2736/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.05.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                                                        GZ 10.000/0034-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                      Wien, 17. Mai 2005

                                                                                                     

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2777/J-NR/2005 betreffend „Schiele-Gebleicht“, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 17. März 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Die Ausfuhrgenehmigung des Bundesdenkmalamtes wurde zunächst bis 31. Dezember 2004 befristet und in der Folge bis 30. Juni 2005 verlängert.

 

Ad 2.:

Die vorübergehende Ausfuhr der fünf Schiele-Werke wurde für „maltechnische Untersuchungen“ beantragt und genehmigt.

 

Ad 3. und 7.:

Christoph von Albertini

Achattstraße 35

CH- 8704 Herrliberg

Tel. +411 915 53 63

 

Ad 4.:

Das Ansuchen um Ausfuhrgenehmigung bezog sich auf „maltechnische Untersuchungen“. Es war abzuklären, ob das Papier noch in einem Zustand war, der durch konservatorische/restauratorische Maßnahmen verbessert werden kann, und ob die Möglichkeit besteht, die ursprüngliche künstlerische Absicht wieder zur Geltung zu bringen.

 

Ad 5. und 11.:

Christoph von Albertini hat zwei der fünf Schiele-Werke einem Verfahren unterzogen, das aufhellende Wirkung hat. Dabei handelt es sich nicht um eines der früher üblichen, tief greifenden Bleichverfahren, um aus gebräuntem Papier wieder helles zu machen. Der Sachverständige hat vielmehr bei diesen zwei Blättern eine partielle Bräunung, entstanden durch direkte Exposition des innerhalb des alten Passepartout-Ausschnittes liegenden Teils des Blattes an das Sonnenlicht, etwas reduziert. Dadurch wurde es auch möglich, einzelne Farben, die nicht mehr wahrnehmbar waren, wieder zur Geltung zu bringen.

 

Ad 6. und 10.:

Direktor Klaus Albrecht Schröder hat die Entscheidung nach eingehender Beratung mit Restauratoren/innen getroffen.

 

Ad 8. und 9.:

Christoph von Albertini hat folgende Bearbeitungsschritte durchgeführt:

Reduktion partieller exzessiver Bräunung,

Sicherung und Festigung der Farben,

Eliminierung entstellter Bruchfalten.

 

Ad 12.:

In den Restaurierungswerkstätten der Albertina sind drei Restauratorinnen, davon zwei jeweils 30 Wochenstunden, beschäftigt. Zur Unterstützung dieser ständigen Mitarbeiterinnen und zur Durchführung von speziellen Arbeiten werden auch externe Restauratoren/innen herangezogen.

 

Ad 13.:

Die Restaurierungskosten werden voraussichtlich etwa Sfr 35.000,- betragen. Dazu kommen noch € 6.215,50 Transportkosten und € 3.642,60 für bisher angefallene Lagerkosten.

 

Ad 14.:

Zwei Werke befinden sich noch bei dem Restaurator in der Schweiz, weil die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Sie werden bis 30. Juni 2005 an die Albertina retourniert.

 

Ad 15.:

Drei der fünf Werke befinden sich zurzeit in der Egon Schiele-Ausstellung im Van Gogh Museum in Amsterdam.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.