung und Beratung im Falle
drohender oder bereits eingetretener Obdachlosigkeit von Frauen anbieten, wie
z. B die Arge Obdachlose Sie in Linz und weitere Vereine, die Übergangs- und
Notwohnungen anbieten oder bei der Wohnungssuche Hilfestellung leisten, werden
von mir ebenfalls gefördert. Die Bekämpfung der akuten Frauenarmut gehört auch
im Jahr 2005 zu den Förderschwerpunkten des BMGF.
Frage 27:
Gemäß BVA
stehen für die Jahre 2005 und 2006 jeweils € 3.550.000,- für Förderungen zur
Verfügung. Aus diesen Mitteln werden auch alle Projekte, die dem Abbau der
Armutsgefährdung von Frauen dienen, finanziert.
Frage 28:
Mit der Anhebung des
Alleinverdiener/innenabsetzbetrages in der Steuerreform und der massiven
Anrechung von Kindererziehungszeiten durch die Pensionsharmonisierung wurden
Maßnahmen gegen die Armutgefährdung von Alleinerziehenden sowie die Altersarmut
von Frauen gesetzt. Der Konzeption und Einführung allfälliger weiterer Gesetze
zur Bekämpfung der Frauenarmut muss notwendigerweise eine Evaluierung der oben
beschriebenen Maßnahmen vorangehen.
Frage 29:
Ich halte alle
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und
Männer, welche der Stärkung der Frauen und der Verbesserung der Bedingungen des
Wiedereinstiegs ins Berufsleben dienen, für eine Grundlage für die
existenzsichernde berufliche Tätigkeit von Frauen.
Ein höherer
Anteil von Vätern in Elternkarenz und mehr Beteiligung von Vätern an Familien-
und Hausarbeit sind eine unabdingbare Vorraussetzung. Frauen mit Kleinstkindern
sollen während der Karenzzeit die Verbindung mit dem Beruf aufrecht erhalten
(können) und Familienphase und Wiedereinstieg planen, etwa auch durch
ausgewogenere Aufteilung von Familien- und Berufsarbeit zwischen den Eltern.
Langfristig muss es ein Thema für Väter und Mütter sein, Kinder und eine
berufliche Karriere zu
vereinbaren.
Die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine zentrale gesellschaftspolitische
Herausforderung. Sie ist auch eine Frage der Organisation. Hier ist es
besonders wichtig, dass Frauen von ihren Partnern Verantwortung für die
Familien- und Hausarbeit einfordern.
Zu den
zentralen Rahmenbedingungen für die existenzsichernde berufliche Tätigkeit von
Frauen gehören beispielsweise : Betriebliches Klima, Arbeitsbedingungen und
–umfeld, Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation, kurz Vereinbarungsmöglichkeiten
von Familie und Beruf für Frauen und Männer, insbesondere auch in Branchen, in
denen dies derzeit besonders wenig gegeben ist; entsprechende
Kinderbetreuungsmöglichkeiten; betriebliche Qualifizierungs- und Aufstiegschancen
für Frauen und Einbeziehung Teilzeitbeschäftigter; das Angebot öffentlicher
Dienstleistungen, z.B. auch im Gesundheits- und Verkehrsbereich.
Frage 30:
Ich verweise
auf meine Ausführungen zu Frage 21 sowie auf die Ressortzuständigkeit der Bundesministerin
für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.
Fragen 31–33:
In den Jahren 2003/2004 kamen Vertreter/innen von BMSG,
BMBWK, BMGF, der Bundesländer, des Städte- und Gemeindebundes, der
Sozialpartner und der Familienorganisationen im „Runden Tisch Kinderbetreuung“
zusammen und erarbeiteten einen Maßnahmenkatalog, in dem gezielt und
bedarfsgerecht auf neue Betreuungssituationen, regionale Gegenbenheiten und
Flexibilität in der Arbeitszeit eingegangen wird und auf Basis der Best-Practice-Modelle
neue Möglichkeiten in der Kinderbetreuung aufgezeigt werden. Zusätzlich zu den
rund 500 Millionen Euro, die Länder und Gemeinden jährlich für Kinderbetreuung
zur Verfügung haben, werden im Jahr 2005 vom BMSG 700.000 Euro Förderungsgeld
für flexible und innovative Projekte, die von
Vereinen eingereicht werden können, bereitgestellt.
Das
BMGF und das BMSG unterstützen das umfassende Informationsangebot über
Kinderbetreuung auf www.kinderbetreuung.at. Das BMBWK hat in einem ersten
Schritt 10.000 Einheiten von Nachmittagsbetreuung an Schulen zum Abruf
bereitgestellt. Eine bedarfsgerechte, freiwillige Nachmittagsbetreuung
zusätzlich zu einem vielfältigen Angebot ganztägiger Schulreformen scheint
zweckmäßiger als eine verpflichtende und pauschale Einführung der
Ganztagsschule.
Frage 34:
Geschlechtssensible Raumplanung und Verkehrspolitik sind Anwendungsgebiete von Gender Mainstreaming. Dementsprechend sind die Expertinnen des BMGF in die Arbeit der Ausschüsse der Österr. Raumordnungskonferenz eingebunden, in denen die Umsetzung der neuen EU Strukturfonds-Verordnung vorbereitet wird.
Frage 35:
Frage 36:
Ich
unterstützte vollinhaltlich die Maßnahmen der ressortzuständigen
Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.
Frage 37 bis 39:
Siehe Antwort
zu Frage 29 bis 31.
Frage 40:
Im 3. Gender Mainstreaming‑Ministerratsbeschluss
vom 9. März 2004 hat sich die österreichische Bundesregierung zur
geschlechtsspezifischen Datenerhebung, ‑erfassung, ‑auswertung und -darstellung
verpflichtet. Diese Selbstverpflichtung fällt in die Zuständigkeit der
Bundesministerien und gilt für die selbst erhobenen Daten und für die im Rahmen
einer externen Auftragvergabe erhobenen Daten.
Darüber hinaus
werde ich Ende 2005 eine statistische Informationsbroschüre mit dem Titel
„Frauen und Männer in Österreich“ herausgeben. Zielsetzung ist die Präsentation
eines statistischen Bildes der Disparitäten zwischen Frauen und Männern in so
wichtigen Bereichen wie demographische Strukturen, Lebensformen, Bildung,
Erwerbstätigkeit, Einkommen und Lebensstandard. Um die längerfristigen
Entwicklungen sichtbarer zu machen, werden ausgewählte geschlechtsspezifische
Disparitäten in Form von längerfristigen Vergleichen (Zeitreihen) bzw.
Querschnittsanalysen (synoptische Darstellung) näher beleuchtet. Diese
zusätzliche statistische Quelle soll im institutionellen Bereich als wertvolle
Handlungsgrundlage für politische Entscheidungen, aber auch zur Durchführung
von Projekten dienen. Die Darstellung der Zahlen und Fakten zur Situation von
Frauen und Männern soll eine gesellschaftsrelevante Aussage sein über die
Lebenssituation von Frauen und Männern in Österreich.
Frage 41:
Neben der vom
Bundesministerium für Finanzen durchgeführten Informationsveranstaltung zu
Gender Budgeting am 5. Dezember 2004 für alle Bundesministerien habe ich die
Organisation einer Arbeitssitzung am 12. Jänner 2005 veranlasst. Die
Arbeitssitzung für die Mitglieder der interministeriellen Arbeitsgruppe Gender
Mainstreaming und die Budgetist/inn/en aller Bundesministerien unter Anleitung
einer externen Gender Budgeting‑Expertin diente der Information, der
Entwicklung von Gender Budgeting‑Projekten sowie der Schaffung künftiger
Kooperationen und der Absprache der weiteren Vorgangsweise.
Frage 42:
Vor einem Jahr habe ich eine grundlegende
Pilotstudie „Gender Budgeting Analyse am Beispiel des Drogenbudgets“ in Auftrag
gegeben. Die Ergebnisse werden Anfang des kommenden Jahres vorliegen.
Zusätzlich zur Gender Analyse umfasst der Leistungsgegenstand des Projektes
auch die Entwicklung eines geeigneten Instrumentariums, um Gender Budgeting
auch in den anderen Bundesministerien sowie auf Landesebene nach denselben
Standards einführen zu können.
Die Anregung
zur Gender Analyse des Drogenbudgets wurde in der ersten Sitzung der
interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming angesprochen.
Frage 43:
Ich habe mit
der Pilotstudie „Gender Budgeting des Drogenbudgets“ a.o.Univ.Prof.Dr. Luise
Gubitzer, Institut für Institutionelle und Heterodoxe Ökonomie der
Wirtschaftsuniversität Wien, Dr. Elisabeth Klatzer, Bundeskanzleramt, und MMag.
Michaela Neumayr, Statistik Austria, beauftragt. Darüber hinaus besteht eine
enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen
Fachabteilungen meines Hauses .
Ich darf dazu
auch auf meine Ausführungen zu den Fragen 19 und 20 betreffend die Gender
Budgeting Fachtagung verweisen: Neben dem inhaltlichen Schwerpunkt
„Strategieentwicklung für eine geschlechtergerechte Haushaltsführung“ war es
mir mit der Einladung aller Akteurinnen und Akteure der derzeitigen Gender
Budgeting Aktivitäten in Österreich, der Gender Budgeting Expertinnen und
Experten, Wissenschafter/innen und NGO’s ein Anliegen, eine Vernetzung sowie
den Austausch über die Möglichkeit künftiger Kooperationen und die Festlegung
einheitlicher Standards zu initiieren.
Frage 44:
Die
Gesamtkosten für die Erstellung der Pilotstudie „Gender Budgeting des
Drogenbudgets“ werden sich auf ca. € 28.000,-- belaufen.
Frage 45:
In
Vorbereitung der 49. Sitzung der UNO-Frauenstatuskommission seitens der
EU-Staaten wurde Anfang Februar 2005 von der luxemburgischen Präsidentschaft
ein Gleichstellungsminister/innentreffen abgehalten, das dem
Informationsaustausch zur Umsetzung der Aktionsplattform von Peking und der
Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung dazu diente. Ich nahm an dieser
Konferenz teil, brachte gute Praktiken der österreichischen Frauenpolitik ein
und bekräftigte aus österreichischer Position gemeinsam mit meinen
Amtskolleginnen und -kollegen die Aktionsplattform und die
Millenniums-Entwicklungsziele.
Obwohl der Ansatz, das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit in alle Politikfelder zu integrieren spätestens seit der Weltfrauenkonferenz von Peking 1995 als zeitgemäßes Instrument zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern anerkannt war, kam es erst unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel im Juli 2000 zu einer Selbstverpflichtung der österreichischen Bundesregierung bezüglich der Anwendung von Gender Mainstreaming und zur Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe. Die Bundesregierung wendet den notwendigen „Top Down Ansatz“ konsequent an und sorgt damit für die effiziente und konkrete Umsetzung der Aktionsplattform von Peking, sodass ein gesonderter Aktionsplan nicht zweckmäßig scheint.
Fragen 46 bis
49:
Die
EU-Mitgliedstaaten haben sich in Pkt. 2 der Ministeriellen Deklaration von
Luxemburg (4. Februar 2005) unter anderem dazu entschlossen, mit verstärkten
Anstrengungen alle Hindernisse für die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt zu
entfernen bzw. die Diskriminierung und Ausbeutung von Frauen am Arbeitsplatz
verstärkt zu bekämpfen. Darunter fällt auch der Schutz der Rechte der
arbeitenden Frauen und die Beseitigung von strukturellen bzw. gesetzlichen
Barrieren für die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Diese Maßnahmen sollen
besonders auch die Migrantinnen schützen.
Die
Deklaration von Luxemburg vom 4. Februar 2005 stellt eine wichtige Bekräftigung
der seit langem akzeptierten gleichstellungspolitischen Ziele dar. Die
Bundesregierung hat – wie oben dargestellt - wichtige Maßnahmen für die
Verbesserung der Situation der Frauen gesetzt. Selbstverständlich bin ich immer
bestrebt, noch weitere Verbesserungen ins Auge zu fassen, um die Lage von
Frauen in Österreich zu verbessern. Ich habe vor allem in dem ebenfalls in
meine Verantwortung fallenden Politikbereich „Gesundheit“ für
geschlechtssensible Maßnahme gesorgt, damit die unterschiedlichen Bedürfnisse
von Frauen und Männern etwa bei der Vorsorgeuntersuchung neu, berücksichtigt
werden. Ein Pilotprojekt zur geschlechtssensiblen Spitalsorganisation und auch der Frauengesundheitsbericht
2005 sollen dazu beitragen , eine geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung zu
gewährleisten.
Frage 50:
Ich verweise
auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 bis 49, die zeigen, dass es bei einer
Querschnittsmaterie wie der Frauenpolitik nicht nur darum geht,
Handlungsaufträge zu definieren, sondern deren Integration in alle
Politikfelder nachhaltig sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin