2727/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.05.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                                                        GZ 10.000/0032-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                      Wien, 11. Mai 2005

                                                                                                     

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2765/J-NR/2005 betreffend Skandal um Wiener Gerichtsmedizin, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 
11. März 2005 an mich richteten, wird nach Einholung einer Stellungnahme der Medizinischen Universität Wien wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.

Laut Auskunft des Rektors der Medizinischen Universität Wien hat Herr Prof. Hochmeister ein Konto geführt, das kein Konto der MUW darstellt und über das seine Untersuchungen und Befundungen im Auftrag Dritter abgewickelt wurden. Gemäß § 27 UG 2002 kann eine solche Geschäftstätigkeit nur im Namen und damit auch über ein Konto der Universität erfolgen, da nur die Universität, nicht aber ihre Organisationseinheiten, Rechtsfähigkeit besitzt. Hinzu kommt, dass Herr Prof. Hochmeister auf dieses Konto auch Bundesmittel von € 8.980,- transferiert hat. Laut Auskunft des Rektors der MUW lag hier der letzte und abschließende Grund von zahlreichen Gründen für die Abberufung von Prof. Hochmeister als Departmentleiter vor.

 

Ad 2:

Der Rektor der Medizinischen Universität Wien hat laut eigenen Angaben aufgrund der Erhebungen des Bundeskriminalamtes am 17. Jänner 2005 von diesem Konto erfahren.

Die Abrechnung des DNA-Labors von Prof. Hochmeister über ein eigenes Konto führte dazu, dass der Rektor im Vorjahr für die Medizinische Universität Wien keine korrekte Eröffnungsbilanz und für das Jahr 2005 kein korrektes Budget erstellt hat; hätte der Rektor von dem Konto nicht im Jänner Kenntnis erlangt, hätte es auch einen falschen Rechnungsabschluss für 2004 dem Universitätsrat vorgelegt. Darüber hinaus hat Prof. Hochmeister laut Angaben von Rektor Schütz über dieses Konto Ausgaben getätigt, welche die Universitätsleitung in dieser Art und Weise nicht toleriert hätte. Dazu zählen u.a. die Inanspruchnahme einer Wirtschaftskanzlei und einer EDV-Beratung sowie Zusatzzahlungen an eine Mitarbeiterin.

 

Ad 3:

Laut Auskunft des Rektorats der Medizinischen Universität Wien wurde Herr Prof. Hochmeister bei der Übergabe des Abberufungsschreibens in Gegenwart zweier rechtskundiger Personen auch auf § 46 BDG (Amtsverschwiegenheit von Beamten) und die Konsequenzen einer Nichtbeachtung aufmerksam gemacht.

 

Ad 4. bis 8.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Justiz.

 

Ad 9.:

Laut Auskunft des Rektorats der Medizinischen Universität Wien haben die beiden Mitarbeiter in ihrem Ansuchen auf Karenzierung dazu keine Angaben gemacht.

 

Ad 10.:

Die Bundesregierung hat mit dem Konjunkturbelebungsprogramm September 2002 die bauliche Generalsanierung der Gerichtsmedizin Wien beschlossen. Der Aufwand dafür wurde mit € 10,900.000,‑‑ angesetzt. Das Gebäude der Gerichtsmedizin steht im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft. Die Medizinische Universität Wien ist Mieterin. Die Bundesimmobiliengesellschaft wird im Auftrag der Medizinischen Universität Wien die Generalsanierung abwickeln, wobei von Prof. Hochmeister kein adäquater Umsetzungsplan vorgelegt worden ist.

 

Ad 11.:

Laut Rektorat der Medizinischen Universität Wien sind in dem genannten Zeitraum drei und nicht fünf Gerichtsärzte ausgeschieden.

Der Personalstand, den die Universität mit 1. Jänner 2004 in die Vollrechtsfähigkeit übernommen hat, ist im Hinblick auf die budgetären Ressourcen zu hinterfragen und entsprechend dem Entwicklungsplan und der Leistungs- und Zielvereinbarungen zu adaptieren. Personalbedarfsplanungen sind daher essentiell. Weder hat Herr Prof. Hochmeister einen Antrag auf Nachbesetzung der frei gewordenen Stellen gestellt, noch hat er eine Personalbedarfsplanung vorgenommen, die vor jeder Besetzung einer frei gewordenen Stelle notwendig gewesen wäre und die auch der Rechnungshof eingefordert hat. Darüber hinaus vertrat der Rechnungshof die Ansicht (2.2. des Wahrnehmungsberichts), dass die Aufgaben des Instituts mit einer geringeren Anzahl wissenschaftlicher Mitarbeiter zu bewältigen wären.

Das Rektorat der Medizinischen Universität Wien beabsichtigt, nach der nunmehr erfolgten Regelung des Kostenersatzes das Department für Gerichtliche Medizin weiter fortzuführen. Nach entsprechender vorheriger Personalbedarfsplanung sollen auch Stellenbesetzungen erfolgen.

 

Ad 12, 13 und 14:

Von einer „Umfärbe-Kampagne“ kann keine Rede sein. Die Gründe für die Abberufung von Prof. Hochmeister durch den Rektor der Medizinischen Universität Wien wurden bereits weiter oben genannt.

 

Ad 15.:

Keiner der beschuldigten Gutachter pflegt „enge Kontakte“ ins Bildungsministerium. Es wurde auch nie mit einer dieser Personen eine offizielle Forschungsreise nach Südamerika unternommen.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die von den Abgeordneten übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.