2724/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.05.2005
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BM für soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0072-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2764/J der Abgeordneten
Mag. Lapp und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 bis 7:
Die berufliche Integration von Menschen mit
Behinderung ist nach wie vor ein wichtiges gesellschaftliches Ziel, das nur
durch gemeinsame Anstrengungen erreicht werden kann. Eine herausragende
Funktion nahm und nimmt dabei die Beschäftigungsoffensive der österreichischen
Bundesregierung (die „Behindertenmilliarde“) ein, die auch 2005 fortgeführt
wird.
Es ist mit diesen zusätzlichen Mitteln gelungen,
die Unterstützungsangebote
bedarfsgerecht auszubauen und die Rahmenbedingungen für eine berufliche
Integration von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern. Dabei haben die
Schaffung und die Sicherung von Arbeitsplätzen den gleichen Stellenwert, sodass
sowohl der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Schaffung von Zugängen zum
ersten Arbeitsmarkt als auch der präventiven Sicherung bestehender
Arbeitsplätze größte Bedeutung zukommt. Die Teilnehmer/innen werden in der Regel im Rahmen
eines sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitsverhältnisses
beschäftigt.
Um die Effektivität und
Effizienz der aus der „Behindertenmilliarde“ finanzierten
Maßnahmen messen zu können und etwaige Defizite zu erkennen, wird jährlich eine
Evaluierung durchgeführt.
Der Herr Staatssekretär hat dafür Sorge zu tragen,
dass alle im Rahmen der Beschäftigungsoffensive und des Europäischen
Sozialfonds durchgeführten Projekte effizient und effektiv von der jeweiligen
Landesstelle des Bundessozialamtes abgewickelt werden, wobei die jeweilige
Landesstelle des Bundessozialamtes ihrerseits die Projektträger/innen anhält,
die getroffenen Förderungsvereinbarungen einzuhalten und deren Vollzug zu
überwachen.
Eine finanzielle Beteiligung an den genannten
Projekten durch Privatgelder des Herrn Staatssekretärs oder von mir ist weder
vorgesehen noch erfolgt eine solche.
Es gilt die Sonderrichtlinie des Bundesministers
für soziale Sicherheit und Generationen zur Förderung von Arbeitsmöglichkeiten
für behinderte Menschen gemäß Punkt 6 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die
Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln.
Mit
freundlichen Grüßen