2740/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.05.2005
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Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ
10.000/0035-III/4a/2005
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 18. Mai 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2785/J-NR/2005 betreffend Restaurierung von Schiele-Grafiken in der Schweiz, die die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Knabe mit langem Rock,
Erlösung,
Mädchenhalbakt,
Liegende Frau mit geneigtem Kopf,
Brustbild eines rothaarigen Mädchens
Ad 2.:
Die vorübergehende Ausfuhr der fünf Schiele-Werke wurde für „maltechnische Untersuchungen“ beantragt.
Ad 3.:
Das Ansuchen um Ausfuhrgenehmigung bezog sich auf „maltechnische Untersuchungen“. Es war abzuklären, ob das Papier noch in einem Zustand war, der durch konservatorische/restauratorische Maßnahmen verbessert werden kann, und ob die Möglichkeit besteht, die ursprüngliche künstlerische Absicht wieder zur Geltung zu bringen
Ad 4.:
Zwei Werke befinden sich noch in der Schweiz, weil die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Sie werden bis 30. Juni 2005 an die Albertina retourniert.
Ad 5.:
Ausstellungen der Royal Academy in London können grundsätzlich nur von der dortigen Geschäftsführung und nicht von einem österreichischen Museumsdirektor abgesagt werden.
Ad 6.:
Die Ausstellung in der Royal Academy war nicht „ausverhandelt“, denn die Planungsarbeiten wurden abgebrochen, bevor es zum Abschluss eines entsprechenden Leihvertrags zwischen der Royal Academy und der Albertina gekommen ist.
Ad 7. und 8.:
Derzeit werden Erhebungen über die internationale
Vorgangsweise bei der vorübergehenden Ausfuhr von Kulturgütern zu
Ausstellungszwecken durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden in
die weiteren Arbeiten hinsichtlich der Definition von Kunstwerken, die nicht
ausgeführt werden dürfen, einfließen.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.