2722/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.05.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0032-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2760/J vom 10. März 2005 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und
KollegInnen, betreffend
Einleitend halte ich fest, dass ein
relativ hoher, vom Rechnungshof kritisierter, Verfahrensaufwand aus den
Vorgaben der Vergaberichtlinien und dementsprechend den Vorgaben des BVergG
2002 resultiert. Aufgrund der Komplexität der Vergabeverfahren, bei denen
teilweise neue Bewertungsmethoden entwickelt wurden, die den strikten Vorgaben
des Vergaberechts an die Gleichförmigkeit, Objektivierung und
Nachvollziehbarkeit der Bewertung entsprechen mussten, konnte der gewünschte
Nutzen nur unter Hinzuziehung externer Berater erreicht werden. Für derart
spezialisierte Leistungen kann und konnte es keine ressortinterne Fachkompetenz
geben. Klarzustellen ist aber, dass allgemeine fachliche, so auch
vergaberechtliche Kompetenz im Ressort unstreitig vorhanden war und in vollem
Umfang und unter voller Auslastung der vorhandenen Ressourcen, auch eingesetzt
worden war.
In diesem Zusammenhang halte ich fest,
dass die vom Bundesministerium für Finanzen durchgeführten Vergabeverfahren den
Angriffen einzelner Bieter gegen einzelne Verfahrensschritte oder schließlich
gegen die Vergabeentscheidung selbst in jedem Fall standhielten. Ein Beweis für
die hohe Qualität der Abwicklung solcher Vergaben.
Selbstverständlich verfolgt das Bundesministerium
für Finanzen bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen und der
zielgruppenorientierten Information der Bevölkerung über Ressortthemen keinen
Selbstzweck. Hinsichtlich der Informationsstrategie weise ich erneut darauf
hin, dass es mir ein besonderes Anliegen ist, die Initiative zu ergreifen und
dabei auch in einen aktiven Dialog mit den Betroffenen zu treten. Dabei werden
im Sinne einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft Reformziele, die
Maßnahmen und den Nutzen, der daraus für jeden Einzelnen entsteht, den
ÖsterreicherInnen näher gebracht.
Ich möchte auch klarstellen, dass das
Bundesministerium für Finanzen so wie auch bereits unter meinen Amtsvorgängern
keine Werbung betreibt. Die Öffentlichkeitsarbeit dieser Bundesregierung
besteht vielmehr darin, alle zur Verfügung stehenden Kommunikationstools zu
nutzen, um mit allen Dialoggruppen einen Meinungsaustausch zu pflegen. Es gilt,
in einem offenen und intensiven Dialog die für Fortschritt,
Generationengerechtigkeit und Chancenrealisierung notwendigen Reformen zu
erarbeiten.
Am Beispiel der größten Steuerreform
der zweiten Republik etwa ist leicht erkennbar, dass die ÖsterreicherInnen ein
großes persönliches Interesse an einer umfassenden Information über die
getroffenen Maßnahmen haben. Es soll nicht nur einer beschränkten Anzahl von
mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein, um das damit
ermöglichte Mehr für ArbeitnehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für
die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen
Bescheid zu wissen. Ich erinnere dazu an
Aber auch das insgesamte
Erscheinungsbild der Verwaltung nach außen hat den Veränderungen hin zu einem
serviceorientierten Dienstleister Rechnung zu tragen.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber
darauf hinweisen, dass – wie ich dies bereits mehrmals bei einschlägigen
Anfragebeantwortungen darlegen durfte - diese Bundesregierung hinsichtlich der
Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit äußerst sparsam mit den Mitteln der
SteuerzahlerInnen umgeht. Ich verweise hierzu darauf, dass mein Amtsvorgänger
Finanzminister Edlinger in den Jahren 1998/1999 aus diesem Titel € 6.367.910,--
aufwendete, während ich für derartige Aktivitäten in den Jahren 2001 bis 2003 €
4.685.102,-- benötigte. Dies bedeutet: in 3 Jahren Grasser/Finz wurden weniger
Mittel für Öffentlichkeitsarbeit verausgabt als in 2 Jahren Edlinger.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. bis 11.,
14. und 15.:
Die Aufgabe
eines Bundesministers für Finanzen ist im gegenständlichen Fall auf die
Wahrnehmung der Eigentümerrechte in der Generalversammlung der BRZ GmbH beschränkt.
Ich weise darauf hin, dass das operative Geschäft in die Zuständigkeit der
Unternehmensorgane fällt und nicht Gegenstand der Vollziehung im Sinne des
Art. 52 Abs. 1 B-VG ist. Die Agenden der Geschäftsführung
unterliegen daher nicht dem Interpellationsrecht. Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich die
betreffenden Fragen daher auch nicht detailliert beantworten werde und
kann.
Soweit mir
aber aus den Angaben der BRZ GmbH bekannt ist, hat diese zur Unterstützung bei
SAP-Projekten des Bundesministeriums für Finanzen ein europaweites
Vergabeverfahren durchgeführt und der Firma Applied International Informatics
AG (AII-AG) als Bestbieter den Zuschlag erteilt. Hierbei war auch die
Ausarbeitung eines Fachkonzepts für das SAP-Teilprojekt "Konzern-Kostenrechnung
im Bundesministerium für Finanzen" inkludiert. In weiterer Folge wurde die
Firma Horváth & Partners, die unter anderem bereits in der Finanzverwaltung
des Landes Baden-Württemberg, in der deutschen Zollverwaltung und der
österreichischen OeNB ein ähnliches Projekt erfolgreich abgeschlossen hat, als
Subauftragnehmer vom Auftragnehmer AII-AG namhaft gemacht. Ein
Vertragsverhältnis zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und Horváth
& Partners besteht nicht.
Zu 12. und
13.:
Durch diese
Projektspezifika (es handelt sich beim gegenständlichen Projekt um ein
Controlling-/Kostenrechnungsprojekt für das gesamte Ressort, das zusätzlich die
volle Integration zur Haushaltsgebarung des Ressorts erfordert) waren
umfassende Analysen der organisatorischen Abwicklungen sowie umfangreiche
Prozesssimulationen im Zeitraum vom 1. 1. bis 31. 3. 2005
notwendig. Diese Analysen und Simulationen erfolgten vor Ort in engen
Gesprächen mit den zuständigen Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen
und im Einvernehmen mit der für Controlling-Aufgaben zuständigen Fachabteilung
des Ressorts.
Selbstverständlich
wurden die entsprechenden Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen
überbunden (Geheimhaltungsverpflichtung aller im Zuge der Auftragsabwicklung
erhaltenen Informationen, unbedingte Weiterüberbindung der Datenschutz- und
Geheimhaltungspflichten an allfällige Subauftragnehmer, schriftliche
Verpflichtung gemäß § 15 DSG 2000 für alle Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, unbegrenzte Fortdauer der Geheimhaltungspflicht,
Rückgabe aller Unterlagen nach Projektende, etc.).
Zu 16.:
Wie bereits einleitend ausgeführt,
betreibt das Bundesministerium für Finanzen keine Werbung, sondern informiert
die Bevölkerung im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und Bürgernähe zu
aktuellen Ressortthemen zielgruppenspezifisch. Dies entspricht auch den
gesetzlichen Vorgaben, zumal § 2 Bundesministeriengesetz 1986 die
Information der Öffentlichkeit (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2)
ausdrücklich als Aufgabe der Bundesministerien normiert.
Im Übrigen verweise ich auf
meine Beantwortung der Anfragen Nr. 2042/J vom 9. Juli 2004, Nr. 2406/J vom 9.
Dezember 2004, Nr. 2689/J vom 24. Februar 2005. Ergänzend dazu gebe ich
bekannt, dass nachstehende neue Beratungsdienstleistungen im Zeitraum Februar
2004 bis 10. März 2005 beauftragt wurden. Dabei weise ich darauf hin,
dass
sich zu komplexen Fragstellungen oftmals nur unter Hinzuziehung externer
Berater der gewünschte Nutzen erreichen lässt. Natürlich wird dabei größtes
Augenmerk auf Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie
Gesetzmäßigkeit gelegt und bestmöglich auf bestehende interne Ressourcen
zurückgegriffen. Dabei gilt es zu beachten, dass auch die außerhalb der
Kernkompetenz des Bundesministeriums für Finanzen liegenden Materien einer
ständigen Veränderung unterworfenen sind. Nur durch den verantwortungsvollen
Zukauf professionellen Know-hows wird es möglich, die modernen Erkenntnisse der
Privatwirtschaft auch für den Bereich der öffentlichen Verwaltung zu verwerten.
Dies kommt den SteuerzahlerInnen zu Gute. Der jeweilige Mehrwert, der durch die
Hinzuziehung eines externen Beraters erzielt wird, lässt sich dabei nicht immer
quantifizieren, doch ist er im jeweiligen Zusammenhang auch aus anderen Größen
wie Effizienzsteigerung und Umwegrentabilität für die österreichische
Volkswirtschaft erkennbar.
Berater: |
ICG
Infora Consulting Group |
Leistungsinhalt: |
Entwicklung einer Strategie für die Büroautomatisation im BMF |
Gegenstand sind Projektunterstützungsleistungen im Zusammenhang
mit der Entwicklung einer Strategie für die Büroautomatisation des
Bundesministeriums für Finanzen unter besonderer Berücksichtigung der
Herausforderungen der EU-Präsidentschaft und des Vorsitzes in der
Euro-Gruppe. Durch die Hinzuziehung der professionellen externen Begleitung
konnten bei gleichzeitiger Einsparung von Personalkosten für etwa 0,7 VBÄ
rasche Effizienzsteigerungen in der Büroautomatisation erzielt werden. |
|
Kosten: |
€
40.350,-- |
Berater: |
Dr.
Karin Lackner |
Leistungsinhalt: |
Vorbereitung und Durchführung einer Klausurtagung der Abteilung
Kommunikation |
Kosten: |
€
2.735,-- |
Berater: |
DMC
Consulting Group GesmbH |
Leistungsinhalt: |
Reorganisation der Sektion VI |
Durch die Hinzuziehung eines professionellen externen Begleiters
in den Reorganisationsprozess konnte unter Mitwirkung der sektionsangehörigen
Bediensteten eine rasche gemeinsame Synergienfindung auf der Basis einer
verbesserten Akzeptanz zu den erarbeiteten Ablaufänderungen erreicht werden. |
|
Kosten
(ab 2/2004): |
€
2.500,-- |
Berater: |
Z
+ P SteuerberatungsgesmbH |
Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich
der Unterbringung der Finanz- und Zolldienststellen im Raum Wien. Die
erarbeiteten Grundlagen dienen der Verwaltung zur weiterführenden
Konzeptionsarbeit mit dem Ziel der Senkung des Unterbringungsaufwandes. Im Rahmen der Neuordnung der Unterbringungsstruktur im Raum Wien
werden dabei in mehreren Umsetzungsschritten mittelfristig nachhaltige
Einsparungen in einer Größenordnung von monatlich rund € 300.000,-- erwartet. |
|
Honorar
/ Kosten (Zeitraum ab 2/2004 ) |
€ 71.304,23 |
Berater: |
Mayr-Falkenberg
KEG |
Leistungsinhalt: |
Werkvertrag |
Die
Zielsetzung dieses Auftrages ist eine Erhöhung der Partizipation österreichischer
Unternehmen an Programmen und Projekten der Multilateralen
Entwicklungsbanken. |
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Kosten: |
€ 29.990,-- |
Berater: |
Univ.-Prof.
Dr. Michael Lang |
Leistungsinhalt: |
Gutachten
zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Machbarkeit einer Pauschalabgabe |
Kosten: |
€
9.800,-- |
Berater: |
Dr.
Rolf Th. Stiefel & Partner AG |
Leistungsinhalt: |
Beratung zum Thema Personalentwicklung |
Der
Aufbau der Abteilung Personalentwicklung im Ressort erforderte es, die Basis
für einen gemeinsamen Wissenslevel der MitarbeiterInnen, die aus
unterschiedlichen Bereichen kamen, zu legen. Die Hinzuziehung einer
professionellen externen Begleitung konnte in diesen Prozess sowohl die
Außensicht, als auch die Sicht auf den internationalen state-of-the-art
einbringen. |
|
Kosten: |
€
2.553,59 |
Berater: |
Dr.
Gerhard Clemenz |
Leistungsinhalt: |
Studie betreffend Bundesbeteiligungs- und Managementgesellschaft
(BBMG) |
Kosten: |
€
24.000,-- |
Berater: |
Mag.
Oliver Jonke |
Leistungsinhalt: |
Machbarkeitsstudie
Call-Center |
Gegenstand
der Studie ist neben der Einführung in das Thema sowie einem Kommentar zu den
aktuellen Projekten und Überlegungen im Bundesministerium für Finanzen die
Darstellung eines neuen Ansatzes. Diese Expertise ist eine Grundlage für die
laufenden Überlegungen zu einer Verbesserung des Kundenservice im Bereich des
Beschwerde- und Informationsmanagements des Ressorts, welches eine weitere
Verbesserung des Servicelevels bei gleichzeitiger Optimierung des
Ressourceneinsatzes und der Prozessabläufe zum Ziel hat. Damit ist ein
weiterer wichtiger Schritt in Richtung Kundenorientiertheit der
Finanzverwaltung gesetzt. |
|
Kosten: |
€
21.500,-- |
Berater: |
Dr.
Wilfried Trabold |
Leistungsinhalt: |
Expertise zu gesellschaftsrechtlichen Fragen der
Beteiligungsverwaltung nach dem 1.2.2004. |
Aus dieser Beiziehung des externen Beraters zu aktuellen
gesellschaftsrechtlichen Fragstellungen sollen entsprechende Vorteile für die
Gestion des Bundes als Eigentümervertreter von Bundesbeteiligungen erwachsen. |
|
Kosten
(ab 2/2004): |
€
3.711,60 |
Beraterleistungen
im Bereich des Personalrecruiting: |
|
Recruiting
für Mitarbeiter Ministerbüro: |
|
Durchgeführt
von: |
Albrecht
Business Coaching |
Honorar
/ Kosten: |
€ 3.591,-- |
Besetzung der Position eines Vorstandsmitgliedes bei der FMA und
eines Generalsekretärs |
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Durchgeführt
von: |
Korn/Ferry Rechtsanwälte |
Honorar
/ Kosten (ab 2/2004): |
€ 59.746,65,-- |
Berater: |
Institut
für Verwaltungsmanagement GmbH |
Leistungsinhalt: |
Kosten- und Leistungsverrechnung in der österreichischen
Bundesverwaltung |
Gegenstand
sind Projektunterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung
eines Roll-Out-Konzeptes zur Kosten- und Leistungsverrechnung in der
österreichischen Bundesverwaltung. Über das Frontend der Berater des
Institutes für Verwaltungsmanagement ist es dabei gelungen, eine
vorbehaltsfreie Kommunikationsplattform für Vertreter aller
haushaltsleitenden Organe anbieten zu können. Auch konnten durch die
Hinzuziehung des externen professionellen Begleiters kürzere Durchlaufzeiten
des Projektes und deutlich weniger Reibungsverluste bei gleichzeitig voller
Kontrolle und Steuerung durch die zuständige Fachabteilung des
Bundesministeriums für Finanzen verzeichnet werden. |
|
Honorar
/ Kosten (2004): |
€
27.500,-- |
Rechtsgutachten und –beratung
betreffend Land Burgenland gegen Bund/ Amtshaftungsfragen betreffend
Bankhaftungen: |
|
Gegenstand ist die Beiziehung einer externen Rechtsberatung zur
Unterstützung der Tätigkeit der Finanzprokuratur. Damit konnte bislang eine
mögliche Schadensumme in Höhe von € 342
Mio. zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten im Fall eines negativen
Prozessausgangs erfolgreich abgewendet werden. |
|
Durchgeführt
von: |
Bydlinsky |
Honorar
/ Kosten (2004): |
€ 14.400,-- |
Durchgeführt
von: |
Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH |
Honorar
/ Kosten (2004): |
€ 114.617,30 |
Durchgeführt
von: |
Dr. Bernhard Raschauer |
Honorar
/ Kosten (2004): |
€ 14.000,-- |
Berater: |
Univ.-Prof.
Dr. Wolfgang Ettl |
Leistungsinhalt: |
Versicherungsmathematisches Gutachten über Jubiläumsgeld- und
Abfertigungsrückstellungen |
Gegenstand ist hier im
Rahmen der Errichtung der Buchhaltungsagentur die Schaffung einer
Kalkulationsgrundlage zur versicherungsmathematischen Berechnung der auf die Buchhaltungsagentur
zukommenden Personalkosten, um den zukünftigen Personalaufwand einschließlich
der zu erwartenden Pensionsleistungen evaluieren zu können. Die dafür
erforderlichen Kapazitäten waren im Bundesministerium für Finanzen nicht
verfügbar, wobei allerdings eine solide Datengrundlage für die
Eröffnungsbilanz der Buchhaltungsagentur dringend erstellt werden musste. |
|
Honorar
/ Kosten: |
€
4.500,-- |
Baurechtliche Beratungen: |
|
Vamed/AKH – rechtliche Beratung zu Ausstiegsszenarien aus dem
Baubeauftragungsvertrag |
|
Gegenstand ist die
Erarbeitung einer Strategie und eines Konzeptes unter Einbeziehung eines
Bausachverständigen für die vorzeitige Beendigung des
Baubeauftragungsvertrages zwecks Übergangs zu einem
Generalunternehmervertrag. Strategie und Konzept dienen als Basis für eine
entsprechende politische Einigung zwischen Bund und Stadt Wien unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Rechnungshofes. Die Beiziehung der
externen Berater soll dazu beitragen, einen Betrag zwischen € 80 Mio. und €
120 Mio. einzusparen. |
|
Durchgeführt
von: |
Hule & Heinke Rechtsanwälte GmbH |
Honorar
/ Kosten: |
€ 3.000,-- |
Durchgeführt
von: |
Hule Bachmayr-Heyda Rechtsanwälte |
Honorar
/ Kosten: |
€ 7.416,67 |
Berater: |
Wiener
Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche |
Leistungsinhalt: |
Weiterführung des Forschungsnetzwerkes innerhalb des
"Global Development Network" |
Beim Global Development
Network handelt es sich um eine Weltbankinitiative, an der sich Österreich
durch hochspezialisierte Leistungen der WIIW beteiligt. Das Global
Development Network ist weltweit (dezentral) präsent und hat den Zweck,
lokales ökonomisches Know-How, vor allem für Entwicklungszwecke zu fördern.
Das Bundesministerium für Finanzen hat das WIIW beauftragt, den für
Österreichs Außenwirtschaftspolitik relevanten Teil des Global Development
Network in Südosteuropa zu betreuen. Damit wird auf innovative Weise aktive
Hilfe zum Kapazitätsaufbau der entsprechenden Länder in einer für Österreich
politisch und wirtschaftlich wichtigen Region geleistet. |
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Honorar
/ Kosten (ab 2/2004): |
€ 152.600,-- |
Berater: |
Austria
Wirtschaftsservice GmbH |
Leistungsinhalt: Beratung und Mitwirkung bei oder im Zusammenhang mit
Ausgliederungsprojekten des Bundes einschließlich Privatisierungs- Durchführung des Beteiligungs- und Finanzcontrollings des Bundes
gemäß § 15 b BHG, betriebswirtschaftlichen,
rechtlichen und fiskalpolitischen Frage- sonstigen Organisations- und Restrukturierungsprojekten des
Bundes sowie bei Maßnahmen der Strukturpolitik. Dieser Vertrag besteht bereits seit meinen Vorgängern in
bewährter Weise. Das Ergebnis der Leistungen der AWS liegt in der betriebs-
und volkswirtschaftlich optimalen Gestaltung von Ausgliederungen des Bundes.
Daraus erwachsen entsprechende ökonomische Vorteile für den Bund,
insbesondere hinsichtlich des Erreichens budgetärer Zielwerte. |
|
Honorar
/ Kosten: |
€
449.530,-- |
Berater: |
Wiener
Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche |
Leistungsinhalt: |
Abwicklung der Unterstützungsmaßnahmen zur makroökonomischen
Beratung der serbischen Regierung: |
Hier handelt es sich um
einen Auftrag betreffend die im Jahr 2001 begonnene Beratung der
serbisch-montenegrinischen Regierung. Damit werden auch wertvolle Kontakte
für die österreichische Wirtschaft und Verwaltung geknüpft. Die Beratung der
serbischen Regierung durch das Wiener Institut für Internationale
Wirtschaftsvergleiche (WIIW) erfolgte daher im Übereinklang und zur Stärkung
der österreichischen Interessen. Österreichs Interesse an einer
Stabilisierung gerade auch der wirtschaftlichen Situation, und einer Stärkung
der marktwirtschaftlich und international orientierten Kräfte in Serbien war
und ist evident. Das WIIW ist eine der weltweit renommiertesten Institutionen
auf dem Gebiet der wirtschaftspolitischen Beratung der Transformationsländer.
Der Auftrag hat das bereits sehr positive Renomée Österreichs weiter gehoben.
Der volkswirtschaftliche Nutzen Österreichs ist dabei in Zahlen zwar nicht
quantifizierbar, jedoch mittel- und langfristig signifikant. |
|
Honorar
/ Kosten |
€
43.900,-- |
Im an die Beantwortung der Anfragen Nr. 2042/J vom 9. Juli
2004, Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004 und Nr. 2689/J vom
24. Februar 2005 anschließenden Zeitraum sind seit Februar 2004 bis
zum Stichtag 10. März 2005 durch das Bundesministerium für Finanzen nachstehende
PR- und Informationsdienstleistungen zwecks zielgruppenspezifischer Information
der Bevölkerung im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und Bürgernähe zu
aktuellen Ressortthemen veranlasst worden.
Einer der Informationsschwerpunkte lag dabei auf der bereits in
der Einleitung erwähnten Steuerreform. Es soll nicht nur einer beschränkten
Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein, um das
damit ermöglichte Mehr für ArbeitnehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr
für die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen
Bescheid zu wissen:
Auftragnehmer: |
Initiative
Media Werbemittlung GmbH |
Gegenstand:
|
Planung
und Abwicklung der Print- und Plakatkampagne zur Steuerreform 2005 |
Kosten:
|
€
6.900,-- |
Auftragnehmer: |
Die
ganze Woche GesmbH |
Gegenstand:
|
Inseratenkampagne
"Steuerreform 2005", Ausgabe 11/2005 und 12/2005 |
Kosten:
|
€
18.474,62 |
Auftragnehmer: |
Gewinn
– Wailand und Waldstein GmbH |
Gegenstand:
|
Konzeption,
Layoutentwicklung und Produktion eines 8-seitigen Gewinn-Special zur
Steuerreform 2005, Ausgabe Februar/2005 |
Kosten:
|
€
61.719,42 |
Auftragnehmer: |
Tele
ZeitschriftenverlagsgesmbH |
Gegenstand:
|
Inseratenkampagne
"Steuerreform 2005" in Tele Nr. 11/2005 |
Kosten:
|
€
27.096,66 |
Auftragnehmer: |
Heimatwerbung
GmbH |
Gegenstand:
|
Plakatkampagne
"Steuerreform 2005", 2. Hälfte März 2005 |
Kosten:
|
€
147.120,33 |
Auftragnehmer: |
Holzhausen
Druck & Medien GmbH |
Gegenstand:
|
16-Bogen-Plakat
"Weniger Steuern" |
Kosten:
|
€
6.138,73 |
Auftragnehmer: |
Edelbacher
Druck GmbH |
Gegenstand:
|
Grafische
Umsetzung inkl. Reinzeichnung für sämtliche Informationsträger zur Print- und
Plakatkampagne "Steuerreform 2005" |
Kosten:
|
€
2.030,-- |
Auftragnehmer: |
LZA
Werbe- und Verlagsagentur GesmbH |
Gegenstand:
|
Produktion
Lesezirkelaufkleber und Inseratenkampagne "Steuerreform 2005",
Einschaltung KW 11, 12 und 13 |
Kosten:
|
€
13.504,55 |
Auftragnehmer: |
ÖAMTC-Verlag
GmbH |
Gegenstand:
|
Auto
Touring, Inseratenkampagne "Steuerreform 2005, Ausgabe 4/2005 |
Kosten:
|
€
9.545,29 |
Da viele ArbeitnehmerInnen auf Geld, das ihnen eigentlich zusteht,
verzichten, indem sie zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht im Wege der
Arbeitnehmerveranlagung zurückholen, habe ich die Initiative "Hol Dir Dein
Geld zurück" gestartet. Derzeit werden jährlich bei etwa 2,2 Millionen
Arbeitnehmerveranlagungen etwa € 850 Mio. an Steuergutschriften ausbezahlt. Das
bedeutet im Schnitt eine Gutschrift von etwa € 380,--. Zufolge den Schätzungen
der ExpertInnen meines Ressorts würden zusätzlich etwa 500.000 BürgerInnen bei
Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung in Summe etwa € 200 Mio. vom Fiskus
zurückbekommen. Faire und attraktive Rahmenbedingungen bedeuten einerseits
einen aktiven Kampf gegen Steuerhinterziehung, andererseits aber auch, jenen
Geld zurückzugeben, denen es zusteht. In diesem Sinne habe ich gezielt Schritte
gesetzt, um die ÖsterreicherInnen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und sie
mit Informationen zu unterstützen. Der große Erfolg dieser Initiative hat deren
Treffsicherheit bewiesen: 50.000 ÖsterreicherInnen haben in Summe etwa € 19
Mio. an zu viel bezahlten Steuern vom Fiskus zurückgeholt.
Auftragnehmer: |
Mediaprint
Zeitungs- und Zeitschriften GesmbH & Co KG |
Gegenstand:
|
Kronenzeitung
Großanzeige 8-teilige Serie "Hol Dir Geld vom Staat", Einschaltung
30.1.2005 bis 6.2.2005 |
Kosten:
|
€
220.500,-- |
Weiters habe ich veranlasst, dass die ÖsterreicherInnen darüber
informiert werden, dass sich nach mehr als 50 Jahren nunmehr Engagement und
Einsatzbereitschaft der Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben auch
steuerlich lohnt. Trinkgelder in bar und über Kreditkartenabrechnung werden zur
Gänze rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 1999 steuerfrei gestellt. Nach den
großen Entlastungen durch die Steuerreform setzt die Bundesregierung damit ein
weiteres Signal nach dem Motto "Leistung muss sich lohnen!":
Auftragnehmer: |
Mediaprint
Zeitungs- und Zeitschriften GesmbH & Co KG |
Gegenstand:
|
Kronenzeitung
Textteilanzeigen "Trinkgeld steuerfrei", Einschaltung 3.2.2005 und
6.2.2005 |
Kosten:
|
€
7.891,67 |
Auftragnehmer: |
Schmertzing
& Co Werbeagentur GmbH |
Gegenstand:
|
Gestaltung
eines Inserates Kronenzeitung "Trinkgeld steuerfrei" |
Kosten:
|
€
500,-- |
Weitere im Zusammenhang mit dem Steuerbuch 2005 beauftragte
Dienstleistungen (z.B. Übersetzungs-und Druckereikosten, Broschüren, usw.)
betragen im Anfragezeitraum insgesamt € 172.674,91. Eine detaillierte
Auflistung kann aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht erfolgen.
An dieser Stelle erinnere ich auch an
Anfragebeantwortungen zu diesem Themengebiet, wie sie etwa durch zwei ehemalige
sozialdemokratische Regierungsmitglieder ergangen sind. In seiner Beantwortung
Nr. 5336/AB (XX.GP) teilte der damalige Bundeskanzler, Dr. Viktor Klima, mit: "Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass es sich bei der Informationstätigkeit der
Bundesregierung nicht um Werbung, sondern um Öffentlichkeitsarbeit handelt, für
die das Prinzip der umfassenden Information und des einfachen Zugangs zu dieser
für die interessierten Bürger zu gelten hat. Für das Jahr 1998 wurden der
Sektion III/Bundespressedienst für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit S
33,493.000,- durch den Nationalrat zugewiesen. Im Rahmen der Ermächtigung zum
Bundesfinanzgesetz 1998 wurde für die Europa-Informationsinitiative der
Bundesregierung seitens der Sektion III/Bundespressedienst im Jahr 1998 ein
Betrag von S 128,804.180,23 aufgewendet." Der damalige Wissenschafts-
und Verkehrsminister legte zu einer gleich gelagerten Anfrage, Nr.
5665/J-NR/1999, dar: "Zunächst ist festzuhalten, dass das BMWV keine
Werbung betreibt und dafür auch keine Budgetansätze vorhanden sind.... Eine
vollständige Aufzählung sämtlicher Ausgaben ist aus Gründen der
Verwaltungsökonomie nicht möglich, da es sich um hunderte von Einzelrechnungen
handelt."
Grundsätzlich wurden alle Verträge vom Bundesministerium für
Finanzen abgeschlossen und bezahlt. Die angegebenen Beträge sind exklusive
Umsatzsteuer. Es wird darauf hingewiesen, dass Dienstleistungsverträge, die
ausschließlich im Zusammenhang mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, von der
Aufzählung ausgenommen sind.
In der Aufzählung sind Personalentwicklungsleistungen, die in
erster Linie aus diversen Weiterbildungsseminaren für MitarbeiterInnen zur
fachlichen Kompetenzsteigerung sowie zum Ausbau der so genannten soft skills
und aus Sprachtrainings bestehen, nicht berücksichtigt. Ich gehe davon aus,
dass es sich dabei um keine von der Fragestellung umfassten Beratungsleistungen
handelt. Auch muss infolge der Vielzahl der dazu verbuchten Einzelbelege aus
Gründen der Verwaltungsökonomie von einer detaillierten Aufzählung der
einzelnen Veranstaltungen Abstand genommen werden.
Inserate, die
aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, wie etwa nach dem
Stellenausschreibungsgesetz, geschaltet wurden, sind bei dieser Darstellung
nicht berücksichtigt.