2740/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.05.2005
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                                                                                                                        GZ 10.000/0035-III/4a/2005

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                                       

                                                                                                                      Wien, 18. Mai 2005

                                                                                                     

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2785/J-NR/2005 betreffend Restaurierung von Schiele-Grafiken in der Schweiz, die die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am  22. März 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Knabe mit langem Rock,

Erlösung,

Mädchenhalbakt,

Liegende Frau mit geneigtem Kopf,

Brustbild eines rothaarigen Mädchens

 

Ad 2.:

Die vorübergehende Ausfuhr der fünf Schiele-Werke wurde für „maltechnische Untersuchungen“ beantragt.

 

Ad 3.:

Das Ansuchen um Ausfuhrgenehmigung bezog sich auf „maltechnische Untersuchungen“. Es war abzuklären, ob das Papier noch in einem Zustand war, der durch konservatorische/restauratorische Maßnahmen verbessert werden kann, und ob die Möglichkeit besteht, die ursprüngliche künstlerische Absicht wieder zur Geltung zu bringen

 

Ad 4.:

Zwei Werke befinden sich noch in der Schweiz, weil die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Sie werden bis 30. Juni 2005 an die Albertina retourniert.

 

Ad 5.:

Ausstellungen der Royal Academy in London können grundsätzlich nur von der dortigen Geschäftsführung und nicht von einem österreichischen Museumsdirektor abgesagt werden.

 

Ad 6.:

Die Ausstellung in der Royal Academy war nicht „ausverhandelt“, denn die Planungsarbeiten wurden abgebrochen, bevor es zum Abschluss eines entsprechenden Leihvertrags zwischen der Royal Academy und der Albertina gekommen ist.

 

Ad 7. und 8.:

Derzeit werden Erhebungen über die internationale Vorgangsweise bei der vorübergehenden Ausfuhr von Kulturgütern zu Ausstellungszwecken durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden in die weiteren Arbeiten hinsichtlich der Definition von Kunstwerken, die nicht ausgeführt werden dürfen, einfließen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.