2753/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.05.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0034-I/4/2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2792/J vom 24. März 2005 der Abgeordneten Dr. Peter
Pilz, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Paris, beehre ich mich, Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend muss ich feststellen, dass
das Instrument der parlamentarischen Anfrage erneut zum Zweck sehr
durchsichtiger, parteipolitisch motivierter Polemik eingesetzt wird. Dabei wird
zum wiederholten Male übersehen, dass gemäß Artikel 52 Bundes-Verfassungsgesetz
und § 90 1. Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat unter
anderem befugt ist "die Geschäftsführung der Bundesregierung zu
überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen
und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen." Da die gestellten Fragen
weder die Vollziehung noch Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung des
Bundes betreffen, erübrigt sich eine inhaltlich detaillierte Beantwortung.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. bis 4. und 11.:
Dazu verweise ich auf meine
einleitenden Ausführungen. Bei dieser Gelegenheit darf ich jedoch meiner
Verwunderung darüber Ausdruck verleihen, dass entgegen den Wortmeldungen aller
Parlamentsfraktionen anlässlich meiner Teilnahme an den Beratungen des Budgetausschusses
am 17. März 2005 das Instrument der parlamentarischen Anfrage für derlei Fragen
eingesetzt wird. Noch am 17. März 2005 herrschte offenbar Konsens darüber, dass
trotz aller sachpolitischer Auseinandersetzungen die Privatsphäre jedes
Menschen geachtet werden muss. Nunmehr wird meine Privatsphäre mit diesen
Fragen jedoch wieder zum Gegenstand parteipolitisch motivierter Polemik
gemacht.
Zu 5. bis 10.:
Es gab keinen Kontakt mit dem
französischen Finanzminister. Bei der gegenständlichen Reise handelte es sich
um eine Privatreise, die ich selbstverständlich selbst bezahlt habe. Darüber
hinaus unterliegen auch diese Fragen nicht dem Fragerecht gemäß § 90 GOG.
Mit freundlichen Grüßen