2710/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.05.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ
10.000/0030-III/4a/2005
Wien, 3. Mai 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2734/J-NR/2005 betreffend mittlerweile vierjährige Bedenkzeit des Ministeriums bei Ernennung eines Abteilungsvorstands, die die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen am 3. März 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
Der Antrag auf Nachbesetzung der Stelle eines Abteilungsvorstandes für Maschineningenieurwesen an der HTBLA Kapfenberg, Viktor-Kaplan-Straße 1 ist im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingelangt.
Aus rechtlicher Sicht ist festzuhalten, dass aufgrund der aktuellen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zur Besetzung von Funktionen, denen ein verbindlicher Personenvorschlag zu Grunde liegt, eine begründete Entscheidung zu erfolgen hat, in der über alle Bewerbungen abgesprochen wird.
Aufgrund der vorliegenden Judikatur zu gehobenen Leitungsfunktionen und aktuell geführter zivilrechtlicher Verfahren, werden die dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgelegten Dreiervorschläge in Hinblick auf die Erfüllung der Anstellungserfordernisse der Bewerber/innen genau überprüft und die Bewerber/innen und ihre Qualifikationen gegenübergestellt und bewertet, um so den/die bestens geeignete/n Bewerber/in feststellen zu können.
Ad 4.:
Bei jedem Besetzungsverfahren wird auf eine schlüssige und begründbare Entscheidung geachtet, wobei die Verfahrensdauer möglichst kurz zu halten ist. In manchen Fällen sind weitergehende Stellungnahmen einzuholen, um zu einer begründeten Entscheidung im Sinne der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs zu gelangen.
Im vorliegenden Fall besteht die besondere Situation darin, dass sich aufgrund der aktuellen Schwerpunktsetzungen an der Schule bzw. in der Abteilung gegenüber der Ausschreibung der Stelle eine Änderung bei der tatsächlichen Organisationsstruktur und Organisationsentwicklung der zu besetzenden Abteilung ergeben haben.
Mit einer sorgfältigen Abklärung soll sichergestellt werden, dass einerseits allfällige Prozessrisiken und Verfahrensrisiken für die Republik Österreich als Dienstgeber minimiert sind und andererseits eine transparente und nachvollziehbare Entscheidung für alle beteiligten Personen erfolgt. Zu betonen ist, dass der betroffene Bedienstete keinen unmittelbaren besoldungs- oder dienstrechtlichen Nachteil erleidet.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.