2773/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2005
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0039-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2835/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten häuslicher Gewalt“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

In der Verfahrensautomation Justiz werden Taten von häuslicher Gewalt nicht gesondert erfasst. Erfasst wird die Deliktskennung „FAM“, die bei Begehung einer Straftat im Familienkreis eingegeben wird. Diese Kennung ist jedoch auf alle im Familienkreis begangenen Delikte, also auch etwa Entwendungen oder Diebstähle anzuwenden und enthält keine Kennung, ob es sich um eine Gewalttat gegen Frauen, Männer oder Kinder handelt. Eine Abfrage aus der Verfahrensautomation ergab allein für das Jahr 2004 rund 4000 Fälle, bei denen diese Deliktskennung erfasst wurde. Eine Beantwortung der vorliegenden Fragen würde die Durchsicht mehrerer tausend Akten erfordern. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich aus Gründen der Verwaltungsökonomie von der Anordnung einer solchen händischen Auswertung Abstand genommen habe.

. Mai 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)