2766/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.05.2005
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 25.05.2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0040-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2806/J betreffend Ministerbüros und Beraterverträge als „Jobmaschinen“, welche die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen am 30. März 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Im anfragegegenständlichen Zeitraum (1. Jänner
2003 bis 31. März 2005) wurden bzw. werden im Ministerbüro und wurden im
Staatssekretariat neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem
sonstigen Hilfspersonal folgende Personen beschäftigt:
Kabinett des Bundesministers
·
Dr.
Martin Eichtinger
·
Dr.
Ingrid Nemec
·
Mag.
Irina Wanker bis 6. Jänner 2003
·
Dr.
Rosemarie Schön bis 28. Februar 2003
·
MMag.
Dr. Thomas Kohlert bis 31. März 2003
·
Mag.
Alexander Mäder bis 30. April 2003
·
Mag.
Helmut Staudinger bis 31. Dezember 2003
·
MMag.
Erika Ummenberger bis 31. Mai 2004
·
Dr.
Henrietta Egerth bis 31. August 2004
·
Mag.
Dr. Christian Steyrer ab 1. April 2003
·
Mag.
Dr. MAS Johannes Kopf ab 1. April 2003
·
Mag.
Dr. Raphael Draschtak ab 1. Mai 2003
·
MMag.
Dr. Viktor Zorn ab 1. Juli 2003
·
Mag.
Dr. Roland Weinrauch ab 1. Jänner 2004
·
D.I.
Gottfried Steiner ab 1. Jänner 2004
·
Mag.
Karin Jessernigg ab 1. November 2004
Staatssekretariat
·
Mag.
Susanne Töpker bis 6. Jänner 2003
·
Mag.
Elke Nebenführ bis 6. Jänner 2003
·
Dr.
Esther Lajta-Fichtinger (Mutterschafts-KU) bis 28. Februar 2003
·
Mag.
(FH) Hiltrud Presch-Glawischnig bis 28. Februar 2003
Dabei basiert bzw. basierte die Rechtsgrundlage
der Dienstverhältnisse bei acht Mitarbeitern auf dem Vertragsbedienstetengesetz
1948 (VBG) und bei drei Mitarbeitern auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979.
Die Rechtsgrundlage bei weiteren elf Dienstverhältnissen der genannten
Mitarbeiter basiert auf Arbeitskräfteüberlassungen. Zwei dieser
Arbeitskräfteüberlassungen wurden im o.a. Zeitraum beendet und jeweils
gleichzeitig ein Dienstverhältnis nach dem VBG begründet und ein Bediensteter
in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen.
Ein Arbeitsleihverhältnis wurde von einem
anderen Ressort übernommen. Weitere drei Arbeitskräfteüberlassungen wurden
einvernehmlich beendet. Zwei Bundesdienstverhältnisse wurden einvernehmlich
gelöst und weitere zwei Dienstverhältnisse endeten durch Zeitablauf.
Bei drei Mitarbeitern des Kabinetts endete
lediglich die Verwendung im Ministerbüro.
Zum Stichtag 31. März 2005 bestehen neun
Dienstverhältnisse der oben genannten
Mitarbeiter.
Bei den Bundesdienstverhältnissen, die durch
einvernehmliche Lösung bzw. durch Zeitablauf endeten, wurde eine Ersatzleistung
für nicht verbrauchten Erholungsurlaub geleistet.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Die Bezüge inklusive Sonderzahlungen und
Überstundenpauschalen aller oben angeführten Referenten des Ministerbüros bzw.
Staatssekretariats betrugen im Kalenderjahr 2003 im Durchschnitt ca. €
69.270,-- pro Jahr und Referenten und im Kalenderjahr 2004 im Durchschnitt ca.
€ 78.970,-- pro Jahr und Referenten.
Die Zahlen für das Kalenderjahr 2005 liegen
aufgrund ausstehender Refundierungsvorschreibungen der Arbeitskräfteüberlasser
noch nicht vor. Die Ermittlung des Gehaltsanspruches erfolgte auf der Grundlage
des Gehaltsgesetzes 1956, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des
Vertragsbedienstetengesetzes 1948 sowie der Arbeitsleihverträge.
Antwort zu
den Punkten 4, 10 und 11 der Anfrage:
Ein Mitarbeiter erhielt keine
Überstundenpauschale. Bis zur Beendigung seiner Verwendung im Büro des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit fielen bei der Einzelanordnung 70
Überstunden pro Monat an.
Bei den Bediensteten des Bundes erfolgt die
Abgeltung der zeitlichen Mehrleistung entsprechend den einschlägigen
besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des
Gehaltsgesetzes 1956 bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes 1948.
Bei den Sonderverträgen gem. § 36
Vertragsbedienstetengesetz 1948 handelt es sich um Sonderentgelte. Gemäß den
Sonderverträgen gilt ein bestimmter Prozentsatz als Abgeltung für die
zeitlichen Mehrleistungen. Diese werden bei den Arbeitsleihverträgen pauschal
abgegolten und sind im Gehalt inkludiert (all inclusive). Darüber hinaus
erfolgt keine finanzielle Abgeltung.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Mit sieben Mitarbeitern wurden Sonderverträge
gem. § 36 VBG im Einvernehmen mit
dem Bundeskanzleramt (vorm. Bundesministerium
für öffentliche Leistung und Sport) abgeschlossen. Das vereinbarte
Sonderentgelt entspricht dem Gehaltsschema des VBG und übersteigt nicht die
darin vorgesehenen Bezüge.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Mit elf Mitarbeitern wurden Arbeitsleihverträge
abgeschlossen, wobei zum Stichtag 31. März 2005 sechs dieser
Arbeitskräfteüberlassungen bereits beendet wurden. Von diesen sechs beendeten
Arbeitsleihen wurde gleichzeitig je ein Dienstverhältnis nach dem VBG 1948
begründet und ein Bediensteter in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
übernommen. Die Arbeitsleihverträge wurden mit Interessensvertretungen,
Kapitalgesellschaften bzw. einem Verein abgeschlossen.
Antwort zu
Punkt 7 der Anfrage:
Die vorangegangenen Arbeitsverhältnisse bilden keinen Gegenstand der Vollziehung. Die jeweiligen
Arbeitsleihverträge wurden im Einvernehmen mit dem Leiharbeitgeber erarbeitet.
Antwort zu
Punkt 8 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat an zwei
Arbeitskräfteüberlasser finanzielle Mittel wie folgt überwiesen:
Das Institut für Bildung und Innovation erhielt im Jahr 2003 eine
Förderung in Höhe von € 40.860,-.
Wirtschaftskammer Österreich – Wirtschaftsförderungsinstitut:
Jahr Förderungen
Aufträge
2003 €
476.722,04 €
1.000.000,-
2004 €
4.473.466,64 €
2.000.000,-
2005 €
1.168.530,37 €
600.000,-
Antwort zu
Punkt 9 der Anfrage:
Eine Mitarbeiterin meines Kabinetts ist mit der
Leitung des Bereichs IT und Kommunikation betraut und nimmt diese Funktion zur
Gänze wahr.
Antwort zu
Punkt 12 der Anfrage:
Für die unter Punkt 1 und 2 genannten
Mitarbeiter des Ministerbüros und des Staatssekretariats wurden im Jahr 2003
Belohnungen in der Höhe € 3.070,-- und im Jahr 2004 in der Höhe von € 9.240,--
ausbezahlt. Im ersten Quartal 2005 wurden keine Belohnungen ausgezahlt.
Antwort zu
Punkt 13 der Anfrage:
Folgende Mitarbeiter des Ministerbüros üben zum
Stichtag 31. März 2005 Nebentätigkeiten aus:
·
Dr.
Ingrid Nemec:
Ø
Vorsitzende
des Aufsichtsrates der Wiener Zeitung Ges.m.b.H. und der Wiener Zeitung Digitale
Publikationen Ges.m.b.H.
Ø
Stv.
Vorsitzende des Kuratoriums des Filminstitutes
·
Dr.
Johannes Kopf:
Ø
Mitglied
des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice Österreich
Die angeführten Mitarbeiter beziehen für diese
Tätigkeiten keine Aufwandsentschädigungen.
Antwort zu
den Punkten 14, 16 und 17 der Anfrage:
Seit 1.1.2003 wurden Dr. Michael Losch und Mag.
Herbert Preglau nach Verfahren gemäß dem Ausschreibungsgesetz i.d.g.F. mit der
Leitung einer Sektion betraut. Die bestellten Sektionsleiter wurden von der
Begutachtungskommission einstimmig als im höchsten Ausmaß geeignet befunden und
bekleiden bzw. bekleideten keine Funktion im Ministerbüro.
Antwort zu
Punkt 15 der Anfrage:
Im angefragten Zeitraum wurden vom
Dienststellenleiter gem. § 7 Abs. 1 Z 1 Ausschreibungsgesetz Dr. Martin Janda,
Dr. Eva-Elisabeth Szymanski und Mag. Elisabeth Udolf-Strobl für den Einzelfall
bestellt. Ständige Mitglieder gem. § 7 Abs. 1 Z 2 Ausschreibungsgesetz sind Dr.
Michael Sachs und Dr. Christiana Steffek-Hoffmann.
Die Nominierung des Mitgliedes der Gewerkschaft
öffentlicher Dienst und jenes vom zuständigen Zentralausschuss liegen außerhalb
meines Einflussbereichs und sind daher nicht Gegenstand des
Interpellationsrechts.
Antwort zu
Punkt 18 der Anfrage:
Zeitliche Mehrleistungen werden bei Mag.
Herbert Preglau gem. § 31 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956 und bei Dr. Michael Losch
gem. § 74 Abs. 4 VBG 1948 abgegolten.
Antwort zu
Punkt 19 der Anfrage:
Im nachgefragten Zeitraum wurden Belohnungen im Ausmaß von € 340,-- vergeben.
Antwort zu
Punkt 20 der Anfrage:
Mag. Herbert Preglau ist Aufsichtsrat der
Bundesbeschaffungs-Ges.m.b.H., Dr. Michael Losch Mitglied des Wirtschaftsrates
der Statistik Austria, wobei der Bekanntgabe personenbezogener Daten über Einkünfte
aus Aufsichtsratsfunktionen die Verfassungsbestimmungen des § 1 Abs. 1 und 2
Datenschutzgesetz entgegenstehen.
Antwort zu
den Punkten 21 und 22 der Anfrage:
Folgende Personen sind seitens des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in entgeltliche
Aufsichtsratsfunktionen entsandt, wobei der Bekanntgabe personenbezogener Daten
über Einkünfte aus Aufsichtsratsfunktionen die Verfassungsbestimmungen des § 1
Abs. 1 und 2 Datenschutzgesetz entgegenstehen.
Bedienstete/r |
Aufsichtsrat |
Dr. Horst BEDNAR |
Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungs Ges.m.b.H. (BABEG) |
Dipl.-Ing. Wolfgang BEER |
Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. |
Mag. Walburga EINICHER |
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. |
Bediensteter |
Aufsichtsrat |
Dipl.-Ing. Wolfgang
FOGLAR-DEINHARDSTEIN |
Flughafenbetriebsges.m.b.H. Linz |
Museumsquartier Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H. |
|
Museum Moderner Kunst |
|
Dr. Walter FUCHS |
Schönbrunner Tiergarten Ges.m.b.H. |
Dipl.-Ing. Wolfgang GLEISSNER |
Graz-Köflacher Bahn- und Busbetriebe GmbH |
Dr. Wolfgang NATICH |
Ennskraftwerke AG |
Dipl.-Ing. Wolfgang POLZHUBER |
Bundesimmobilienges.m.b.H. (BIG) |
BIG Liegenschafts-verwertungsges.m.b.H. |
|
BIG Bauträger- und Maklerges.m.b.H. |
|
Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes m.b.H. (BIG Services
GmbH) |
|
Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsges.m.b.H. |
|
Dr. Walter SITEK |
IAF-Service Ges.m.b.H. |
Dr. Alfred STEFFEK |
Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. |
Mag. Michael STERN |
Austria Ferngas GmbH |
Antwort zu
Punkt 23 der Anfrage:
Im anfragegegenständlichen Zeitraum
verrechneten neun Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit mehr als 240 Überstunden pro Jahr. Bei diesen
Mitarbeitern fielen im Zeitraum 1. Jänner 2003 - 31. März 2005 insgesamt ca.
14.600 Überstunden an.
Antwort zu
Punkt 24 der Anfrage:
Im Zeitraum 1.1.2003 - 31.3.2005 wurden
folgende Bedienstete als Nationale Experten an die Europäische Kommission
abgestellt:
·
Mag.
Claudia Drewes-Wran
·
DI Dr.
Michael Struckl
Die Genannten verbleiben für die Dauer der
Abordnung im österreichischen Sozialversicherungssystem und haben weiterhin
Anspruch auf Bezüge.
Antwort zu
den Punkten 25 und 26 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
wird außerhalb des Ministerbüros ein Mitarbeiter auf Grund eines
Arbeitsleihvertrages beschäftigt, wobei im Durchschnitt monatliche
Personalkosten in Höhe von € 4.116,- entstehen.
Antwort zu
den Punkten 27 bis 30 der Anfrage:
Hinsichtlich des Zeitraumes vom 1. Jänner 2003
bis 31.März 2005 können folgende Angaben gemacht werden:
Aufnahme in das öffentlich-rechtliche
Dienstverhältnis
|
männlich |
weiblich |
Gesamt |
Zentralleitung |
8 |
5 |
13 |
nachgeordnete Dienststellen |
13 |
2 |
15 |
Gesamt |
21 |
7 |
28 |
Begründung:
·
Erfüllung
der Ernennungserfordernisse gem. §§ 3 bis 6 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
·
Vorhandensein
einer entsprechenden vakanten Beamtenplanstelle unter Bedachtnahme auf die von
der Bundesregierung vorgegebenen Einspa-rungsziele betreffend die
Beamtenplanstellen
Definitivstellungen:
|
männlich |
weiblich |
Gesamt |
Zentralleitung |
11 |
9 |
20 |
nachgeordnete Dienststellen |
30 |
6 |
36 |
Gesamt |
41 |
15 |
56 |
Anzahl der Personen im öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis 1. März 2005:
|
männlich |
weiblich |
Gesamt |
Zentralleitung |
389 |
341 |
730 |
nachgeordnete Dienststellen |
1.200 |
277 |
1.477 |
Gesamt |
1.589 |
618 |
2.207 |
Beamte in ausgegliederten Unternehmen:
männlich |
weiblich |
Gesamt |
886 |
773 |
1.659 |
Antwort zu
den Punkten 31 bis 36 der Anfrage:
Im genannten Zeitraum wurden von externen Beratern keine derartigen Modelle entwickelt. Auch sind derzeit keine weiteren Reorganisationsmaßnahmen geplant.
Antwort zu
den Punkten 37 und 38 der Anfrage:
Bezüglich der im Rahmen der Strukturreform des Ressorts angefallenen Kosten darf ich auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen 3405/J der XXI. GP bzw. 1175/J der XXII. GP verweisen. Referenzen bei der Auswahl der Berater stellen selbstverständlich ein Kriterium dar.
Antwort zu
Punkt 39 der Anfrage:
Mit folgenden Unternehmen wurden derartige Dienstleistungsverträge abge-schlossen:
Auftragnehmer |
Gegenstand |
Auftrags-summe in € (gerundet,
|
Wentner und Havranek |
Unterstützung bei der Entscheidungsfindung für eine Leitungsfunktion |
4.800,- |
Teamconsult Wien |
Begleitende Beratung zu Strategieumsetzungsplanung im Führungskreis 1 |
11.340,- |
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. |
Prüfungsbericht Kompensationsgeschäfte Eurofighter |
11.200,- |
ZSE Wertschaffendes Management |
Total Quality Management in der Sektion Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion |
22.800,- |
ZSE Wertschaffendes Management |
Total Quality Management in der Arbeitsinspektion |
11.400,- |
Antwort zu
Punkt 40 der Anfrage:
Die seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1175/J vergebenen Dienstleistungsaufträge samt den dadurch entstandenen Kosten sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen:
Austrian Business Agency (ABA):
Beratungsunternehmen |
Auftrag |
Kosten in € |
Buck Consultants International |
Check Marktsegmentierungen |
16.988,- |
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) |
Studie Headquarters |
6.900,- |
Leitner & Leitner Wirtschafts- und Steuerberatung |
Bilanzerstellung |
5.100,- |
steuerliche und arbeitsrechtliche Beratung |
4.810,- |
|
Dr. Gabriele Schmid |
Wortbildmarke Location Austria |
1.012,- |
Dr. Woschnak |
Änderung Gesellschaftsvertrag |
865,- |
Mercer Human Resource Consulting |
Pensionsrückstellung Dracka |
360,- |
Leitner & Leitner Wirtschafts- und Steuerberatung |
steuerliche u. arbeitsrechtliche Beratung |
870,- |
Bundesimmobiliengesellschaft mbH. (BIG):
Beratungsunternehmen |
Auftrag |
Kosten in € |
KPMG Alpentreuhand GmbH |
Beratung bei der Umstellung des Konzernabschlusses auf IFRS |
149.400,- |
KPMG Deutsche Treuhand Ges. |
Beratung bei der Umstellung des Konzernabschlusses auf IFRS |
154.350,- |
KPMG Financial Advisory Service GmbH |
Erörterung langfristiges Liquiditätspotential und Ausschüttungsstrategie |
55.000,- |
Bearing Point
GmbH |
Qualitätssicherung / Unterstützung bei der Umstellung des Konzernabschlusses auf IFRS |
72.800,- |
Dr. Görgen |
Konzernstrategiekonzept |
33.263,- |
Aufbau Strategisches Portfoliomanagement |
7.916,- |
Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes
m.b.H. (IMB) bzw. BIG Services GmbH:
Beratungsunternehmen |
Auftrag |
Kosten in € |
Paul & Collegen Consulting Berlin |
Endabstimmung Prozesshandbuch mit Eigentümer, Implementierung und Vernetzung Intranet |
10.975,- |
Beratungsleistungen im Rahmen der Umstrukturierung der IMB (Begleitung interne Umsetzung der Strukturreform, Prozesshandbuch, Rollenbeschreibungen, Coaching Führungskräfte, Teambildung) – Fortsetzung |
118.167,- |
Schloss Schönbrunn Kultur- und
Betriebsgesellschaft m.b.H.:
Beratungsunternehmen |
Auftrag |
Kosten in € |
work.net, Dr. Eva Häfele |
Schönbrunner Tourismusgespräche |
5.040,- |
Contrast Management Consulting |
Strategieentwicklung, Balanced Scorecard |
21.013,- |
Mag. Franz Tragner |
PR-Beratung – Fortsetzung |
37.962,- |
Dr. Singer |
Abwicklung Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz |
47.577,- |
Marchfeldschlösser
Revitalisierungs- und Betriebsges.m.b.H.:
Beratungsunternehmen |
Auftrag |
Kosten in € |
Van Melle, Mag. Platzer |
Abwicklung Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz |
72.683,- |
Berger Ing. Beratung |
Buchhaltungs- und Ticketingsysteme |
5.931,- |
LA Vera |
Gastronomieberatung |
6.000,- |
Schönbrunner
Tiergarten Ges.m.b.H.:
Beratungsunternehmen |
Auftrag |
Kosten in € |
Zolles und Edlinger |
Gastronomieberatung alte Filmstudios |
6.930,- |
Gastronomieberatung Kaiserpavillon |
10.426,- |
Energie-Control GmbH:
Beratungsunternehmen |
Auftrag |
Kosten in € |
CMS Strommer Reich-Rohrwig Karasek Heinz |
Rechtsgutachten zum Thema „Stranded Costs“ |
10.320,- |
Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) |
Beratung / Abruf für Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung |
1.370,- |
Consentec Consulting für Energiewirtschaft und -technik G.m.b.H. |
Studie „Dezentrale Stromerzeugung“ |
27.370,- |
Studie „Abschätzung der Ausgleichsenergiekosten der ÖKO-BGV im Jahr 2005“ |
7.000,- |
|
Beratung – Benchmarking System der Energie-Control |
52.780,- |
|
DI Erwin Smole |
Konzepterstellung – Internationale Marktregeln |
8.000,- |
EDV-Concept – Technisches Büro für Informatik GmbH |
Gutachterliche Stellungnahme zu Fragen des Vergaberechts |
2.000,- |
EEE Limited |
“International Assessment of Competitive
Power Markets“ |
2.500,- |
Forschungsgemeinschaft für elektrische Anlagen und Stromwirtschaft
e.V. |
Unterstützungsleistung zum Gutachten
“Variablenauswahl” |
4.000,- |
Frontier Economics Limited |
Report zum Thema “Crossborder” |
10.000,- |
Beratung – Benchmarking System der
Energie-Control |
140.980,- |
|
Workshop – Gas Auctions |
19.590,- |
|
Gianni, Origoni, Grippo & Partners |
Report zum Thema “Regulatory Framework of the
Italian Power Exchange” |
10.100,- |
Institut für Höhere Studien Kärnten |
Studie “Bewertung der volkswirtschaftlichen
Auswirkungen der Unterstützung von Ökostrom in Österreich” |
53.310,- |
Prognos AG |
Gutachten zum Thema “Kraft-Wärme-Kopplung” |
29.500,- |
Sumicsid |
Teilnahme am Projekt TSO BEnchmarking – ECOM
II |
7.500,- |
Technische Universität Graz |
Studie “Netzaspekte von dezentralen
Erzeugungseinheiten” |
2.800,- |
Studie “Machbarkeit eines österreichweiten
PQ-Monitoring” |
13.000,- |
|
Technische Universität Wien |
Studie “Szenarien der Entwicklung von
Stromverbrauch und Stromerzeugung in den für den österreichischen Strommarkt
relevanten Ländern” |
15.000,- |
Univ.Prof. Dr. Anton Egger |
Gutachten “Zulässigkeit von Rückzahlungen
nicht gebundener Gesellschafterzuschüsse” |
3.500,- |
Wolfgang Neuhofer |
Diplomarbeit zum Thema “Technologie von
dezentralen Erzeugungseinheiten” |
1.600,- |
Office for Energy
Regulations – DTE Netherlands |
Entry-Exit-System |
1.040,- |
Ingenieurbüro DI Dr. Gerhard Kiesselbach |
Studie “Mindestanforderungen an einen
sicheren Gasnetzbetrieb” und Überarbeitung der Studie |
45.000,- |
Global Insight |
Workshop “Comparison of prices for gas
storage in Europe” |
15.000,- |
Zur letzten Tabelle ist zu bemerken, dass zu
den Aufgaben der Energie-Control GmbH vor allem die Wettbewerbs- und
Missbrauchsaufsicht, die Überwachung des Unbundling (Entflechtung von
Erzeugungs- Netz- und Vertriebsbereich), die Erstellung von
technisch-wirtschaftlichen Marktregeln, die Vollziehung der Bestimmungen über
Stranded Costs, die Vollziehung der Bestimmungen des Ökostromgesetzes, die
Neufestsetzung der Netztarife, statistische Erhebungen sowie das
Elektrizitätsversorgungskrisenmanagement zählen.
Bedingt durch den Aufgabenumfang und die häufig
unter Zeitdruck zu erfüllenden Aufgaben ist daher auch die Beiziehung externer
Gutachter erforderlich.
Antwort zu
Punkt 41 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu
Punkt 42 der Anfrage:
Die Bedeckung erfolgte bei den Voranschlagsansätzen 1/63008, 1/63158, 1/63518 und 1/63638. Eine gesonderte Veranschlagung für (Werk-) Verträge, die gutachterli-chen oder beratenden Charakter haben oder Teil von Informations-, Werbe- oder Imagekampagnen sind, erfolgt im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit nicht.
Antwort zu
Punkt 43 der Anfrage:
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 wurde die
Abteilung IK/5 (Dokumentation) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
mit der Abt. IK/4 (Zentrale Verwaltungsbibliothek) zusammengelegt.
Mit 1. September 2004 wurden vier Abteilungen
des Bereiches Technologie aus der Sektion I „Unternehmen“ in das Center 1
„Wirtschaftspolitik, Innovation und Technologie“ eingegliedert.
Mit 1. Jänner 2005 wurde die Buchhaltung des
BMWA in die neu gegründete Buch-haltungsagentur des Bundes eingegliedert.
Die Anzahl der Planstellen ist im Stellenplan
für das Jahr 2006 bereits kundgemacht.
Antwort zu
Punkt 44 der Anfrage:
Bei allen Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit handelt es sich weder um Werbung noch um persönliche Imagekampagnen, sondern immer um Informationsarbeit, wie sie in Teil I, Pkt. 10 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986 als Teil des Wirkungsbereiches der Bundesministerien genannt ist.
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit führte in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, dem ORF und den
Hilfsorganisationen Caritas, Rotes Kreuz, Hilfswerk, Diakonie und Volkshilfe
von Juli bis September 2004 die Kampagne „Pflegeberufe – Der Job des Lebens“
durch. Die Kampagne wurde österreichweit durchgeführt; es wurden neben Spots im
ORF und in den größten österreichischen Kinos, Plakaten und einer Homepage auch
Inserate in österreichischen Zeitungen und anderen Printmedien geschaltet. Die
Gesamtkosten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beliefen sich
dabei auf
€ 1,313.330,17.
Seit 1.1.2004 wurden folgende Inserate und Einschaltungen vergeben:
Auftragnehmer |
Thema |
Kosten in € |
Kurier Mediaprint |
Staatspreis Arbeitssicherheit |
22.200,- |
Vorarlberger Verlagsanstalt AG |
Arbeitsschutzmesse „Präventa“ |
3.600,- |
ZukunftsBranchen |
"Jobs for You(th)" |
3.024,- |
Weiters wurden einzelne Einschaltungen zur Ankündigung von Veranstaltungen und Preisverleihungen des Ministeriums getätigt.