2722/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.05.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0032-I/4/2005

»

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2760/J vom 10. März 2005 der Abgeordneten »Dr. Günther Kräuter und KollegInnen, betreffend »externen Controlling-Berater im BMF, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend halte ich fest, dass ein relativ hoher, vom Rechnungshof kritisierter, Verfahrensaufwand aus den Vorgaben der Vergaberichtlinien und dementsprechend den Vorgaben des BVergG 2002 resultiert. Aufgrund der Komplexität der Vergabeverfahren, bei denen teilweise neue Bewertungsmethoden entwickelt wurden, die den strikten Vorgaben des Vergaberechts an die Gleichförmigkeit, Objektivierung und Nachvollziehbarkeit der Bewertung entsprechen mussten, konnte der gewünschte Nutzen nur unter Hinzuziehung externer Berater erreicht werden. Für derart spezialisierte Leistungen kann und konnte es keine ressortinterne Fachkompetenz geben. Klarzustellen ist aber, dass allgemeine fachliche, so auch vergaberechtliche Kompetenz im Ressort unstreitig vorhanden war und in vollem Umfang und unter voller Auslastung der vorhandenen Ressourcen, auch eingesetzt worden war.

In diesem Zusammenhang halte ich fest, dass die vom Bundesministerium für Finanzen durchgeführten Vergabeverfahren den Angriffen einzelner Bieter gegen einzelne Verfahrensschritte oder schließlich gegen die Vergabeentscheidung selbst in jedem Fall standhielten. Ein Beweis für die hohe Qualität der Abwicklung solcher Vergaben.

 

Selbstverständlich verfolgt das Bundesministerium für Finanzen bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen und der zielgruppenorientierten Information der Bevölkerung über Ressortthemen keinen Selbstzweck. Hinsichtlich der Informationsstrategie weise ich erneut darauf hin, dass es mir ein besonderes Anliegen ist, die Initiative zu ergreifen und dabei auch in einen aktiven Dialog mit den Betroffenen zu treten. Dabei werden im Sinne einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft Reformziele, die Maßnahmen und den Nutzen, der daraus für jeden Einzelnen entsteht, den ÖsterreicherInnen näher gebracht.

 

Ich möchte auch klarstellen, dass das Bundesministerium für Finanzen so wie auch bereits unter meinen Amtsvorgängern keine Werbung betreibt. Die Öffentlichkeitsarbeit dieser Bundesregierung besteht vielmehr darin, alle zur Verfügung stehenden Kommunikationstools zu nutzen, um mit allen Dialoggruppen einen Meinungsaustausch zu pflegen. Es gilt, in einem offenen und intensiven Dialog die für Fortschritt, Generationengerechtigkeit und Chancenrealisierung notwendigen Reformen zu erarbeiten.

 

Am Beispiel der größten Steuerreform der zweiten Republik etwa ist leicht erkennbar, dass die ÖsterreicherInnen ein großes persönliches Interesse an einer umfassenden Information über die getroffenen Maßnahmen haben. Es soll nicht nur einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein, um das damit ermöglichte Mehr für Arbeit­nehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen Bescheid zu wissen. Ich erinnere dazu an

 

Aber auch das insgesamte Erscheinungsbild der Verwaltung nach außen hat den Veränderungen hin zu einem serviceorientierten Dienstleister Rechnung zu tragen.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich aber darauf hinweisen, dass – wie ich dies bereits mehrmals bei einschlägigen Anfragebeantwortungen darlegen durfte - diese Bundesregierung hinsichtlich der Aufwendungen für Öffent­lichkeitsarbeit äußerst sparsam mit den Mitteln der SteuerzahlerInnen umgeht. Ich verweise hierzu darauf, dass mein Amtsvorgänger Finanz­minister Edlinger in den Jahren 1998/1999 aus diesem Titel € 6.367.910,-- aufwendete, während ich für derartige Aktivitäten in den Jahren 2001 bis 2003 € 4.685.102,-- benötigte. Dies bedeutet: in 3 Jahren Grasser/Finz wurden weniger Mittel für Öffentlichkeitsarbeit verausgabt als in 2 Jahren Edlinger.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 11., 14. und 15.:

Die Aufgabe eines Bundesministers für Finanzen ist im gegenständlichen Fall auf die Wahrnehmung der Eigentümerrechte in der Generalversammlung der BRZ GmbH beschränkt. Ich weise darauf hin, dass das operative Geschäft in die Zuständigkeit der Unternehmensorgane fällt und nicht Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG ist. Die Agenden der Geschäftsführung unterliegen daher nicht dem Interpellationsrecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die  betreffenden Fragen daher auch nicht detailliert beantworten werde und kann.

Soweit mir aber aus den Angaben der BRZ GmbH bekannt ist, hat diese zur Unterstützung bei SAP-Projekten des Bundesministeriums für Finanzen ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt und der Firma Applied International Informatics AG (AII-AG) als Bestbieter den Zuschlag erteilt. Hierbei war auch die Ausarbeitung eines Fachkonzepts für das SAP-Teilprojekt "Konzern-Kostenrechnung im Bundesministerium für Finanzen" inkludiert. In weiterer Folge wurde die Firma Horváth & Partners, die unter anderem bereits in der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg, in der deutschen Zollverwaltung und der österreichischen OeNB ein ähnliches Projekt erfolgreich abgeschlossen hat, als Subauftragnehmer vom Auftragnehmer AII-AG namhaft gemacht. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und Horváth & Partners besteht nicht.

 

Zu 12. und 13.:

Durch diese Projektspezifika (es handelt sich beim gegenständlichen Projekt um ein Controlling-/Kostenrechnungsprojekt für das gesamte Ressort, das zusätzlich die volle Integration zur Haushaltsgebarung des Ressorts erfordert) waren umfassende Analysen der organisatorischen Abwicklungen sowie umfangreiche Prozesssimulationen im Zeitraum vom 1. 1.  bis 31. 3. 2005 notwendig. Diese Analysen und Simulationen erfolgten vor Ort in engen Gesprächen mit den zuständigen Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen und im Einvernehmen mit der für Controlling-Aufgaben zuständigen Fachabteilung des Ressorts.

Selbstverständlich wurden die entsprechenden Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen überbunden (Geheimhaltungsverpflichtung aller im Zuge der Auftragsabwicklung erhaltenen Informationen, unbedingte Weiterüberbindung der Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten an allfällige Subauftragnehmer, schriftliche Verpflichtung gemäß § 15 DSG 2000 für alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, unbegrenzte Fortdauer der Geheimhaltungspflicht, Rückgabe aller Unterlagen nach Projektende, etc.).

 

Zu 16.:

Wie bereits einleitend ausgeführt, betreibt das Bundesministerium für Finanzen keine Werbung, sondern informiert die Bevölkerung im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und Bürgernähe zu aktuellen Ressortthemen zielgruppenspezifisch. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben, zumal § 2 Bundesministeriengesetz 1986 die Information der Öffentlichkeit (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2) ausdrücklich als Aufgabe der Bundesministerien normiert.

 

Im Übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der Anfragen Nr. 2042/J vom 9. Juli 2004, Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004, Nr. 2689/J vom 24. Februar 2005. Ergänzend dazu gebe ich bekannt, dass nachstehende neue Beratungsdienstleistungen im Zeitraum Februar 2004 bis 10. März 2005 beauftragt wurden. Dabei weise ich darauf hin, dass sich zu komplexen Fragstellungen oftmals nur unter Hinzuziehung externer Berater der gewünschte Nutzen erreichen lässt. Natürlich wird dabei größtes Augenmerk auf Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Gesetzmäßigkeit gelegt und bestmöglich auf bestehende interne Ressourcen zurückgegriffen. Dabei gilt es zu beachten, dass auch die außerhalb der Kernkompetenz des Bundesministeriums für Finanzen liegenden Materien einer ständigen Veränderung unterworfenen sind. Nur durch den verantwortungsvollen Zukauf professionellen Know-hows wird es möglich, die modernen Erkenntnisse der Privatwirtschaft auch für den Bereich der öffentlichen Verwaltung zu verwerten. Dies kommt den SteuerzahlerInnen zu Gute. Der jeweilige Mehrwert, der durch die Hinzuziehung eines externen Beraters erzielt wird, lässt sich dabei nicht immer quantifizieren, doch ist er im jeweiligen Zusammenhang auch aus anderen Größen wie Effizienzsteigerung und Umwegrentabilität für die österreichische Volkswirtschaft erkennbar.

 


 

Berater:

ICG Infora Consulting Group 

Leistungsinhalt:

Entwicklung einer Strategie für die Büroautomatisation im BMF

Gegenstand sind Projektunterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Strategie für die Büroautomatisation des Bundesministeriums für Finanzen unter besonderer Berücksichtigung der Herausforderungen der EU-Präsidentschaft und des Vorsitzes in der Euro-Gruppe. Durch die Hinzuziehung der professionellen externen Begleitung konnten bei gleichzeitiger Einsparung von Personalkosten für etwa 0,7 VBÄ rasche Effizienzsteigerungen in der Büroautomatisation erzielt werden.

Kosten:

40.350,--

 

Berater:

Dr. Karin Lackner

Leistungsinhalt:

Vorbereitung und Durchführung einer Klausurtagung der Abteilung Kommunikation

Kosten:

2.735,--

 

Berater:

DMC Consulting Group GesmbH

Leistungsinhalt:

Reorganisation der Sektion VI

Durch die Hinzuziehung eines professionellen externen Begleiters in den Reorganisationsprozess konnte unter Mitwirkung der sektionsangehörigen Bediensteten eine rasche gemeinsame Synergienfindung auf der Basis einer verbesserten Akzeptanz zu den erarbeiteten Ablaufänderungen erreicht werden.

Kosten (ab 2/2004):

2.500,--

 


 

Berater:

Z + P SteuerberatungsgesmbH

Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich der Unterbringung der Finanz- und Zolldienststellen im Raum Wien. Die erarbeiteten Grundlagen dienen der Verwaltung zur weiterführenden Konzeptionsarbeit mit dem Ziel der Senkung des Unterbringungsaufwandes.

Im Rahmen der Neuordnung der Unterbringungsstruktur im Raum Wien werden dabei in mehreren Umsetzungsschritten mittelfristig nachhaltige Einsparungen in einer Größenordnung von monatlich rund € 300.000,-- erwartet.

Honorar / Kosten (Zeitraum ab 2/2004 )

71.304,23

 

Berater:

Mayr-Falkenberg KEG

Leistungsinhalt:

Werkvertrag

Die Zielsetzung dieses Auftrages ist eine Erhöhung der Partizipation österreichischer Unternehmen an Programmen und Projekten der Multilateralen Entwicklungsbanken.

Kosten:

€ 29.990,--

 

Berater:

Univ.-Prof. Dr. Michael Lang

Leistungsinhalt:

Gutachten zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Machbarkeit einer Pauschalabgabe

Kosten:

9.800,--

 


 

Berater:

Dr. Rolf Th. Stiefel & Partner AG

Leistungsinhalt:

Beratung zum Thema Personalentwicklung

Der Aufbau der Abteilung Personalentwicklung im Ressort erforderte es, die Basis für einen gemeinsamen Wissenslevel der MitarbeiterInnen, die aus unterschiedlichen Bereichen kamen, zu legen. Die Hinzuziehung einer professionellen externen Begleitung konnte in diesen Prozess sowohl die Außensicht, als auch die Sicht auf den internationalen state-of-the-art einbringen.

Kosten:

2.553,59

 

Berater:

Dr. Gerhard Clemenz

Leistungsinhalt:

Studie betreffend Bundesbeteiligungs- und Managementgesellschaft (BBMG)

Kosten:

24.000,--

 

 

Berater:

Mag. Oliver Jonke

Leistungsinhalt:

Machbarkeitsstudie Call-Center

Gegenstand der Studie ist neben der Einführung in das Thema sowie einem Kommentar zu den aktuellen Projekten und Überlegungen im Bundesministerium für Finanzen die Darstellung eines neuen Ansatzes. Diese Expertise ist eine Grundlage für die laufenden Überlegungen zu einer Verbesserung des Kundenservice im Bereich des Beschwerde- und Informationsmanagements des Ressorts, welches eine weitere Verbesserung des Servicelevels bei gleichzeitiger Optimierung des Ressourceneinsatzes und der Prozessabläufe zum Ziel hat. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Kundenorientiertheit der Finanzverwaltung gesetzt.

Kosten:

21.500,--

 


 

Berater:

Dr. Wilfried Trabold

Leistungsinhalt:

Expertise zu gesellschaftsrechtlichen Fragen der Beteiligungsverwaltung nach dem 1.2.2004.

Aus dieser Beiziehung des externen Beraters zu aktuellen gesellschaftsrechtlichen Fragstellungen sollen entsprechende Vorteile für die Gestion des Bundes als Eigentümervertreter von Bundesbeteiligungen erwachsen.

Kosten (ab 2/2004):

3.711,60

 

Beraterleistungen im Bereich des Personalrecruiting:

Recruiting für Mitarbeiter Ministerbüro:

Durchgeführt von:

Albrecht Business Coaching

Honorar / Kosten:

3.591,--

Besetzung der Position eines Vorstandsmitgliedes bei der FMA und eines Generalsekretärs

Durchgeführt von:

Korn/Ferry Rechtsanwälte

Honorar / Kosten (ab 2/2004):

59.746,65,--

 


 

Berater:

Institut für Verwaltungsmanagement GmbH

Leistungsinhalt:

Kosten- und Leistungsverrechnung in der österreichischen Bundesverwaltung

Gegenstand sind Projektunterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Roll-Out-Konzeptes zur Kosten- und Leistungsverrechnung in der österreichischen Bundesverwaltung. Über das Frontend der Berater des Institutes für Verwaltungsmanagement ist es dabei gelungen, eine vorbehaltsfreie Kommunikationsplattform für Vertreter aller haushaltsleitenden Organe anbieten zu können. Auch konnten durch die Hinzuziehung des externen professionellen Begleiters kürzere Durchlaufzeiten des Projektes und deutlich weniger Reibungsverluste bei gleichzeitig voller Kontrolle und Steuerung durch die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen verzeichnet werden.

Honorar / Kosten (2004):

27.500,--

 

Rechtsgutachten und beratung betreffend Land Burgenland gegen Bund/ Amtshaftungsfragen betreffend Bankhaftungen:

Gegenstand ist die Beiziehung einer externen Rechtsberatung zur Unterstützung der Tätigkeit der Finanzprokuratur. Damit konnte bislang eine mögliche Schadensumme in Höhe von 342 Mio. zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten im Fall eines negativen Prozessausgangs erfolgreich abgewendet werden.

Durchgeführt von:

Bydlinsky

Honorar / Kosten (2004):

14.400,--

Durchgeführt von:

Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH

Honorar / Kosten (2004):

114.617,30


 

Durchgeführt von:

Dr. Bernhard Raschauer

Honorar / Kosten (2004):

14.000,--

 

Berater:

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Ettl

Leistungsinhalt:

Versicherungsmathematisches Gutachten über Jubiläumsgeld- und Abfertigungsrückstellungen

Gegenstand ist hier im Rahmen der Errichtung der Buchhaltungsagentur die Schaffung einer Kalkulationsgrundlage zur versicherungsmathematischen Berechnung der auf die Buchhaltungsagentur zukommenden Personalkosten, um den zukünftigen Personalaufwand einschließlich der zu erwartenden Pensionsleistungen evaluieren zu können. Die dafür erforderlichen Kapazitäten waren im Bundesministerium für Finanzen nicht verfügbar, wobei allerdings eine solide Datengrundlage für die Eröffnungsbilanz der Buchhaltungsagentur dringend erstellt werden musste.

Honorar / Kosten:

4.500,--

 

Baurechtliche Beratungen:

Vamed/AKH – rechtliche Beratung zu Ausstiegsszenarien aus dem Baubeauftragungsvertrag

Gegenstand ist die Erarbeitung einer Strategie und eines Konzeptes unter Einbeziehung eines Bausachverständigen für die vorzeitige Beendigung des Baubeauftragungsvertrages zwecks Übergangs zu einem Generalunternehmervertrag. Strategie und Konzept dienen als Basis für eine entsprechende politische Einigung zwischen Bund und Stadt Wien unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rechnungshofes.

Die Beiziehung der externen Berater soll dazu beitragen, einen Betrag zwischen € 80 Mio. und € 120 Mio. einzusparen.

Durchgeführt von:

Hule & Heinke Rechtsanwälte GmbH

Honorar / Kosten:

3.000,--

Durchgeführt von:

Hule Bachmayr-Heyda Rechtsanwälte

Honorar / Kosten:

7.416,67

 

Berater:

Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche

Leistungsinhalt:

Weiterführung des Forschungsnetzwerkes innerhalb des "Global Development Network"

Beim Global Development Network handelt es sich um eine Weltbankinitiative, an der sich Österreich durch hochspezialisierte Leistungen der WIIW beteiligt. Das Global Development Network ist weltweit (dezentral) präsent und hat den Zweck, lokales ökonomisches Know-How, vor allem für Entwicklungszwecke zu fördern. Das Bundesministerium für Finanzen hat das WIIW beauftragt, den für Österreichs Außenwirtschaftspolitik relevanten Teil des Global Development Network in Südosteuropa zu betreuen. Damit wird auf innovative Weise aktive Hilfe zum Kapazitätsaufbau der entsprechenden Länder in einer für Österreich politisch und wirtschaftlich wichtigen Region geleistet.

Honorar / Kosten (ab 2/2004):

152.600,--

 


 

Berater:

Austria Wirtschaftsservice GmbH

Leistungsinhalt:

Beratung und Mitwirkung bei oder im Zusammenhang mit Ausgliederungsprojekten des Bundes einschließlich Privatisierungs-
projekten (Organisations-, Leistungs- und Vermögensprivatisierung),

Durchführung des Beteiligungs- und Finanzcontrollings des Bundes gemäß § 15 b BHG, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und fiskalpolitischen Frage-
 stellungen aller Art im Zusammenhang mit Bundesbeteiligungen oder sonstigen Finanzierungen,

sonstigen Organisations- und Restrukturierungsprojekten des Bundes sowie bei Maßnahmen der Strukturpolitik.

Dieser Vertrag besteht bereits seit meinen Vorgängern in bewährter Weise. Das Ergebnis der Leistungen der AWS liegt in der betriebs- und volkswirtschaftlich optimalen Gestaltung von Ausgliederungen des Bundes. Daraus erwachsen entsprechende ökonomische Vorteile für den Bund, insbesondere hinsichtlich des Erreichens budgetärer Zielwerte.

Honorar / Kosten:

449.530,--

 


 

Berater:

Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche

Leistungsinhalt:

Abwicklung der Unterstützungsmaßnahmen zur makroökonomischen Beratung der serbischen Regierung:

Hier handelt es sich um einen Auftrag betreffend die im Jahr 2001 begonnene Beratung der serbisch-montenegrinischen Regierung. Damit werden auch wertvolle Kontakte für die österreichische Wirtschaft und Verwaltung geknüpft. Die Beratung der serbischen Regierung durch das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (WIIW) erfolgte daher im Übereinklang und zur Stärkung der österreichischen Interessen. Österreichs Interesse an einer Stabilisierung gerade auch der wirtschaftlichen Situation, und einer Stärkung der marktwirtschaftlich und international orientierten Kräfte in Serbien war und ist evident. Das WIIW ist eine der weltweit renommiertesten Institutionen auf dem Gebiet der wirtschaftspolitischen Beratung der Transformationsländer. Der Auftrag hat das bereits sehr positive Renomée Österreichs weiter gehoben. Der volkswirtschaftliche Nutzen Österreichs ist dabei in Zahlen zwar nicht quantifizierbar, jedoch mittel- und langfristig signifikant.

Honorar / Kosten

43.900,--

 

Im an die Beantwortung der Anfragen Nr. 2042/J vom 9. Juli 2004, Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004 und Nr. 2689/J vom 24. Februar 2005 anschließenden Zeitraum sind seit Februar 2004 bis zum Stichtag 10. März 2005 durch das Bundesministerium für Finanzen nachstehende PR- und Informationsdienstleistungen zwecks zielgruppenspezifischer Information der Bevölkerung im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und Bürgernähe zu aktuellen Ressortthemen veranlasst worden.

 

Einer der Informationsschwerpunkte lag dabei auf der bereits in der Einleitung erwähnten Steuerreform. Es soll nicht nur einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein, um das damit ermöglichte Mehr für ArbeitnehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen Bescheid zu wissen:

 

Auftragnehmer:

Initiative Media Werbemittlung GmbH

Gegenstand:

Planung und Abwicklung der Print- und Plakatkampagne zur Steuerreform 2005

Kosten:

6.900,--

 

Auftragnehmer:

Die ganze Woche GesmbH

Gegenstand:

Inseratenkampagne "Steuerreform 2005", Ausgabe 11/2005 und 12/2005

Kosten:

18.474,62

 

Auftragnehmer:

Gewinn Wailand und Waldstein GmbH

Gegenstand:

Konzeption, Layoutentwicklung und Produktion eines 8-seitigen Gewinn-Special zur Steuerreform 2005, Ausgabe Februar/2005

Kosten:

61.719,42

 

Auftragnehmer:

Tele ZeitschriftenverlagsgesmbH

Gegenstand:

Inseratenkampagne "Steuerreform 2005" in Tele Nr. 11/2005

Kosten:

27.096,66

 

Auftragnehmer:

Heimatwerbung GmbH

Gegenstand:

Plakatkampagne "Steuerreform 2005", 2. Hälfte März 2005

Kosten:

147.120,33

 


 

Auftragnehmer:

Holzhausen Druck & Medien GmbH

Gegenstand:

16-Bogen-Plakat "Weniger Steuern"

Kosten:

6.138,73

 

Auftragnehmer:

Edelbacher Druck GmbH

Gegenstand:

Grafische Umsetzung inkl. Reinzeichnung für sämtliche Informationsträger zur Print- und Plakatkampagne "Steuerreform 2005"

Kosten:

2.030,--

 

Auftragnehmer:

LZA Werbe- und Verlagsagentur GesmbH

Gegenstand:

Produktion Lesezirkelaufkleber und Inseratenkampagne "Steuerreform 2005", Einschaltung KW 11, 12 und 13

Kosten:

13.504,55

 

Auftragnehmer:

ÖAMTC-Verlag GmbH

Gegenstand:

Auto Touring, Inseratenkampagne "Steuerreform 2005, Ausgabe 4/2005

Kosten:

9.545,29

 

Da viele ArbeitnehmerInnen auf Geld, das ihnen eigentlich zusteht, verzichten, indem sie zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht im Wege der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen, habe ich die Initiative "Hol Dir Dein Geld zurück" gestartet. Derzeit werden jährlich bei etwa 2,2 Millionen Arbeitnehmerveranlagungen etwa € 850 Mio. an Steuergutschriften ausbezahlt. Das bedeutet im Schnitt eine Gutschrift von etwa € 380,--. Zufolge den Schätzungen der ExpertInnen meines Ressorts würden zusätzlich etwa 500.000 BürgerInnen bei Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung in Summe etwa € 200 Mio. vom Fiskus zurückbekommen. Faire und attraktive Rahmenbedingungen bedeuten einerseits einen aktiven Kampf gegen Steuerhinterziehung, andererseits aber auch, jenen Geld zurückzugeben, denen es zusteht. In diesem Sinne habe ich gezielt Schritte gesetzt, um die ÖsterreicherInnen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und sie mit Informationen zu unterstützen. Der große Erfolg dieser Initiative hat deren Treffsicherheit bewiesen: 50.000 ÖsterreicherInnen haben in Summe etwa € 19 Mio. an zu viel bezahlten Steuern vom Fiskus zurückgeholt.

 

Auftragnehmer:

Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriften GesmbH & Co KG

Gegenstand:

Kronenzeitung Großanzeige 8-teilige Serie "Hol Dir Geld vom Staat", Einschaltung 30.1.2005 bis 6.2.2005

Kosten:

220.500,--

 

Weiters habe ich veranlasst, dass die ÖsterreicherInnen darüber informiert werden, dass sich nach mehr als 50 Jahren nunmehr Engagement und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben auch steuerlich lohnt. Trinkgelder in bar und über Kreditkartenabrechnung werden zur Gänze rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 1999 steuerfrei gestellt. Nach den großen Entlastungen durch die Steuerreform setzt die Bundesregierung damit ein weiteres Signal nach dem Motto "Leistung muss sich lohnen!":

 

Auftragnehmer:

Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriften GesmbH & Co KG

Gegenstand:

Kronenzeitung Textteilanzeigen "Trinkgeld steuerfrei", Einschaltung 3.2.2005 und 6.2.2005

Kosten:

7.891,67

 

Auftragnehmer:

Schmertzing & Co Werbeagentur GmbH

Gegenstand:

Gestaltung eines Inserates Kronenzeitung "Trinkgeld steuerfrei"

Kosten:

500,--

 

Weitere im Zusammenhang mit dem Steuerbuch 2005 beauftragte Dienstleistungen (z.B. Übersetzungs-und Druckereikosten, Broschüren, usw.) betragen im Anfragezeitraum insgesamt € 172.674,91. Eine detaillierte Auflistung kann aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht erfolgen.

 

An dieser Stelle erinnere ich auch an Anfragebeantwortungen zu diesem Themengebiet, wie sie etwa durch zwei ehemalige sozialdemokratische Regierungsmitglieder ergangen sind. In seiner Beantwortung Nr. 5336/AB (XX.GP) teilte der damalige Bundeskanzler, Dr. Viktor Klima, mit: "Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei der Informationstätigkeit der Bundesregierung nicht um Werbung, sondern um Öffentlichkeitsarbeit handelt, für die das Prinzip der umfassenden Information und des einfachen Zugangs zu dieser für die interessierten Bürger zu gelten hat. Für das Jahr 1998 wurden der Sektion III/Bundespressedienst für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit S 33,493.000,- durch den Nationalrat zugewiesen. Im Rahmen der Ermächtigung zum Bundesfinanzgesetz 1998 wurde für die Europa-Informationsinitiative der Bundesregierung seitens der Sektion III/Bundespressedienst im Jahr 1998 ein Betrag von S 128,804.180,23 aufgewendet." Der damalige Wissenschafts- und Verkehrsminister legte zu einer gleich gelagerten Anfrage, Nr. 5665/J-NR/1999, dar: "Zunächst ist festzuhalten, dass das BMWV keine Werbung betreibt und dafür auch keine Budgetansätze vorhanden sind.... Eine vollständige Aufzählung sämtlicher Ausgaben ist aus Gründen der Verwaltungsökonomie nicht möglich, da es sich um hunderte von Einzelrechnungen handelt."

 

Grundsätzlich wurden alle Verträge vom Bundesministerium für Finanzen abgeschlossen und bezahlt. Die angegebenen Beträge sind exklusive Umsatzsteuer. Es wird darauf hingewiesen, dass Dienstleistungsverträge, die ausschließlich im Zusammenhang mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, von der Aufzählung ausgenommen sind.

 

In der Aufzählung sind Personalentwicklungsleistungen, die in erster Linie aus diversen Weiterbildungsseminaren für MitarbeiterInnen zur fachlichen Kompetenzsteigerung sowie zum Ausbau der so genannten soft skills und aus Sprachtrainings bestehen, nicht berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um keine von der Fragestellung umfassten Beratungsleistungen handelt. Auch muss infolge der Vielzahl der dazu verbuchten Einzelbelege aus Gründen der Verwaltungsökonomie von einer detaillierten Aufzählung der einzelnen Veranstaltungen Abstand genommen werden.

Inserate, die  aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, wie etwa nach dem Stellenausschreibungsgesetz, geschaltet wurden, sind bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen