2767/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.05.2005
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 25.05.2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0046-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2908/J betreffend Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, welche die Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen am 12. April 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit hat in den letzten Jahren keine Lebensmittel zentral
beschafft. Den Sektionen und Bereichen stehen Kleinkonsumationskontingente zur
Verfügung, um kleine Bewirtungen im Zuge interministerieller Besprechungen und
Sitzungen mit externer oder ausländischer Beteiligung vornehmen zu können.
Diese Kontingente werden großteils zum Ankauf von Wasser, Fruchtsäften, Kaffee
und Tee verwendet; aufgrund ihrer dezentralen Abwicklung kann keine
detaillierte Aufgliederung betreffend allfällige Ankäufe von Lebensmitteln
erstellt werden. Die Summe dieser Kontingente betrug im vergangenen Jahr
€ 54.493,-.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Für die angefragten Produktgruppen erfolgten in den Jahren 1999 bis 2004
folgende Beschaffungen (in Euro):
|
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Büromaterial und Papier |
171.100 |
181.400 |
202.500 |
180.600 |
172.200 |
166.600 |
EDV-Verbrauchsmaterial |
68.400 |
107.100 |
229.400 |
122.900 |
125.000 |
134.600 |
Drucksachen |
560.100 |
123.000 |
139.100 |
131.800 |
148.700 |
134.700 |
Chemische Mittel |
700 |
300 |
2.000 |
1.400 |
1.500 |
700 |
Reinigungsmittel und |
13.900 |
15.300 |
15.400 |
17.300 |
20.200 |
26.500 |
Schmiermittel |
500 |
400 |
400 |
500 |
500 |
700 |
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit steht grundsätzlich jedem
Bediensteten, ausgenommen jedoch Mitarbeiter/innen mit Fixbezügen, pro
Arbeitstag, an dem Dienst verrichtet wird, (ausgenommen Dienstreisetage) ein
Essensbon als Zuschuss für die Einnahme des Mittagstisches zu. Der
Essenszuschuss ist sozial gestaffelt; über einem Gehalt von brutto
€ 2.341,- gebührt € 1/Tag, darunter € 1,10 zuzüglich einer
zusätzlichen quartalsweisen Essensbonausgabe. Die Zahl der bezogenen Essensbons
ist aufgrund dieser Regelung nicht frei gestaltbar. Im Jahr 2004 wurden für
Bedienstete der Zentralleitung 288.195 Stück bezogen.
Lebensmittel und Betriebsverpflegung wurden nicht zentral beschafft.
Antwort zu
den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:
Die Haushaltsverrechnung des
Bundes ermöglicht keine Zuordnung nach Produktgruppen und Lieferanten. Von
einer händischen Auswertung muss
aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen werden.