2776/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. März 2005 unter der Nr. 2795/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Ministerbüros und Beratungsverträge als „Jobmaschine" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eingangs möchte ich festhalten, daß die Verknüpfung von einzelpersonenbezoge-
nem Zahlenmaterial mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Grün-
den nicht gemacht werden kann. Weiters ist zu anzumerken, daß teilweise die nach-
gefragten Informationen schon bei der Beantwortung früherer parlamentarischer An-
fragen bekannt gegeben wurden; diesbezüglich wird auf die Beantwortung dieser An-
fragen verwiesen.

Zu den Fragen 1 und 2 :
Kabinett BK Dr. SCHÜSSEL

 

NAME

Rechtsgrundlage

Beginn

Ende/Begründung

Vertragspartner

FALB Martin Mag

BDG

04.02.2000

 

 

FRAUWALLNER Edith Dr

BDG

01.03.2000

 

 

MANZ Hans-Peter Dr

BDG

01.10.2000

 

 

OBENAUS Gregor Dr

BDG

04.02.2000

30.06.2004
Versetzung

 

PLASSNIK Ursula Dr

BDG

04.02.2000

08.01.2004
Ende Dienstzuteilung

 

ZACH Karl

BDG

01.07.2003

 

 

BAUMGARTNER Gerhard Dr

VBG

01.07.2004

 

 

NOWOTNY Verena

VBG

07.05.2001

 

 

WELZIG Florian Mag

VBG

01.04.2004

 

 

PINGGERA Winfried Dr

AL

01.04.2000

 

Gesetzl.lnteressenvert.

BÖCKLE Ralf

AL

01.03.2000

 

NGO

GLÜCK Heidemarie

AL

01.03.2000

 

Bank

RIEDLER Peter Dr

Verwaltungsvereinbarung

01.07.2002

 

Bundesland


Büro STS MORAK

 

NAME

Rechtsgrundlage

Beginn

Ende/Begründung

Vertragspartner

WOHNOUT Helmut Dr

BDG

01.03.2000

 

 

STOURZH Katharina Mag

VBG

01.03.2000

 

 

SCHMIDINGER Paul Mag

VBG

10.03.2003

 

 

HOYOS Nathalie

VBG

01.03.2000

 

 

STRASSL Karl-Gerhard Dr

VBG

02.11.2001

20.1.2003
Ende Dienstzuteilung

 

GRÜNBERGER Gerald Mag

AL

01.03.2000

 

Handelsunternehmen

Büro STS Mag. SCHWEITZER

 

NAME

Rechtsgrundlage

Beginn

Ende/Begründung

Vertragspartner

GÜNTHER Christian Mag

VBG

03.03.2003

 

 

NATMESSNIG Alexandra Mag

VBG

01.09.2003

 

 

TREIBER Harald Mag

VBG

05.03.2003

31.12.2003
Funktionsbetrauung nach
Ausschreibung

 

WIESNER Petra

VBG

05.03.2003

22.10.2004
einverständliche Lösung

 

SCHMID Simone

VBG

01.04.2003

05.09.2003
einverständliche Lösung

 

JATZKO Peter

BDG

23.07.2004

 

 

WENZEL Michael

VBG

02.01.2004

 

 

Die Namen der Mitarbeiter sowie die Dauer der Verwendung in meinem Kabinett
und in den Büros der Herrn Staatssekretäre sind der Auflistung zu entnehmen.

Generell halte ich fest, daß Ansprüchen von Dienstnehmern in Zusammenhang mit
der Beendigung von Dienstverhältnissen, die auf Grund dienstrechtlicher, besol-
dungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen zu
Recht bestehen, nachgekommen werden muß und nachgekommen wurde.

Aufgrund der einverständlichen Lösung eines Dienstverhältnisses wurden € 300 als
Ersatz für nicht verbrauchten Erholungsurlaub geleistet.

Zu Frage 3:

Der Gehaltsanspruch der Kabinettsmitarbeiter bzw. der Mitarbeiter in den Büros der
Herrn Staatssekretäre wird durch das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ge-
haltsgesetz 1956 oder durch eine vertragliche Vereinbarung festgelegt.

Zum 31. März 2005 waren in meinem Kabinett neben der gegenüber Anfrage 1164/J
aus 2003 um eine Person verminderten Zahl von Sekretariats-, Kanzlei- und
Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal 11 Mitarbeiter als Fachreferenten
beschäftigt; 3 Personen sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt, 1
Person wird über eine Verwaltungsvereinbarung von einem Bundesland zur


Verfügung gestellt. 2 Personen gehören der Verwendungsgruppe A1 (A1/7) und 1
Person der Verwendungsgruppe A2 (A2/7) an. 3 Personen werden nach dem
Entlohnungsschema v (v1/5) entlohnt. 1 Person gehört der Verwendungsgruppe A,
DKI. VIII an.

Die Gesamtpersonalkosten für die Referenten in meinem Kabinett belaufen sich im
Jahr 2004 auf rund € 1 134.000,--; dieser Betrag umfaßt den Personalaufwand und
die im Sachaufwand verbuchten Refundierungen.

Im Büro des Herrn Staatssekretärs MORAK waren zum Stichtag 31.3.2005 neben
dem erwähnten Hilfspersonal 5 Mitarbeiter als Fachreferenten beschäftigt. 1 Mitar-
beiter ist im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt, 1 Person gehört der Ver-
wendungsgruppe A1 (A1/7) an, 3 Personen werden nach dem Entlohnungsschema v
(v1/3) entlohnt.

Die dafür angefallenen Gesamtpersonalkosten im Jahr 2004 belaufen sich auf rund
€ 427.300,--; der Betrag umfaßt den Personalaufwand und die im Sachaufwand
verbuchten Refundierungen.

Im Büro des Herrn Staatssekretärs Mag. SCHWEITZER waren zum Stichtag
31.3.2005 neben dem erwähnten Hilfspersonal 4 Mitarbeiter als Fachreferenten
beschäftigt, 3 Personen werden nach dem Entlohnungsschema v (1 nach v1/5, 1
nach v1/3 und 1 nach v2/3) entlohnt. 1 Person gehört der Verwendungsgruppe A,
DKI.
VIII, an.

Die dafür angefallenen Gesamtpersonalkosten im Jahr 2004 belaufen sich auf rund
€ 378.400,-.

Zu den Fragen 4, 10 und 11:

Bei jenen öffentlich Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete), die der Funkti-
onsgruppe 7 der Verwendungsgruppe A1 bzw. der Bewertungsgruppe v1/5 ange-
hören - und somit ein Fixgehalt beziehen - gelten 13,65% ihres Gehaltes als Abgel-
tung für zeitliche Mehrleistungen.

Bei den übrigen öffentlichen Bediensteten werden die angeordneten und geleisteten
Überstunden im Rahmen einer Verwendungszulage bzw. pauschal abgegolten.

Bei jenen Mitarbeitern, die im Wege eines Arbeitsleihverhältnisses beschäftigt sind,
wurden sogenannte „all in Verträge" abgeschlossen.

Zu Frage 5:

Seit 1.1.2003 wurden mit zwei Mitarbeiterinnen Sonderverträge gemäß § 36 VBG ab-
geschlossen. Eines dieser beiden Dienstverhältnisse besteht nicht mehr. Das
vereinbarte Sonderentgelt entspricht dem Gehaltsschema des
Vertragsbedienstetengesetzes und übersteigt nicht die darin angeführten Bezüge.


Zu Frage 6:

Die Namen der Mitarbeiter, die über einen Leiharbeitsvertrag in meinem Kabinett
bzw. im Büro des Herrn Staatssekretärs MORAK beschäftigt sind, sind der unter
Frage 1 angeführten Auflistung zu entnehmen.

Ein Muster eines Leiharbeitsvertrages wird in der Beilage angeschlossen.

Zu Frage 7:

Die vorangegangenen Arbeitsverhältnisse können nicht bekannt gegeben werden,

da dies keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes betrifft.

Die jeweiligen Arbeitsleihverträge wurden im Einvernehmen mit dem Leiharbeitgeber
erarbeitet.

Zu Frage 8:
An keine.

Zu Frage 9:

Zum Stichtag 31.3.2005 ist eine Mitarbeiterin meines Kabinetts mit der Leitung der
Abteilung IV/1 (Wirtschaftliche Koordination) und ein Mitarbeiter des Büros des Herrn
Staatssekretär MORAK mit der Leitung der Abteilung I/4 (Bundespressedienst: Pres-
sebetreuung) betraut. Eine weitere derartige Doppelfunktion wurde im Jahr 2004
beendet.

Zu Frage 12:

Zu den im Jahr 2003 ausbezahlten Belohnungen wird auf die Anfragebeantwortung

zur parlamentarischen Anfrage 1165/J verwiesen.

Im Jahr 2004 erhielten meine Referenten Belohnungen in der Gesamthöhe von
€ 2.450,--.

Die Referenten des Herrn Staatssekretärs MORAK erhielten im Jahr 2004 Beloh-
nungen in der Gesamthöhe von € 1.000,-.

Die Referenten des Herrn Staatssekretärs Mag. SCHWEITZER erhielten im Jahr
2004 Belohnungen in der Gesamthöhe von € 1.200,-.

Zu den Fragen 13, 21 und 22:

Mit der Maßgabe, dass zum Stichtag 31.3.2005 der Leiter meines Kabinetts nicht
mehr im Vorstand der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die Dienstgeber-
seite vertritt, sondern der Leiter der Abteilung I/2, verweise ich dazu auf die schrift-
liche Anfragebeantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1814/J.

Darüber hinaus üben 2 Mitarbeiter meines Kabinetts insgesamt 4, bereits vor Antritt
der Kabinettstätigkeit bestehende, und gemeldete Aufsichtsratfunktionen aus.


Im Büro des Herrn Staatssekretärs MORAK übt ein Mitarbeiter eine bereits vor Auf-
nahme der Tätigkeit bestehende und gemeldete Geschäftsführertätigkeit einer Bil-
dungseinrichtung aus.

Zu Fragen 14 und 19:

Im angefragten Zeitraum wurde MMag.Dr. Hubert HEISS mit der Leitung der Sektion

IV  (Koordination) und Univ.Prof. Dr. Georg LIENBACHER mit der Leitung der Sektion

V (Verfassungsdienst) betraut. Die Betreuung erfolgte in beiden Fällen nach Durch-
führung eines Ausschreibungsverfahrens. Die Funktion von Sektionschef Dr.
Manfred MATZKA als Leiter der Sektion
I (Präsidialangelegenheiten) wurde ohne
weiteres Verfahren per 19.10.2004 verlängert.

Zu Frage 15:

Gemäß § 7 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 sind bei den für die Ausschreibung
zuständigen Stellen Begutachtungskommissionen einzurichten. Für die Ausschrei-
bung der Funktion des Leiters der Sektion
IV bzw. des Leiters der Sektion V war je-
weils eine Begutachtungskommission im Einzelfall einzurichten; dieser gehörten zwei
Vertreter der Zentralstelle, ein Vertreter der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes
und ein Vertreter des zuständigen Zentralausschusses an.

Zu Frage 16:

Für Personalentscheidungen im Bundeskanzleramt ist die fachliche Kompetenz

entscheidend.

Zu Frage 17:
Keine.

Zu Frage 18:

Entsprechend den für die Entlohnung öffentlich Bediensteter einschlägigen Bestim-
mungen gelten bei Beziehern von fixen Monatsentgelten, 13,65 % als Abgeltung für
zeitliche Mehrleistungen.

Zu Frage 20:

Es werden keine entgeltlichen Nebentätigkeiten und/oder Aufsichtsratsmandate aus-
geübt.

Zu Frage 23:

Im Jahr 2004 haben 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als 240 Überstunden

verrechnet. In Summe wurden ca. 22.000 Überstunden abgegolten. Hierzu wird -wie

zu anderen artverwandten Fragen - auf den gewachsenen Ressortumfang

verwiesen.


Zu Frage 24:

Zum Stichtag 31.3.2005 ist kein Mitarbeiter an eine EU-Einrichtung abgestellt.

Zu den Fragen 25 und 26:

Zum Stichtag 31.3.2005 sind 6 Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen in der
Stabstelle IKT - Strategie des Bundes beschäftigt. Eine Person wird von der Wirt-
schaftskammer Österreich und 5 Personen von der Firma Manpower Austria Perso-
naldienstleistungen GmbH verliehen.

Die durchschnittlichen monatlichen Kosten resultierend aus diesen 6 Arbeitsleihver-
trägen betragen in Summe € 40.560,-.

Zu Frage 27:

Im angefragten Zeitraum wurden in meinem Bereich 4 Personen pragmatisiert.

Grundsätzlich besteht nach den dienstrechtlichen Vorschriften kein Anspruch auf die
Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Die seit 1. Jänner 2003
pragmatisierten Bediensteten wurden aufgrund ihres Antrages unter Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis übernom-
men.

Zu Frage 28:

Seit 1.1.2003 wurden 4 Personen (3 davon männlich und 1 davon weiblich) definitiv

gestellt.

Zu den Fragen 29 und 30:

 

 

Weiblich

männlich

Zentralstelle

179

138

nachgeordnete Dienststellen

21

38

Ausgegliederte

137

101

Zu den Fragen 31, 32. 33 und 38:

Seit 1.1.2004 wurden keine externen Berater zur Entwicklung von Modellen hinsicht-
lich einer Strukturreform des Bundeskanzleramtes beigezogen.

Zu Frage 34:

Gründe für eine Organisationsreform liegen in einer internen Aufgabenkritik mit dem
Ziel einer Steigerung der Effizienz der eingesetzten Mittel und der Effektivität in der
Aufgabenerfüllung. Zur Erfüllung dieser permanenten Aufgabe wurden keine exter-
nen Berater herangezogen, vielmehr wird diese Aufgabe durch die zuständigen Or-
ganisationseinheiten laufend wahrgenommen.


Zu Frage 35:

Die Struktur des Bundeskanzleramtes wird auch in den nächsten Jahren einem stän-
digen Wandel unterliegen. Über den Abschluß des Reorganisationsprozesses kön-
nen daher keine konkreten Aussagen getroffen werden.

Zu Frage 36:

Derzeit sind keine derartigen Vertragsabschlüsse geplant.

Zu Frage 37:

Zu den Kosten für externe Berater, die sich in früheren Jahren mit der Reorgani-
sation des Bundeskanzleramtes befaßt haben, verweise ich auf die Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage 1164/J aus dem Jahr 2002. Bis zum Stichtag
31. April 2005 wurden danach keine weiteren Aufträge an externe Berater im Sinne
der gegenständlichen Anfrage erteilt.

Zu den Fragen 39 und 42:

Im Jahr 2004 sind insgesamt ca. € 420.000,- an Kosten für Dienstleistungsverträge
mit Beratungsunternehmen angefallen. Die Namen der Beratungsunternehmen kön-
nen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

Für das Jahr 2006 werden keine gesondert ausgewiesenen Budgetmittel im Sinne
der Anfrage veranschlagt.

Zu den Fragen 40 und 41:

In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, daß sich das Interpellationsrecht in
Bezug auf selbstständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rech-
te des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer
GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf
die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann. Die gegen-
ständlichen Fragen treffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen,
sodaß zur Beantwortung die betreffenden Unternehmungen um Auskunft ersucht
werden müßten. Das Einholen von Stellungnahmen der Unternehmen zur Beantwor-
tung parlamentarischer Anfragen, die ausschließlich die Handlungen von Unterneh-
mensorganen betreffen, liegt außerhalb meiner politischen Verantwortung und ist so-
mit grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfaßt.

Zu Frage 43:

A. organisatorische Änderungen seit 1.1.2004:

Seit dem 1.1.2004 wurden innerhalb des Bundeskanzleramtes mehrere Organisati-
onsmaßnahmen getroffen, welche aus den nachstehenden - immer auch publizier-
ten - Änderungen der Geschäfts- und Personaleinteilung ersichtlich werden.


1.  Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilunq mit 1.4.2004
Sektion
I: Präsidium:

Abteilung I/2:

Die Zuständigkeit für die Administration nachgeordneter Bereiche wurde in die

Abteilung I/8 (Referat l/8/b) transferiert.

Abteilung I/8:

In der Abteilung I/8 wurde ein neues Referat l/8/b für „Administrative Angelegen-
heiten nachgeordneter Bereiche" eingerichtet.

Sektion III: Öffentlicher Dienst und Verwaltunqsreform

Abteilung IIl/1:

In der Abteilung III/1 wurde ein neues Referat lll/1/a für „Personalservice" einge-
richtet.

Abteilung III/5:

Die Abteilung Ml/5 wurde aufgelöst: Die Aufgaben des Personalservice wurden in

die Abteilung Ml/1, die Aufgaben des Personalcontrolling wurden in die Abteilung

Ml/7 transferiert.

Es wurde eine neue Abteilung Ml/5 für Online-Services - Öffentlicher Dienst und

Help.gv geschaffen.

Abteilung IIl/7:

Die Aufgabenstellung zu den Online Services und dem Help.gv. wurden in die Ab-
teilung Ml/5 neu transferiert. Die Aufgaben des Personalcontrollings wurden von
der Abteilung IM/5 alt in die Abteilung III/7 transferiert.

2.  Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung mit 1.7.2004
Sektion
I: Präsidium

Abteilung I/4:

In der Abteilung I/4 wurde ein Referat l/4/b „Internet - Koordination und Redaktion"

eingerichtet.

Abteilung I/7:

In der Abteilung I/7 wurde die Aufgabenstellung „Wahrnehmung der fondsbehördli-
chen Aufgaben" in das Referat l/7/a transferiert.

Sektion V: Verfassungsdienst

Abteilung V/3:

Die Referate „Büro der Datenschutzkommission" und „Datenverarbeitungsregister"
wurden aus der Abteilung V/3 herausgelöst und in einer eigenen Abteilung „Ge-
schäftsstelle der Datenschutzkommission" integriert. Das Referat „EU-Angelegen-


heiten und Büro Datenschutzrat" wurde aufgelöst und in die Abteilung V/3
integriert.

Darüber hinaus wurde ein neues Referat „Stammzahlregister" eingerichtet.

3.  Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung mit 1.11.2004
Stabstelle IKT

Die Stabstelle wurde neu organisiert. Die Stabstellenbereiche wurden aufgelöst.
Die neue Organisationseinheit lautet „Geschäftsführung, Strategie und Internati-
onales"

Sektion I: Präsidium

Die Mitarbeiter der Buchhaltung wurden der Buchhaltungsagentur zur Dienstleis-
tung zugeteilt. Die Organisation der Buchhaltung wurde entsprechend den gesetz-
lichen Vorgaben ab 31.12.2004 aus der GPE genommen.

Sektion V: Verfassungsdienst

Abteilung V/A/5:

Das Referat V/A/5/a „Internationale Angelegenheiten" wurde aufgelöst und durch
das Referat „Soziales, Gesundheit und sonstige Verwaltungsangelegenheiten" er-
setzt.

Abteilung V/6:

Das Referat V/6/a wurde aufgelöst; die Aufgaben wurden in die Abteilung inte-
griert.

4.  Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung mit 1.12.2004
Sektion
I: Präsidium

Abteilung I/2:

Auflösung der Personalverrechnung sowie der Evidenzstelle.
Das Personal (Personalverrechnung und der Evidenzstelle) und die Aufgaben
wurden in die Referate l/2/a „Personalmanagement" und l/2/b „Organisations-
management" transferiert.

Einlauf- und Abgangsstelle und Portiere wurden dem Referat l/2/b untergeordnet.
Das Referat l/2e wurde in l/2/d unbenannt.

Abteilung I/5:

In der Abteilung I/5 wurde ein Referat l/5/b für „Pressebetreuung, EU-Präsident-
schaft" geschaffen.


B.  Einsparung von Planstellen:

Durch die organisatorischen Veränderungen wurden seit dem 1.1.2004 im Planstel-
lenbereich BKA-ZL 14 Planstellen eingespart.

Im Jahr 2005 sollen It. Steilenplanvorgabe im gesamten Ressort 17 Planstellen und im
Jahr 2006 15 Planstellen eingespart werden.

C.  ehemalige Mitarbeiter des Kabinetts:

Kein ehemaliger Mitarbeiter meines Kabinetts wurde in die Organisationsstruktur des
Bundeskanzleramtes integriert.

Zu Frage 44:

Zu den Aufträgen für Informationskampagnen verweise ich auf die Beantwortung der

parlamentarischen Anfrage 2717/J.

Seit 1.1.2004 wurden folgende Inserate für Informationszwecke, geordnet nach
Sachgebieten, Medien, in denen die Schaltungen vorgenommen wurden und Kosten
(exkl. Mehrwertsteuer), geschaltet:

A. Schaltungen im Jahr 2004:

"Österreich-Telefon -Steuerreform"

Krone Gesamtausgabe, Kurier Gesamt, Kleine Zeitung /Kombi, Standard, Presse

Salzburger Nachrichten, OÖN, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten,

Salzburger Volkszeitung, Neues Volksblatt

Kosten:                                                                                                        €102.803,09

"Steuerreform"

NÖN St.Pölten+Pielach+Herzog, NÖN Mistelbach, Kleine Zeitung Stmk, OÖ Rund-
schau Mühlviertel, OÖ Rundschau Linz, NÖN/Hollabrunn, NÖN/Komeuburg-Stocke-
rau, Kleine Zeitung Kärnten, Obersteirische Nachrichten, Kleine Zeitung/Graz + Um-
gebung, Kärntner Nachrichten, NÖN/Krems+Kamptal, NÖN/Neunkirchen,
Krone Gesamt, Kurier Gesamt, Kleine Zeitung Kombi, Standard, Presse, Salzburger
Nachrichten /Stammausg., OÖ-Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger
Nachrichten, Salzburger Volkszeitung, Neues Volksblatt
Unterkärntner Nachrichten, Oberkärntner Nachrichten, Kärntner Nachrichten,
Salzburger Woche

Neue BVZ / Eisenstadt, OÖ Rundschau /Ried, OÖ Rundschau /Wels, NÖN
/Amstetten + Ybbstal, Neue BVZ / Güssing/Jennersdorf, Salzburger Woche
/Flachgau, Die Steirische, Vorarlberger Nachrichten /Neue, NÖN /Schwech-
Fisch+Bruck.Grenz, NÖN /Melk, Neue BVZ /Mattersburg, OÖ Rundschau /Steyr,
Der Ybbstaler, Salzburger Woche /Tenngau, Pinzgauer Post /Bezirksausgabe,
Salzburger Woche /Pongau, Salzburger Woche /Lungau Grossaufl, Salzburger
Woche /Flachgau, Salzburger Woche/Stadt Nachrichten

Neue BVZ /Güssing/Jennersdorf, Neue BVZ /Oberwart, Kurier/Tirol, Tiroler Krone
Kosten:                                                                                                        € 567.060,00


Informationstour Steuerreform

Pi-five

Niederösterreichische Nachrichten und -Rundschau, Burgenländische Volkszeitung

Bezirksblätter Burgenland, Kleine Zeitung - Steiermark, Kärnten, Osttiroler Bote

OÖ Rundschau, Salzburger Nachrichten Bezirksblätter Tirol

Gruber & Stern

Kosten:                                                                                                          € 22.440,00

"EU-Erweiterung"

OÖ-Nachrichten, Vorarlberger Nachrichten, Die Presse, Krone /Gesamt, Standard,

Kleine Zeitung /Kombi, Tiroler Tageszeitung /Gesamt, Neues Volksblatt, Salzburger

Volkszeitung, Unser Schaffen, Kommunal, Unser Schaffen - Hilfsgemeinschaft der

Blinden

Kosten:                                                                                                        € 430.625,87

„Pensionsharmonisierung"

Krone, Kurier, Kleine Zeitung

Kosten:                                                                                                           € 36.218,03

„e-goverment"

Kurier, Krone , Österreichischer Wirtschaftsverlag, Report Verlag, Tele-Zeitschrift,

Die Presse, Business Guide, Monitor - Verlag Bohmann, Mucha, Mucha FM-Extra

Dienst, A3-Verlag

Kosten:                                                                                                        € 337.195,66

„Europawahl"

Kirchen Zeitung, Rupertus Blatt, Die Steirische, Der Standard, Vorarlberger Nach-
richten, OÖ-Nachrichten, Wiener Journal, Wirtschaftsblatt, Kleine Zeitung, Dom
Verlag, Die Presse, Wiener Zeitung, Vorarlberger Nachrichten, Die Furche, Tiroler
Tageszeitung, Salzburger Volkszeitung, Neues Volksblatt
Kosten:                                                                                                         € 592.688,35

Tag der offenen Tür

Krone u. Kurier, Infoscreen

Kosten:                                                                                                           € 17.788,93

Verfassungsbroschüre

Kommunal, Norbert Schmidt Verlag 24 Stunden für Wien, Norbert Schmidt Verlag

Eurocity, Norbert Schmidt Verlag Citymanager, Der österreichische Journalist E-

Business u. E-Media, Die Furche, Unser Schaffen - Hilfgemeinschaft der Blinden,

IWM,

Kosten:                                                                                                           € 55.604,41

"Bundesregierung Jahreswechsel"

Krone, Kurier, Standard. Presse. Kleine Zeitung Kombi, OÖ-Nachrichten, Salzburger

Nachrichten, Toptirol-TT, Toptirol-Neue, Vorarlberger Nachrichten, SVZ, Neues

Volksblatt

Kosten:                                                                                                         €420.118,38


B. Schaltungen Jahr 2005 bis zum Stichtag 31.03.2005

"Steuerreform"

Mader - "Bezirkszeitung"

Kosten:                                                                                                           €11.773,00

"e-government"

Mucha - Familienwelt, News

Kosten:                                                                                                           € 25.603,51

Anlage


ENTWURF
Bundeskanzleramt
GZ                                     Wien, am .....  200.

Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundeskanzleramt,
und die/der ...............  schließen hiermit nachstehenden

Vertrag

I.   Der/Die             stellt den/die bei ihr beschäftigte/n

Arbeitnehmer/in                 ,  geb.             ,  dem

Bundeskanzleramt zur Dienstleistung bei, und das
Bundeskanzleramt betraut diese/n Arbeitnehmer/in für die
Dauer der Beistellung mit der Wahrnehmung von Aufgaben im
Kabinett des Herrn Bundeskanzlers.

Die Beistellung des/der Arbeitnehmers/in an das
Bundeskanzleramt beginnt am                 und endet mit

Ablauf der vorgesehenen Verwendung im Kabinett des Herrn

Bundeskanzlers.

 

Jeder Vertragsteil ist berechtigt, das Bestellungsver- hältnis ohne Anhabe von Gründen schriftlich unter Einhaltung einer mindestens 6-wöchigen Frist mit jedem Monatsende durch Kündigung zu lösen.

 

 

 

-
 

II.  Das  Bundeskanzleramt verpflichtet sich,  der/dem  ....

sämtliche unmittelbar aus dem Dienstverhältnis mit dem/der
Arbeitnehmer/in während der Dauer der Beistellung
erwachsenen Kosten zuzüglich einer allenfalls fälligen
Umsatzsteuer zu vergüten. Grundlage für den
Kostenvergütungsanspruch ist der im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Angestelltenvertrag mit dem/der
Arbeitnehmer/in.

Der Ersatz der Reisekosten für Dienstreisen richtet sich
nach den Bestimmungen des gültigen Angestelltenvertrages.
Sollten diese nicht im Angestelltenvertrag geregelt sein,
richtet sich der Ersatz nach den Bestimmungen der
Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten.

Die/Die                     verpflichtet sich, während der

Dauer des Beistellungsverhältnisses jede beabsichtigte
Änderung des Angestelltenvertrages in bezug auf Entgelt,
Urlaub, Vergütung im Krankheitsfall dem Bundeskanzleramt 6
Wochen vor Durchführung dieser Maßnahmen bekanntzugeben.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Äußerung des
Bundeskanzleramtes, richtet sich der
Kostenvergütungsanspruch nach dem Inhalt des geänderten
Angestelltenvertrages.

Darüberhinaus wird der/die           dem Bundeskanzleramt

keine weiteren Kosten und auch kein Honorar für die
Beistellung des/der Arbeitnehmers/in in Rechnung stellen.

Die Refundierung wird zu Beginn eines jeden Vierteljahres
(im nachhinein) beim Bundeskanzleramt unter Vorlage einer
detaillierten Abrechnung samt der erforderlichen Belege
angesprochen.

 

 

 

III. Die/Der                    verzichtet auf die Dauer des
Beistellungsverhältnisses  auf  die  Geltendmachung  ihres
Weisungsrechtes gegenüber dem/der Arbeitnehmer/in zugunsten
des Weisungsrechtes seitens des Bundeskanzleramtes.

Das Bundeskanzleramt wird die im § 18 Angestelltengesetz,
BGBl.Nr.292/1921, normierte Fürsorgepflicht gegenüber dem
Arbeitnehmer auf Dauer ihrer Beistellung übernehmen und
insbesondere dafür Sorge tragen, alle Einrichtungen
bezüglich der Arbeitsräume und Gerätschaften herzustellen
und zu erhalten, die mit Rücksicht auf die Beschaffenheit
der Dienstleistungen zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit des/der Arbeitnehmers/in erforderlich sind.

IV.  Das Bundeskanzleramt ist unbeschadet der unter Punkt I
vereinbarten    Kündigungsmöglichkeit   berechtigt,    das
Beistellungsverhältnis   zu   kündigen   oder   vorzeitig
aufzulösen,   wenn  ein  Tatbestand  eintritt,   der  das
Bundeskanzleramt    aufgrund    der    Bestimmungen    des
Angestelltengesetzes   zur   Kündigung   oder   vorzeitigen
Auflösung berechtigen würde.

Für das Bundeskanzleramt         Für  ...............

 

 

.........................         ..............................


Erklärung
des/der Arbeitnehmers/in zum vorliegenden Vertrag

Ich,           , erkläre, daß der vorstehende Vertrag zwischen

dem Bundeskanzleramt und                 , den ich hiemit zur

Kenntnis nehme, mit meinem Wissen und meiner ausdrücklichen
Zustimmung abgeschlossen wurde.

Während der Dauer des Beistellungsverhältnisses verpflichte ich
mich ausdrücklich, die mir übertragenen Aufgaben unter
Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und
unparteiisch zu besorgen und Weisungen des Herrn Bundeskanzlers
oder eines vom Herrn Bundeskanzler dazu bestimmten Organs im
Einklang mit den Bestimmungen der Bundesverfassung zu befolgen.

Weiters verpflichte ich mich, über alle mir ausschließlich aus
meiner Tätigkeit im Bundeskanzleramt bekannt gewordenen
Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse einer
Gebietskörperschaft oder der Parteien geboten ist, gegenüber
jedermann, dem über solche Tatsachen nicht eine amtliche
Mitteilung zu machen ist, Stillschweigen zu bewahren und diese
Pflicht zur Amtsverschwiegenheit auch nach Beendigung des
Beistellungsverhältnisses zu beachten.

Wien, am .............

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Unterschrift