2726/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.05.2005
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BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0013-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
Wien, 11. Mai 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2763/J-NR/2005 betreffend viergleisiger Ausbau
Ybbs - Amstetten, die die Abgeordneten Gabriele Binder und GenossInnen am 11.
März 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg möchte ich grundsätzlich feststellen, dass
das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 und in dessen
Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche
Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen worden ist.
Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
des § 1 BBG 92 und des Aktiengesetzes obliegen daher Maßnahmen des
Absatzbereiches ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB.
Zu den Fragen 19 bis 21
Wie viele Züge fahren pro Tag
im Jahresdurchschnitt zwischen Ybbs und Amstetten derzeit bzw. wie viele sind
für das Jahr 2010 prognostiziert?
Wie viele Züge fahren pro Tag
im Jahresdurchschnitt über die steirisch-kärntner Grenze bzw. wie viele sind
für das Jahr 2010 prognostiziert?
Wie viele Züge fahren pro Tag
im Jahresdurchschnitt über den Brenner-Grenzübergang derzeit bzw. wie viele
sind für das Jahr 2010 prognostiziert?
darf ich anmerken, dass
gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes
1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu
überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen
und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.
Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das
Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die
Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammung einer AG) und auf
die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die Tätigkeit
der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt
wurden.
Das Bundesbahn-StrukturG 2003 verweist dem Sinne
nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht. Demgemäss
darf durch den Bundesminister gar kein Einfluss auf die operative
Geschäftsführung genommen werden. Sogar die nur mehr rudimentären
Weisungsmöglichkeiten gemäß § 12 BBG 1992 wurden durch das Bundesbahn-SturkturG
außer Kraft gesetzt, d.h. auch in Katastrophenfällen kein Weisungsrecht des
Bundes, welches auch nie gegenüber Straßenverkehrs-, Luftverkehrs- oder
Schifffahrtsunternehmen bestanden hat.
Das bedeutet, dass die Fragen 19 bis 21
hinsichtlich der Angaben über Zugsfrequenzen auf den besagten Strecken nicht
vom Interpellationsrecht umfasst sind, da sie sich ausschließlich auf
Handlungen von Unternehmensorganen beziehen. Sie wären daher auch von diesen zu
beantworten.
Fragen 1 bis 4:
Ist Ihnen diese IHS-Studie,
welche die HL-AG auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, bekannt?
Teilen Sie die Meinung der
Autoren, wonach Infrastrukturinvestitionen zu wesentlichen
volkswirtschaftlichen Verbesserungen beitragen?
Wie bewerten Sie die
verkehrspolitische Bedeutung des viergleisigen Lückenschlusses der Westbahn
zwischen Ybbs und Amstetten?
Wie bewerten Sie die
volkswirtschaftliche Bedeutung dieses Ausbaues?
Antwort:
Ja, die Studie ist mir bekannt.
Zudem ist es in diesem Zusammenhang auch
unbestritten, dass Infrastrukturinvestitionen, und so auch dieser Ausbau, einen
positiven volkswirtschaftlichen und verkehrspolitisch wichtigen Beitrag
liefern. Der von Ihnen angesprochene viergleisige Lückenschluss der Westbahn
hat daher in den Generalverkehrsplan Eingang gefunden und wurde auch
hinsichtlich seiner Realisierung und Finanzierbarkeit mit entsprechender
Priorität versehen. Prinzipiell ist zum Generalverkehrsplan und seiner
Projektreihung jedoch anzumerken, dass es sich dabei um eine rollierende
Planung handelt und die jeweiligen Festschreibungen aufgrund sich ändernder
Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten durchwegs verändert werden.
Wie der von Ihnen zitierten Tabelle zu entnehmen ist, handelt es sich bei dem
Investitionsprojekt Ybbs-Amstetten um jenen Abschnitt, mit dem absolut gesehen
zwar eine durchwegs beachtliche Rendite erzielbar ist, im Vergleich zu den
darüberhinaus angeführten Projekten jedoch die geringste positive fiskalische
Rentabilität ausweist. Unter Berücksichtigung budgetärer
Finanzierungsmöglichkeiten ist somit eine Revision der im Generalverkehrsplan
festgeschriebenen Prioritäten wie beispielsweise hinsichtlich des
Realisierungszeitpunktes nicht ausschließbar.
Fragen 5 bis 7 und 11 bis
16:
Stimmt es, dass mit dem
Ausbau Ybbs - Amstetten erst im Jahre 2012 statt 2007 begonnen wird?
Ist diese Verschiebung des
Ausbaubeginnes auf Antrag der ÖBB (Entwurf des 6-jährigen Rahmenplanes) erfolgt
oder ist diese Verschiebung auf Wunsch des Verkehrsministers, der den
Rahmenplan zur Genehmigung erhalten hat, durchgeführt worden?
Wenn ja - was sind die Gründe
für diese Entscheidung?
Werden Sie die gesetzlichen
Möglichkeiten nützen und sich dafür einsetzen, dass der viergleisige Ausbau
Ybbs - Amstetten wie geplant im Jahre 2007 beginnen kann?
Wenn ja - wann ist mit diesem
Beschluss Ihrerseits zu rechnen?
Wenn nein - warum nicht?
Antwort:
Auf Grund der bestehenden Kapazitäten zwischen Ybbs
und Amstetten ist ein viergleisiger Ausbau derzeit nicht erforderlich und es
können daher die Mittel für andere wichtige Vorhaben eingesetzt werden. Soferne
die Verkehrsentwicklung einen früheren Bedarf zur Realisierung erkennen lässt,
wird das Vorhaben im Zuge der rollierenden Fortschreibung des Rahmenplanes
Berücksichtigung finden.
Frage 8:
Wie groß sind die
Gesamtkapazitäten (in Zügen pro Tag) auf den Nachbarabschnitten östlich von
Ybbs und westlich von Amstetten?
Antwort:
Die Kapazität einer Strecke richtet sich ganz
wesentlich nach dem Mischungsverhältnis der verkehrenden Züge, d.h. von schnell
fahrenden Personenzügen und langsam fahrenden Güterzügen. Bei einem ausgewogenen
Verhältnis kann daher auf einer zweigleisigen Strecke, so wie im Abschnitt Ybbs
- Amstetten, von etwa 240 Zügen pro Tag ausgegangen werden.
Frage 9:
Stimmt es, dass die Neu- bzw.
Ausbaustrecken östlich von Ybbs und westlich von Amstetten Geschwindigkeiten
von 200 km/h und darüber zulassen?
Antwort:
Der Streckenbau lässt derzeit
westlich von Amstetten und östlich von Ybbs Geschwindigkeiten bis 200 km/h zu.
Frage 10:
Welche Geschwindigkeiten sind
zwischen Ybbs und Amstetten derzeit möglich?
Antwort:
Zwischen Ybbs und Amstetten
ist derzeit eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h möglich.
Frage 17:
Mit welchen Kosten ist die
Koralmbahn zwischen Graz und Klagenfurt derzeit geplant?
Antwort:
Auf Grund des derzeit noch
geringen Kenntnisstandes betreffend die geologischen Bedingungen, sind
Kostenschätzungen für derartige Projekte immer problematisch. Daher geht man in
der Regel von einem Mittelwert aus, der durchschnittliche Risiken berücksichtigt.
Aus kaufmännischer Sorgfalt
habe ich mir angewöhnt, nicht mit diesem Mittelwert, sondern mit einem
entsprechend erhöhtem Wert, der zusätzliche Riskien berücksichtigt zu
operieren.
Darüber hinaus ist zu
berücksichtigen, das jede Kostenangabe auf einer bestimmten Preisbasis beruht,
weshalb Projekte schon auf Grund der Inflationseffekte sukzessive nominell
teurer werden.
Unter diesen Prämissen ist
davon auszugehen, dass die Koralmbahn nach derzeitigem Preisstand ca. 4 Mrd. €
kosten wird.
Frage 18:
Mit welchen Kosten ist der
Brennerbasistunnel derzeit geplant?
Antwort:
Grundsätzlich gilt auch für
den Brennerbasistunnel das zur Koralmbahn ausgeführte.
Weiters ist jedoch zu
berücksichtigen, dass beim Brennerbasistunnel je nach Finanzierungsform Finanzierungskosten
auflaufen, die erhebliche Bandbreiten aufweisen können.
Die bisherigen Angaben zum
Brennerbasistunnel bezogen sich vor allem auf die tatsächlichen reinen
Baukosten. Unter Berücksichtigung der Gleitungseffekte (Inflation) ergeben sich
je nach Inflationsrate nominell entsprechend höhere Kosten, wenn man die
tatsächlichen Fließwerte betrachtet. Aus derzeitiger Sicht ist daher mit
Baukosten in der Höhe von etwa 6 Mrd. € zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen