2753/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.05.2005
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMF-310205/0034-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2792/J vom 24. März 2005 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Paris, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend muss ich feststellen, dass das Instrument der parlamentarischen Anfrage erneut zum Zweck sehr durchsichtiger, parteipolitisch motivierter Polemik eingesetzt wird. Dabei wird zum wiederholten Male übersehen, dass gemäß Artikel 52 Bundes-Verfassungsgesetz und § 90 1. Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat unter anderem befugt ist "die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen." Da die gestellten Fragen weder die Vollziehung noch Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes betreffen, erübrigt sich eine inhaltlich detaillierte Beantwortung.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 4. und 11.:

Dazu verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen. Bei dieser Gelegenheit darf ich jedoch meiner Verwunderung darüber Ausdruck verleihen, dass entgegen den Wortmeldungen aller Parlamentsfraktionen anlässlich meiner Teilnahme an den Beratungen des Budgetausschusses am 17. März 2005 das Instrument der parlamentarischen Anfrage für derlei Fragen eingesetzt wird. Noch am 17. März 2005 herrschte offenbar Konsens darüber, dass trotz aller sachpolitischer Auseinandersetzungen die Privatsphäre jedes Menschen geachtet werden muss. Nunmehr wird meine Privatsphäre mit diesen Fragen jedoch wieder zum Gegenstand parteipolitisch motivierter Polemik gemacht.

 

Zu 5. bis 10.:

Es gab keinen Kontakt mit dem französischen Finanzminister. Bei der gegenständlichen Reise handelte es sich um eine Privatreise, die ich selbstverständlich selbst bezahlt habe. Darüber hinaus unterliegen auch diese Fragen nicht dem Fragerecht gemäß § 90 GOG.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Karl-Heinz Grasser eh.