2717/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.05.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0012-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Kai Jan Krainer, Kolleginnen und
Kollegen vom 10. März 2005, Nr. 2761/J, betreffend Studie zu
bundesweiten Maßnahmen zur Verringerung der Staubbelastung
in Österreich
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen vom 10. März 2005, Nr. 2761/J, betreffend Studie zu bundesweiten Maßnahmen zur Verringerung der Staubbelastung in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Das genaue Datum der Fertigstellung hängt vom Verlauf des weiteren Arbeitsfortschritts ab, mit der Vorlage der Studie wird jedoch demnächst gerechnet.
Zu Frage 2:
Der genaue Titel der Studie lautet: Schwebestaub in Österreich - Fachgrundlagen für eine kohärente Strategie zur Verminderung der Schwebestaubbelastung.
Die vorrangig untersuchten
Bereiche dieser Studie sind:
-
PM10-Immissionssituation
in Österreich und Europa
-
PM10-Hintergrundbelastung
in Österreich
-
Analyse
von PMX-Inhaltsstoffen
-
PM10-Emissionen
aus Verkehr, Industrie, Hausbrand, Land- und Forstwirtschaft
-
Defizitanalyse
und weiterführende Studien
-
Maßnahmen
zur Reduktion der PM10-Belastung
Zu den Fragen 3 bis 5:
Es ist geplant, die Studie nach
Approbation zu veröffentlichen und auch in elektronischer Form auf der Homepage
des Lebensministeriums oder des Umweltbundesamtes zur Verfügung zu stellen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Der zeitliche Verlauf der
Fertigstellung der Studie ist vor allem in der umfangreichen Darstellung und
Analyse der Staubsituation in Österreich begründet.
Zu den Fragen 8 bis 14:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
liegen noch keine finalen Studienergebnisse vor.
Zu Frage 15:
Aktuelle Maßnahmen des Bundes zur Reduktion von Feinstaub-Emissionen sind beispielsweise das neue Bonus-Malus-System in der Normverbrauchsabgabe zur Forcierung von Partikelfilter-Technologien, die Spritspar-Initiative meines Ressorts oder auch der künftige Schwerpunkt zur Reduktion von Feinstaub in der Umweltförderung im Inland.
Zu den Fragen 16 bis 18:
Nach § 14 Abs. 1
Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) können zeitliche und räumliche
Beschränkungen des Verkehrs angeordnet werden. Es obliegt dem Landeshauptmann
zu entscheiden, wann und wo entsprechende Verordnungen erlassen werden.
Grundsätzlich können solche Beschränkungen sinnvoll und zielführend sein.
Verschiedene Ausnahmen von den Beschränkungen des § 14 IG-L sind notwendig, um
Grundfunktionen des öffentlichen Lebens aufrechterhalten zu können.
Zu den Fragen 19 bis 23:
Die Reduktion der Feinstaubbelastung
zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt ist eine gemeinsame Verantwortung der
Städten, der Länder, des Bundes und der europäischen Ebene mit
unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Im Rahmen des von mir initiierten Treffens
von Bund- und Länderexperten werden die gemeinsame Verantwortung und die
erforderlichen Maßnahmen auf den unterschiedlichsten Ebenen wichtige
Diskussionspunkte sein und ich erwarten mir entsprechende Ergebnisse und
Vorschläge diesbezüglich.
Der Bundesminister: