2732/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.05.2005
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möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0047-I/A/3/2005
Wien, am . Mai 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2778/J der Abgeordneten Mag. Johann
Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Ich
unterstützte das Anliegen der Kommission, die Gesundheit von Kindern durch die
Erhöhung der Zahl an klinischen Studien, die Entwicklung und Zulassung von
Arzneimitteln für die Anwendung an Kindern zu erhöhen und begrüße daher
grundsätzlich die in der Verordnung zu diesem Zweck vorgesehenen Maßnahmen.
Frage
2:
Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass die Verhandlungen im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe schon
sehr weit fortgeschritten sind. Auffassungsunterschiede bestehen noch im
Hinblick auf die in Art. 36ff vorgesehene Verlängerung des Patentschutzes um 6
Monate, wenn die im pädiatrischen Prüfplan enthaltenen Studien durchgeführt
wurden. Die Kommission sowie die Mehrheit der Mitgliedstaaten spricht sich für
eine fixe Verlängerung des Patentschutzes um 6 Monate aus. Einige
Mitgliedstaaten sind demgegenüber eher für eine flexible
Schutzfristverlängerung, abhängig vom Umsatz der jeweiligen Arzneispezialität.
Ein
weiterer umstrittener Punkt ist die Frage, ob auch schon für bestehende
Zulassungen noch ein Anreiz zur Durchführung von Studien in Form der Gewährung
einer vollen Datenschutzfrist im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 2001/83/EG
gewährt werden soll.
Ebenfalls
noch nicht geklärt ist, ob die nationalen Behörden, wie derzeit in den Art. 44
und 45 vorgesehen, die Zulassung einer Arzneispezialität auch ohne den Antrag
des Zulassungsinhabers ausdehnen können sollen, wenn die entsprechenden Daten
vorliegen. Zu dieser auch von Österreich angesprochenen Frage steht noch ein
Gutachten des juristischen Dienstes des Rates aus.
Das
Vereinigte Königreich stellt Art. 95 EG als Rechtsgrundlage für die Verordnung
in Frage.
Frage
3:
Grundsätzlich
ist geplant, im Rat im Juni zu einer politischen Einigung zu den dann noch
offenen Punkten zu gelangen, sodass noch heuer ein Beschluss der Verordnung
möglich wäre.
Frage
4:
Da
es sich um eine Verordnung handelt, besteht grundsätzlich kein legistischer
Änderungsbedarf. Durch die AMG-Novelle BGBl. I Nr. 35/2004 wurde bereits der
Rahmen zur Durchführung von klinischen Prüfungen an Kindern neu festgelegt,
sodass die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verwirklichung der
pädiatrischen Prüfpläne bereits gegeben sind.
Frage 5:
Österreich
begrüßt die angestrebte Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene betreffend
nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln.
Der
Verordnungsvorschlag über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über
Lebensmittel dient einem hohen Gesundheits- und Verbraucherschutz-niveau. Es
werden damit für den gesamten Gemeinschaftsraum einheitliche Grundsätze und
Anforderungen für die Verwendung von gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben
auf Lebensmitteln festgelegt, die nicht nur den Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher vor Täuschung gewährleisten, sondern auch gleiche
Wettbewerbsbedingungen für die Lebensmittelindustrie schaffen.
Wesentlich
ist, dass nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nur dann verwendet werden
dürfen, wenn sie wissenschaftlich abgesichert sind.
Der/die
Lebensmittelunternehmer/in ist angehalten, die Verwendung der Angabe zu
begründen.
Frage
6:
Als kritische
Punkte in dem Vorschlag sind die Art. 4 (Nährwertprofile) und 11 (generelles
Verbot bestimmter Angaben) zu sehen.
Während in der
Ratsarbeitsgruppe im Wesentlichen Einigung erzielt werden konnte (weitgehende
Zustimmung zur Einführung von Nährwertprofilen und zur Einschränkung des
Verbotes bestimmter Angaben auf jene Fälle, in denen diese Angaben nicht
beweisbar sind), ist die Abstimmung im Europäischen Parlament (EP) noch offen.
Frage
7:
Eine
politische Einigung im Rat soll im Juni 2005 erfolgen.
Frage
8:
Es
handelt sich um eine Verordnung, die direkt anwendbar ist.
Eine
Aufnahme in das LMSVG (Anlage) ist erforderlich.
Frage
9:
Österreich
begrüßt ebenfalls die Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene betreffend den
Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Stoffen zu Lebensmitteln.
Der
Verordnungsvorschlag über den Zusatz von Vitaminen und Mineralien sowie
bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln dient einem hohem Gesundheits- und
Verbraucher/innenschutzniveau. Es werden damit für den gesamten Gemeinschaftsraum
einheitliche Grundsätze und Anforderungen festgelegt.
Frage
10:
Als
kritische Punkte sind die Frage der Aufnahme einer Bestimmung über
Nährwertprofile wie im Verordnungsvorschlag über nährwert- und
gesundheits-bezogene Angaben über Lebensmittel sowie die Frage, ob es auch für
andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe eine Positivliste geben soll, zu
sehen.
Frage
11:
Eine
politische Einigung im Rat soll im Juni 2005 erfolgen.
Frage
12:
Es
handelt sich um eine Verordnung, die direkt anwendbar ist.
Eine
Aufnahme in das LMSVG (Anlage) ist erforderlich.
Fragen
13 und 14:
Der
Vorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates zur Änderung der Richtlinie
95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel
sowie der Richtlinie 94/35/EG über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln
verwendet werden dürfen, sieht Änderungen bereits bestehender
Verwendungsbedingungen von mehreren Lebensmittelzusatzstoffen und Neuzulassung
von Lebensmittelzusatzstoffen vor.
Derzeit
werden in der Ratsarbeitsgruppe die fachlichen Positionen der Mitgliedstaaten
zu den einzelnen Änderungen der Anwendungsbedingungen ausgetauscht.
Der
vorgeschlagenen Erweiterung der Anwendung von Schwefeldioxid und Sulfiten steht
Österreich kritisch gegenüber. Für diese Konservierungsmittel ist der ADI(Acceptable
Daily Intake)-Wert bereits ausgeschöpft.
Frage
15:
Die
erste Lesung der gegenständlichen Richtlinienänderung im EP ist noch nicht
abgeschlossen. Zur Zeit ist auch noch kein Termin festgelegt, an dem die
Richtlinie im Plenum behandelt werden soll. Es kann daher kein Zeithorizont
angegeben werden. Derzeit sind auch keine weiteren Sitzungen auf Ratsebene
geplant.
Frage
16:
Aufgrund der
Änderung der Richtlinie wird eine Novellierung der Verordnung über andere
Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (ZuV, BGBl. II Nr. 383/1998)
erforderlich.
Fragen 17
bis 19:
Mit dem gegenständlichen Richtlinienvorschlag
wird die Entscheidung 1999/815/EG der Kommission vom 7. Dezember 1999 im Rahmen
der Richtlinie 92/59/EWG über die allgemeine Produktsicherheit, die alle drei
Monate verlängert worden war, durch eine dauerhaftere Regelung ersetzt.
Es liegt
bereits ein gemeinsamer Standpunkt vor. Noch im April 2005 soll der
Richtlinienvorschlag in zweiter Lesung an das EP übermittelt werden.
Frage 20:
Die
beiden österreichischen Verordnungen über das Verbot der Verwendung von
Weichmachern bei bestimmtem Spielzeug aus Kunststoff für Kinder unter
36 Monaten, BGBl. II Nr. 255/1998, sowie über das Verbot der Verwendung
von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln aus Weich-PVC für Kinder unter
36 Monaten, BGBl. II Nr. 111/2000, werden zu novellieren sein.
Fragen 21
bis 24:
Die
Richtlinie 2005/24/EG des Rates vom 14. März 2005 zur Änderung der Richtlinie
87/328/EWG hinsichtlich Samendepots sowie der Verwendung von Eizellen und
Embryonen reinrassiger Zuchtrinder wurde am 14.3. beim Rat Landwirtschaft als
A-Punkt angenommen und am 24.3.2005 im Amtsblatt veröffentlicht.
Frage 25:
Als Kompromisslösung
zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission wird der
derzeit vorliegende Vorschlag zur Änderung der VO (EG) Nr. 999/2001
aufgrund zeitlicher Bedrängnis geteilt werden. Nur die Verlängerung der
Übergangsmaßnahmen auf zwei Jahre (bis 1. Juli 2007) wird aller Voraussicht
unter der Präsidentschaft Luxemburgs angenommen.
Österreich wird
zustimmen, um keinen rechtsfreien Raum bei Nichtverlängerung zu schaffen.
Der zweite Teil
soll bis Ende 2006 abgeschlossen sein, damit die EK die Länderkategorisierung
bis Ende Juni 2007 vornehmen kann.
Generell werden allerdings Überlegungen über
Stichprobenuntersuchungen angestrengt. Die Entfernung des SRM gehört bereits
zum Risikomanagement.
Der Entwicklungsprozess der VO (EG) Nr. 999/2001 ist noch nicht
abgeschlossen.
Frage
26:
Es
herrscht Einigkeit darüber, dass kein rechtsfreier Raum geschaffen werden soll.
Das EP möchte aber das Mitspracherecht so weit wie möglich wahren; hinsichtlich
der Kategorisierungen will die Kommission erst die Verhandlungen mit der OIE
(Internationales Tierseuchenamt) im Mai 2005 abwarten. Italien hegt Zweifel am
Vorgehen der Kommission.
Die
EK entwirft bereits ein Arbeitsdokument mit der künftigen TSE-Strategie
(Liste
SRM, Länderkategorisierung, Futtermittelbann, Überwachungsmaßnahmen, Maßnahmen
bei kleinen Wiederkäuern, UK-Embargo). Ein genaues Datum für die Vorlage des
Entwurfs gibt es noch nicht. Im Mittelpunkt stehen Diskussionen über
Risikomanagement und Risikoassessment. Der Entwicklungsprozess der VO (EG) Nr. 999/2001
ist noch nicht abgeschlossen.
Frage
27:
Die
Verlängerung der Übergangsmaßnahmen bis 1. Juli 2007 wird aller Voraussicht
unter der Präsidentschaft Luxemburgs angenommen. Die Entwicklungen innerhalb
der OIE müssen abgewartet werden, danach wird sich die weitere Vorgangsweise
richten.
Der
zweite Teil soll bis Ende 2006 abgeschlossen sein, damit die EK die Länderkategorisierung
bis Ende Juni 2007 vornehmen kann.
Frage
28:
Voraussichtlich
wird eine Kundmachungsänderung benötigt. Weitere legistische Anpassungen hängen
von den Änderungen der Verordnung ab und wären abzuwarten.
Frage
29:
Die
angesprochene Mitteilung wurde durch das Kommissionskollegium angenommen und am
15. April 2005 dem Rat zur Behandlung übermittelt.
Fragen
30 und 32:
Dazu
ist festzuhalten, dass gemäß Art. 23e B-VG die Mitglieder der Bundesregierung
den Nationalrat über alle Vorhaben im Rahmen der EU zu informieren haben.
Seitens meines Ressorts wird dieser Verpflichtung durch Übersendung der
Dokumente an das Parlament per E-mail nachgekommen.
Frage
31:
Die
Vorlage des Grünbuchs wird für Herbst 2005 unter der britischen Präsidentschaft
erwartet.
Frage
33:
Das
Weißbuch „Eine verbesserte Ausbildung für sicherere Lebensmittel“ soll gemäß
dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2005 vorgelegt werden.
Frage
34:
Die
Europäische Kommission wird das Weißbuch nach dessen Fertigstellung
veröffentlichen.
Fragen
35 und 36:
Der
endgültige Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des EP und des Rates bezüglich
Lebensmittelzusatzstoffe, die die derzeitige Rahmenrichtlinie 89/107/EG
ersetzen wird, wird voraussichtlich im Herbst (Oktober) 2005 vorgelegt werden.
Grundsätzlich
begrüßt Österreich eine Zusammenfassung der rechtlichen Bestimmungen betreffend
Lebensmittelzusatzstoffe in einer Verordnung des EP und des Rates, wodurch
erwartet wird, dass einerseits die Verständlichkeit der Rechtsvorschriften
verbessert wird und andererseits national unterschiedliche Interpretationen,
wie sie sich durch die nationale Umsetzung von Richtlinien ergeben, wegfallen.
Frage
37:
Ein
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates bezüglich Gemeinschaftsmaßnahmen zur
Bekämpfung der Geflügelpest wird für Mai 2005 erwartet.
Frage
38:
Wesentliche Änderungen gegenüber der derzeit geltenden Richtlinie zur Bekämpfung der Geflügelpest betreffen die Anzeigepflicht auch für niedrig pathogene Stämme der Aviären Influenza, die Berücksichtigung der Tatsache,
dass Ausbrüche von Geflügelpest auch zu einer Bedrohung der menschlichen Gesundheit werden können (Zoonose) und die Einrichtung von verschiedenen Kompartimenten zur Abgrenzung betroffener Gebiete.
Österreich
steht diesen Gedanken grundsätzlich positiv gegenüber. Detailfragen werden in
den Ratsarbeitsgruppen zu klären sein.
Frage
39:
Im
Jänner 2003 fand die letzte Arbeitsgruppensitzung der Europäischen Kommission
betreffend Gesetzgebung für Masthühnerhaltung statt. Damals wurden Österreich,
wie auch Finnland, Griechenland und Portugal erstmals miteinbezogen. Seit
dieser Zeit hat keine weitere Sitzung in dieser Angelegenheit mehr
stattgefunden. Der Grund des diesbezüglichen Stillstandes ist nicht bekannt.
Die Erlassung einer Richtlinie bezüglich Mindeststandards zum Schutz von
Masthühnern könnte für die englische Präsidentschaft ein politisches Problem
sein. In diesem Fall würde diese Richtlinie unter österreichischer
Präsidentschaft verabschiedet werden.
Frage
40:
Österreich
ist an einer Regelung der Masthühnerhaltung sehr interessiert und steht dem
Arbeitspapier der Kommission grundsätzlich positiv gegenüber. Vor allem die
Regelung der hohen Besatzdichte wird begrüßt. Auf technischer Ebene sind noch
einige Dinge zu klären und einige Details zu ergänzen.
Frage
41:
Der Entwurf
wird im Juni/Juli 2005 dem Rat zur Diskussion vorgelegt werden.
Frage
42:
Der Entwurf wurde bereits in Kommissionsarbeitsgruppen mehrmals diskutiert. Die neue Richtlinie soll die bestehenden Richtlinien 91/67/EWG (Handel) und 93/53/EWG (Gesundheitsfragen) ersetzen. Die Hauptdiskussionspunkte betreffen die Liste der anzeigepflichtigen Fisch-, Krebs- und Muschelkrankheiten und – auch hier wieder – die Frage der Kompartimentalisierung.
Österreich steht dem Entwurf grundsätzlich positiv gegenüber.
Schriftliche Stellungnahmen meines Ressorts betreffend die
Berücksichtigung
der Struktur der Aquakultur in Österreich (besonders Karpfenzucht) wurden im
Entwurf weitgehend berücksichtigt.
Frage 43:
Im Jahre 2002 wurde seitens der Europäischen Kommission ein Diskussionspapier zur Novellierung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 ("Novel Food VO") vorgelegt, das derzeit grundsätzlich neu überarbeitet wird. Die Kommission beabsichtigt jedenfalls, im Verlauf des Jahres 2005 eine Stakeholder Veranstaltung zur Revision der Novel Food Verordnung zu veranstalten und Ende 2005/Anfang 2006 einen Verordnungsentwurf vorzulegen.
Frage
44:
Ich
habe vor kurzem in einem Schreiben an die Europäische Kommission die
grundsätzliche österreichische Position zur Überarbeitung der Verordnung (EG)
Nr.
258/97 dargelegt.
Im
Sinne einer erhöhten Rechtssicherheit ist meiner Ansicht nach vor allem die
künftige Definition von „neuartigen Lebensmitteln“ von zentraler Bedeutung.
Ich
bin auch der Meinung, dass der Geltungsbereich der künftigen Verordnung
klarzustellen ist.
Darüber hinaus beabsichtige ich, nach Vorliegen des in Rede stehenden
Verordnungsentwurfs alle relevanten Stakeholder über entsprechende
Informationsveranstaltungen in den Entstehungsprozess der künftigen Verordnung
über neuartige Lebensmittel mit einzubeziehen.
Fragen
45 und 46:
Die
Frage des Nebeneinanderbestehens von gentechnischen Bewirtschaftungs-formen mit
gentechnikfreien konventionellen und biologischen Anbauformen (Koexistenz) wird
auf Bundesebene federführend vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft wahrgenommen. Im Übrigen sind gemäß der
österreichischen Bundesverfassung für Anbauregelungen zur Koexistenz die Länder
zuständig.
Österreich
setzte sich in den letzten zwei Jahren in den zuständigen EU-Gremien für
gemeinschaftsrechtlich verbindliche Regelungen zur Koexistenz ein, die auch
eine harmonisierte Regelung der Haftungsfragen umfassen sollten, und tut dies
auch weiterhin.
Die
Kommission steht allerdings (so wie einige andere Mitgliedstaaten) nach wie vor
auf dem Standpunkt, dass gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und in Anbetracht der
unterschiedlichen regionalen Anbaubedingungen derartige verbindliche Regelungen
von den Mitgliedstaaten selbst zu treffen sind.
Die
Kommission ist derzeit dabei, sich einen Überblick über die in den einzelnen
Mitgliedstaaten gesetzten Maßnahmen zur Koexistenz zu verschaffen und wird
darüber bis Jahresende 2005 einen Bericht vorlegen. Derzeit kann keine Aussage
darüber getroffen werden, ob die Kommission auf Grund dieser Erfahrungen
zumindest eine rechtlich verbindliche Rahmenregelung zur Koexistenz vorbereiten
wird.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin