2760/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

DVR: 0000051

 

GZ BMI-LR2220/0017-I/1/c/2005

 
 

 

 

 


Wien, am         . Mai 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat  Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 05.04.2005 unter der Nr. 2827/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tatsächliche Anzahl der beim Wachkörper Gendarmerie im Bundesland Salzburg systemisierten Planstellen zum 01.01.2005 “ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Zum angefragten Stichtag waren im LGK-Bereich Salzburg 843 Planstellen systemisiert und 827 tatsächliche besetzt.

Dem Wachkörper Gendarmerie wurden die gemäß Bundesfinanzgesetz im Stellenplan festgelegten Planstellen zusystemisiert. Innerhalb dieser werden – entsprechend der jeweiligen organisatorischen und dienstbetrieblichen Erfordernisse – die Planstellen den einzelnen Organisationseinheiten bzw. -teilen wie den Bezirksgendarmeriekommanden und einzelnen Gendarmerieposten bedarfsangepasst vom Landesgendarmeriekommandanten zugewiesen. Die interne Aufteilung erfolgt daher dezentral und ist bedarfsorientierten Schwankungen unterworfen, die von der Entscheidung des Landesgendarmerie-kommandanten abhängen. Daher ist eine Auflistung bis auf die Ebene der Bezirks-gendarmeriekommanden und einzelnen Gendarmerieposten wie Sie dies in den Fragen 1 und 2 begehren, nicht darstellbar. 

 

Für den Personalausgleich im Bereich des Exekutivdienstes wurde bereits wie nachstehend angeführt Vorsorge getroffen:

 

Weitere Exekutivbedienstete der Sondereinheiten, wie Einsatzgruppe zur schwerpunkt-mäßigen Bekämpfung von Kriminalitätsbrennpunkten, Observationsaußenstelle Mitte des Bundeskriminalamtes und der EKO Cobra Mitte – Außenstelle Salzburg versehen auch für das LGK Salzburg ihren Exekutivdienst.

 

Zu dem werden beim LGK Salzburg 11 ExekutivbeamtInnen nach Absolvierung des Grundausbildungslehrganges der Verwendungsgruppe E2c ausgemustert. Des Weiteren sind weitere Versetzungen von anderen Dienstbehörden geplant.

 

Zu Frage  3:

Zum angefragten Stichtag waren 29 Exekutivbedienstete anderen Dienststellen bzw. Organisationseinheiten des BM.I dienstzugeteilt.

 

Zu Frage 4:

Die Kosten richten sich individuell nach der Einstufung der vorübergehend dienstzugeteilten Bediensteten im Sinne der Bestimmungen des  Gehaltsgesetzes 1956 und der Reisege-bührenvorschrift 1955. Eine Zuordnung der Überstunden auf Grund von verfügten Zuteilungen ist nicht möglich.

 

Zu Frage 5:

Im Jahre 2005 können gem. § 15 BDG 1979 iVm § 236b leg.cit. - 5 Exekutivbeamte des Landesgendarmeriekommandos Salzburg ihre Ruhestandsversetzung bewirken. Gemäß             § 14 BDG 1979 ist im Jahre 2005 bis dato 1 Exekutivbediensteter in den Ruhestand versetzt worden. 11 Ruhestandsverfahren wegen Dienstunfähigkeit sind im Bundespensionsamt anhängig.

 

Sowohl bei den 5 Exekutivbeamten, die die altersmäßigen Voraussetzungen für eine Ruhestandsversetzung erfüllen, als auch bei den 11 anhängigen Verfahrenwegen Dienstun-fähigkeit, kann davon ausgegangen werden, dass zumindest 12 Gendarmeriebeamte bis Jahresende 2005 in den Ruhestand treten werden.

 

Zu Frage 6:

Die erwarteten Pensionsabgänge beim LGK Salzburg wurden sowohl bei der Personal-planung Team 04 (Zusammenführung der Wachkörper BG, SW und KRD im Bundesland Salzburg beim künftigen Landespolizeikommando) als auch im Zuge der Neuaufnahmen im Bereich des Exekutivdienstes berücksichtigt.