2737/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Posch, Kolleginnen und Kollegen haben am
18. März 2005 unter der Nr. 2781/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra-
ge betreffend Förderung des Geschäftsführerpostens des Vereins „Roma Oberwart"
durch das Bundeskanzleramt gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Soweit dem Bundeskanzleramt bekannt ist, wurde der Verein 1989 gegründet. Durch
eine Änderung der Statuten am 29.1.1993 wurde der Vereinsname von „ROMA &
SINTI - Verein zur Förderung von Roma und Sinti" in „ROMA - Verein zur Förderung
von Roma" geändert.

Zu Frage 2:

Der entsprechende Förderungsgegenstand lautete in den Förderungsverträgen wie

folgt:

1993: „- für Personalkosten"

1994: „- für den Personalaufwand für die Geschäftsführung einschließlich der not-
wendigen Fahrtkosten"

1995: „- Personalaufwand für die Geschäftsführung"
1996: „- für die Geschäftsführung"
1997: „- Gehaltskosten für den Geschäftsführer"
1998: „- Gehaltskosten für den Geschäftsführer"
1999: „- Gehaltskosten für den Geschäftsführer"
2000: „- Personalkosten für den Geschäftsführer"
2001: „- Personalkosten für den Geschäftsführer"
2002: „- Personalkosten für den Geschäftsführer"
2003: „- Personalkosten"

2004: „- Personalkosten für Geschäftsführer Gärtner-Horvath für den Zeitraum vom
1.1.2004 bis 12.1.2004


Üblicherweise enthielten die Förderungsverträge damals nur eine den gesamten
Vertrag umfassende Gesamtförderungssumme, nicht jedoch eine weitere Unterglie-
derung in Höchstbetragsgrenzen für einzelne Förderungsgegenstände.

Zu Frage 3:

Im Jahr 2004 hat das Bundeskanzleramt aufgrund der mit dem AMS und dem Amt
der Burgenländischen Landesregierung geführten Gespräche dem Verein Roma ein
auf dem Zusammenwirken der genannten Förderungsinstitutionen basierendes Lö-
sungsmodell vorgeschlagen. Daran hat sich nichts geändert.

Zu Frage 4:

Der Verein Roma hat im Laufe seines Bestehens sog. Traditionsprojekte entwickelt.
Die Fortführung dieser Projekte (entweder unverändert durch den Verein Roma oder
durch den neu gegründeten Verein Roma Service) scheint - ohne den anderen För-
derungsgebern vorgreifen zu wollen - nicht gefährdet zu sein.

Ein Teil dieser Traditionsprojekte (wie etwa die Mitwirkung am Romani-Projekt, der
Roman-Sprachunterricht samt Lehr- und Lernmittelerstellung, die Herausgabe einer
romanessprachigen Kinderzeitschrift, die Übersetzung der Vereinszeitung des
Vereins Roma ins Roman) wird als Folge der Vereinsspaltung bzw. der Gründung
des Vereins Roma Service nun nicht mehr vom Verein Roma, sondern vom Verein
Roma Service (dort vor allem auch durch den früheren Geschäftsführer des Vereins
Roma) fortgeführt.

Diese Veränderungen wirkten sich im Verein Roma auch auf den förderungsfinan-
zierten Personalstand aus. Dieser reduzierte sich von fünf ganztätig Beschäftigten
auf vier ganztägig angestellte Personen, womit die im Verein Roma verbliebenen
Traditionsprojekte (vor allem die außerschulische Lernhilfe, Vereinszeitung, Roma-
Beratung und -Betreuung) weitergeführt werden können.

Um die Entwicklung neuer Projekte im Verein Roma ebenso wie die Öffentlichkeits-
arbeit und das Vereinsmanagement des Vereins zu unterstützen, hat das Bundes-
kanzleramt das bereits in der Beantwortung zur Frage 3 erwähnte Lösungsmodell
vorgeschlagen. Danach sollten für die Durchführung allfälliger neuer Projekte konkret
erforderliche Personalaufwendungen vor allem über Projektförderungen abgedeckt
werden. Sonstige Tätigkeiten (wie letztlich fehlgeschlagene Projektaquirierungen, zu-
sätzliche Öffentlichkeitsarbeit und Vereinsmanagement udgl.) sollten - sofern sie ein
Ausmaß erreichen, das nach allgemeiner Lebenserfahrung und Durchschnittsbe-
trachtung weder vom Vereinsvorstand oder sonstigen Vereinsmitgliedern bewältigt
noch von den bereits vorhandenen vier Angestellten oder sonstigen Honorarnehmern
abgedeckt werden können - durch spezielle Zweckwidmungen im Rahmen der be-
stehenden Förderungen abgedeckt werden können. Der Verein Roma hat dieses Lö-
sungsmodell, das konkrete Arbeitsnachweise voraussetzt, im Jahr 2004 mehrfach
abgelehnt.


Zu Frage 5:

Der Volkgruppenbeirat für die Volksgruppe der Roma gab folgende Förderungs-
empfehlungen ab:

2002:

Verein Roma, Oberwart....................... ....................... 94.800,--

Romano Centro....................... ....................... 91.000,--

Kulturverein Österreichischer Roma....................... ....................... 40.200,--

Ketani....................... ....................... 21.400,--

Referat für ethnische Gruppen....................... ....................... 500,--

Romanodrom....................... ....................... 4.200,--

Volkshochschule der bgld. Roma....................... ....................... 4.000,--

Verein Rom Wien....................... ....................... 0,--

                                                                                    256.100,--

2003:

Verein Roma, Oberwart....................... ....................... 94.800,--

Romano Centro...................... ...................... 91.000,--

Kulturverein Österreichischer Roma...................... ...................... 40.200,--

Ketani....................... ....................... 22.400,--

Referat für ethnische Gruppen...................... ...................... 500,--

Verein EXIL....................... ....................... 4.200,--

Volkshochschule der bgld. Roma....................... ....................... 3.000,--

                                                                       256.100,--

2004 trat der neu zusammengesetzte Beirat erst am 12. November 2004 zusammen,
gab zu den noch offenen Förderungsanträgen der Vereine uniT, Romani Union und
Romanodrom keine Förderungsempfehlung ab und nahm die inzwischen vom Bun-
deskanzleramt wie folgt abgeschlossenen Förderungsverträge zur Kenntnis:

Verein Roma, Oberwart....................... ....................... 45.110,--

Verein Roma Service......... ....................... 76.590,--

Romano Centro...................... ...................... 79.000,--

Kulturverein Österreichischer Roma...................... ...................... 43.000,--

Ketani...................... ...................... 23.000,--

Referat für ethnische Gruppen...................... ...................... 700,--

Verein EXIL...................... ...................... 5.000,--

Volkshochschule der bgld. Roma...................... ...................... 3.200,--

                                                                        275.600,--

2005:

Der Volksgruppenbeirat hat am 2. Mai 2005 getagt, war aber nicht beschlussfähig.
Um Liquiditätsengpässe bei den Volksgruppenorganisationen zu vermeiden, hat das
Bundeskanzleramt bereits folgende Förderungsmittel ausgezahlt:

Verein Roma, Oberwart...................... ...................... 39.500,--

Verein Roma Service......... ...................... 58.670,--

Romano Centro...................... ...................... 39.500,--

Kulturverein Österreichischer Roma...................... ...................... 39.500,--

Ketani...................... ...................... 8.000,--


Zu Frage 6:

Die in den Jahren 2002 und 2003 vom Volksgruppenbeirat für die Volksgruppe der
Roma zugunsten des Vereins Roma empfohlenen Förderungsmittel wurden ausbe-
zahlt. Im Jahr 2004 konnte aufgrund der Neuzusammensetzung des Volksgruppen-
beirates eine Förderungsempfehlung nicht rechtzeitig eingeholt werden. Das Bundes-
kanzleramt schüttete jedoch dem von der Beiratsempfehlung üblicherweise umfaßten
Kreis von Volksgruppenorganisationen im Jahr 2004 insgesamt eine im Vergleich zu
den Jahren 2002 und 2003 höhere Förderungssumme aus (+ € 19.500,-).

Zu Frage 7:

Alle beim Verein Roma verbliebenen Traditionsprojekte, deren Umfang sich durch
die „Abwanderung" von Projekten zum neu gegründeten Verein Roma Service ver-
ringert hat, scheinen - unvorgreiflich der Entscheidungen anderer Förderungsgeber
- nach wie vor durch Förderungen abgesichert zu sein. Dem Verein Roma wurde
weiters ein Lösungsvorschlag zur Bedeckung neuer Personalausgaben für Projekt-
ausarbeitungen und Projektverwirklichungen und sonstige Tätigkeiten des Vereins-
managements aufgezeigt. Dass der Verein Roma in seinem Bestand und in seinen
Aktivitäten gefährdet sein soll, kann daher nicht nachvollzogen werden.