2774/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2005
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0040-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2836/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anti-Stalking-Gesetz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage der AbgzNR Ruth Becher, Bettina Stadlbauer und GenossInnen, Zl. 2137/J-NR/2004, betreffend  die „Notwendigkeit eines Anti-Stalking-Gesetzes“ ausgeführt, werden im Bundesministerium für Justiz seit einiger Zeit Überlegungen zum Phänomen „Stalking“ angestellt. Im Zuge dessen wurde vor wenigen Monaten eine aus Experten des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres, der Wiener Polizei und des Wiener Frauennotrufes bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt, um die bereits vorhandenen rechtlichen Handhaben aufzuzeigen und weitere Lösungen im Kampf gegen Stalking vorzuschlagen. Die Arbeitsgruppe ist zu dem Zwischenergebnis gelangt, dass es in der österreichischen Rechtsordnung bereits zahlreiche rechtliche Möglichkeiten gibt, Stalking straf-, zivil- und sicherheitspolizeirechtlich wirksam zu begegnen. Ungeachtet dieser bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten erscheint es jedoch angezeigt, weitere Verbesserungen der Rechtslage in die Wege zu leiten und Rechtsschutzdefizite auszuräumen, wo dies im Interesse der Opfer liegt.

Nach dem voraussichtlichen Abschluss der Arbeiten der Arbeitsgruppe im Frühsommer 2005 werden entsprechende Vorschläge präsentiert werden. Angedacht ist dabei neben Änderungen im Bereich des Sicherheitspolizeigesetzes und dem Ausbau der Möglichkeiten der Heranziehung von Sicherheitsbehörden zur Durchsetzung zivilrechtlicher Entscheidung auch die Möglichkeit der Schaffung eines gerichtlichen Straftatbestandes gegen Stalking.

Diesbezüglich darf auch auf die anlässlich der am 19. April 2005 stattgefundenen Sitzung des Justizausschusses einstimmig gefasste Entschließung betreffend wirksame gesetzliche und andere Maßnahmen gegen Stalking hingewiesen werden. In dieser Entschließung wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem Lücken einer wirksamen Bekämpfung von Stalking opfergerecht geschlossen werden. Weiters werden die Bundesministerinnen für Justiz und für Inneres ersucht, in ihrem Zuständigkeitsbereich flankierende organisatorische Maßnahmen wie insbesondere Schulungsmaßnahmen im Bereich der Strafjustiz und der Sicherheitsexekutive zu setzen.

Zu 2:

Bei aller notwendigen Berücksichtigung von Opferinteressen bleiben freilich immer auch die aus verfassungsrechtlichen Bestimmungen einerseits und der Europäischen Menschenrechtskonvention andererseits erfließenden rechtlichen Schranken zu beachten. In diesem Lichte muss die Übertragung gerichtlicher Befugnisse auf Sicherheitsbehörden sehr sorgsam geprüft werden, zumal Grundrechtseingriffe, zu denen etwa auch die dauernde Wegweisung des Eigentümers aus seiner Wohnung zählt, stets der Kontrolle durch unabhängige Gerichte unterliegen müssen.

Zu 3:

Da die Arbeiten der im Bundesministerium für Justiz eingesetzten Arbeitsgruppe noch nicht abgeschlossen sind und noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, kann zum Inhalt einer Strafbestimmung noch nicht Stellung genommen werden.

Zu 4:

Das Fort- bzw. Weiterbildungsprogramm wird sinnvoller Weise erst ausgearbeitet werden, sobald die legislativen Arbeiten abgeschlossen sind.

Zu 5:

Die Frage der Schaffung von Kompetenz- und Servicezentren im Bereich der Sicherheitsexekutive fällt in die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Inneres.

Zu 6:

Eine Regierungsvorlage für ein Anti-Stalking-Gesetz wird dem Parlament voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden können.

Zu 7:

Die oben erwähnte, im Bundesministerium für Justiz eingesetzte Arbeitsgruppe setzt sich neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Inneres auch aus Vertreterinnen des Frauennotrufes der Stadt Wien und Gewaltschutzexperten der Wiener Polizei zusammen. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens wird der Gesetzesentwurf den mit dem Thema Stalking befassten Einrichtungen und Experten übermittelt werden.

Zu 8:

Der „Wiener Beschlussantrag“ wird als Mitanstoß für die Arbeiten auf Bundesebene angemessen berücksichtigt werden. Wie zu Frage 1 und 3 ausgeführt, kann nach dem derzeitigen Diskussionsstand noch nicht im Detail dazu Stellung genommen werden, inwieweit es zu Entsprechungen oder Abweichungen kommen wird.

 

. Mai 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)