2775/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2005
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0041-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2842/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Millionendeal mit Medikamenten/Krankenkassen orten Korruptionsverdacht“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 3:

Bei Verdacht eines gerichtlich strafbaren Verhaltens erfolgt die Aufarbeitung des zu Grunde liegenden Sachverhalts nicht durch das Bundesministerium für Justiz sondern durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft.

Erhebungen wurden von den staatsanwaltschaftlichen Behörden bislang nicht veranlasst, weil sich aus den beiden zitierten Zeitungsartikeln ein konkreter Tatverdacht in Bezug auf bestimmte Personen nicht entnehmen lässt.

Aus dem Text der Anfrage ergibt sich, dass die niederösterreichische Gebietskrankenkasse offenbar selbst erst untersucht bzw. untersuchen lässt, ob allenfalls „geschenkte Packungen“ weiterverrechnet wurden. Sollten sich hier Anhaltspunkte für ein gerichtlich strafbares Verhalten ergeben, ist mit einer Anzeigenerstattung und einer Befassung der Staatsanwaltschaften zu rechnen.

Zu allfälligen Erhebungen oder Ermittlungen des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Finanzen kann ich keine Angaben machen.

Zu 2 und 4:

Daten über das jährliche Ausmaß der Verluste durch Korruption und Betrug im Gesundheitswesen bzw. zum Nachteil der Sozialversicherungsträger werden in meinem Ressort nicht erhoben und liegen mir auch nicht vor.

Zu 5 und 6:

Wie schon in Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen zur Zahl 2283/J-NR/2004 an die Bundesministerin für Justiz betreffend den „Korruptionsverdacht gegen Ärzte und Pharmafirmen in Deutschland – oder auch in Österreich?“ ausgeführt wurde, darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass Österreich bereits einen sehr hohen gesetzlichen Standard bei der Bekämpfung von Korruption erreicht hat. Das österreichische Strafgesetzbuch deckt die Bereiche der passiven und aktiven Bestechung (auch von Machthabern) durch die Straftatbestände der Untreue gemäß § 153 StGB, der Geschenkannahme durch Machthaber gemäß § 153a StGB sowie die im 22. Abschnitt des StGB aufgezählten strafbaren Verletzungen der Amtspflicht und verwandte strafbare Handlungen (insbesondere §§ 304 bis 308 StGB, für den Bereich der Hoheitsverwaltung auch § 302 StGB) ab. Darüber hinaus steht § 10 UWG („Bestechung“) als Privatanklagedelikt zur Verfügung. 

Auch international wurden in den letzten Jahren vermehrt Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergriffen. Dabei ist insbesondere der Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor zu nennen. Aufgrund dieses äußerst effektiven Rechtsinstruments sehe ich derzeit keinen Anlass, auf EU-Ebene weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Betrug zu ergreifen. Weiters ist auch ein Beitritt Österreichs zur Criminal Law Convention on Corruption ETS 173 des Europarates sowie zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption geplant. Nach Überprüfung des erforderlichen Umsetzungsbedarfs werden voraussichtlich im nächsten Jahr die notwendigen legistischen Maßnahmen zur Umsetzung dieser die Korruption betreffenden internationalen Rechtsinstrumente vorbereitet werden.

. Mai 2005

(Maga. Karin Miklautsch)