2749/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.05.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0036-I/4/2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2787/J vom 22. März 2005 der Abgeordneten Mag.
Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Reise nach Russland im Juni
2004, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass es zu den Verpflichtungen eines Regierungsmitgliedes gehört, auf
internationaler Ebene Gespräche mit Amtskollegen auch an ihrem jeweiligen
Amtssitz zu führen. Die in der gegenständlichen Anfrage angesprochene
Moskaureise diente dabei konkret Gesprächen mit dem russischen Finanzminister
Aleksej Kudrin sowie dem ersten Vizepräsidenten der Russischen Zentralbank,
Aleksej V. Uljukajew. Zu erörtern war dabei unter anderem das Thema eines
weiteren Ausbaus der außenwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und
Russland.
Mit Russland bestehen enge
Verbindungen: Im Jahr 2003 wurde erstmals die 1 Mrd. Euro Exportmarkte
überschritten und Russland steht bei Exportförderungen und Garantien an zweiter
Stelle. Ebenfalls ist zu betonen, dass Russland der größte Schuldner
Österreichs ist. Es ist somit meine Pflicht als Finanzminister mit meinem
Amtskollegen Gespräche zu führen. Ich darf Sie auch darüber informieren, dass
weitere Gespräche zum Thema Schuldentilgung mit dem russischen Finanzminister
Aleksej Kudrin am Rande der Weltbanktagung in Washington am 16. April 2005 stattfanden.
Russland stellt nicht nur für
Österreich einen wichtigen Handelspartner dar. Mit der EU-Erweiterung werden
die soliden wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit Russland weiter ausgebaut
werden. Die EU ist nunmehr Russlands größter Handelspartner und hat einen rund
50%igen Anteil am gesamten russischen Handelsvolumen. Russland deckt derzeit
20% des Bedarfs der EU am Erdölimport. Der Dienstleistungshandel birgt hohes
Potenzial. Es ist davon auszugehen, dass dieser dynamische Sektor in Hinkunft eine
bedeutende Rolle in den wirtschaftlichen Beziehungen spielen wird. Bedeutend
sind in diesem Zusammenhang auch die Bestrebungen zur Schaffung eines
Gemeinsamen Wirtschaftsraumes, der im Wesentlichen darauf abzielt, die
Abschaffung der Handelsgrenzen durch die Angleichung der Vorschriften zu
erreichen. Zur Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen Russland und der EU
wird im Jahr 2006 unter österreichischem Vorsitz ein EU-Russland-Gipfel
stattfinden.
Insbesondere vor dem Hintergrund der
EU-Erweiterung und der Schaffung eines Gemeinsamen Wirtschaftsraumes werden
auch die wirtschaftlichen Beziehungen Österreichs mit der Russischen Föderation
weiter vertieft.
Die proaktive Teilnahme an diesem
Prozess, wozu auch die Kontaktpflege zu den maßgeblichen Größen der russischen
Finanzpolitik gehört, bedeutet, der österreichischen Wirtschaft Chancen für
diese bedeutungsvollen Wirtschaftsbeziehungen zu eröffnen.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1., 4. und 20.:
Die gegenständliche Reise bin ich –
entgegen den in der Anfrage gemachten Unterstellungen - nicht in einem
Privatjet angetreten. Wie üblich, habe ich auch in diesem Fall einen Linienflug
in Anspruch genommen. Zum Zwecke der abschließenden Vorbereitung auf die
Gespräche während der Anreise wurde ich von den sachlich zuständigen
MitarbeiterInnen begleitet, was im Übrigen mit der Reisegebührenvorschrift
selbstverständlich vereinbar ist.
Zu 2. und 3. sowie 6.
bis 9. und 11.:
Wie bereits in der Beantwortung der
Anfrage Nr. 2257/J vom 9. November 2004 ausgeführt, habe ich von 8.
bis 9. Juni 2004 in Begleitung meines Kabinettchefs und des Leiters
der Sektion III im Bundesministerium für Finanzen eine Dienstreise nach Moskau
durchgeführt. Diese diente ausschließlich den bereits eingangs beschriebenen
Arbeitsgesprächen mit dem russischen Finanzminister und dem Vizepräsidenten der
russischen Zentralbank in Moskau an denen auch der österreichische Botschafter
in Moskau teilnahm.
An Gesamtkosten sind für diese
zweitägige Dienstreise einschließlich Flugkosten, Nächtigung und sonstigen
Kosten wie Dolmetsch- und Mietwagenkosten € 7.060,15 angefallen. Die darin
enthaltenen Flugkosten betragen € 5.063,67.
Zu 5.:
Herr Staatssekretär Dr. Alfred Finz hat
– wie im Übrigen auch der die gegenständliche Anfrage stellende Abgeordnete
Mag. Kogler - am 8. Juni 2004 an den Beratungen im Finanzausschuss
teilgenommen. Dabei wurden so wichtige Regierungsvorlagen wie jene zum
Finanzkonglomerategesetz behandelt. Eine Beantwortung dieser Frage erübrigt
sich daher.
Zu 10.:
Dienstreisen
sind ein routinemäßiger Bestandteil meiner Tätigkeit im In- und Ausland. Bei der
Buchung von Flugarrangements nehme ich dabei grundsätzlich auf die
Erfordernisse des Einzelfalls unter bestmöglicher Wahrung des Gebotes der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Bedacht. Dabei wird im Regelfall auf die für
die Republik Österreich vertraglich zugesicherten Sonderkonditionen
zurückgegriffen. Beispielhaft darf ich dazu auch anführen, dass bei Buchungen
von Flugreisen stets eine etix-Buchung durchgeführt wird, womit eine
Kostenersparnis von € 15,-- im Einzelfall verbunden ist.
Zu 12.:
Für die österreichische Wirtschaft
spielt die Garantiepolitik gegenüber Russland eine wichtige Rolle. Am 30.
Oktober 2000 wurde vom Russischen Vizefinanzminister Ignatijew und mir ein Memorandum
über die Kooperation zwischen der Republik Österreich und der Russischen
Föderation über die finanzielle Unterstützung von gemeinsamen Projekten
unterzeichnet. Parallel zur wirtschaftlichen Erholung und politischen
Stabilisierung Russlands wurde die Deckungspolitik sukzessive erweitert, um die
österreichischen Exporteure nicht einem Wettbewerbsnachteil auszusetzen. Die
Übernahme von Bundeshaftungen für österreichische Exporte nach Russland ist
derzeit im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich möglich. Die positive
wirtschaftliche Entwicklung Russlands schlägt sich auch in einer laufenden
Verbesserung der Einstufung durch die OECD-Länderrisikoexperten nieder. Derzeit
befindet sich Russland in Kategorie 4 aus 7.
Eine Fortsetzung der Gespräche zum
Abschluss eines neuen Abkommens über die Förderung und den gegenseitigen Schutz
von Investitionen war daher ein wichtiges Gesprächsthema. Bereits zu
Jahresbeginn 2003 haben wir dazu mit der Neuverhandlung des seinerzeitigen
Abkommens vom 8. Februar 1990, welches aufgrund eines Notenwechsels
mit der Russischen Föderation weiterhin angewendet wird, begonnen. In einer
ersten Verhandlungsrunde in Moskau sind dabei noch wesentliche inhaltliche
Fragen offen geblieben. Österreich ist jedoch nach wie vor sehr an einer
Finalisierung eines neuen Investitionsschutzabkommens mit der Russischen
Föderation interessiert.
Zu 13. und 14.:
Es hat mich keine Wirtschaftsdelegation
begleitet. Dementsprechend konnte diesbezüglich auch aus den Gesprächen kein
unmittelbares Ergebnis entstehen.
Zu 15.:
Nein.
Zu 16. und 17.:
Ich habe in Russland keine
Verhandlungen mit Vertretern der Immobilienbranche geführt.
Zu 18.:
Herr Julius Meinl war bei zwei Terminen
als Experte anwesend.
Zu 19.:
Die Gespräche mit den russischen
Vertretern hatten keinerlei konkrete Projekte zum Gegenstand, somit auch nicht
zu Fragen des Immobilienerwerbs durch ein österreichisches Unternehmen.
Grundsätzlich bin ich jedoch bestrebt, mit den Instrumenten, die mir als
Finanzminister zur Verfügung stehen, österreichischen Unternehmen den Zugang zu
Drittmärkten zu erleichtern. Damit kann ich zu Wachstum und Beschäftigung in
Österreich beitragen.
So ist es in letzter Zeit dank der
Stärke österreichischer Unternehmen gelungen, wesentliche Projekte in Osteuropa,
so auch in Russland, zu effektuieren. Durch die im Rahmen des österreichischen
Ausfuhrförderungsverfahrens erfolgte Unterstützung von Auslandsinvestitionen
vor allem auch in Osteuropa wurde ein wesentlicher Beitrag für die erstmals
positive FDI-Nettoposition Österreichs im Jahr 2004 geleistet. Beispielhaft
kann ich folgende Großprojekte anführen:
-
Kauf
einer Papierfabrik in Russland
-
(Teil)-Finanzierung
der Netzwerke vieler österreichischer Banken in Mittel-, Ost- und Südeuropa
-
Unterstützung
der Expansion österreichischer Lebensmittelketten in Mittel-/Osteuropa, z.B.
Betrieb von Supermärkten in Russland
-
Errichtung
eines Spanplattenwerkes in Russland
-
Aufbau
von Forstbetrieben zur nachhaltigen Forstnutzung in osteuropäischen Ländern,
darunter auch Russland.
Zu 21.:
Zum einen darf ich wieder einmal darauf
hinweisen, dass, soweit ich als Privatperson angesprochen werde, dies nicht
Gegenstand der Geschäftsführung eines Mitgliedes der Bundesregierung ist und
somit nicht dem Interpellationsrecht unterliegt. Zum anderen ist diese Frage zu
verneinen, wobei ich auch auf die Beantwortung der Frage 10 verweise.
Zu 22.:
In diesem Zusammenhang erinnere ich
nochmals an den Bericht des Rechnungshofausschusses, Nr. 342 d.B. (XXI. GP),
über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses
gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend "Durchführung des Verlangens betreffend
Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen
Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt
im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit".
Das damalige Verlangen gemäß § 32e GOG
wurde im Rahmen des Bekanntwerdens der so genannten
"WestLB-Flugaffäre" gestellt. Damals hatte eine Reihe von deutschen
Politikern auf Kosten der Westdeutschen Landesbank Privatflüge absolviert. Aber
die Düsseldorfer Steuerfahnder informierten auch darüber, dass der seinerzeitige
Bundeskanzler Dr. Vranitzky zusammen mit seiner Frau während seiner
Amtszeit 13 Gratisflüge im Wert von ATS 1,2 Mio. in Anspruch genommen hat.
Der Seite 6 des zitierten Berichtes ist
zu entnehmen, dass der damalige Bundesminister für Justiz vor dem Ausschuss
bestätigte, dass von den Justizbehörden Vorerhebungen eingeleitet wurden. Dr.
Vranitzky bestätigte bei seiner Befragung diesen Sachverhalt (Seiten 9ff des
Berichtes).
In seinen Schlussfolgerungen warf der
Ausschuss dem seinerzeitigen Bundeskanzler deshalb "mangelnde
Sensibilität und leichtfertige Annahme von Gratisflügen in beträchtlicher Höhe
von Dritten" vor. Ein weiteres Zitat aus diesem Bericht: "...so
ist diese Vorgangsweise des Altbundeskanzlers politisch mehr als verwerflich
und daher sehr kritisch zu beurteilen."
Mit freundlichen Grüßen