2759/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.05.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

GZ: BMI-LR2220/0036-III/1/b/2005

           

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

A-1017 Wien

           

                                                                              

                                                                                                         Wien, am    . Mai 2005

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Doris Bures, Dr. Kräuter und GenossInnen haben am 30. März 2005 unter der Nummer 2801/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ministerbüros und Beraterverträge als `Jobmaschinen´“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Abgesehen vom erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten und administrative Tätigkeiten stellen sich die im Zeitraum 1. Jänner 2003 bis zum 31. März 2005 bei den Mitarbeiter/innen des Kabinetts der Herrn Bundesminister Dr. STRASSER, PLATTER bzw. der Frau Bundesminister PROKOP eingetretenen personellen Veränderungen wie folgt dar:

 

         (Fettdruck = bestehendes Dienstverhältnis; AV = Arbeitsleihvertrag; KU = Karenzurlaub; NEX = Nationaler Experte; BAA = Bundesasylamt)

 

Name

Vorname

Verwendung

 seit

Verwendung

 bis

nunmehr

FISCHER DDr.

Barbara

16.08.2004

laufend

 

GALLOP

Oskar

24.09.2001

laufend

 

GATTRINGER Mag.

Wolfgang

01.02.2003

laufend

ab 01.06.2004 AV

GRUSCH Mag.

Stefan

14.03.2005

laufend

ab 14.03.2005 AV

HOLDHAUS Mag.

Karin

01.11.2000

29.02.2004

AV-Ende

HUBER Mag.

Michaela

02.02.2004

laufend

 

ITA Mag.

Philipp

01.03.2001

laufend

 

KLAMBAUER MMag.

Christina

01.09.2003

ab 01.10.2004

Entsendung NEX

KÖßL Mag.

Claudia

01.10.2003

ab 11.11.2004

KU

KRUMPEL Mag.

Bernhard

07.02.2000

28.02.2003

AV-Ende

LIEBMINGER Mag.

Barbara

27.02.2003

30.09.2003

ab 01.10.2003 BAA

PILSL

Andreas

09.01.2003

laufend

 

RAUCH Mag.

Johannes

22.04.2003

laufend

ab 01.05.2004 AV

SCHNEIDER Mag. Dr.

Esther

01.10.2004

laufend

 

ULMER Mag.

Christoph

01.10.2000

ab 01.06.2004

KU

WALLNER Mag.

Klaudia

01.03.2001

31.03.2003

einvernehmliche Lösung

WEBINGER Mag.

Peter

18.08.2003

laufend

 

WENGER Mag.

Elisabeth

07.03.2003

ab 01.10.2003

Referat II/4/b

ZANKEL Mag.

Franz

16.02.2004

laufend

 

 

Im bezeichneten Zeitraum sind somit 2 (Vertrags-)Bedienstete in ein Arbeitsleihverhältnis  übergetreten und insgesamt 8 MitarbeiterInnen haben das Kabinett verlassen; davon steht eine weiterhin in einem vertraglichen und eine in einem Beamtendienstverhältnis im Ressortbereich in Verwendung; eine Bedienstete wurde als nationale Expertin entsandt sowie ein Beamter und eine Vertragsbedienstete befinden sich derzeit auf Karenzurlaub;  durch die Beendigung der Arbeitsleihverhältnisse sowie des Dienstvertrages sind keine gesonderten Kosten angefallen.

 

Zu Frage 3:

Die Ermittlung der Gehaltsansprüche der im Kabinett der Bundesminister/in tätigen Beamten erfolgte nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956, die Ermittlung der Entlohnung der Vertragsbediensteten nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948.

 

Die Einstufungen der im bezeichneten Zeitraum ins Kabinett der Bundesminister/in auf- bzw. übernommenen MitabeiterInnen stellen sich folgendermaßen dar:

 

Anzahl

dienstrechtliche Stellung

 

 

7

Entlohnungsgruppe v1/3

2

Verwendungsgruppe A1/4

1

Verwendungsgruppe E1/7

 

 

Zu den Fragen 4, 10 und 11:

Zeitliche Mehrleistungen der zu den Fragen 1 und 2 angeführten Bediensteten wurden/werden jeweils im Wege der Einzelverrechnung abgegolten.

 

Die erhebbaren durchschnittlichen zeitlichen Mehrleistungen – der unter Punkt 1 und 2 angeführten und in einem öffentlichen Dienstverhältnis stehenden MitarbeiterInnen im Kabinett der Bundesminister/in stellen sich im befragten Zeitraum (bzw. ab und für die Dauer der Verwendung im jeweiligen Kabinett) geordnet nach deren dienstrechtlicher Stellung wie folgt dar:

 

 

dienstrechtliche Stellung

Durchschnittliche Überstunden monatlich/Einzelverrechnung

Entlohnungsschema A1/v1

95,7 Stunden

Besoldungsgruppe E1

88 Stunden

 

 

Zu Frage 5:

Mit keinem/r Mitarbeiter/in der befragten Kabinette wurde ein Sondervertrag gemäß  § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen.

 

Zu Frage 6:

Zum Stichtag 31. März 2005 bestehen mit folgenden Einrichtungen/Unternehmen Arbeitsleihverträge/übereinkommen:

 

- Institut für Bildung und Innovation

- Niederösterreichische Versicherung

- Land Niederösterreich

 

Mit dem Land Niederösterreich besteht ein Übereinkommen für eine vorübergehende Dienstleistung -  der jeweils anfallende Aktivitätsaufwand (Gehalt, allgemeine Dienstzulage, Verwaltungsdienstzulage, Kinderzulage, Sonderzahlung, Mehrdienstleistungsentschädigung, Reisegebühren und Überstunden im Außendienst, Zuteilungsgebühr, Fahrtkostenzuschuss, anteilsmäßige Kosten bei Anfall des Dienstjubiläums, den Dienstgeberbeiträgen und dem Beitrag zu den künftigen Pensionslasten in der Höhe von derzeit 45,4% des pensionspflichtigen Dienstbezuges sowie den pensionsfähigen Nebengebühren) ist zu ersetzen.

 

Jeder Vertragsteil ist berechtigt, das Arbeitsleihverhältnis ohne Angabe von Gründen schriftlich unter Einhaltung einer mindestens 6-wöchigen Frist mit jedem Monatsende durch Kündigung aufzulösen.

 

 

Zu Frage 7:

Die Vordienstverhältnisse der derzeit mit Arbeitsleihverträgen beschäftigten Bediensteten, stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar. Die konkreten Vertragsinhalte wurden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem jeweiligen (Leih-) Unternehmen formuliert.

 

Zu Frage 8:

Es wurden an keine Unternehmen bzw. Vereine, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, Förderungen bzw. Werkverträge vergeben.

 

 

Zu Frage 9:

Ungeachtet ihrer derzeitigen Aufgaben wurde mit Wirksamkeit vom 3. April 2005  ein Bediensteter vorläufig mit der Funktion des Landespolizeikommandanten Tirol und ein Bediensteter mit der Funktion als Landespolizeikommandant-Stellvertreter  Oberösterreich betraut.

 

Zu Frage 12:

Im Jahr 2003 wurden insgesamt € 11.870,- an Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt; im Jahr 2004 € 11.420,-. Die Beträge wurden hauptsächlich auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariats- und Kanzleibereich aufgeteilt. Die Referenten und  Referentinnen erhielten mit Ausnahme der allgemeinen Weihnachtsbelohnung von € 146,- keine Belohnung.

 

Zu Frage 13:

Ein Kabinettsmitarbeiter übt eine entgeltliche Aufsichtsratsfunktion aus  Von der Bekanntgabe der aus Vertretungsfunktionen resultierenden konkreten Einkünfte muss aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 14:

Aufgrund einer Geschäftseinteilungsänderung wurden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003

 

Dr. Franz EINZINGER,

Dr. Erik BUXBAUM,

Dr. Theodor THANNER und

Dr. Helmut PRUGGER

 

zu Sektionsleitern bestellt. Die Funktionen wurden gemäß AusG 1989 in der geltenden Fassung vergeben.

 

Mit Wirksamkeit vom 1. März 2005 wurde Dr. Mathias VOGL anstelle von Sektionsleiter Dr. Theodor THANNER  (gemäß Verfahren nach dem AusG) zum Sektionsleiter bestellt.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Im Bereich der BM.I-Zentralstelle ist keine ständige Begutachtungskommission gemäß § 7 AusG 1989 eingerichtet/einzurichten.

 

Für die unter Punkt 14. angeführten Sektionsleiter wurden aus folgenden Bediensteten „ad hoc“ Begutachtungskommissionen eingerichtet:

 

Dr. Herbert ANDERL

Dr. Franz EINZINGER

Hermann FEINER

Anton SCHUH

Dr. Theodor THANNER

Dr. Gert POLLI

 

Für den Bereich der nachgeordneten Dienststellen sind (waren) folgende ständige Begutachtungskommissionen eingerichtet:

 

BPD WIEN:   

Dr. Leo LAUBER

Dr. Werner TRAWNICEK

Dr. Martin MÜHLGASSNER

BPD GRAZ:

Dr. Helmut WESTERMAYER

Dr. Friedrich RÜCKER

Mag. Anton LEHR

BPD LINZ:

Mag. Erwin FUCHS

Dr. Hans-Peter STIRMAIER

Dr. Karl STURMBERGER

BPD SALZBURG:

Dr. Friedrich KLAUSBERGER

Mag. Heinz KITZMANTEL

Dr. Rudolf FEICHTINGER

BPD INNSBRUCK:

Dr. Erich KRÜGER

Dr. Gebhard KIECHL

Mag. Heinz DORN

BPD KLAGENFURT:

Dr. Helmut MAYER

Dr. Walter FISCHER

Mag. Johann DARMANN

BPD SCHWECHAT:

Mag. Friedrich NAVRATIL

Dr. Heinz RESCH

Mag. Hermann MÜLLER

Mitglieder des Zentralausschusses für alle BPD`s, Sicherheitswache:

Franz PAIL

Siegfried STEMMER

Hannes GRUBER                             

Gewerkschaft öffentlicher Dienst:

Robert HAAS

Jürgen PFEILER

Herbert LEISSER

Mitglieder des Zentralausschusses für alle BPD`s, Kriminaldienst:

Walter PANNAGL

Johann BRANDNER

Günther PERSCHY

Gewerkschaft öffentlicher Dienst:

Gottfried HASELMAYER

Franz SONNLEITHNER

Alfred WEISSENBACHER

Mitglieder des Zentralausschusses für alle BPD`s, Verwaltung:

Dr. Manfred LUCZENSKY

Bruno SPLICHAL

Wolfgang SCHNEIDER

Gewerkschaft öffentlicher Dienst:

Bruno SPLICHAL

Mag. Gebhard GÖTTLICHER

Dr. Peter DRLIK

SID NÖ, SID OÖ, SID Stmk:

Dr. Hermann RENNER

Mag. Friedericke HACKER

Dr. Gerhard MADER

Mitglieder des Zentralausschusses Sicherheitsverwaltung, SID NÖ, OÖ, Stmk:

Wolfgang SCHNEIDER

Anton SCHUH

Gewerkschaft öffentlicher Dienst:

Mag. Gebhard GÖTTLICHER

Dr. Peter DRLIK

alle LGK:

Dr. Herbert ANDERL 

Mag. Michael KLOIBMÜLLER           

Thomas SCHLESINGER      

 

Die Funktionsperiode der Mitglieder bei den ständigen Begutachtungskommissionen für die bezeichneten BPD´s und SID`s hat  am 31.Dezember 2004 geendet.

 

Für die Mitglieder der ständigen Begutachtungskommission für die LGK`s endet die Funktionsperiode mit 29. April 2008.

 

Zu Frage 17:

Im Anfragezeitraum bekleidete keiner der unter Frage 14 angeführten Personen auch eine Funktion in einem Kabinett.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

Die unter Punkt 14 beauskunfteten Personen beziehen Fixbezüge gemäß § 31 Gehaltsgesetz, sodass alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten gelten.

 

An (Weihnachts-) Belohnungen wurden insgesamt ausbezahlt:

2003 € 730,-

2004 € 930,-

 

Zu Frage 20:

Mit Stichtag 31. März 2005 nimmt ein Sektionsleiter eine Aufsichtsratstätigkeit wahr. Ein Sektionsleiter übt eine Nebenbeschäftigung aus.

 

Zu Frage 21:

Unter Verweis auf die Voranfragenbeantwortung zu 1819/J  darf lediglich auf die mittlerweile erfolgte Beendigung der Aufsichtsratstätigkeiten bei den Flughafen Betriebsgesellschaften Graz  und Tirol verwiesen werden.

 

Zu Frage 22:

Von der Bekanntgabe der aus den Vertretungsfunktionen resultierenden konkreten Einkünfte muss aus datenschutzrechtlichen Erwägungen Abstand genommen werden, zumal eine Ermittlung im Sinne des Einkommensberichtes des Rechnungshofes auch nicht zweckmäßig erscheint, da dies zu einer Verzerrung der Einkünfte führen könnte.

 

Zu Frage 23:

Insgesamt war im Jahr 2004  für 893 Mitarbeiter/innen der Zentralstelle die Anordnung von mehr als 240 Überstunden erforderlich.

 

Zu Frage 24:

(KSE-BVG = Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland)

 

NAME

VERWENDUNG bei

Rechtliche Grundlage

 

ZIEGLER Dr. Gerhard

 

Ständige Vertretung

 

§ 39 BDG 1979 Dienstzuteilung

 

BAUER  Mag. Christa

 

EUROPOL Den Haag

 

§ 39 a BDG 1979 Entsendung

 

GRUNERT-RUINER

 

EUROPOL Den Haag

 

§ 39 a BDG 1979 Entsendung

 

SEEWALD Hans-Peter

 

EUROPOL Den Haag

 

§ 39 a BDG 1979 Entsendung

 

FRIEDL Herbert

 

EUROPOL Analysedepartment

 

§ 39 a BDG 1979 Entsendung

 

HUDERNIG Klaus

 

Risk Analyses Center

 

§ 39 a BDG 1979 Entsendung

 

FELLNER Mag. Andreas

 

Ständige Vertretung

 

§ 39 BDG 1979 Dienstzuteilung

 

WIETINGER Erika

 

EUPM

 

KSE-BVG Entsendung

 

GOTOWNIK Johann

 

EUPM

 

KSE-BVG Entsendung

 

SOMMER Michael

 

EUPM

 

KSE-BVG Entsendung

 

KRANZL Hans-Jürgen

 

EUPM

 

KSE-BVG Entsendung

 

WENZL Andreas

 

EUPM

 

KSE-BVG Entsendung

 

FELDBACHER Franz

 

PROXIMA EUPOL

 

KSE-BVG Entsendung

 

LECHNER Wilhelm

 

PROXIMA EUPOL

 

KSE-BVG Entsendung

 

UNGER Gerhard

 

PROXIMA EUPOL

 

KSE-BVG Entsendung

 

EBNER Gerolf

EU-Brüssel

 

§ 39 a BDG 1979 Entsendung

 

STADLMANN Mag. Ilse

EU-Kommission

 

§ 39 a BDG 1979 Entsendung

 

HANEL Peter, VB/S

EU - Brüssel NEX

 

§ 6b VBG 1948 Entsendung

 

WEISS Martin

Ständige Vertretung

 

§ 39 BDG 1979 Dienstzuteilung

 

Die angeführten und an EU-Einrichtungen abgestellten Bediensteten werden nach den einschlägigen Inlandsvorschriften gemäß VBG und GG besoldet.

 

Zu den Fragen 25 und 26:

Außerhalb des Ministerbüro´s werden keine Personen aufgrund von „Arbeitsleihverträgen beschäftigt.

 

Zu Frage 27:

Im befragten Zeitraum wurden im Bereich der nachgeordneten Dienststellen insgesamt 408 weibliche und 943 männliche Personen in ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis übernommen.

Die Begründung war in allen Fällen unbedingter Personalbedarf zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit.

 

Zu Frage 28:

Im befragten Zeitraum wurden im Bereich der Zentralstelle und der nachgeordneten Dienststellen insgesamt 399 weibliche und 878 männliche Bedienstete definitiv gestellt.

 

Zu Frage 29:

Zum Stichtag 31. März 2005 befanden sich in der Zentralstelle des BM.I (Planstellenbereiche 1100,1104,1108,1150,1152,1154,1172, 1173 und 1174) 389 weibliche und 1.842 männliche Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen (Planstellenbereiche 1170 und 1171) befanden sich 2.998 weibliche und 23.370 männliche Personen in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis.

 

Zu Frage 30:

Im Ressortbereich sind keine Beamten an ausgegliederte Unternehmen dienstzugeteilt.

 

Zu den Fragen 31, 32, 33 und 37: 

Es wurden keine Beratertätigkeiten (ausgenommen im EDV-Bereich) im Zusammenhang mit der BM.I-Strukturreform in Anspruch genommen.

 

Zu Frage 34:

Die generellen Gründe für Organisationsreformen liegen in der Erzielung von Synergieeffekten durch Vermeidung von Redundanzen sowie Straffung von Verwaltungsabläufen.

 

Zu Frage 35:

Reorganisationsmaßnahmen stellen einen laufenden verwaltungsreformatorischen Prozess dar, sodass ein Abschluss „aller Reorganisationen“  nicht möglich ist.

 

Zu Frage 36:

Derzeit wird der Abschluss von neuen Beraterverträgen nicht angedacht.

 

Zu Frage 38:

Grundsätzlich werden Kenntnisse externer Berater unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften geprüft, wobei darauf geachtet wird, dass die Standards durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt sind.

 

Zu Frage 39:

Beauftragte Beratungsunternehmen seit 1. Jänner 2004:

- Headquarter Werbeagentur GmbH & CoKG

- Intra Performance M. Bauer KEG

- Van Melle & Partner OEG

- Price Waterhouse Coopers

- RMG Consult

- TCS Multimedia

Die entstanden Gesamtkosten belaufen sich bis zum Stichtag auf € 238.520,-.

 

 

Zu Frage 40:

Das Bundesministerium für Inneres ist weder an Unternehmungen im Sinne des Art 52 Abs. 2 B-VG, auch nicht gemeinsam mit anderen Ressorts, mit mindestens 50 % des Stamm- Grund- oder Eigenkapitals beteiligt, noch beherrscht es solche Unternehmungen durch finanzielle, wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen.

 

Zu Frage 41:

Es wurden keine Dienstleistungen externer Berater in Anspruch genommen, die von Unternehmen bezahlt werden, die der Kontrolle gem. Art 52 Abs. 2 B-VG unterliegen.

 

Zu Frage 42:

Für externe Berater bzw. Beratungsunternehmen wurden im Budgetjahr 2004 € 199.875,- und für das Budgetjahr 2005 bislang Kosten in Höhe von € 84.919,- begliche.

 

Für das Jahr 2006 wurden Kosten in Höhe von € 69.000,- veranschlagt.

 

 

Zu Frage 43:

Änderungen der Aufbauorganisation der BM.I-Zentralleitung (Geschäftseinteilungsänderungen) haben seit dem 1. Jänner 2004 bis zum Einbringungsdatum nicht stattgefunden.

 

Hinsichtlich der Planstelleneinsparung darf auf den Stellenplan (des Gesamtressorts) verwiesen werden.

 

Zu Frage 44:

Geordnet nach beauftragten Unternehmen entstanden für Informationskampagnen und Einschaltungen in Printmedien seit 1. Jänner 2004 folgende Kosten:

 

Unternehmen

Kosten €

Summe €

 

 

 

ARGE Schule & Bildung,

8.190,00

 

"DAVID" Jüdische Kulturzeitschrift;

730,00

 

Fa. GESCO - Gesellschaft für Unternehmens-

1.008,00

 

Communication GmbH,

 

 

Fa. Mörwald GmbH,

4.610,64

 

Werner JANITSCH Ges.m.b.H., event consulting,

765,60

 

Kameradschaft der Exekutive Österreichs,

780,00

 

Fachgruppe Kriminalpolizei

 

 

Fachgruppe Gendarmerie Kärnten

780,00

 

Kommunal Verlag GmbH,

3.780,00

 

Kronen Zeitung Gesamtausgabe am 7. Juni 2004

42.341,32

 

 

 

 

Kuratorium für Verkehrssicherheit und ORF (2003)

108.000,00

 

 

 

 

Kuratorium für Verkehrssicherheit und ORF (2004)

108.000,00

 

 

 

 

Kurier Gesamtausgabe am 7. Juni 2004

 

 

 

19.735,58

 

Neuer Wissenschaftlicher Verlag GmbH,

1.291,50

 

 

 

 

Politische Akademie,

1.890,00

 

 

 

 

Zeitungsverlag NÖN-Pressehaus,

25.200,00

 

 

 

327.102,64

 

 

 

"DAVID" - Jüdische Kulturzeitschrift

750,00

 

 

 

 

Fa. Mörwald GmbH,

4.401,85

 

Jüdisches Echo, Europäisches Forum für Kultur und Politik

2.940,00

 8.091,85