2724/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.05.2005
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0072-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2764/J der Abgeordneten Mag. Lapp und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 7:

 

Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung ist nach wie vor ein wichtiges gesellschaftliches Ziel, das nur durch gemeinsame Anstrengungen erreicht werden kann. Eine herausragende Funktion nahm und nimmt dabei die Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung (die „Behindertenmilliarde“) ein, die auch 2005 fortgeführt wird.

Es ist mit diesen zusätzlichen Mitteln gelungen, die Unterstützungsangebote
bedarfsgerecht auszubauen und die Rahmenbedingungen für eine berufliche Integration von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern. Dabei haben die Schaffung und die Sicherung von Arbeitsplätzen den gleichen Stellenwert, sodass sowohl der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Schaffung von Zugängen zum ersten Arbeitsmarkt als auch der präventiven Sicherung bestehender Arbeitsplätze größte Bedeutung zukommt.
Die Teilnehmer/innen werden in der Regel im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitsverhältnisses beschäftigt.

Um die Effektivität und Effizienz der aus der „Behindertenmilliarde“ finanzierten
Maßnahmen messen zu können und etwaige Defizite zu erkennen, wird jährlich eine Evaluierung durchgeführt.

Der Herr Staatssekretär hat dafür Sorge zu tragen, dass alle im Rahmen der Beschäftigungsoffensive und des Europäischen Sozialfonds durchgeführten Projekte effizient und effektiv von der jeweiligen Landesstelle des Bundessozialamtes abgewickelt werden, wobei die jeweilige Landesstelle des Bundessozialamtes ihrerseits die Projektträger/innen anhält, die getroffenen Förderungsvereinbarungen einzuhalten und deren Vollzug zu überwachen.

Eine finanzielle Beteiligung an den genannten Projekten durch Privatgelder des Herrn Staatssekretärs oder von mir ist weder vorgesehen noch erfolgt eine solche.

Es gilt die Sonderrichtlinie des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen zur Förderung von Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen gemäß Punkt 6 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln.

 

 

Mit freundlichen Grüßen