2767/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 25.05.2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0046-IK/1a/2005

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2908/J betreffend Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, welche die Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen am 12. April 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat in den letzten Jahren keine Lebensmittel zentral beschafft. Den Sektionen und Bereichen stehen Kleinkonsumationskontingente zur Verfügung, um kleine Bewirtungen im Zuge interministerieller Besprechungen und Sitzungen mit externer oder ausländischer Beteiligung vornehmen zu können. Diese Kontingente werden großteils zum Ankauf von Wasser, Fruchtsäften, Kaffee und Tee verwendet; aufgrund ihrer dezentralen Abwicklung kann keine detaillierte Aufgliederung betreffend allfällige Ankäufe von Lebensmitteln erstellt werden. Die Summe dieser Kontingente betrug im vergangenen Jahr
€ 54.493,-.

 

 

 

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Für die angefragten Produktgruppen erfolgten in den Jahren 1999 bis 2004 folgende Beschaffungen (in Euro):

 

 

1999

2000

2001

2002

2003

2004

Büromaterial und Papier

171.100

181.400

202.500

180.600

172.200

166.600

EDV-Verbrauchsmaterial

68.400

107.100

229.400

122.900

125.000

134.600

Drucksachen

560.100

123.000

139.100

131.800

148.700

134.700

Chemische Mittel
(auch Lacke)

700

300

2.000

1.400

1.500

700

Reinigungsmittel und
Betriebshygiene

13.900

15.300

15.400

17.300

20.200

26.500

Schmiermittel

500

400

400

500

500

700

 

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit steht grundsätzlich jedem Bediensteten, ausgenommen jedoch Mitarbeiter/innen mit Fixbezügen, pro Arbeitstag, an dem Dienst verrichtet wird, (ausgenommen Dienstreisetage) ein Essensbon als Zuschuss für die Einnahme des Mittagstisches zu. Der Essenszuschuss ist sozial gestaffelt; über einem Gehalt von brutto € 2.341,- gebührt € 1/Tag, darunter € 1,10 zuzüglich einer zusätzlichen quartalsweisen Essensbonausgabe. Die Zahl der bezogenen Essensbons ist aufgrund dieser Regelung nicht frei gestaltbar. Im Jahr 2004 wurden für Bedienstete der Zentralleitung 288.195 Stück bezogen.

 

Lebensmittel und Betriebsverpflegung wurden nicht zentral beschafft.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

 

Die Haushaltsverrechnung des Bundes ermöglicht keine Zuordnung nach Produktgruppen und Lieferanten. Von einer händischen  Auswertung muss aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen werden.