2714/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.05.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0011-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 8. März 2005, Nr. 2753/J, betreffend
Herkunft der künftig zur Beimischung vorgesehenen „Bio“treibstoffe
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 8. März 2005, Nr. 2753/J, betreffend Herkunft der künftig zur Beimischung vorgesehenen „Bio“treibstoffe, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Durch die Regelungen hinsichtlich der Biokraftstoffsubstitution in der Kraftstoffverordnung und hinsichtlich der Mineralölsteuergesetzgebung wird und kann in einem gemeinsamen europäischen Markt nicht auf nur nationale Rohstoffe abgezielt werden.
Zu Frage 3:
Hinsichtlich der Auswahl von Biokraftstoffproduktionsstandorten von Anlagenbetreibern sollte neben dem Antransport von Rohstoffen auch der Abtransport des Biokraftstoffes zur abnehmenden Mineralölindustrie und der Abtransport der produzierten Futtermittelmengen berücksichtigt werden. Ein Standort an einem umweltschonenden und kostengünstigen Transportweg wie der Donau wird deshalb grundsätzlich sehr positiv zu bewerten sein.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Hinsichtlich der Produktion von Biotreibstoffen gibt es in den rechtlichen Normen keine Differenzierung zwischen biologisch und konventionell produzierten Rohstoffen. Es ist aber davon auszugehen, dass Bioprodukte auf Grund der in der Regel höheren Marktpreise primär über andere Absatzschienen vermarktet werden.
Für die Förderung der Biokraftstoffproduktion stehen auch die Mittel der Umweltförderung im Inland zur Verfügung. Eine derartige Förderung ist unter der Voraussetzung, dass die damit verbundene CO2-Reduktion in Österreich entsprechend nachgewiesen wird, möglich.
Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen gibt es in der EU derzeit zwei “Anreizsysteme“, einerseits den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen (VO (EG) Nr. 1973/2004, Kap. 16) und andererseits eine Beihilfe für Energiepflanzen (VO (EG) Nr. 1973/2004, Kap. 8). Die Umsetzung hat 2003 (Stilllegungsprozentsatz 10 %) dazu geführt, dass 14.000 ha nachwachsende Rohstoffe auf Stilllegungsflächen angebaut und 2004 (Stilllegungsprozentsatz 5 %) ca. 8.000 ha angebaut wurden. Der Großteil der Kulturen betrifft Raps und Sonnenblume (für die Biodieselproduktion); daneben noch Kulturen wie Hanf, Gräser, Getreide, Senf, Leindotter, Saflor, usw. Die 2004 beantragte Energiepflanzenfläche liegt in der EU-15 bei ca. 300.000 ha, davon in Österreich ca. 4.000 ha.
Der Bundesminister: