2760/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
DVR: 0000051 GZ BMI-LR2220/0017-I/1/c/2005
Wien, am . Mai 2005
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Johann Maier und
GenossInnen haben am 05.04.2005 unter der Nr. 2827/J, an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Tatsächliche Anzahl der beim Wachkörper
Gendarmerie im Bundesland Salzburg systemisierten Planstellen zum 01.01.2005 “
gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Zum angefragten Stichtag
waren im LGK-Bereich Salzburg 843 Planstellen systemisiert und 827 tatsächliche
besetzt.
Dem Wachkörper Gendarmerie
wurden die gemäß Bundesfinanzgesetz im Stellenplan festgelegten Planstellen
zusystemisiert. Innerhalb dieser werden – entsprechend der jeweiligen
organisatorischen und dienstbetrieblichen Erfordernisse – die Planstellen den
einzelnen Organisationseinheiten bzw. -teilen wie den
Bezirksgendarmeriekommanden und einzelnen Gendarmerieposten bedarfsangepasst
vom Landesgendarmeriekommandanten zugewiesen. Die interne Aufteilung erfolgt
daher dezentral und ist bedarfsorientierten Schwankungen unterworfen, die von
der Entscheidung des Landesgendarmerie-kommandanten abhängen. Daher ist eine
Auflistung bis auf die Ebene der Bezirks-gendarmeriekommanden und einzelnen
Gendarmerieposten wie Sie dies in den Fragen 1 und 2 begehren, nicht
darstellbar.
Für den Personalausgleich im
Bereich des Exekutivdienstes wurde bereits wie nachstehend angeführt Vorsorge
getroffen:
Weitere Exekutivbedienstete
der Sondereinheiten, wie Einsatzgruppe zur schwerpunkt-mäßigen Bekämpfung von
Kriminalitätsbrennpunkten, Observationsaußenstelle Mitte des
Bundeskriminalamtes und der EKO Cobra Mitte – Außenstelle Salzburg versehen
auch für das LGK Salzburg ihren Exekutivdienst.
Zu dem werden beim LGK
Salzburg 11 ExekutivbeamtInnen nach Absolvierung des Grundausbildungslehrganges
der Verwendungsgruppe E2c ausgemustert. Des Weiteren sind weitere Versetzungen
von anderen Dienstbehörden geplant.
Zu Frage 3:
Zum angefragten Stichtag
waren 29 Exekutivbedienstete anderen Dienststellen bzw. Organisationseinheiten
des BM.I dienstzugeteilt.
Zu Frage 4:
Die Kosten richten sich
individuell nach der Einstufung der vorübergehend dienstzugeteilten
Bediensteten im Sinne der Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956 und der Reisege-bührenvorschrift 1955.
Eine Zuordnung der Überstunden auf Grund von verfügten Zuteilungen ist nicht
möglich.
Zu Frage 5:
Im
Jahre 2005 können gem. § 15 BDG 1979 iVm § 236b leg.cit. - 5 Exekutivbeamte des
Landesgendarmeriekommandos Salzburg ihre Ruhestandsversetzung bewirken.
Gemäß
§ 14 BDG 1979 ist im Jahre 2005 bis dato 1 Exekutivbediensteter in den
Ruhestand versetzt worden. 11 Ruhestandsverfahren wegen Dienstunfähigkeit sind
im Bundespensionsamt anhängig.
Sowohl
bei den 5 Exekutivbeamten, die die altersmäßigen Voraussetzungen für eine
Ruhestandsversetzung erfüllen, als auch bei den 11 anhängigen Verfahrenwegen
Dienstun-fähigkeit, kann davon ausgegangen werden, dass zumindest 12 Gendarmeriebeamte
bis Jahresende 2005 in den Ruhestand treten werden.
Zu Frage 6:
Die erwarteten Pensionsabgänge beim
LGK Salzburg wurden sowohl bei der Personal-planung Team 04 (Zusammenführung
der Wachkörper BG, SW und KRD im Bundesland Salzburg beim künftigen
Landespolizeikommando) als auch im Zuge der Neuaufnahmen im Bereich des
Exekutivdienstes berücksichtigt.