2759/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.05.2005
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
GZ: BMI-LR2220/0036-III/1/b/2005
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
A-1017 Wien
Wien, am . Mai 2005
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Doris Bures, Dr. Kräuter und GenossInnen
haben am 30. März 2005 unter der Nummer 2801/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Ministerbüros und Beraterverträge als
`Jobmaschinen´“ gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu
den Fragen 1 und 2:
Abgesehen vom erforderlichen Personal für
Sekretariatsarbeiten und administrative Tätigkeiten stellen sich die im
Zeitraum 1. Jänner 2003 bis zum 31. März 2005 bei den Mitarbeiter/innen des
Kabinetts der Herrn Bundesminister Dr. STRASSER, PLATTER bzw. der Frau
Bundesminister PROKOP eingetretenen personellen Veränderungen wie folgt dar:
(Fettdruck =
bestehendes Dienstverhältnis; AV = Arbeitsleihvertrag; KU = Karenzurlaub; NEX =
Nationaler Experte; BAA = Bundesasylamt)
Vorname |
Verwendung seit |
Verwendung bis |
nunmehr |
|
FISCHER DDr. |
Barbara |
16.08.2004 |
laufend |
|
GALLOP |
Oskar |
24.09.2001 |
laufend |
|
GATTRINGER
Mag. |
Wolfgang |
01.02.2003 |
laufend |
ab
01.06.2004 AV |
GRUSCH
Mag. |
Stefan |
14.03.2005 |
laufend |
ab
14.03.2005 AV |
HOLDHAUS
Mag. |
Karin |
01.11.2000 |
29.02.2004 |
AV-Ende |
HUBER
Mag. |
Michaela |
02.02.2004 |
laufend |
|
ITA
Mag. |
Philipp |
01.03.2001 |
laufend
|
|
KLAMBAUER
MMag. |
Christina |
01.09.2003 |
ab
01.10.2004 |
Entsendung
NEX |
KÖßL
Mag. |
Claudia |
01.10.2003 |
ab
11.11.2004 |
KU |
KRUMPEL
Mag. |
Bernhard |
07.02.2000 |
28.02.2003 |
AV-Ende |
LIEBMINGER
Mag. |
Barbara |
27.02.2003 |
30.09.2003 |
ab
01.10.2003 BAA |
PILSL |
Andreas |
09.01.2003 |
laufend |
|
RAUCH
Mag. |
Johannes |
22.04.2003 |
laufend |
ab
01.05.2004 AV |
SCHNEIDER
Mag. Dr. |
Esther |
01.10.2004 |
laufend |
|
ULMER
Mag. |
Christoph |
01.10.2000 |
ab
01.06.2004 |
KU |
WALLNER
Mag. |
Klaudia |
01.03.2001 |
31.03.2003 |
einvernehmliche
Lösung |
WEBINGER
Mag. |
Peter |
18.08.2003 |
laufend |
|
WENGER
Mag. |
Elisabeth |
07.03.2003 |
ab
01.10.2003 |
Referat
II/4/b |
ZANKEL
Mag. |
Franz |
16.02.2004 |
laufend |
|
Im
bezeichneten Zeitraum sind somit 2 (Vertrags-)Bedienstete in ein
Arbeitsleihverhältnis übergetreten
und insgesamt 8 MitarbeiterInnen haben das Kabinett verlassen; davon steht eine
weiterhin in einem vertraglichen und eine in einem Beamtendienstverhältnis im
Ressortbereich in Verwendung; eine Bedienstete wurde als nationale Expertin
entsandt sowie ein Beamter und eine Vertragsbedienstete befinden sich derzeit
auf Karenzurlaub; durch die
Beendigung der Arbeitsleihverhältnisse sowie des Dienstvertrages sind keine
gesonderten Kosten angefallen.
Zu
Frage 3:
Die
Ermittlung der Gehaltsansprüche der im Kabinett der Bundesminister/in tätigen
Beamten erfolgte nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956, die Ermittlung
der Entlohnung der Vertragsbediensteten nach dem Vertragsbedienstetengesetz
1948.
Die
Einstufungen der im bezeichneten Zeitraum ins Kabinett der Bundesminister/in
auf- bzw. übernommenen MitabeiterInnen stellen sich folgendermaßen dar:
Anzahl |
dienstrechtliche
Stellung |
|
|
7 |
Entlohnungsgruppe
v1/3 |
2 |
Verwendungsgruppe
A1/4 |
1 |
Verwendungsgruppe
E1/7 |
Zu
den Fragen 4, 10 und 11:
Zeitliche
Mehrleistungen der zu den Fragen 1 und 2 angeführten Bediensteten wurden/werden
jeweils im Wege der Einzelverrechnung abgegolten.
Die
erhebbaren durchschnittlichen zeitlichen Mehrleistungen – der unter Punkt 1 und
2 angeführten und in einem öffentlichen Dienstverhältnis stehenden
MitarbeiterInnen im Kabinett der Bundesminister/in stellen sich im befragten
Zeitraum (bzw. ab und für die Dauer der Verwendung im jeweiligen Kabinett)
geordnet nach deren dienstrechtlicher Stellung wie folgt dar:
dienstrechtliche
Stellung |
Durchschnittliche
Überstunden monatlich/Einzelverrechnung |
Entlohnungsschema
A1/v1 |
95,7 Stunden |
Besoldungsgruppe
E1 |
88 Stunden |
Zu
Frage 5:
Mit
keinem/r Mitarbeiter/in der befragten Kabinette wurde ein Sondervertrag
gemäß § 36
Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen.
Zu
Frage 6:
Zum
Stichtag 31. März 2005 bestehen mit folgenden Einrichtungen/Unternehmen
Arbeitsleihverträge/übereinkommen:
- Institut für Bildung und
Innovation
- Niederösterreichische Versicherung
- Land Niederösterreich
Mit
dem Land Niederösterreich besteht ein Übereinkommen für eine
vorübergehende Dienstleistung -
der jeweils anfallende Aktivitätsaufwand (Gehalt, allgemeine
Dienstzulage, Verwaltungsdienstzulage, Kinderzulage, Sonderzahlung, Mehrdienstleistungsentschädigung,
Reisegebühren und Überstunden im Außendienst, Zuteilungsgebühr,
Fahrtkostenzuschuss, anteilsmäßige Kosten bei Anfall des Dienstjubiläums, den
Dienstgeberbeiträgen und dem Beitrag zu den künftigen Pensionslasten in der
Höhe von derzeit 45,4% des pensionspflichtigen Dienstbezuges sowie den
pensionsfähigen Nebengebühren) ist zu ersetzen.
Jeder
Vertragsteil ist berechtigt, das Arbeitsleihverhältnis ohne Angabe von Gründen
schriftlich unter Einhaltung einer mindestens 6-wöchigen Frist mit jedem
Monatsende durch Kündigung aufzulösen.
Zu
Frage 7:
Die
Vordienstverhältnisse der derzeit mit Arbeitsleihverträgen beschäftigten
Bediensteten, stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar. Die konkreten
Vertragsinhalte wurden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem
Bundesministerium für Inneres und dem jeweiligen (Leih-) Unternehmen
formuliert.
Zu
Frage 8:
Es
wurden an keine Unternehmen bzw. Vereine, die nunmehr als
Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen,
Förderungen bzw. Werkverträge vergeben.
Zu
Frage 9:
Ungeachtet
ihrer derzeitigen Aufgaben wurde mit Wirksamkeit vom 3. April 2005 ein Bediensteter vorläufig mit der
Funktion des Landespolizeikommandanten Tirol und ein Bediensteter mit der
Funktion als Landespolizeikommandant-Stellvertreter Oberösterreich betraut.
Zu
Frage 12:
Im
Jahr 2003 wurden insgesamt € 11.870,- an Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt;
im Jahr 2004 € 11.420,-. Die Beträge wurden hauptsächlich auf die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariats- und Kanzleibereich
aufgeteilt. Die Referenten und
Referentinnen erhielten mit Ausnahme der allgemeinen Weihnachtsbelohnung
von € 146,- keine Belohnung.
Zu
Frage 13:
Ein
Kabinettsmitarbeiter übt eine entgeltliche Aufsichtsratsfunktion aus Von der Bekanntgabe der aus
Vertretungsfunktionen resultierenden konkreten Einkünfte muss aus
datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen werden.
Zu
Frage 14:
Aufgrund
einer Geschäftseinteilungsänderung wurden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003
Dr.
Franz EINZINGER,
Dr.
Erik BUXBAUM,
Dr.
Theodor THANNER und
Dr.
Helmut PRUGGER
zu
Sektionsleitern bestellt. Die Funktionen wurden gemäß AusG 1989 in der
geltenden Fassung vergeben.
Mit
Wirksamkeit vom 1. März 2005 wurde Dr. Mathias VOGL anstelle von Sektionsleiter
Dr. Theodor THANNER (gemäß
Verfahren nach dem AusG) zum Sektionsleiter bestellt.
Zu
den Fragen 15 und 16:
Im
Bereich der BM.I-Zentralstelle ist keine ständige Begutachtungskommission gemäß
§ 7 AusG 1989 eingerichtet/einzurichten.
Für
die unter Punkt 14. angeführten Sektionsleiter wurden aus folgenden
Bediensteten „ad hoc“ Begutachtungskommissionen eingerichtet:
Dr.
Herbert ANDERL
Dr.
Franz EINZINGER
Hermann
FEINER
Anton
SCHUH
Dr.
Theodor THANNER
Dr.
Gert POLLI
Für
den Bereich der nachgeordneten Dienststellen sind (waren) folgende ständige
Begutachtungskommissionen eingerichtet:
BPD
WIEN:
Dr.
Leo LAUBER
Dr.
Werner TRAWNICEK
Dr.
Martin MÜHLGASSNER
BPD
GRAZ:
Dr.
Helmut WESTERMAYER
Dr.
Friedrich RÜCKER
Mag.
Anton LEHR
BPD
LINZ:
Mag.
Erwin FUCHS
Dr.
Hans-Peter STIRMAIER
Dr.
Karl STURMBERGER
BPD
SALZBURG:
Dr.
Friedrich KLAUSBERGER
Mag.
Heinz KITZMANTEL
Dr.
Rudolf FEICHTINGER
BPD
INNSBRUCK:
Dr.
Erich KRÜGER
Dr.
Gebhard KIECHL
Mag.
Heinz DORN
BPD
KLAGENFURT:
Dr.
Helmut MAYER
Dr.
Walter FISCHER
Mag.
Johann DARMANN
BPD
SCHWECHAT:
Mag.
Friedrich NAVRATIL
Dr.
Heinz RESCH
Mag.
Hermann MÜLLER
Mitglieder
des Zentralausschusses für alle BPD`s, Sicherheitswache:
Franz
PAIL
Siegfried
STEMMER
Hannes
GRUBER
Gewerkschaft
öffentlicher Dienst:
Robert
HAAS
Jürgen
PFEILER
Herbert
LEISSER
Mitglieder
des Zentralausschusses für alle BPD`s, Kriminaldienst:
Walter
PANNAGL
Johann
BRANDNER
Günther
PERSCHY
Gewerkschaft
öffentlicher Dienst:
Gottfried
HASELMAYER
Franz
SONNLEITHNER
Alfred
WEISSENBACHER
Mitglieder
des Zentralausschusses für alle BPD`s, Verwaltung:
Dr.
Manfred LUCZENSKY
Bruno
SPLICHAL
Wolfgang
SCHNEIDER
Gewerkschaft
öffentlicher Dienst:
Bruno
SPLICHAL
Mag.
Gebhard GÖTTLICHER
Dr.
Peter DRLIK
SID
NÖ, SID OÖ, SID Stmk:
Dr.
Hermann RENNER
Mag.
Friedericke HACKER
Dr.
Gerhard MADER
Mitglieder
des Zentralausschusses Sicherheitsverwaltung, SID NÖ, OÖ, Stmk:
Wolfgang
SCHNEIDER
Anton
SCHUH
Gewerkschaft
öffentlicher Dienst:
Mag.
Gebhard GÖTTLICHER
Dr.
Peter DRLIK
alle
LGK:
Dr.
Herbert ANDERL
Mag.
Michael KLOIBMÜLLER
Thomas
SCHLESINGER
Die
Funktionsperiode der Mitglieder bei den ständigen Begutachtungskommissionen für
die bezeichneten BPD´s und SID`s hat
am 31.Dezember 2004 geendet.
Für
die Mitglieder der ständigen Begutachtungskommission für die LGK`s endet die
Funktionsperiode mit 29. April 2008.
Zu
Frage 17:
Im
Anfragezeitraum bekleidete keiner der unter Frage 14 angeführten Personen auch
eine Funktion in einem Kabinett.
Zu
den Fragen 18 und 19:
Die
unter Punkt 14 beauskunfteten Personen beziehen Fixbezüge gemäß § 31
Gehaltsgesetz, sodass alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger
Hinsicht als abgegolten gelten.
An
(Weihnachts-) Belohnungen wurden insgesamt ausbezahlt:
2003
€ 730,-
2004
€ 930,-
Zu
Frage 20:
Mit
Stichtag 31. März 2005 nimmt ein Sektionsleiter eine Aufsichtsratstätigkeit
wahr. Ein Sektionsleiter übt eine Nebenbeschäftigung aus.
Zu
Frage 21:
Unter
Verweis auf die Voranfragenbeantwortung zu 1819/J darf lediglich auf die mittlerweile erfolgte Beendigung der
Aufsichtsratstätigkeiten bei den Flughafen Betriebsgesellschaften Graz und Tirol verwiesen werden.
Zu
Frage 22:
Von
der Bekanntgabe der aus den Vertretungsfunktionen resultierenden konkreten
Einkünfte muss aus datenschutzrechtlichen Erwägungen Abstand genommen werden,
zumal eine Ermittlung im Sinne des Einkommensberichtes des Rechnungshofes auch
nicht zweckmäßig erscheint, da dies zu einer Verzerrung der Einkünfte führen
könnte.
Zu
Frage 23:
Insgesamt
war im Jahr 2004 für 893
Mitarbeiter/innen der Zentralstelle die Anordnung von mehr als 240 Überstunden
erforderlich.
Zu
Frage 24:
(KSE-BVG
= Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung
von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland)
NAME |
VERWENDUNG
bei |
Rechtliche
Grundlage |
ZIEGLER
Dr. Gerhard |
Ständige
Vertretung |
§
39 BDG 1979 Dienstzuteilung |
BAUER Mag. Christa |
EUROPOL
Den Haag |
§
39 a BDG 1979 Entsendung |
GRUNERT-RUINER
|
EUROPOL
Den Haag |
§
39 a BDG 1979 Entsendung |
SEEWALD
Hans-Peter |
EUROPOL
Den Haag |
§
39 a BDG 1979 Entsendung |
FRIEDL
Herbert |
EUROPOL
Analysedepartment |
§
39 a BDG 1979 Entsendung |
HUDERNIG
Klaus |
Risk
Analyses Center |
§
39 a BDG 1979 Entsendung |
FELLNER
Mag. Andreas |
Ständige
Vertretung |
§
39 BDG 1979 Dienstzuteilung |
WIETINGER
Erika |
EUPM |
KSE-BVG
Entsendung |
GOTOWNIK Johann |
EUPM |
KSE-BVG
Entsendung |
SOMMER
Michael |
EUPM |
KSE-BVG
Entsendung |
KRANZL
Hans-Jürgen |
EUPM
|
KSE-BVG
Entsendung |
WENZL Andreas |
EUPM |
KSE-BVG
Entsendung |
FELDBACHER
Franz |
PROXIMA
EUPOL |
KSE-BVG
Entsendung |
LECHNER
Wilhelm |
PROXIMA
EUPOL |
KSE-BVG
Entsendung |
UNGER
Gerhard |
PROXIMA
EUPOL |
KSE-BVG
Entsendung |
EBNER
Gerolf |
EU-Brüssel |
§
39 a BDG 1979 Entsendung |
STADLMANN
Mag. Ilse |
EU-Kommission |
§
39 a BDG 1979 Entsendung |
HANEL
Peter, VB/S |
EU
- Brüssel NEX |
§
6b VBG 1948 Entsendung |
WEISS
Martin |
Ständige
Vertretung |
§
39 BDG 1979 Dienstzuteilung |
Die
angeführten und an EU-Einrichtungen abgestellten Bediensteten werden nach den
einschlägigen Inlandsvorschriften gemäß VBG und GG besoldet.
Zu
den Fragen 25 und 26:
Außerhalb
des Ministerbüro´s werden keine Personen aufgrund von „Arbeitsleihverträgen
beschäftigt.
Zu
Frage 27:
Im
befragten Zeitraum wurden im Bereich der nachgeordneten Dienststellen insgesamt
408 weibliche und 943 männliche Personen in ein öffentlich rechtliches
Dienstverhältnis übernommen.
Die
Begründung war in allen Fällen unbedingter Personalbedarf zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit.
Zu
Frage 28:
Im
befragten Zeitraum wurden im Bereich der Zentralstelle und der nachgeordneten
Dienststellen insgesamt 399 weibliche und 878 männliche Bedienstete definitiv
gestellt.
Zu
Frage 29:
Zum
Stichtag 31. März 2005 befanden sich in der Zentralstelle des BM.I
(Planstellenbereiche 1100,1104,1108,1150,1152,1154,1172, 1173 und 1174) 389
weibliche und 1.842 männliche Personen in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis.
Im
Bereich der nachgeordneten Dienststellen (Planstellenbereiche 1170 und 1171)
befanden sich 2.998 weibliche und 23.370 männliche Personen in einem öffentlich
rechtlichen Dienstverhältnis.
Zu
Frage 30:
Im
Ressortbereich sind keine Beamten an ausgegliederte Unternehmen
dienstzugeteilt.
Zu
den Fragen 31, 32, 33 und 37:
Es
wurden keine Beratertätigkeiten (ausgenommen im EDV-Bereich) im Zusammenhang
mit der BM.I-Strukturreform in Anspruch genommen.
Zu
Frage 34:
Die
generellen Gründe für Organisationsreformen liegen in der Erzielung von
Synergieeffekten durch Vermeidung von Redundanzen sowie Straffung von
Verwaltungsabläufen.
Zu
Frage 35:
Reorganisationsmaßnahmen
stellen einen laufenden verwaltungsreformatorischen Prozess dar, sodass ein
Abschluss „aller Reorganisationen“
nicht möglich ist.
Zu
Frage 36:
Derzeit
wird der Abschluss von neuen Beraterverträgen nicht angedacht.
Zu
Frage 38:
Grundsätzlich
werden Kenntnisse externer Berater unter Beachtung der vergaberechtlichen
Vorschriften geprüft, wobei darauf geachtet wird, dass die Standards durch den
Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt sind.
Zu
Frage 39:
Beauftragte
Beratungsunternehmen seit 1. Jänner 2004:
-
Headquarter Werbeagentur GmbH & CoKG
-
Intra Performance M. Bauer KEG
- Van Melle & Partner OEG
- Price Waterhouse Coopers
- RMG Consult
- TCS Multimedia
Die
entstanden Gesamtkosten belaufen sich bis zum Stichtag auf € 238.520,-.
Zu
Frage 40:
Das
Bundesministerium für Inneres ist weder an Unternehmungen im Sinne des Art 52
Abs. 2 B-VG, auch nicht gemeinsam mit anderen Ressorts, mit mindestens 50 % des
Stamm- Grund- oder Eigenkapitals beteiligt, noch beherrscht es solche
Unternehmungen durch finanzielle, wirtschaftliche oder organisatorische
Maßnahmen.
Zu
Frage 41:
Es
wurden keine Dienstleistungen externer Berater in Anspruch genommen, die von
Unternehmen bezahlt werden, die der Kontrolle gem. Art 52 Abs. 2 B-VG
unterliegen.
Zu
Frage 42:
Für
externe Berater bzw. Beratungsunternehmen wurden im Budgetjahr 2004 € 199.875,-
und für das Budgetjahr 2005 bislang Kosten in Höhe von € 84.919,- begliche.
Für
das Jahr 2006 wurden Kosten in Höhe von € 69.000,- veranschlagt.
Zu
Frage 43:
Änderungen
der Aufbauorganisation der BM.I-Zentralleitung (Geschäftseinteilungsänderungen)
haben seit dem 1. Jänner 2004 bis zum Einbringungsdatum nicht stattgefunden.
Hinsichtlich
der Planstelleneinsparung darf auf den Stellenplan (des Gesamtressorts)
verwiesen werden.
Zu
Frage 44:
Geordnet
nach beauftragten Unternehmen entstanden für Informationskampagnen und
Einschaltungen in Printmedien seit 1. Jänner 2004 folgende Kosten:
Unternehmen |
Kosten € |
Summe € |
|
|
|
ARGE
Schule & Bildung, |
8.190,00 |
|
"DAVID"
Jüdische Kulturzeitschrift; |
730,00 |
|
Fa.
GESCO - Gesellschaft für Unternehmens- |
1.008,00 |
|
Communication
GmbH, |
|
|
Fa.
Mörwald GmbH, |
4.610,64 |
|
Werner
JANITSCH Ges.m.b.H., event consulting, |
765,60 |
|
Kameradschaft
der Exekutive Österreichs, |
780,00 |
|
Fachgruppe
Kriminalpolizei |
|
|
Fachgruppe
Gendarmerie Kärnten |
780,00 |
|
Kommunal
Verlag GmbH, |
3.780,00 |
|
Kronen
Zeitung Gesamtausgabe am 7. Juni 2004 |
42.341,32 |
|
|
|
|
Kuratorium
für Verkehrssicherheit und ORF (2003) |
108.000,00 |
|
|
|
|
Kuratorium
für Verkehrssicherheit und ORF (2004) |
108.000,00 |
|
|
|
|
Kurier
Gesamtausgabe am 7. Juni 2004 |
|
|
|
19.735,58 |
|
Neuer
Wissenschaftlicher Verlag GmbH, |
1.291,50 |
|
|
|
|
Politische
Akademie, |
1.890,00 |
|
|
|
|
Zeitungsverlag
NÖN-Pressehaus, |
25.200,00 |
|
|
|
327.102,64 |
|
|
|
"DAVID"
- Jüdische Kulturzeitschrift |
750,00 |
|
|
|
|
Fa.
Mörwald GmbH, |
4.401,85 |
|
Jüdisches
Echo, Europäisches Forum für Kultur und Politik |
2.940,00 |
8.091,85 |