2718/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.05.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0013-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 11. März 2005, Nr. 2768/J, betreffend

Kennzeichnung von Rindern, Schafen und Ziegen in Österreich

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 11. März 2005, Nr. 2768/J, betreffend Kennzeichnung von Rindern, Schafen und Ziegen in Österreich, beehre ich mich nach Befassung der Agrarmarkt Austria (AMA) Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

 

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

Registrierte Betriebe

105.873

108.071

105.943

100.645

100.645

93.929

91.112

Anzahl der kontrollierten Betriebe

11.082

10.934

12.647

10.029

11.272

10.192

9.339

Kontrollen mit festgestellten Mängeln *

Nicht erfasst

3536

5.245

5.330

7.680

5.973

4.837

Betriebssperren

116

166

215

200

352

263

201

Betriebe mit Tiersperren

Nicht erfasst

49

55

44

84

116

249

Tiersperren

Nicht erfasst

98

113

90

137

219

559

Keulungen

0

1

1

3

2

0

0

 

*Die Erfassung der einzeln festgestellten Mängel erfolgte bis 2004 nur im Falle einer Sperre. Bei Betrieben, die nicht gesperrt wurden, ist erfasst, ob ein Mangel aufgetreten ist.

 

Zu Frage 2:

 

 

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

Auslieferung von

Ohrmarken*

1.010.145

813.880

996.638

1.018.009

699.954

830.545

946.146

 

* Nicht enthalten sind Ohrmarken, die von den Tierhaltern an die AMA retourniert wurden.

 

Zu Frage 3:

 

 

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

Nachbestellte Ohr-­

marken in Stück

11.010*

168.301

222.302

299.551

260.715

211.984

215.122

 

*Zu diesem Zeitpunkt waren nur jene Rinder im System registriert, die nach dem 01.01.1998 geboren wurden.

 

Zur Statistik der Verlustohrmarkenbestellungen:

 

Da der AMA die Qualität der Abwicklung der ihr übertragenen Aufgaben ein Anliegen ist, werden laufend Qualitätskontrollen durchgeführt. Dies betrifft auch den Bereich  der  Ohrmarken, wo die AMA als Vermittler zwischen Produzenten und den Landwirten auftritt. Die Statistik im Bereich der Ohrmarken soll Rückschlüsse über die Qualität bzw. die gleich bleibende Qualität der Ohrmarken geben, wobei hier als einzige Möglichkeit ein Jahresvergleich der nachbestellten Ohrmarken möglich und sinnvoll ist.

 

Als Grundlage der Statistik wird die Anzahl der nachbestellten Ohrmarken der Grundgesamtheit an möglichen Ohrmarkennachbestellungen gegenübergestellt. Wobei hier folgende Ansätze angewandt wurden:

 

Grundgesamtheit: Anzahl der Rinder, für welche pro Jahr die Nachbestellung von Ohrmarken möglich ist, diese ergibt sich aus einem Jahresbestand und den Systemaustritten des jeweiligen Jahres. Dieser Grundgesamtheit wird die Anzahl der Verlustohrmarken pro Kalenderjahr gegenüber gestellt. Es konnte eine rückläufige Entwicklung von 2001 bis 2004 festgestellt werden, wobei für das Jahr 2004 eine Nachbestellungsrate von 3,5 % erreicht wurde, was auf die steigende Verbreitung der neuen Ohrmarken zurückzuführen sein dürfte.

Von den nachbestellten Ohrmarken entfallen im Jahr 2004 rund 76.000 auf vor 1998 geborene Rinder, die noch nicht nach VO 1760/2000 gekennzeichnet sein müssen; 117.000 entfallen auf nach 1998 geborene Rinder, die mit zwei Ohrmarken zu kennzeichnen sind.

 

Zu Frage 4:

 

Die Meldungen an die Rinderdatenbank werden vor bzw. während der Erfassung auf Vollständigkeit geprüft. Nach der Erfassung erfolgt die Prüfung auf Plausibilität bei jeder einzelnen Meldung. Hier unterscheidet das Qualitätssicherungssystem zwischen 20 verschiedenen Plausibilitätsfehlern.

 

Nach dieser Plausibilitätsprüfung der einzelnen Meldungen erfolgt die Prüfung auf Schlüssigkeit der einzelnen Meldungen in Zusammenhang mit dem Lebenslauf bzw. der Meldegeschichte des Rindes. Hier wird zwischen 23 Fehlerkategorien unterschieden. Diese Fehler werden dem betroffenen Tierhalter durch ein automatisches Fehlerbrief- und Mahnsystem schriftlich zur Stellungnahme übermittelt. Die Retournierung bzw. Aufklärung des Fehlers wird mittels eines Mahnsystems überwacht. Wird ein Schreiben nicht beantwortet, wird nochmals ein Schreiben an die betreffenden Landwirte übermittelt. Wird diese zweite Stufe wiederum nicht berücksichtigt, erfolgt eine kostenpflichtige Vor-Ort-Kontrolle.

 

Im Jahr 2004 wurden aus diesem Grund 545 Betriebe vor Ort kontrolliert. Grundsätzlich werden mindestens 5 % der Betriebe jährlich durch den technischen Prüfdienst der AMA vor Ort kontrolliert, dabei werden neben der Kennzeichnung nochmals die Meldungen und das Bestandsverzeichnis bzw. Bestandsregister kontrolliert.

 

Aufgrund dieser Verwaltungskontrollen und Vor-Ort-Kontrollen ist die Datenqualität der Österreichischen Rinderdatenbank als sehr hoch einzustufen.

 

Im Rahmen des Fehlerbrief- und Mahnsystems wurden 2004 insgesamt rund 60.000 Briefe mit Fehlern in der Meldelogik versandt und die Ergebnisse eingearbeitet. 

 

 

 

Zu Frage 5:

 

Österreich hat seit 1998 insgesamt € 1.297.932.252,06 an Rinderprämien erhalten.

Eine detaillierte Aufstellung der Beträge sind den Beilagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

Angemerkt wird, dass alle Haushaltsposten bis auf 2111, 2112, 2113, 2114 (öffentliche Lagerhaltung) und 2190 (eingezogene Strafbeträge, eingezogene Zinsen, verfallene Sicherheiten, ect.) im Bereich der Rinderprämien berücksichtigt wurden.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegen Unterlagen über derartige Vorfälle nicht vor.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Die elektronische Kennzeichnung bietet sicherlich gewisse Vorteile gegenüber der konventionellen Ohrmarke. Es muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass ein zusätzlicher, nicht unwesentlicher finanzieller Aufwand für ein anderes System entstehen würde. Aus diesem Grunde wurde auch die Europäische Kommission (EK) beauftragt, eine Kosten-Nutzenanalyse zu erstellen.

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf den Bericht der EK verwiesen, in dem auch festgestellt wurde, dass bestehende Mängel im Kennzeichnungssystem nicht auf die elektronische Ohrmarke, sondern vielmehr auf teilweise schlechte Meldedaten (keine oder verspätete Abgabe von Geburts-, Zu- oder Abgangsmeldungen) zurück zu führen sind.

 

Es ist anzunehmen, dass Transponder bedingt durch den höheren Manipulationsaufwand eine höhere Sicherheit bieten. Es gibt jedoch auch im konventionellen „Ohrmarkensystem“ Sicherungsmaßnahmen, durch die Fälschungen erschwert bzw. - wenn auch nachträglich -festgestellt werden können. Jede Ohrmarke bzw. die Nummer der Ohrmarke ist in einem zentralen System einem bestimmten Rinderhalter zugewiesen, sodass freie Nummern, die an die Datenbank gemeldet werden sofort auffallen würden.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

 

Zu diesen Fragen darf auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hingewiesen werden.

 

Zu Frage 13:

 

Mir ist kein Vorschlag der Kommission für Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und keine diesbezügliche Diskussion bekannt.

 

Grundsätzlich würde das BMLFUW die Einführung eines elektronischen Datenaustausches sehr begrüßen. Im Rahmen eines bilateralen Datenaustausches mit Deutschland funktioniert das System bereits sehr zufrieden stellend.

 

Zu Frage14:

 

Das BMLFUW sähe in zusätzlichen Koordinationsaufgaben sowie einheitlichen Verwaltungsvorschriften sowie der Festlegung von Qualitätsindikatoren durch die Kommission kein Problem.

 

Zu Frage 15:

 

Im Rahmen der europäischen Gesetzgebung besteht die Verpflichtung vor Auszahlung von Direktzahlungen Gegenkontrollen mit Hilfe der elektronischen Datenbank zur Prüfung der Beihilfefähigkeit vorzunehmen:

 

Bis 2004: VO (EG) Nr. 2419/01, Art. 16,

ab 2005: VO (EG) Nr. 796/2004, Art. 24 (e) .

 

In Österreich wird sowohl die Prämienabwicklung als auch die Rinderdatenbank von der AMA vorgenommen. Im Rahmen des verwaltungstechnischen Abgleiches werden nur Direktzahlungen ausbezahlt, die auch eine ordnungsgemäße und plausible Historisierung der Lebensgeschichte des Rindes ergeben. Auch die Einhaltung der entsprechenden Haltefristen werden beispielsweise über die Rinderdatenbank geprüft. Nicht plausible Abweichungen ergeben eine Kürzung oder den gänzlichen Ausschluss der Prämienzahlungen gemäß den INVEKOS-Bestimmungen.

 

Aufgrund der Beauftragung der AMA wurde die Rinderdatenbank ins bestehende INVEKOS System (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) integriert. Die Rinderdatenbank wird aufgrund dieser Integration für zahlreiche Verwaltungskontrollen im Rahmen der Förderungsabwicklung im Tier- und Flächenbereich genutzt. Dies wird im Bereich der Tierprämienabwicklung einerseits durch einen Abgleich der Daten der Rinderdatenbank mit den Antragsdaten der Bestandsprämien gewährleistet und andererseits durch ein antragsloses Verfahren im Bereich der Schlachtprämie von Rindern und eines antragslosen Berechnens der Mutterkuhprämie ab 2005 umgesetzt. Im Bereich der Flächen­prämienabwicklung wird die Befüllung der AMA-Tierliste aufgrund der in der Rinder­datenbank vorhandenen Rinderbewegungsmeldungen durchgeführt. Auch im Rahmen der Abwicklung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) werden abrechnungstechnische Abgleiche mit der Rinderdatenbank durchgeführt.

 

Verwaltungskontrollen im Rahmen der Tierprämienberechnungen in Form eines Abgleichs mit der Rinderdatenbank ergaben im Antragsjahr 2003 Kürzungen bei insgesamt 766 Antragstellern bei den Maßnahmen Mutterkuhprämie, Sonderprämie für männliche Rinder und Schlachtprämie sowie bei 120 Antragstellern bei den Maßnahmen Extensivierungsprämie für Milchkühe. Im Übrigen darf auf Beilage 3 hingewiesen werden.

 

 

Der Bundesminister:


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilage 1

 

 

 

 

 

 

 

Direktbeihilfe Rinderbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wurden alle Haushaltsposten bis auf 2111;  2112; 2113; 2114 (öffentliche Lagerhaltung)

 

 

und 2190(eingezogene Strafbeträge, eingezogene Zinsen, verfallene Sicherheiten, ect.) berücksichtigt

 

 

 

 

 

 

 

 

EAGFL-
Haushaltsjahr

Gesamtsumme
 in EURO

 

Position

Betrag
 in EURO

 

 

 

 

 

 

 

1998

 

 

 

 

 

(16.Okt.1997-15.Okt.1998)

97.644.632,60

 

 

 

 

1999

 

 

 

 

 

(16.Okt.1998-15.Okt.1999)

90.705.766,86

 

 

 

 

2000

 

 

2129

 

 

(16.Okt.1999-15.Okt.2000)

84.318.912,55

davon

(Prämie für die vorzeitige Schlachtung, Sonderankaufsregelung)

-129.701,41

 

2001

 

 

2129

 

 

(16.Okt.2000-15.Okt.2001)

151.503.939,11

davon

(Prämie für die vorzeitige Schlachtung, Sonderankaufsregelung)

627.826,75

 

2002

 

 

2129

 

 

(16.Okt.2001-15.Okt.2002)

192.043.100,66

davon

(Prämie für die vorzeitige Schlachtung, Sonderankaufsregelung)

348.288,96

 

2003

 

 

2129

 

 

(16.Okt.2002-15.Okt.2003)

228.344.099,19

davon

(Prämie für die vorzeitige Schlachtung, Sonderankaufsregelung)

-44.216,48

 

2004

 

 

2129

 

 

(16.Okt.2003-15.Okt.2004)

229.268.197,39

davon

(Prämie für die vorzeitige Schlachtung, Sonderankaufsregelung)

420.005,67

 

2005

 

 

 

 

 

(16.Okt.2004-bis dato)

224.103.603,70

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

1.297.932.252,06

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Beilage 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 HHJ1998

 HHJ1999

 HHJ2000

 HHJ2001

 HHJ2002

 HHJ2003

 HHJ2004

 HHJ2005

 

 

-          6.489,50

            231.404,43

-          66.268,92

-          74.668,55

           47.383,65

-            9.923,53

 

 

  21.586.745,49

-               9.026,10

           33.667,25

           16.139,52

           11.680,87

-               559,18

 

 

-        26.897,00

       28.674.711,54

    54.870.546,95

    60.834.579,63

    59.750.973,03

             8.761,08

 

 

         13.965,54

                           -  

 

 

 

    64.491.656,52

 

 

  14.351.227,38

-             13.629,28

-                 12,07

                  90,74

-                 94,74

 

 

 

 

-               5.816,85

-               937,61

-               351,99

                  78,44

-                 67,62

 

 

-               23,16

       18.531.650,37

           61.856,99

           60.294,77

           62.660,75

-                   7,08

 

 

-               85,72

 

 

 

 

                196,36

 

 

         51.880,21

                   120,39

           23.665,79

      4.453.777,20

             7.603,31

           62.319,61

 

 

 

-                    90,57

             8.476,90

    54.388.580,86

           87.822,82

 

 

 

-        28.654,00

              59.319,96

-            2.756,82

      2.903.369,07

-            1.852,19

-               501,59

 

 

-             179,46

 

             8.484,61

           73.616,88

-            2.945,78

-            4.098,09

 

 

    1.265.707,29

-             22.361,49

      3.428.474,03

             7.352,23

             3.726,40

-               494,81

 

 

  17.698.223,37

-                    65,22

    47.112.832,24

-          16.016,49

-            3.336,70

                        -  

 

 

           9.245,03

-               1.142,10

      2.350.886,80

             1.919,03

             3.400,00

             1.958,62

 

 

-        34.912,88

         1.531.813,62

 

 

      4.963.774,96

-            3.087,50

 

 

       863.295,92

       21.908.855,62

-            3.660,49

-            1.888,39

    54.264.603,07

             2.956,41

 

 

  12.164.738,21

-               8.117,14

    28.673.954,37

-          29.697,93

      3.305.390,08

-          25.859,96

 

 

       962.063,94

              22.006,57

           19.255,28

    43.289.420,16

 

-                   5,40

 

 

-          1.336,07

         1.349.873,82

      3.749.253,30

             4.149,61

           13.064,32

      4.761.978,22

 

 

       664.983,45

       18.514.841,46

 

-            2.998,49

-          59.361,03

    58.665.520,76

 

 

 

-                  195,66

-          14.824,26

      5.331.813,32

    43.299.318,86

      3.842.759,59

 

 

-          5.306,65

         1.106.933,10

         265.422,64

 

                714,29

 

 

 

-          1.902,27

                   933,64

    18.206.807,06

           99.469,60

-               666,27

-            3.558,34

 

 

         23.433,51

            994.697,46

           15.151,32

           86.188,89

      5.016.713,09

           48.439,91

 

 

    1.732.719,60

 

           47.300,00

    18.846.700,00

 

           71.070,45

 

 

    7.764.952,00

       14.498.872,97

      7.595.080,00

           51.636,47

    19.092.233,89

    29.930.390,95

 

 

-          6.544,58

         1.595.888,16

         175.123,40

           45.600,00

             3.071,98

-                 35,87

 

 

-             430,66

 

    17.217.464,75

      8.236.970,00

-          72.853,89

             4.094,35

 

 

           2.954,97

-               1.233,81

 

         120.761,31

-            8.511,70

             9.101,92

 

 

    1.650.528,00

                   432,00

             2.076,17

         129.808,91

           34.933,14

      4.276.985,01

 

 

    3.754.712,00

                4.524,00

      1.027.885,69

    17.568.625,21

      8.942.123,38

 

 

 

 

       16.308.629,19

           37.130,60

 

           13.662,23

-          24.470,72

 

 

                      -  

-               3.339,68

      6.852.475,73

                        -  

           38.867,09

-            5.408,00

 

 

-      129.701,41

                2.304,00

 

         254.896,14

    18.132.462,82

-            7.331,88

 

 

 

-               3.692,00

-                 79,96

             8.518,67

-            1.152,60

-               372,00

 

 

 

         6.877.310,00

         348.368,92

-                   7,38

         310.798,83

-            6.423,32

 

 

 

                           -  

 

      1.042.840,12

-            1.550,68

-            7.955,03

 

 

 

       14.794.828,33

 

             1.058,62

-               113,50

-               947,43

 

 

 

 

 

-               308,72

         817.036,56

-               574,01

 

 

 

            940.030,81

 

    10.656.076,65

                        -  

             8.018,50

 

 

 

         2.994.840,82

 

-          44.216,48

             4.340,45

    18.235.586,87

 

 

 

 

 

 

-          31.227,96

    20.925.959,11

 

 

 

-               3.817,57

 

 

    10.803.420,45

      9.840.482,47

 

 

 

            631.644,32

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

         420.005,67

                        -  

 

 

 

 

 

 

 

-               716,66

 

 

 

 

 

 

 

         339.792,13

 

 

 

 

 

 

 

-                 19,30

 

 

 

 

 

 

 

                    0,12

 

 

 

 

 

 

 

-                 28,96

 

 

 

 

 

 

 

      1.753.282,23

 

 

 

 

 

 

 

-               931,86

 

 

 

 

 

 

 

           30.940,06

 

 

 

 

 

 

 

           27.905,26

 

 

 

 

 

 

 

      6.866.825,33

 

 

 

 

 

 

 

 

  97.644.632,60

  90.705.766,86

  84.318.912,55

     151.503.939,11

  192.043.100,66

  228.344.099,19

  229.268.197,39

  224.103.603,70

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Gesamtsumme

  1.297.932.252,06

 

 

 

 

 


                                                                                                                                   Beilage 3

 

 

Zusammenfassende Tabelle für Kürzungen und Ausschlüsse:

Mutterkuhprämie (SCP), Sonderprämie für männliche Rinder (SBP) und Schlachtprämie (SP)

 

D.1. Kürzungen und Ausschlüsse für beantragte Tiere: Art. 38 der VO 2419/2001

D.1.

 

Aufgrund von Verwaltungskontrollen

Anzahl

% von

 

Antragsteller

 

 

 

A.

1. Art. 38 Abs. 2 der VO 2419/2001

 

 

a. Differenz <= 10%

548

0,63

b. 10%< Differenz <=20%

124

0,14

c. 20%< Differenz <=50%

71

0,08

d. Differenz >50%

23

0,03

Insgesamt

766

0,88

 

 

 

2. Art. 38 Abs. 4 der VO 2419/2001

 

 

a. Ausschluss für das laufende Jahr

0

0,00

b. Ausschluss für das darauffolgende Jahr

0

0,00

 

Extensivierungsprämie für Milchkühe (EXTP-DC)

 

D.1. Kürzungen und Ausschlüsse beantragter Tiere: Art. 38 der VO 2419/2001

D.1.3

 

Aufgrund von Verwaltungskontrollen

Anzahl

% von

 

Antragsteller

 

 

 

A.3

1. Art. 38 Abs. 2 der VO 2419/2001

 

 

a. Differenz <= 10%

92

0,38

b. 10%< Differenz <=20%

19

0,08

c. 20%< Differenz <=50%

9

0,04

d. Differenz >50%

0

0,00

Insgesamt

120

0,49

 

 

 

2. Art. 38 Abs. 4 der VO 2419/2001

 

 

a. Ausschluss für das laufende Jahr

0

0,00

b. Ausschluss für das kommende Jahr

0

0,00