2757/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.05.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0100-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2805/J der Abgeordneten Dr. Cap, Doris Bures, Dr. Kräuter und GenossInnen wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals waren im Zeitraum 1. Dezember 2003 bis 31. März 2005 im Ministerbüro bzw. im Staatssekretariat beschäftigt:

 

NAME

Rechtsgrundlage zum 1.12.2003 bzw. später (Beginn im Kabinett)

Beginn im Kabinett

Ende im Kabinett

 

Büro des Herrn Bundesministers Mag. HAUPT (bis 26.1.2005) bzw. der Frau Bundesministerin HAUBNER (ab 26.1.2005)

 

BOIGNER Melitta

VBG (Sondervertrag § 36)

04.11.2004

-----

CZECH Johanna, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

27.01.2005

-----

DIETRICH Roland, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

05.07.2004

12.12.2004

FREIGASZNER Evelyn

VBG (Sondervertrag § 36)

27.01.2004

------

GROSZ Gerald

VBG (Sondervertrag § 36)

24.10.2000

26.01.2005

HÖRTING Anton, Mag.

BDG

10.03.2003

31.07.2004

KOSOBUD Harald

VBG (Sondervertrag § 36)

05.03.2003

------

LENHARD Markus

VBG (Sondervertrag § 36)

01.06.2004

------

LEPUSCHITZ Heimo

VBG (Sondervertrag § 36)

27.01.2005

------

MAYER Susanne, Dr.

BDG

01.05.2000

26.01.2005

PLANNER Elisabeth, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

29.03.2005

------

PRETT Gernot, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

02.05.2003

12.09.2004

SCHMIDPETER René

Dipl.-BW.(BA), MA

VBG (Sondervertrag § 36)

27.01.2005

------

SLAMA Irene

VBG (Sondervertrag § 36)

27.01.2005

-------

TEUFELBERGER Jörg, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

03.11.2003

-------

TROMPISCH Heinz, Dr.

freier Dienstvertrag

Mai 2003

26.01.2004

VARDULI Philipp

VBG (Sondervertrag § 36)

22.04.2003

31.12.2004

VONES Waltraud, Dr.

VBG (Sondervertrag § 36)

01.07.2004

26.01.2005

WAIZER Hansjörg, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

10.01.2005

26.01.2005

WEINERT Roland, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

01.02.2005

--------

 

 

NAME

Rechtsgrundlage zum 1.12.2003 bzw. später (Beginn im Kabinett)

Beginn im Kabinett

Ende im Kabinett

 

Büro der Frau Staatssekretärin HAUBNER (bis 26.1.2005) bzw. des Herrn Staatssekretärs DOLINSCHEK (ab 26.1.2005)

 

ALTVATER Stuart

VBG (Sondervertrag § 36)

01.02.2005

--------

BLEYER Alice

VBG (Sondervertrag § 36)

27.01.2005

-------

CZECH Johanna, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

01.10.2004

26.01.2005

GIBITZ Johann, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

10.03.2003

--------

GROSZ Gerald

VBG (Sondervertrag § 36)

27.01.2005

--------

HORAK Peter

VBG (Sondervertrag § 36)

17.03.2003

31.08.2004

KASAL Günter

VBG (Sondervertrag § 36)

11.03.2003

31.12.2003

KIRCHNER Tamara

VBG (Sondervertrag § 36)

02.02.2004

26.01.2005

LANGEDER Gerhild

VBG

27.01.2005

---------

LEPUSCHITZ Heimo

VBG (Sondervertrag § 36)

02.08.2004

26.01.2005

MAYER Georg, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

01.08.2003

31.08.2004

MAYER Susanne, Dr.

BDG

27.01.2005

---------

PRETT Gernot, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

31.01.2005

---------

RUTTINGER Veronika, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

13.03.2003

31.12.2003

SCHACHINGER Ingrid, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

27.01.2005

--------

SCHMIDPETER René

Dipl.-BW.(BA), MA

VBG (Sondervertrag § 36)

13.09.2004

26.01.2005

SLAMA Irene

VBG (Sondervertrag § 36)

01.03.2003

26.01.2005

STEINKOGLER Ulrike, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

17.03.2003

31.12.2004

STULLER Gero, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

05.07.2004

----------

TARMASTIN Alexander

VBG (Sondervertrag § 36)

16.09.2003

31.01.2004

TRIBUSER Hermann

VBG (Sondervertrag § 36)

01.08.2003

26.01.2005

WAIZER Hansjörg, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

27.01.2005

----------

 

 

Hinsichtlich des Zeitraumes von 1. Jänner 2003 bis 30. November 2003 wird auf die Beantwortung der Frage 1 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1173/J verwiesen.

 

 

Frage 2:

 

Wie aus meiner Beantwortung der Frage 1 ersichtlich ist, haben zum Zeitpunkt der Anfrage insgesamt 21 Personen (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) ihre Tätigkeit in einem der Kabinette beendet. Davon haben acht auf Grund der Re­gierungsumbildung vom 26. Jänner 2005 lediglich zwischen den beiden Kabinetten gewechselt. Weitere acht wurden einer anderen Organisationsein­heit innerhalb der Zentralstelle des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Gene­rationen und Konsumentenschutz zur Dienstleistung zugeteilt, zwei Mitarbeiter/innen wurden in ein anderes Ressort versetzt und drei Verträge endeten durch Zeitablauf. Lediglich in zwei Fällen kam es zur Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung in der Höhe von insgesamt € 808,38.

 

 

Frage 3:

 

Bei den Vertragsbediensteten und Beamten erfolgt bzw. erfolgte die Ermittlung des Gehaltsanspruches auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Vertragsbe­dienstetengesetz, Gehaltsgesetz). Bei dem Mitarbeiter, der auf Grund eines freien Dienstvertrages im Ministerbüro beschäftigt war, beruhte der Gehaltsanspruch auf einer Vereinbarung.

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfsper­sonal) hatten im Jahr 2004 durchschnittlich ein monatliches Gehalt inkl. Sonderzahlungen und Überstunden von:

 

Büro des Herrn Bundesministers:  € 5.120,8

 

Büro der Frau Staatssekretärin:                € 4.759,8

 

Die Darstellung pro Kalenderjahr würde insoferne stark verzerren, als zahlreiche MitarbeiterInnen nicht das gesamte Jahr 2004 in den Kabinetten tätig waren.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aus Gründen des Datenschutzes keine näheren Angaben machen kann.

 

Hinsichtlich des Kalenderjahres 2003 wird auf die Beantwortung zu Frage 3 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1173/J verwiesen.

 

 

Fragen 4, 10 und 11:

 

Im Jahr 2004 hatten alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) der beiden Kabinette "all inclusive"-Bezüge und erhielten bzw. erhalten auch weiterhin keine gesonderte Überstundenabgeltung.

 

Hinsichtlich des Kalenderjahres 2003 wird auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1173/J verwiesen.

 

 

Frage 5:

 

Die Gehälter bei den abgeschlossenen Sonderverträgen bewegen sich betragsmäßig im Bereich der Gehaltsansätze des Vertragsbedienstetengesetzes.

 

 

Fragen 6, 7 und 8:

 

Es bestehen derzeit (Stichtag 31.3.2005) keine Arbeitsleihverträge betreffend Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministerbüros und Staatssekretariats.

 

 

Frage 9:

 

Mit Stand 31. März 2005 sind folgende Mitarbeiterinnen meines Büros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut:

 

Irene SLAMA (Kabinettchefin meines Büros) ist Leiterin der Abteilung V/3. Diese Führungsfunktion wird von ihr derzeit nicht wahrgenommen. Ihre Stellvertreterin ist mit der geschäftsführenden Abteilungsleitung betraut.

 

Dr. Susanne MAYER (Büro des Staatssekretärs) ist Leiterin der Abteilung IV/9. Diese Führungsfunktion wird von ihr derzeit zu 50 % wahrgenommen.

 

 

Frage 12:

 

Im Kalenderjahr 2003 haben insgesamt sechs Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministerbüros (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) Belohnungen in einer durchschnittlichen Höhe von € 1.066,66 brutto und insgesamt sieben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Staatssekretariats (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) Belohnungen in einer durchschnittlichen Höhe von € 1.000,-- brutto erhalten.

 

Im Kalenderjahr 2004 haben insgesamt fünf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministerbüros (aus­genommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) Belohnungen in einer durchschnittlichen Höhe von € 1.200,-- brutto und insgesamt neun Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Staatssekretariats (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfsper­sonal) Belohnungen in einer durchschnittlichen Höhe von € 1.300,- brutto erhalten.

 

 

Frage 13:

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs üben keine Nebentätigkeiten oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus. Zwei Mitarbeiter/innen des Staatssekretariats üben folgende Nebenbeschäftigungen aus:

ein Mitarbeiter ist

-          Gesellschafter einer Uhren-Schmuck Handels KEG

-          Mitglied des Beirats gem. § 9 Publizistikförderungsgesetzes beim BKA

 

eine Mitarbeiterin ist

-          Vortragende im Bildungsbereich

 

Da die Einkünfte nicht Gegenstand der Vollziehung sind, können dazu keine Anga­ben gemacht werden.

 

 

Frage 14:

 

Im angesprochenen Zeitraum wurde Dr. Helmut Günther zum Leiter der Sektion I und Dr. Arnulf Komposch zum Leiter der Sektion III bestellt. Die Ausschreibung dieser Funktionen erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes.

 

 

Frage 15:

 

Bei beiden Leitungsbetrauungen wurden gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 des Ausschreibungs­gesetzes jeweils eine Begutachtungskommission im Einzelfall eingesetzt, die Mit­glieder dieser Kommissionen waren:

 

Leitung der Sektion I:

            SC Dr. Hubert HRABCIK

            SC Dipl. Ing. Harald GAUGG

            ADir. Hofrat Leopold ANTL

            Stefan SEEBAUER

 

Leitung der Sektion III:
            SC Dr. Helmut GÜNTHER

            SC Dr. Henriette NABER

            OR Dr. Michael JANDA

            Stefan SEEBAUER

 

 

Frage 16:

 

Auf die Beurteilung der Begutachtungskommission hat der Minister/die Ministerin keinen Einfluss, da diese weisungsfrei sind, sodass diese Beurteilung kein Gegenstand der Vollziehung ist.

 

 

Frage 17:

 

Keiner der beiden Sektionsleiter bekleidete oder bekleidet zusätzlich eine Funktion im Ministerbüro bzw. Staatssekretariat.

 

 

Frage 18:

 

Die beiden Sektionsleiter erhalten ein Fixgehalt (§ 31 Gehaltsgesetz 1956), durch das alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten gelten.

 

 

Frage 19:

 

Im Kalenderjahr 2003 hat ein Sektionschef eine Belohnung in Höhe von € 3.000,- brutto erhalten.

 

Im Kalenderjahr 2004 haben beide Sektionschefs eine Belohnung in einer durch­schnittlicher Höhe von € 3.700,- brutto erhalten.

 

 

Frage 20:

 

Von den beiden in Frage 14 beauskunfteten Sektionsleitern ist einer zusätzlich in folgenden Funktionen tätig:

 

-          Aufsichtsrat bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

-          Aufsichtsrat Buchhaltungsagentur

-          Versicherungsvertreter, Kontrollausschuss und Prüfkomitee PVA

-          Landtagsabgeordneter in Wien

 

Der andere übt keine entgeltlichen Nebenbeschäftigungen, Nebentätigkeiten oder Aufsichtsratsfunktionen aus.

 

Da die Einkünfte nicht Gegenstand der Vollziehung sind, können dazu keine Anga­ben gemacht werden.

 

 

Fragen 21 und 22:

 

Kein Mitarbeiter/ keine Mitarbeiterin, die weder Sektionsleiter/in noch Mitarbeiter/in im Ministerbüro ist, wurde in entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen entsandt.

 

 

Frage 23:

 

Im Jahr 2004 leisteten 14 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zentralstelle mehr als 240 Über­stunden. Die Gesamtsumme der von diesen Personen geleisteten Überstunden beträgt 8.633,5 Stunden.

 

Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros all-inclusive-Bezüge haben und daher auch keine Überstunden von ihnen verrechnet werden, kann eine solche Aufstellung für diese nicht gegeben werden. Es darf aber darauf hingewiesen werden, dass eine Tätigkeit im Ministerbüro oder im Büro des Herrn Staatssekretärs einen über die Normalarbeitszeit hinausgehenden Mehraufwand an Stunden erfordert.

 

 

Frage 24:

 

Es sind keine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Einrichtungen der Europäischen Union abgestellt.

 

 

Fragen 25 und 26:

 

In meinem Ressort werden keine Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.

 

 

Frage 27:

 

Im angesprochenen Zeitraum erfolgten in der Zentralstelle sowie im Bereich des Bundessozialamts keinerlei Aufnahmen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis.

 

 

Frage 28:

 

Von den Bediensteten, die sich zum Zeitpunkt 31. März 2005 im Personalstand der Zentralstelle befunden haben, wurden seit 1. Jänner 2003 insgesamt 3 Personen

(1 Frau und 2 Männer) definitiv gestellt. Für den Bereich des Bundessozialamts erfolgte keine Definitivstellung.

 

 

Frage 29:

 

Zum Stichtag 31.3.2005 standen im Bereich meines Ressorts insgesamt 785 Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

 

Diese Zahl gliedert sich wie folgt auf:

Zentralleitung:                                   337 (162 männlich, 175 weiblich)

Bundessozialamt:                            448 (158 männlich, 290 weiblich)

 

 

Frage 30:

 

Zum Zeitpunkt der Einbringung der Anfrage waren keine Beamte der Zentralstelle oder des Bundessozialamts an ausgegliederte Unternehmen dienstzugeteilt.

 

 

 

Fragen 31, 32 und 33:

 

Im fraglichen Zeitraum wurde lediglich ein Beratungsvertrag zur Strukturreform abgeschlossen:

 

Auftragnehmer: Mummert Consulting GmbH

 

Thema: „Beratungsleistungen zur Begleitung der Umsetzung der Reform der Bun­desämter für Soziales und Behindertenwesen“.

 

Inhalt: Erstellung Gesamtkonzept

            Erstellung Teil- und Endbericht

            Terminkoordination

            Dokumentation der Besprechungen der Steuergruppenmitglieder

 

Der Beratervertrag wurde vom  Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz abgeschlossen und bezahlt.

 

 

Frage 34:

 

Die Gründe für die Organisationsreform der Bundessozialämter liegen in der Umsetzung des Bundessozialämterreformgesetzes, BGBl. I Nr. 150/2002. Eine Darstellung der von der Mummert Consulting GmbH erarbeiteten Vorschläge würde den Rahmen der Beantwortung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage sprengen. Die Vorschläge wurden in einem Abschlussbericht samt Anhang festgehalten. Als wichtigster Vorschlag ist ein Personalverteilungsmodell zu nennen, das nunmehr Basis von Ressourcenentscheidungen im Bundessozialamt geworden ist.

 

 

Frage 35:

 

Abgesehen vom laufenden Aufbau der front office – back office Strukturen in den Landesstellen des Bundessozialamtes ist der Reorganisationsprozess bereits als abge­schlossen zu betrachten.

 

 

Frage 36:

 

Nein.

 

 

Frage 37:

 

Die seit 4.2.2000 meinem Ressort erwachsenen Kosten für externe Berater, die sich mit der Reorganisation des Ressorts befassen bzw. befasst haben, betragen 99.000 €.

 

 

Frage 38:

 

Vor Beauftragung von externen Beratern für Strukturproblemstellungen wurde stets sorgfältig deren Eignung, insbesondere auch deren Kenntnisse auf diesem Gebiet unter Berücksichtigung des internationalen Umfeldes, geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung wurden einschlägige Aufträge nur an bestgeeignete Bewerber vergeben.

 

 

Frage 39:

 

Seit 1.1.2004 sind folgende Beratungsverträge außerhalb der Strukturreform abgeschlossen worden:

 

Mit dem Unternehmen "IBG Betriebliche Gesundheitsförderung GmbH"  wurde im betreffenden Zeitraum ein Dienstleistungsvertrag im Projekt Productive Ageing (nachhaltige alternsgerechte Personalentwicklung) geschlossen.

 

Im Jahr 2004 wurde eine Studie zur Evaluierung des Konsumentenschutzes in Österreich in Auftrag gegeben: „Grundsätzliche Organisationsform des Konsumentenschutzes in Österreich mit dem Ziel der bestmöglichen operativen Aufgabenverteilung unter Einbeziehung aller ge­sellschaftlich relevanter Gruppen“. Auftragnehmer war die Arbeitsgemeinschaft Lehofer-Kessler OEG und L& R Sozialforschung.

 

Des Weiteren sind zu nennen ein Werkvertrag mit Prof. Dr. F. Kohmaier über das Reformvorhaben der Harmonisierung der Pensionssysteme, ein Werkvertrag mit der Fa. Schmid Consulting über die Beratung und ein Weiterbildungsprogramm für das Personal der Ministerbüros und des Büros des Staatssekretariats im Bundesministe­rium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz sowie ein Werk­vertrag mit der Fa. SOFTCOM DATA EDV-Datenservice über die Beratung des BMSG in Angelegenheiten der Informationstechnologie und Telekommunikation.

 

Die Kosten für diese Beratungsaufträge betrugen insgesamt 238.553,55 €.

 

 

Frage 40:

 

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten­schutz ist an keinem Unternehmen mit mindestens 50% des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt. Der Verein für Konsumenteninformation, hinsichtlich dessen die Meinung vertreten werden könnte, dass eine relevante Ingerenz des Bundesmi­nisteriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz vorliege, hat im Jahr 2004 die Firma Trigon Entwicklungsberatung Unternehmensberatung Ges.m.b.H Wien hinsichtlich des Projektes „Assessment Center für Bereichsleiter und Projektleiter des VKI“ als Beratungsunternehmen herangezogen. Die Kosten dafür haben ca. € 62.300 betragen.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 40 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2799/J an den Herrn Bundesminister für Finanzen.

 

 

Frage 41:

 

Nein.

 

 

Frage 42:

 

Für das Budgetjahr 2004 wurden insgesamt € 318.453,55 für externe Berater bzw. Beratungsunternehmen aufgewendet.

 

Da keine eigenen Budgetansätze für externe Beratertätigkeiten und Beratungsunter­nehmen existieren, kann ich die Frage nach den veranschlagten Kosten für externe Berater bzw. Beratungsunternehmen für die Jahre 2005 und 2006 mangels budget­technischer Abgrenzbarkeit nicht beantworten.

 

 

Frage 43:

 

Im Bereich der Zentralstelle kam es seit dem 1. Jänner 2004 zu folgenden organisatorischen Veränderungen:

 

- Errichtung der Abteilung I/B/10 für Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen mit 13.07.2004.

 

- Ausgliederung der Ministerialbuchhaltung in die Buchhaltungsagentur laut Ministerratsbeschluss vom 20.01.2004 mit 01.01.2005.

 

-  Einrichtung einer „Pflegeanwaltschaft des Bundes“ mit 01.01.2005, welche

der Ressortleitung direkt unterstellt wurde und die Betrauung von Frau Mag. Andrea Otter als Pflegeanwältin.

 

- Einrichtung eines EU-Präsidentschaftsbüros mit 25.02.2005, welches der Gruppenleitung I/C-EUI direkt unterstellt ist, anlässlich des EU-Vorsitzes Österreichs im ersten Halbjahr 2006.

 

Seit 1.1.2004 wurde der Reorganisationsprozess des Bundessozialamtes auf Grund des Inkrafttretens des Bundessozialämterreformgesetzes, BGBl. I Nr. 150/2002, mit 1.1.2003 fortgesetzt. Hauptziele dieser Reform waren:

 

·        Aufgabenentflechtung zwischen Bundessozialamt und Ländern (Konzentration des Bundessozialamtes auf die berufliche Rehabilitation, der Länder auf die soziale Rehabilitation; Bündelung der vormals zwischen Bund und Ländern auf­gesplitterten Kompetenzen in der 2. Instanz in einer einzigen Berufungsbehörde);

·        Optimierung der Effizienz durch eine Neuorganisation (von 7 Bundessozialämtern zu einem mit 9 Landesstellen, Errichtung von back-office-Bereichen);

·        Erhöhung des Bürgernutzens (Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Men­schen mit Behinderung im Sinne des One-desk-Prinzips, Landesstellen auch in St. Pölten und Eisenstadt)

 

Folgende Mitarbeiter wurden aus dem Ministerbüro Mag. Herbert Haupt in andere Organisationseinheiten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz integriert:

 

-          Mag. Anton Hörting wechselte mit 26.02.2004 zusätzlich in die Abt. V/11, ab 01.08.2004 dann gänzlich in der Abteilung V/11.

-          Mag. Gernot Prett wechselte mit 13.09.2004 zusätzlich in die Abt. III/5.

 

Folgende Mitarbeiter wurden aus dem Ministerbüro Ursula Haubner in andere Organisationseinheiten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz integriert:

 

-          Dr. Heinz Trompisch wechselte mit 02.02.2005 in die Abt. IV/6.

-          Dr. Waltraud Vones wechselte mit 02.02.2005 in die Abt. V/6.

 

Folgende Mitarbeiter wurden im Zuge des Ministerwechsels aus dem Büro der Frau Bundesministerin  in das Büro des Herrn Staatssekretärs transferiert:

 

-          Dr. Susanne Mayer übernahm die stellvertretende Leitung des Büros.

-          Gerald Grosz wurde Pressesprecher des Herrn Staatssekretärs.

-          Die Fachreferenten Gerhild Langeder und Mag. Gernot Prett wechselten aus dem Ministerbüro in das Büro des Herrn Staatssekretärs.

 

Bezüglich der Einsparung von Planstellen wird auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zu Frage 43 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2795/J verwiesen.

 

 

Frage 44:

 

Es wurden von mir weder eine Kampagne noch Schaltungen von Inseraten für „Werbezwecke“ veranlasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen