2757/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.05.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-10001/0100-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2805/J der Abgeordneten
Dr. Cap, Doris Bures, Dr. Kräuter und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Folgende
Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des
Hilfspersonals waren im Zeitraum 1. Dezember 2003 bis 31. März 2005 im
Ministerbüro bzw. im Staatssekretariat beschäftigt:
NAME |
Rechtsgrundlage zum 1.12.2003 bzw.
später (Beginn im Kabinett) |
Beginn im Kabinett |
Ende im Kabinett |
Büro des Herrn Bundesministers Mag. HAUPT (bis 26.1.2005) bzw. der Frau Bundesministerin HAUBNER (ab 26.1.2005) |
|||
BOIGNER Melitta |
VBG (Sondervertrag § 36) |
04.11.2004 |
----- |
CZECH Johanna, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
27.01.2005 |
----- |
DIETRICH Roland, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
05.07.2004 |
12.12.2004 |
FREIGASZNER Evelyn |
VBG (Sondervertrag § 36) |
27.01.2004 |
------ |
GROSZ Gerald |
VBG (Sondervertrag § 36) |
24.10.2000 |
26.01.2005 |
HÖRTING Anton, Mag. |
BDG |
10.03.2003 |
31.07.2004 |
KOSOBUD Harald |
VBG (Sondervertrag § 36) |
05.03.2003 |
------ |
LENHARD Markus |
VBG (Sondervertrag § 36) |
01.06.2004 |
------ |
LEPUSCHITZ Heimo |
VBG (Sondervertrag § 36) |
27.01.2005 |
------ |
MAYER Susanne, Dr. |
BDG |
01.05.2000 |
26.01.2005 |
PLANNER
Elisabeth, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
29.03.2005 |
------ |
PRETT
Gernot, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
02.05.2003 |
12.09.2004 |
SCHMIDPETER René Dipl.-BW.(BA), MA |
VBG (Sondervertrag § 36) |
27.01.2005 |
------ |
SLAMA Irene |
VBG (Sondervertrag § 36) |
27.01.2005 |
------- |
TEUFELBERGER Jörg, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
03.11.2003 |
------- |
TROMPISCH Heinz, Dr. |
freier
Dienstvertrag |
Mai
2003 |
26.01.2004 |
VARDULI Philipp |
VBG (Sondervertrag § 36) |
22.04.2003 |
31.12.2004 |
VONES Waltraud, Dr. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
01.07.2004 |
26.01.2005 |
WAIZER Hansjörg, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
10.01.2005 |
26.01.2005 |
WEINERT Roland, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
01.02.2005 |
-------- |
NAME |
Rechtsgrundlage zum 1.12.2003 bzw.
später (Beginn im Kabinett) |
Beginn im Kabinett |
Ende im Kabinett |
Büro der Frau Staatssekretärin HAUBNER (bis 26.1.2005) bzw. des Herrn Staatssekretärs DOLINSCHEK (ab 26.1.2005) |
|||
ALTVATER Stuart |
VBG (Sondervertrag § 36) |
01.02.2005 |
-------- |
BLEYER Alice |
VBG (Sondervertrag § 36) |
27.01.2005 |
------- |
CZECH Johanna, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
01.10.2004 |
26.01.2005 |
GIBITZ Johann, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
10.03.2003 |
-------- |
GROSZ Gerald |
VBG (Sondervertrag § 36) |
27.01.2005 |
-------- |
HORAK Peter |
VBG (Sondervertrag § 36) |
17.03.2003 |
31.08.2004 |
KASAL Günter |
VBG (Sondervertrag § 36) |
11.03.2003 |
31.12.2003 |
KIRCHNER Tamara |
VBG (Sondervertrag § 36) |
02.02.2004 |
26.01.2005 |
LANGEDER Gerhild |
VBG |
27.01.2005 |
--------- |
LEPUSCHITZ Heimo |
VBG (Sondervertrag § 36) |
02.08.2004 |
26.01.2005 |
MAYER Georg, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
01.08.2003 |
31.08.2004 |
MAYER Susanne, Dr. |
BDG |
27.01.2005 |
--------- |
PRETT
Gernot, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
31.01.2005 |
--------- |
RUTTINGER Veronika, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
13.03.2003 |
31.12.2003 |
SCHACHINGER Ingrid, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
27.01.2005 |
-------- |
SCHMIDPETER René Dipl.-BW.(BA), MA |
VBG (Sondervertrag § 36) |
13.09.2004 |
26.01.2005 |
SLAMA Irene |
VBG (Sondervertrag § 36) |
01.03.2003 |
26.01.2005 |
STEINKOGLER Ulrike, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
17.03.2003 |
31.12.2004 |
STULLER Gero, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
05.07.2004 |
---------- |
TARMASTIN Alexander |
VBG (Sondervertrag § 36) |
16.09.2003 |
31.01.2004 |
TRIBUSER Hermann |
VBG (Sondervertrag § 36) |
01.08.2003 |
26.01.2005 |
WAIZER Hansjörg, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
27.01.2005 |
---------- |
Hinsichtlich
des Zeitraumes von 1. Jänner 2003 bis 30. November 2003 wird auf die
Beantwortung der Frage 1 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1173/J
verwiesen.
Frage 2:
Wie
aus meiner Beantwortung der Frage 1 ersichtlich ist, haben zum Zeitpunkt der
Anfrage insgesamt 21 Personen (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw.
Hilfspersonal) ihre Tätigkeit in einem der Kabinette beendet. Davon haben acht
auf Grund der Regierungsumbildung vom 26. Jänner 2005 lediglich zwischen den
beiden Kabinetten gewechselt. Weitere acht wurden einer anderen
Organisationseinheit innerhalb der Zentralstelle des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Dienstleistung
zugeteilt, zwei Mitarbeiter/innen wurden in ein anderes Ressort versetzt
und drei Verträge endeten durch Zeitablauf. Lediglich in zwei Fällen kam
es zur Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung in der Höhe von insgesamt €
808,38.
Frage 3:
Bei
den Vertragsbediensteten und Beamten erfolgt bzw. erfolgte die Ermittlung des
Gehaltsanspruches auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Vertragsbedienstetengesetz,
Gehaltsgesetz). Bei dem Mitarbeiter, der auf Grund eines freien Dienstvertrages
im Ministerbüro beschäftigt war, beruhte der Gehaltsanspruch auf einer
Vereinbarung.
Die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte
bzw. Hilfspersonal) hatten im Jahr 2004 durchschnittlich ein monatliches
Gehalt inkl. Sonderzahlungen und Überstunden von:
Büro
des Herrn Bundesministers: € 5.120,8
Büro
der Frau Staatssekretärin: €
4.759,8
Die
Darstellung pro Kalenderjahr würde insoferne stark verzerren, als zahlreiche
MitarbeiterInnen nicht das gesamte Jahr 2004 in den Kabinetten tätig waren.
Ich
ersuche um Verständnis, dass ich aus Gründen des Datenschutzes keine näheren
Angaben machen kann.
Hinsichtlich des Kalenderjahres 2003
wird auf die Beantwortung zu Frage 3 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1173/J
verwiesen.
Fragen 4, 10 und 11:
Im
Jahr 2004 hatten alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (ausgenommen
Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) der beiden Kabinette
"all inclusive"-Bezüge und erhielten bzw. erhalten auch weiterhin
keine gesonderte Überstundenabgeltung.
Hinsichtlich des Kalenderjahres 2003
wird auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 der parlamentarischen Anfrage Nr.
1173/J verwiesen.
Frage
5:
Die Gehälter bei den abgeschlossenen
Sonderverträgen bewegen sich betragsmäßig im Bereich der Gehaltsansätze des
Vertragsbedienstetengesetzes.
Fragen
6, 7 und 8:
Es
bestehen derzeit (Stichtag 31.3.2005) keine Arbeitsleihverträge betreffend
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministerbüros und Staatssekretariats.
Frage 9:
Mit Stand 31. März 2005 sind
folgende Mitarbeiterinnen meines Büros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs
mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut:
Irene SLAMA (Kabinettchefin meines Büros) ist Leiterin der Abteilung V/3.
Diese Führungsfunktion wird von ihr derzeit nicht wahrgenommen. Ihre
Stellvertreterin ist mit der geschäftsführenden Abteilungsleitung betraut.
Dr.
Susanne MAYER (Büro des Staatssekretärs) ist Leiterin der Abteilung IV/9. Diese
Führungsfunktion wird von ihr derzeit zu 50 % wahrgenommen.
Frage 12:
Im
Kalenderjahr 2003 haben insgesamt sechs Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
des Ministerbüros (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal)
Belohnungen in einer durchschnittlichen Höhe von € 1.066,66 brutto und
insgesamt sieben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Staatssekretariats
(ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) Belohnungen in
einer durchschnittlichen Höhe von € 1.000,-- brutto erhalten.
Im
Kalenderjahr 2004 haben insgesamt fünf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
des Ministerbüros (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw.
Hilfspersonal) Belohnungen in einer durchschnittlichen Höhe von € 1.200,--
brutto und insgesamt neun Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des
Staatssekretariats (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal)
Belohnungen in einer durchschnittlichen Höhe von € 1.300,- brutto erhalten.
Frage 13:
Die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen des Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs
üben keine Nebentätigkeiten oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus. Zwei
Mitarbeiter/innen des Staatssekretariats üben folgende Nebenbeschäftigungen aus:
ein Mitarbeiter ist
-
Gesellschafter
einer Uhren-Schmuck Handels KEG
-
Mitglied
des Beirats gem. § 9 Publizistikförderungsgesetzes beim BKA
eine Mitarbeiterin ist
-
Vortragende
im Bildungsbereich
Da
die Einkünfte nicht Gegenstand der Vollziehung sind, können dazu keine Angaben
gemacht werden.
Frage 14:
Im angesprochenen Zeitraum wurde Dr. Helmut Günther zum Leiter der Sektion
I und Dr. Arnulf Komposch zum Leiter der Sektion III bestellt. Die
Ausschreibung dieser Funktionen erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
Ausschreibungsgesetzes.
Frage 15:
Bei
beiden Leitungsbetrauungen wurden gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 des Ausschreibungsgesetzes
jeweils eine Begutachtungskommission im Einzelfall eingesetzt, die Mitglieder
dieser Kommissionen waren:
Leitung
der Sektion I:
SC
Dr. Hubert HRABCIK
SC
Dipl. Ing. Harald GAUGG
ADir.
Hofrat Leopold ANTL
Stefan SEEBAUER
Leitung
der Sektion III:
SC
Dr. Helmut GÜNTHER
SC
Dr. Henriette NABER
OR
Dr. Michael JANDA
Stefan
SEEBAUER
Frage 16:
Auf
die Beurteilung der Begutachtungskommission hat der Minister/die Ministerin
keinen Einfluss, da diese weisungsfrei sind, sodass diese Beurteilung kein
Gegenstand der Vollziehung ist.
Frage
17:
Keiner der beiden Sektionsleiter
bekleidete oder bekleidet zusätzlich eine Funktion im Ministerbüro bzw.
Staatssekretariat.
Frage
18:
Die beiden Sektionsleiter erhalten ein
Fixgehalt (§ 31 Gehaltsgesetz 1956), durch das alle Mehrleistungen in
zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten gelten.
Frage 19:
Im Kalenderjahr 2003 hat ein Sektionschef eine Belohnung in Höhe von €
3.000,- brutto erhalten.
Im
Kalenderjahr 2004 haben beide Sektionschefs eine Belohnung in einer durchschnittlicher
Höhe von € 3.700,- brutto erhalten.
Frage 20:
Von den beiden in Frage 14 beauskunfteten Sektionsleitern ist einer
zusätzlich in folgenden Funktionen tätig:
-
Aufsichtsrat
bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
-
Aufsichtsrat
Buchhaltungsagentur
-
Versicherungsvertreter,
Kontrollausschuss und Prüfkomitee PVA
-
Landtagsabgeordneter
in Wien
Der andere übt keine entgeltlichen Nebenbeschäftigungen, Nebentätigkeiten
oder Aufsichtsratsfunktionen aus.
Da
die Einkünfte nicht Gegenstand der Vollziehung sind, können dazu keine Angaben
gemacht werden.
Fragen 21 und 22:
Kein Mitarbeiter/ keine Mitarbeiterin,
die weder Sektionsleiter/in noch Mitarbeiter/in im Ministerbüro ist, wurde in
entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen entsandt.
Frage
23:
Im Jahr 2004 leisteten 14
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zentralstelle mehr als 240 Überstunden.
Die Gesamtsumme der von diesen Personen geleisteten Überstunden beträgt 8.633,5
Stunden.
Da die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros all-inclusive-Bezüge haben und
daher auch keine Überstunden von ihnen verrechnet werden, kann eine solche
Aufstellung für diese nicht gegeben werden. Es darf aber darauf hingewiesen
werden, dass eine Tätigkeit im Ministerbüro oder im Büro des Herrn
Staatssekretärs einen über die Normalarbeitszeit hinausgehenden Mehraufwand an
Stunden erfordert.
Frage
24:
Es sind keine Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen an Einrichtungen der Europäischen Union abgestellt.
Fragen 25 und 26:
In meinem Ressort werden keine Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen
beschäftigt.
Frage 27:
Im
angesprochenen Zeitraum erfolgten in der Zentralstelle sowie im Bereich des
Bundessozialamts keinerlei Aufnahmen in ein öffentlich-rechtliches
Dienstverhältnis.
Frage 28:
Von
den Bediensteten, die sich zum Zeitpunkt 31. März 2005 im Personalstand der
Zentralstelle befunden haben, wurden seit 1. Jänner 2003 insgesamt 3 Personen
(1
Frau und 2 Männer) definitiv gestellt. Für den Bereich des Bundessozialamts
erfolgte keine Definitivstellung.
Frage 29:
Zum
Stichtag 31.3.2005 standen im Bereich meines Ressorts insgesamt 785 Personen in
einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Diese Zahl gliedert sich wie folgt
auf:
Zentralleitung: 337
(162 männlich, 175 weiblich)
Bundessozialamt: 448
(158 männlich, 290 weiblich)
Frage 30:
Zum Zeitpunkt der Einbringung der Anfrage waren keine Beamte der
Zentralstelle oder des Bundessozialamts an ausgegliederte Unternehmen
dienstzugeteilt.
Fragen 31, 32 und 33:
Im fraglichen Zeitraum wurde lediglich
ein Beratungsvertrag zur Strukturreform abgeschlossen:
Auftragnehmer: Mummert Consulting GmbH
Thema: „Beratungsleistungen zur
Begleitung der Umsetzung der Reform der Bundesämter für Soziales und
Behindertenwesen“.
Inhalt: Erstellung Gesamtkonzept
Erstellung
Teil- und Endbericht
Terminkoordination
Dokumentation
der Besprechungen der Steuergruppenmitglieder
Der Beratervertrag wurde vom Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz abgeschlossen und bezahlt.
Frage 34:
Die Gründe für die Organisationsreform
der Bundessozialämter liegen in der Umsetzung des
Bundessozialämterreformgesetzes, BGBl. I Nr. 150/2002. Eine Darstellung der von
der Mummert Consulting GmbH erarbeiteten Vorschläge würde den Rahmen der
Beantwortung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage sprengen. Die
Vorschläge wurden in einem Abschlussbericht samt Anhang festgehalten. Als
wichtigster Vorschlag ist ein Personalverteilungsmodell zu nennen, das nunmehr
Basis von Ressourcenentscheidungen im Bundessozialamt geworden ist.
Frage
35:
Abgesehen
vom laufenden Aufbau der front office – back office Strukturen in den
Landesstellen des Bundessozialamtes ist der Reorganisationsprozess bereits als
abgeschlossen zu betrachten.
Frage
36:
Nein.
Frage 37:
Die seit 4.2.2000 meinem Ressort erwachsenen Kosten
für externe Berater, die sich mit der Reorganisation des Ressorts befassen bzw.
befasst haben, betragen 99.000 €.
Frage 38:
Vor Beauftragung
von externen Beratern für Strukturproblemstellungen wurde stets sorgfältig
deren Eignung, insbesondere auch deren Kenntnisse auf diesem Gebiet unter
Berücksichtigung des internationalen Umfeldes, geprüft. Als Ergebnis dieser
Prüfung wurden einschlägige Aufträge nur an bestgeeignete Bewerber vergeben.
Frage 39:
Seit 1.1.2004 sind folgende
Beratungsverträge außerhalb der Strukturreform abgeschlossen worden:
Mit dem Unternehmen "IBG Betriebliche Gesundheitsförderung
GmbH" wurde im betreffenden
Zeitraum ein Dienstleistungsvertrag im Projekt Productive Ageing (nachhaltige
alternsgerechte Personalentwicklung) geschlossen.
Im Jahr 2004 wurde eine Studie zur
Evaluierung des Konsumentenschutzes in Österreich in Auftrag gegeben:
„Grundsätzliche Organisationsform des Konsumentenschutzes in Österreich mit dem
Ziel der bestmöglichen operativen Aufgabenverteilung unter Einbeziehung aller
gesellschaftlich relevanter Gruppen“. Auftragnehmer war die
Arbeitsgemeinschaft Lehofer-Kessler OEG und L& R Sozialforschung.
Des
Weiteren sind zu nennen ein Werkvertrag mit Prof. Dr. F. Kohmaier über das
Reformvorhaben der Harmonisierung der Pensionssysteme, ein Werkvertrag mit der
Fa. Schmid Consulting über die Beratung und ein Weiterbildungsprogramm für das
Personal der Ministerbüros und des Büros des Staatssekretariats im
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
sowie ein Werkvertrag mit der Fa. SOFTCOM DATA EDV-Datenservice über die
Beratung des BMSG in Angelegenheiten der Informationstechnologie und
Telekommunikation.
Die Kosten für
diese Beratungsaufträge betrugen insgesamt 238.553,55 €.
Frage
40:
Das
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
ist an keinem Unternehmen mit mindestens 50% des Stamm-, Grund- oder
Eigenkapitals beteiligt. Der Verein für Konsumenteninformation, hinsichtlich
dessen die Meinung vertreten werden könnte, dass eine relevante Ingerenz des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
vorliege, hat im Jahr 2004 die Firma Trigon Entwicklungsberatung
Unternehmensberatung Ges.m.b.H Wien hinsichtlich des Projektes „Assessment
Center für Bereichsleiter und Projektleiter des VKI“ als Beratungsunternehmen
herangezogen. Die Kosten dafür haben ca. € 62.300 betragen.
Im
Übrigen verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 40 der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2799/J an den Herrn Bundesminister für Finanzen.
Frage 41:
Nein.
Frage 42:
Für das Budgetjahr 2004 wurden
insgesamt € 318.453,55 für externe Berater bzw. Beratungsunternehmen
aufgewendet.
Da keine
eigenen Budgetansätze für externe Beratertätigkeiten und Beratungsunternehmen
existieren, kann ich die Frage nach den veranschlagten Kosten für externe
Berater bzw. Beratungsunternehmen für die Jahre 2005 und 2006 mangels budgettechnischer
Abgrenzbarkeit nicht beantworten.
Frage 43:
Im Bereich der Zentralstelle kam
es seit dem 1. Jänner 2004 zu folgenden organisatorischen Veränderungen:
- Errichtung der Abteilung
I/B/10 für Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und
Stiftungen mit 13.07.2004.
- Ausgliederung der
Ministerialbuchhaltung in die Buchhaltungsagentur laut Ministerratsbeschluss
vom 20.01.2004 mit 01.01.2005.
- Einrichtung einer „Pflegeanwaltschaft des Bundes“ mit
01.01.2005, welche
der Ressortleitung direkt
unterstellt wurde und die Betrauung von Frau Mag. Andrea Otter als
Pflegeanwältin.
- Einrichtung eines
EU-Präsidentschaftsbüros mit 25.02.2005, welches der Gruppenleitung I/C-EUI
direkt unterstellt ist, anlässlich des EU-Vorsitzes Österreichs im ersten
Halbjahr 2006.
Seit 1.1.2004 wurde der
Reorganisationsprozess des Bundessozialamtes auf Grund des
Inkrafttretens des Bundessozialämterreformgesetzes, BGBl. I Nr. 150/2002, mit
1.1.2003 fortgesetzt. Hauptziele
dieser Reform waren:
·
Aufgabenentflechtung zwischen
Bundessozialamt und Ländern (Konzentration des Bundessozialamtes auf die
berufliche Rehabilitation, der Länder auf die soziale Rehabilitation; Bündelung
der vormals zwischen Bund und Ländern aufgesplitterten Kompetenzen in der 2.
Instanz in einer einzigen Berufungsbehörde);
·
Optimierung der Effizienz durch eine
Neuorganisation (von 7 Bundessozialämtern zu einem mit 9 Landesstellen,
Errichtung von back-office-Bereichen);
·
Erhöhung des Bürgernutzens (Schaffung
einer zentralen Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung im Sinne des
One-desk-Prinzips, Landesstellen auch in St. Pölten und Eisenstadt)
Folgende Mitarbeiter wurden
aus dem Ministerbüro Mag. Herbert Haupt in andere Organisationseinheiten
des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz integriert:
-
Mag. Anton Hörting wechselte mit
26.02.2004 zusätzlich in die Abt. V/11, ab 01.08.2004 dann gänzlich in der
Abteilung V/11.
-
Mag.
Gernot Prett wechselte mit 13.09.2004 zusätzlich in die Abt. III/5.
Folgende
Mitarbeiter wurden aus dem Ministerbüro Ursula Haubner in andere
Organisationseinheiten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz integriert:
-
Dr.
Heinz Trompisch wechselte mit 02.02.2005 in die Abt. IV/6.
-
Dr.
Waltraud Vones wechselte mit 02.02.2005 in die Abt. V/6.
Folgende Mitarbeiter wurden
im Zuge des Ministerwechsels aus dem Büro der Frau Bundesministerin in das Büro des Herrn Staatssekretärs
transferiert:
-
Dr.
Susanne Mayer übernahm die stellvertretende Leitung des Büros.
-
Gerald
Grosz wurde Pressesprecher des Herrn Staatssekretärs.
-
Die
Fachreferenten Gerhild Langeder und Mag. Gernot Prett wechselten aus dem
Ministerbüro in das Büro des Herrn Staatssekretärs.
Bezüglich der Einsparung von Planstellen wird auf die Beantwortung des
Herrn Bundeskanzlers zu Frage 43 der parlamentarischen Anfrage
Nr. 2795/J verwiesen.
Frage
44:
Es
wurden von mir weder eine Kampagne noch Schaltungen von Inseraten für
„Werbezwecke“ veranlasst.
Mit
freundlichen Grüßen