2708/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.05.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0039-I/A/3/2005

Wien, am 30. April 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2708/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Frauenpolitik stellt eine Querschnittmaterie dar. Die Sicherung der Beschäftigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind generelle Top-Prioritäten der Bundesregierung. Als Frauenministerin ist es mir besonders wichtig, dabei speziell die Bedürfnisse von Frauen zu berücksichtigen.

 

Frage 2:

In einer dynamischen Wirtschaft können Arbeitslosigkeit und Beschäftigung nie getrennt voneinander betrachtet werden. Aussagekräftige Erkenntnisse ergeben sich immer erst bei einer Betrachtung der längerfristigen Entwicklung. Als Referenzpunkt für eine Analyse des letzten Konjunkturzyklus wird daher das Jahr 1997 herangezogen.

 

Seit 1997 ist die Arbeitslosenquote der Frauen um einen dreiviertel Prozentpunkt gesunken, jene der Männer jedoch um einen halben Prozentpunkt gestiegen.

 

Im Vergleich dazu lag die Arbeitslosenquote der Frauen Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre deutlich über jener der Männer. Seit dem Jahr 2000 bis heute liegt die Arbeitslosenrate der Frauen unter jener der Männer.

 

Die Arbeitslosenquote der Frauen ist weiterhin im Sinken begriffen. Im Jahr 2004 kam es jedoch zu einer leichten Abschwächung dieses generell positiven Trends: Die Arbeitslosenquote der Frauen stieg im Jahr 2004 minimal um einen Zehntelprozentpunkt (von 6,5 im Jahr 2003 auf 6,6% im Jahr 2004), während die Männerarbeitslosigkeit mit 7,5% gleich blieb. Die ersten Monate des Jahres 2005 weisen zumindest keine Fortsetzung des Anstiegs aus. Die Arbeitslosenquote der Frauen blieb im Februar und März 2005 (auf Basis der registrierten Arbeitslosen und Beschäftigten) mit 6,7% auf dem Niveau des Vorjahres.

 

Gleichzeitig nimmt auch die Zahl der unselbständig beschäftigten Frauen weiter zu. So waren im März 2005 um +24.103 (+1,7% auf 1.480.725) mehr Frauen als beschäftigt registriert als noch ein Jahr zuvor (vor­läufige Beschäftigtendaten des Hauptverbands der österreichischen Sozial­versicher­ungs­träger; ohne geringfügige Beschäftigungsverhältnisse). Selbst bei Herausrechnung der Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen mit aufrechtem Dienstverhältnis ergibt sich noch ein Zuwachs von +20.412 bzw. +1,5%. Im Jahresdurchschnitt 2004 lag die Beschäftigungszunahme von Frauen bei 22.382 (+1,5% auf 1.469.304; bereinigt um die Schulungsteilnahmen beim Arbeitsmarktservice).

 

Im Sinne einer sorgfältigen und rechtzeitigen Frauenpolitik habe ich jedoch den minimalen Anstieg der Frauenarbeitslosenquote im Jahr 2004 zum Anlass genommen, das Institut für Höhere Studien mit einer genauen Analyse dieses Anstieges und seiner Gründe zu beauftragen. Das IHS kommt dabei zu dem Schluss, dass  die Entwicklung des Arbeitsmarktes für Frauen ähnlich verläuft wie in den Vorjahren, dass aber die Konjunkturbelebung 2004 mehr den Männern als den Frauen zugute gekommen ist. Die Konjunktur hat sich in stärkerem Maße in männerdominierten Branchen (z.B. Baugewerbe und Industrie) belebt, als in Branchen mit hohem Frauenanteil (z.B. Handel). Geringe Qualifikation, mangelnde Sprachkenntnisse, eingeschränkte zeitliche Verfügbarkeit durch Betreuungspflichten und die Segregation des Arbeitsmarktes sind – wie auch schon in den Vorjahren – Risikofaktoren für weibliche Arbeitskräfte.

 

Frage 3:

Als Metaziel gilt es zu verhindern, dass sich konjunkturbedingte in strukturelle Arbeitslosigkeit verfestigt. Hinsichtlich der gesetzten Ziele und Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Beschäftigung und des entsprechenden Einsatzes von finanziellen Mitteln ist grundsätzlich auf verschiedene Maßnahmen der einzelnen Ressorts, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hinzuweisen. Dabei werden neben generell geschlechtssensiblen auch geschlechtsspezifische Ansätze und Maßnahmen der positiven Diskriminierung gesetzt: Das AMS hat beispielsweise den Auftrag, 50% seiner Mittel für die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt zu verwenden, obwohl der Anteil der Frauen an den registrierten Arbeitssuchenden 42% beträgt.

 

Weiters darf ich einen Überblick über zusätzliche frauenspezifische Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik geben, die ich als Frauenministerin in meinem Ressort setze:

 

Im Jänner 2004 habe ich ein österreichweites Frauen-Business-Mentoring-Programm initiiert, weil ich der Meinung bin, dass Mentoring im Sinne einer Unterstützung in der Berufs- und Karriereplanung eine wesentliche Voraussetzung für die berufliche Entwicklung von Frauen in Österreich ist.

 

Ziele des Frauen-Business-Mentoring-Programms sind:

 

-          die Verbesserung der beruflichen Situation für Frauen, vor allem auch in technischen – nicht traditionellen – Arbeitsbereichen,

-          die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen,

-          die Verbesserung von Verdienstchancen für Frauen und

-          die Leistung eines Beitrags zur Verringerung der Einkommensschere zwischen Frauen und Männern.

 

Zielgruppen sind Wiedereinsteigerinnen nach der Karenz, berufliche Neueinsteigerinnen nach abgeschlossener Ausbildung und Frauen, die beruflich Karriere machen wollen.

Mentoring intendiert zwar keine Arbeitsvermittlung, jedoch werden Frauen mit erprobten und effizienten Strategien bei der Erreichung ihrer beruflichen Wünsche unterstützt. Um die Einführung von Mentoring als Personalentwicklungsinstrument zu fördern, habe ich nicht zuletzt für die „Mentora“ neben Preisen für das beste Mentoring-Paar und den aktivsten Mentoring-Point die Kategorie „Bestes Firmenmentoring“ als Anreiz geschaffen. Das Frauen-Business-Mentoring-Programm, das bisher schon rund 50 Mentoringinitiativen aus allen Bundesländern vernetzt hat, welche im Frauen-Business-Mentoring-Programm als Mentoring Points geführt werden, wird von mir 2005 weiter ausgebaut und um den internationalen Bereich (Deutschland, Italien, Ungarn) erweitert. 2004 wurden über 1.000 Mentoring Paare von den Mentoring Points betreut.

 

Um den bundesweiten Charakter des Business Mentoring zu stärken, werden  „Mentoring-Messe“ und „Verleihung der Mentora“ ab 2005 in den Bundesländern veranstaltet. Als erstes Bundesland ist heuer die Steiermark damit betraut und hat im März 2005 bereits mit großem Erfolg die „Mentoring-Messe“ durchgeführt. 

 

Um insbesondere im Förderbereich Maßnahmen zur Senkung der Frauenarbeitslosigkeit zu setzen, wurden die Förderschwerpunkte für 2005

folgendermaßen festgelegt:

 

-          Maßnahmen zur Integration ins Berufsleben,

-          Maßnahmen gegen Frauenarmut sowie

-          Maßnahmen zur Verringerung der Lohn- und Gehaltsschere (berufliche Integration).

 

In erster Linie sind die von meinem Ressort mit einer Basisförderung von € 44.000,-- unterstützten 33 Frauenservicestellen (ehemals arbeitsmarktspezifische Beratungseinrichtungen) zu erwähnen, in deren Tätigkeitsbereich unter anderem die Erstberatung für arbeitslose Frauen fällt. 22 dieser Einrichtungen werden vom Arbeitsmarktservice zum Teil in sehr beträchtlichem Ausmaß mitgefördert (Anstellung von Beraterinnen, Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen sowie Begleitung von arbeitssuchenden Frauen vor und nach Aktivierungsmaßnahmen durch das AMS). So zum Beispiel sind die „Frauenstiftung Steyr“, das „Sprungbrett“ in Wien, „Malfalda“ in Graz, das „Mädchenzentrum Klagenfurt“ als Frauenservicestellen, der Verein „Frau und Arbeit Salzburg“ und das „Beratungszentrum für Migrant/innen“ in Wien ausschließlich im arbeitsmarktspezifischen Bereich tätig. Aber auch ein Großteil der weiteren von mir unterstützten Projekte und Beratungseinrichtungen bietet Erstberatung und oftmals in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice entsprechende berufsbegleitende frauenspezifische Kursmaßnahmen an. Die erwähnten Einrichtungen werden seit mehreren Jahren unterstützt. Die Förderzusagen für 2005 sind den Frauenservicestellen bereits übermittelt worden.

 

 

Frage 4:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 3.

Für alle frauenspezifischen Anliegen, so auch für Anliegen von Frauen, bei denen es um Beschäftigung bzw. Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung geht, ist das Frauenservice des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eine erste rasche und unbürokratische Anlaufstelle. Unter der Nulltarifnummer 0800 20 20 11 werden Frauen aus ganz Österreich rasch und unbürokratisch informiert, Anfragen zur Arbeitssuche machen dabei rund ein Drittel der betreuten Fälle aus.

 

Frage 5:

-          Mitfinanzierung von Mentora-Messe und Mentora-Preisverleihung: insgesamt € 19.103,--;

-          Mentora Preisgelder: insgesamt: € 13.500,--;

-          Werkvertrag für die Expertin zum Aufbau des Frauen-Business-Mentoring- Programms : € 21.600,--;

-          Werkvertrag für das IHS - Gutachten „Die Entwicklung des Arbeitsmarktes für Frauen im Jahr 2004“: € 15.000,--.

 

Das Gesamtfördervolumen für Frauenprojekte ist mit jeweils  € 3.550.000,-- im Bundesvoranschlag 2005 und 2006 vermerkt. Die jeweiligen Maßnahmen bzw. Schwerpunktsetzungen sind aus diesem Budget zu decken.

 

Frage 6:

 

Ich verweise auf das bereits mehrfach erläuterte „Orientierungsseminar für Berufsunterbrecherinnen“, das von meinem Ressort initiiert und konzipiert wurde und in Kooperation mit dem AMS als Pilotprojekt durchgeführt wird.

 

Als Maßnahmen anderer Ressorts werden beispielhaft aufgezählt:

 

Im Vorjahr wurde das Projekt „Kinderkram und Elternwirtschaft“ initiiert und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem Land Niederösterreich und dem Europäischen Sozialfonds finanziell unterstützt.

 

Seitens des AMS werden österreichweit Informationstage für Wiedereinsteigerinnen abgehalten.

 

Im Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen wird jährlich das „Audit Beruf und Familie“ für Unternehmen angeboten, die ihre interne Organisation im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie freiwillig überprüfen lassen. Darin sehe ich eine besonders praxisrelevante Maßnahme, die die Arbeitgeber/innen für die Situation berufstätiger Eltern sensibilisiert.

 

Das Frauen-Business-Mentoring-Programm sieht als eine wichtige Zielgruppe Wiedereinsteigerinnen nach der Karenz vor. Im Austausch und Absprache mit den Mentoring Points habe ich vereinbart, dass gerade das Angebot für Frauen nach Betreuungsphasen erweitert wird (siehe Antwort zu Frage 3).

 

Frage 7:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 5.

 

Frage 8:

Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Beschäftigung von Frauen zu erhöhen, und hier wurden in Österreich bereits Erfolge erzielt. Was beispielweise teilzeitbereinigte Quoten betrifft, betrug der EU-Schnitt (EU-25) der Frauenbeschäftigungsquote in Vollzeitäquivalenten im Jahr 2003 47,3 %. Laut Eurostat lag die Beschäftigungsquote der Frauen in Österreich in Vollzeitäquivalenten 2003 bei 51,7 %. Aus Gründen der Definition der Erwerbsquote – als Anteil der Erwerbspersonen, das ist der Summe der Erwerbstätigen und Arbeitslosen, an der jeweiligen Bevölkerung – ist die Bildung einer teilzeitbereinigten Erwerbsquote nicht möglich.

 

Generell machte die Frauenbeschäftigungsquote in Österreich im Jahr 2003 61,7 % aus. Die Ziele von Lissabon beinhalten für die EU die Vorgabe, bis 2010 eine Frauenbeschäftigungsquote von mindestens 60 % zu erreichen. Österreich hat dieses Ziel bereits 2001 erreicht.

 

 

Frage 9:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 3 und 6.

Im Vorfeld zum Internationalen Frauentag am 8. März habe ich die 6. Auflage der "Frauenratgeberin 2005" präsentiert. Die Frauenratgeberin bietet auf über 700 Seiten aktuelle Informationen sowie Antworten auf rechtliche, berufliche, soziale, familiäre, bildungsmäßige und gesundheitliche Fragen und ist erstmals im

Internet unter http://www.frauenratgeberin.at verfügbar. Ich bin überzeugt, damit eine aktuelle und nützliche Unterstützung für den Berufseinstieg, Wiedereinstieg und die Berufstätigkeit der Frauen gegeben zu haben.

 

2003 wurde vom damals für Frauenangelegenheiten zuständigen Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen die Broschüre „Mädchen können mehr“ aktualisiert und um zwei Folder ergänzt. Diese nach wie vor aktuelle Berufsorientierungsbroschüre will Mädchen für neue Bildungs- und Berufschancen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien begeistern. Darüber hinaus stellt sie eine umfassende Informationsquelle für Eltern, Lehrer/innen und Berufsberater/innen dar.

 

Frage 10:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 3, 6 und 9.

 

Frage 11:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 6.

 

Frage 12:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 5.

 

Fragen 13 und 14:

Auch bei den verschiedenen Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen handelt es sich – wie bei der Frauenpolitik allgemein – um eine Querschnittsmaterie. Wie in Frage 2 erläutert, gehören Migrantinnen zu einer besonders von Arbeitslosigkeit gefährdeten Gruppe.

Um den Weg zu Erwerbstätigkeit für Migrantinnen zu erleichtern, bedarf es zielgruppenorientierter Maßnahmen, von Sprach- und Alphabetisierungskursen bis zur Erweiterung der bereits erworbenen Qualifikationen und einer Unterstützung bei der Integration. Eine umfassende Beratung und Betreuung übernimmt dabei eine wichtige Rolle. Mein Ressort unterstützt daher verschiedene Frauenberatungseinrichtungen und Projekte, die sich insbesondere um diesen Personenkreis bemühen. Ebenso informiert das im Vorjahr in meinem Ressort eingerichtete Frauenservice für Migrantinnen in allen grundsätzlichen Fragen, so auch in arbeitsmarktrelevanten Anliegen.

 

Frage 15:

Um Migrantinnen am heimischen Arbeitsmarkt zu integrieren, bedürfen diese Frauen besonderer Fördermaßnahmen. Dazu gehören u.a. eine Reihe qualifizierter Schulungsmaßnahmen zur Verringerung der arbeitsmarktspezifischen Defizite und Überwindung von Hindernissen. Frauenberatungsstellen, wie z.B. Miteinander Lernen und Orient Express sowie weitere auf Migrantinnen spezialisierte und von meinem Ressort mitgeförderte Einrichtungen, wie z.B. das Beratungszentrum für Migrantinnen, „Peregrina“, und das „Integrationshaus“ in Wien, „Danaida“ in Graz, „Maiz“ in Linz, „Viele“ in Salzburg, leisten schwerpunktmäßig arbeitsmarktspezifische Beratungs- und Betreuungstätigkeit und Weiterbildungsmaßnahmen für Migrantinnen.

 

Frage 16:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 5.

 

Frage 17:

Im Sinne einer Präzisierung des Handlungsauftrages werden folgende Schwerpunktbereiche bei der Verringerung der Einkommensunterschiede gesetzt: Berufseinstieg und Berufswahl von jungen Frauen; Berufsunterbrechung und Wiedereinstieg; Aufstiegschancen. Zur Erreichung des Ziels der Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensschere sind viele Akteurinnen und Akteure gefragt, insbesondere ist u.a. auch die Zusammenarbeit mit den Ressorts, dem AMS, den Gewerkschaften und den Sozialpartner/innen auf Arbeitgeber/innenseite notwendig. Das Gleichbehandlungsgesetz wurde verbessert. Der erweiterte Anspruch auf Elternteilzeit in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeiter/innen kann zur Verbesserung der Qualität und Struktur der Teilzeitarbeitsplätze beitragen.

Information, Sensibilisierung, Stärkung der Position der Frauen sind wichtig: 2004 wurden vom BMGF der Leitfaden „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ und der Forschungsbericht „Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung und Arbeitsorganisation“ herausgegeben, denn diskriminierende Arbeitsbewertung kann eine Ursache für Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sein.

 

Der Forschungsbericht „Qualifizierte Teilzeitbeschäftigung in Österreich“ wurde vom BMGF publiziert: Einerseits gewinnt Teilzeitbeschäftigung v.a. bei Frauen immer mehr an Bedeutung. Andererseits wird eine Verbesserung der Arbeitsplatzqualität gefordert.

Ein Anliegen ist, dass kollektivvertraglich 1000 € Mindestlohn erreicht werden Ebenso sind Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Anliegen (Berufsorientierung, Unterstützung von Frauen beim Wiedereinstieg, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, frauenspezifische Beratungsangebote, Qualifizierung, Kinderbetreuung).

Die laufenden österreichweiten Mentoring-Projekte (siehe Antwort zu Frage 3) tragen zur Förderung der Position der Frauen im Beruf bei.

 

 

Frage 18:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 3 (Frauen-Business-Mentoring-Programm), Frage 9 (Broschüren „Frauenratgeberin“ und „Mädchen können mehr“) und Frage 17. Gerade das Mentoring-Programm dient der Stärkung des Selbstvertrauens und Selbstwertgefühls der einzelnen Mentees. Beide Faktoren sind wichtige Voraussetzung bei individuellen Verhandlungen über das eigene Gehalt abseits der ohnehin dem Gleichbehandlungsgebot unterliegenden  kollektivvertraglichen und gesetzlichen Regelungen.

 

Fragen 19 und 20:

Im Gender Mainstreaming-Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 hat sich die österreichische Bundesregierung zur forcierten Anwendung der Gender Mainstreaming-Strategie allgemein und zur Umsetzung von Gender Budgeting im Besonderen bekannt. Im Zuge der Umsetzung von Gender Budgeting werden Gender Analysen die Auswirkungen von Maßnahmen auf Frauen und Männer zeigen. Zukunftsweisend war in diesem Zusammenhang die Studie des Bundesministeriums für Finanzen (2002) "Ist das österreichische Steuersystem tatsächlich geschlechtsneutral?", deren Untersuchungsgegenstand die Verteilungswirkung der Lohn- und Einkommensbesteuerung war. Daran anknüpfend ist 2004 im Rahmen der Steuerreform eine Steuersenkung gelungen, von der Frauen besonders profitieren.

 

Fachtagung zu Gender Budgeting am 25. April 2005, zu der alle Akteurinnen/Akteure österreichweiter Gender Budgeting-Initiativen sowie Gender Budgeting-Expert/inn/en und Vertreter/inn/en der EU eingeladen waren, diente dazu, einen Überblick über die bereits laufenden Projekte zu erhalten, zu einer Klärung des Begriffes beizutragen und notwendige weitere Schritte wie Qualitätssicherung und Standardisierung zu skizzieren.

 

2005 werde ich mich weiter mit meinen Regierungskolleginnen und ‑kollegen dafür einsetzen, dass im Bereich des Zustandekommens der Lohn- und Gehaltsabschlüsse die Gender Mainstreaming-Strategie zur Anwendung kommt, um Geschlechtergerechtigkeit zu gewährleisten.

 

Frage 21:

Im Rahmen der Fördertätigkeit meines Ressorts für frauenspezifische Projekte darf ich nochmals auf die Schwerpunktsetzungen hinweisen, wodurch Projektanträge, die Maßnahmen zur Schließung der Einkommensschere beinhalten, bevorzugt behandelt werden. Überdies leistet die Mehrzahl der von mir geförderten Einrichtungen Bewusstseins- und Informationsarbeit und berät über berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten und Berufschancen. Spezielles Augenmerk gilt der Hilfestellung für Mädchen bei der Berufswahl, um von jenen traditionellen Lehrberufen im Dienstleistungsbereich abgehend, die eher mit ungünstigen beruflichen Perspektiven verbunden sind, beispielsweise das Interesse für technische Berufe zu erhöhen.

 

Die Wichtigkeit innerbetrieblicher Weiterbildung insbesondere für Frauen muss verstärkt betont werden. Daher wird von mir auch 2005 der Wettbewerb „Taten statt Worte“ für den frauen- und familienfreundlichsten Betrieb in Österreich mit unterstützt werden. Gleichzeitig dient dieser Wettbewerb auch der Bewusstseinbildung, weshalb es mir wichtig ist, diese Maßnahme mehrjährig fortzusetzen.

 

Auf die von meinem Ressort stets aktiv unterstützten  Maßnahmen des BMSG zur Erhöhung der Akzeptanz der Väterkarenz darf hingewiesen werden.

 

Fragen 22 bis 24:

Gemäß §607 (14) ASVG hat die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz per Verordnung zu regeln, welche Tätigkeiten als „unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht“ gelten.  Dabei sind die Vertreter/innen der Sozialpartnerschaft anzuhören und die Zustimmung der Bundesregierung einzuholen. Die Wahrung der Interessen der Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbringen sowie die Anwendung der Strategie des Gender Mainstreaming wird im Rahmen des Begutachtungsverfahrens des Verordnungsentwurfes sichergestellt werden.

 

Fragen 25 und 26:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 3, 4 und 9. Ein sicheres und gerechtes Einkommen stellt die beste Armutsprävention und ein Mittel zum Abbau von Armutsgefährdung dar. Daher habe ich die angeführten Maßnahmen der Informations- und Bewusstseinsarbeit (Frauenratgeberin), Berufsorientierung (Mädchen können mehr) und die konkrete Unterstützung in der Berufslaufbahn- sowie Karriereplanung (Mentoringprogramme) zur Förderung von Frauen im Erwerbsleben und Absicherung einer selbständigen Existenz eingerichtet.

 

Alle von mir in der Beantwortung zu Frage 21 aufgezählten Maßnahmen bedürfen einer längerfristigen Umsetzung.

Projekte, die Unterstützung und Beratung im Falle drohender oder bereits eingetretener Obdachlosigkeit von Frauen anbieten, wie z. B die Arge Obdachlose Sie in Linz und weitere Vereine, die Übergangs- und Notwohnungen anbieten oder bei der Wohnungssuche Hilfestellung leisten, werden von mir ebenfalls gefördert. Die Bekämpfung der akuten Frauenarmut gehört auch im Jahr 2005 zu den Förderschwerpunkten des BMGF.

 

Frage 27:

Gemäß BVA stehen für die Jahre 2005 und 2006 jeweils € 3.550.000,- für Förderungen zur Verfügung. Aus diesen Mitteln werden auch alle Projekte, die dem Abbau der Armutsgefährdung von Frauen dienen, finanziert.

 

Frage 28:

 

Mit der Anhebung des Alleinverdiener/innenabsetzbetrages in der Steuerreform und der massiven Anrechung von Kindererziehungszeiten durch die Pensionsharmonisierung wurden Maßnahmen gegen die Armutgefährdung von Alleinerziehenden sowie die Altersarmut von Frauen gesetzt. Der Konzeption und Einführung allfälliger weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Frauenarmut muss notwendigerweise eine Evaluierung der oben beschriebenen Maßnahmen vorangehen.

 

Frage 29:

Ich halte alle Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer, welche der Stärkung der Frauen und der Verbesserung der Bedingungen des Wiedereinstiegs ins Berufsleben dienen, für eine Grundlage für die existenzsichernde berufliche Tätigkeit von Frauen.

Ein höherer Anteil von Vätern in Elternkarenz und mehr Beteiligung von Vätern an Familien- und Hausarbeit sind eine unabdingbare Vorraussetzung. Frauen mit Kleinstkindern sollen während der Karenzzeit die Verbindung mit dem Beruf aufrecht erhalten (können) und Familienphase und Wiedereinstieg planen, etwa auch durch ausgewogenere Aufteilung von Familien- und Berufsarbeit zwischen den Eltern. Langfristig muss es ein Thema für Väter und Mütter sein, Kinder und eine berufliche Karriere  zu vereinbaren.

 

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine zentrale gesellschaftspolitische Herausforderung. Sie ist auch eine Frage der Organisation. Hier ist es besonders wichtig, dass Frauen von ihren Partnern Verantwortung für die Familien- und Hausarbeit einfordern.

 

Zu den zentralen Rahmenbedingungen für die existenzsichernde berufliche Tätigkeit von Frauen gehören beispielsweise : Betriebliches Klima, Arbeitsbedingungen und –umfeld, Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation, kurz Vereinbarungsmöglichkeiten von Familie und Beruf für Frauen und Männer, insbesondere auch in Branchen, in denen dies derzeit besonders wenig gegeben ist; entsprechende Kinderbetreuungsmöglichkeiten; betriebliche Qualifizierungs- und Aufstiegschancen für Frauen und Einbeziehung Teilzeitbeschäftigter; das Angebot öffentlicher Dienstleistungen, z.B. auch im Gesundheits- und Verkehrsbereich.

 

Frage 30:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 21 sowie auf die Ressortzuständigkeit der Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

 

Fragen 31–33:

 

In den Jahren 2003/2004 kamen Vertreter/innen von BMSG, BMBWK, BMGF, der Bundesländer, des Städte- und Gemeindebundes, der Sozialpartner und der Familienorganisationen im „Runden Tisch Kinderbetreuung“ zusammen und erarbeiteten einen Maßnahmenkatalog, in dem gezielt und bedarfsgerecht auf neue Betreuungssituationen, regionale Gegenbenheiten und Flexibilität in der Arbeitszeit eingegangen wird und auf Basis der Best-Practice-Modelle neue Möglichkeiten in der Kinderbetreuung aufgezeigt werden. Zusätzlich zu den rund 500 Millionen Euro, die Länder und Gemeinden jährlich für Kinderbetreuung zur Verfügung haben, werden im Jahr 2005 vom BMSG 700.000 Euro Förderungsgeld für flexible und innovative Projekte, die von Vereinen eingereicht werden können, bereitgestellt.

Das BMGF und das BMSG unterstützen das umfassende Informationsangebot über Kinderbetreuung auf www.kinderbetreuung.at. Das BMBWK hat in einem ersten Schritt 10.000 Einheiten von Nachmittagsbetreuung an Schulen zum Abruf bereitgestellt. Eine bedarfsgerechte, freiwillige Nachmittagsbetreuung zusätzlich zu einem vielfältigen Angebot ganztägiger Schulreformen scheint zweckmäßiger als eine verpflichtende und pauschale Einführung der Ganztagsschule.

 

Frage 34:

Geschlechtssensible Raumplanung und Verkehrspolitik sind Anwendungsgebiete von Gender Mainstreaming. Dementsprechend sind die Expertinnen des BMGF in die Arbeit der Ausschüsse der  Österr. Raumordnungskonferenz eingebunden, in denen die  Umsetzung der neuen EU Strukturfonds-Verordnung vorbereitet wird.

 

Frage 35:

 

Die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes ist im Regierungsprogramm vorgesehen. Maßnahmen können zweckmäßigerweise erst nach erfolgter Evaluierung definiert werden.

 

 

Frage 36:

Ich unterstützte vollinhaltlich die Maßnahmen der ressortzuständigen Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

 

 

Frage 37 bis 39:

 

Siehe Antwort zu Frage 29 bis 31.

 

 

 

Frage 40:

Im  3. Gender Mainstreaming‑Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 hat sich die österreichische Bundesregierung zur geschlechtsspezifischen Datenerhebung, ‑erfassung, ‑auswertung und -darstellung verpflichtet. Diese Selbstverpflichtung fällt in die Zuständigkeit der Bundesministerien und gilt für die selbst erhobenen Daten und für die im Rahmen einer externen Auftragvergabe erhobenen Daten.

Darüber hinaus werde ich Ende 2005 eine statistische Informationsbroschüre mit dem Titel „Frauen und Männer in Österreich“ herausgeben. Zielsetzung ist die Präsentation eines statistischen Bildes der Disparitäten zwischen Frauen und Männern in so wichtigen Bereichen wie demographische Strukturen, Lebensformen, Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und Lebensstandard. Um die längerfristigen Entwicklungen sichtbarer zu machen, werden ausgewählte geschlechtsspezifische Disparitäten in Form von längerfristigen Vergleichen (Zeitreihen) bzw. Querschnittsanalysen (synoptische Darstellung) näher beleuchtet. Diese zusätzliche statistische Quelle soll im institutionellen Bereich als wertvolle Handlungsgrundlage für politische Entscheidungen, aber auch zur Durchführung von Projekten dienen. Die Darstellung der Zahlen und Fakten zur Situation von Frauen und Männern soll eine gesellschaftsrelevante Aussage sein über die Lebenssituation von Frauen und Männern in Österreich.


 

Frage 41:

Neben der vom Bundesministerium für Finanzen durchgeführten Informationsveranstaltung zu Gender Budgeting am 5. Dezember 2004 für alle Bundesministerien habe ich die Organisation einer Arbeitssitzung am 12. Jänner 2005 veranlasst. Die Arbeitssitzung für die Mitglieder der interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming und die Budgetist/inn/en aller Bundesministerien unter Anleitung einer externen Gender Budgeting‑Expertin diente der Information, der Entwicklung von Gender Budgeting‑Projekten sowie der Schaffung künftiger Kooperationen und der Absprache der weiteren Vorgangsweise.

 

Frage 42:

Vor  einem Jahr habe ich eine grundlegende Pilotstudie „Gender Budgeting Analyse am Beispiel des Drogenbudgets“ in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden Anfang des kommenden Jahres vorliegen. Zusätzlich zur Gender Analyse umfasst der Leistungsgegenstand des Projektes auch die Entwicklung eines geeigneten Instrumentariums, um Gender Budgeting auch in den anderen Bundesministerien sowie auf Landesebene nach denselben Standards einführen zu können.

 

Die Anregung zur Gender Analyse des Drogenbudgets wurde in der ersten Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming angesprochen.

 

Frage 43:

Ich habe mit der Pilotstudie „Gender Budgeting des Drogenbudgets“ a.o.Univ.Prof.Dr. Luise Gubitzer, Institut für Institutionelle und Heterodoxe Ökonomie der Wirtschaftsuniversität Wien, Dr. Elisabeth Klatzer, Bundeskanzleramt, und MMag. Michaela Neumayr, Statistik Austria, beauftragt. Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Fachabteilungen meines Hauses .

 

Ich darf dazu auch auf meine Ausführungen zu den Fragen 19 und 20 betreffend die Gender Budgeting Fachtagung verweisen: Neben dem inhaltlichen Schwerpunkt „Strategieentwicklung für eine geschlechtergerechte Haushaltsführung“ war es mir mit der Einladung aller Akteurinnen und Akteure der derzeitigen Gender Budgeting Aktivitäten in Österreich, der Gender Budgeting Expertinnen und Experten, Wissenschafter/innen und NGO’s ein Anliegen, eine Vernetzung sowie den Austausch über die Möglichkeit künftiger Kooperationen und die Festlegung einheitlicher Standards zu initiieren.

 

Frage 44:

Die Gesamtkosten für die Erstellung der Pilotstudie „Gender Budgeting des Drogenbudgets“ werden sich auf ca. € 28.000,-- belaufen.

 

Frage 45:

In Vorbereitung der 49. Sitzung der UNO-Frauenstatuskommission seitens der EU-Staaten wurde Anfang Februar 2005 von der luxemburgischen Präsidentschaft ein Gleichstellungsminister/innentreffen abgehalten, das dem Informationsaustausch zur Umsetzung der Aktionsplattform von Peking und der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung dazu diente. Ich nahm an dieser Konferenz teil, brachte gute Praktiken der österreichischen Frauenpolitik ein und bekräftigte aus österreichischer Position gemeinsam mit meinen Amtskolleginnen und -kollegen die Aktionsplattform und die Millenniums-Entwicklungsziele.

 

Obwohl der Ansatz, das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit in alle Politikfelder zu integrieren spätestens seit der Weltfrauenkonferenz von Peking 1995 als zeitgemäßes Instrument zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern anerkannt war, kam es erst unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel im Juli 2000 zu einer Selbstverpflichtung der österreichischen Bundesregierung bezüglich der Anwendung von Gender Mainstreaming und zur Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe. Die Bundesregierung wendet den notwendigen „Top Down Ansatz“ konsequent an und sorgt damit für die effiziente und konkrete Umsetzung der Aktionsplattform von Peking, sodass ein gesonderter Aktionsplan nicht zweckmäßig scheint. 

 

Fragen 46 bis 49:

 

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich in Pkt. 2 der Ministeriellen Deklaration von Luxemburg (4. Februar 2005) unter anderem dazu entschlossen, mit verstärkten Anstrengungen alle Hindernisse für die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt zu entfernen bzw. die Diskriminierung und Ausbeutung von Frauen am Arbeitsplatz verstärkt zu bekämpfen. Darunter fällt auch der Schutz der Rechte der arbeitenden Frauen und die Beseitigung von strukturellen bzw. gesetzlichen Barrieren für die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Diese Maßnahmen sollen besonders auch die Migrantinnen schützen.

 

Die Deklaration von Luxemburg vom 4. Februar 2005 stellt eine wichtige Bekräftigung der seit langem akzeptierten gleichstellungspolitischen Ziele dar. Die Bundesregierung hat – wie oben dargestellt - wichtige Maßnahmen für die Verbesserung der Situation der Frauen gesetzt. Selbstverständlich bin ich immer bestrebt, noch weitere Verbesserungen ins Auge zu fassen, um die Lage von Frauen in Österreich zu verbessern. Ich habe vor allem in dem ebenfalls in meine Verantwortung fallenden Politikbereich „Gesundheit“ für geschlechtssensible Maßnahme gesorgt, damit die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern etwa bei der Vorsorgeuntersuchung neu, berücksichtigt werden. Ein Pilotprojekt zur geschlechtssensiblen Spitalsorganisation  und auch der Frauengesundheitsbericht 2005 sollen dazu beitragen , eine geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

 

 

Frage 50:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 bis 49, die zeigen, dass es bei einer Querschnittsmaterie wie der Frauenpolitik nicht nur darum geht, Handlungsaufträge zu definieren, sondern deren Integration in alle Politikfelder nachhaltig sicherzustellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin