2776/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.05.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Kolleginnen und
Kollegen haben am
30. März 2005 unter der Nr. 2795/J an
mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Ministerbüros und Beratungsverträge als „Jobmaschine"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs möchte ich festhalten, daß die Verknüpfung von
einzelpersonenbezoge-
nem Zahlenmaterial mit dem Namen einer
Person aus datenschutzrechtlichen Grün-
den nicht gemacht werden kann. Weiters ist zu anzumerken, daß teilweise die
nach-
gefragten Informationen schon bei der Beantwortung früherer parlamentarischer
An-
fragen bekannt gegeben wurden; diesbezüglich wird auf die Beantwortung dieser
An-
fragen verwiesen.
Zu den Fragen 1 und 2 :
Kabinett BK Dr. SCHÜSSEL
NAME |
Rechtsgrundlage |
Beginn |
Ende/Begründung |
Vertragspartner |
FALB Martin Mag |
BDG |
04.02.2000 |
|
|
FRAUWALLNER Edith Dr |
BDG |
01.03.2000 |
|
|
MANZ Hans-Peter Dr |
BDG |
01.10.2000 |
|
|
OBENAUS Gregor Dr |
BDG |
04.02.2000 |
30.06.2004 |
|
PLASSNIK Ursula Dr |
BDG |
04.02.2000 |
08.01.2004 |
|
ZACH Karl |
BDG |
01.07.2003 |
|
|
BAUMGARTNER Gerhard Dr |
VBG |
01.07.2004 |
|
|
NOWOTNY Verena |
VBG |
07.05.2001 |
|
|
WELZIG Florian Mag |
VBG |
01.04.2004 |
|
|
PINGGERA Winfried Dr |
AL |
01.04.2000 |
|
Gesetzl.lnteressenvert. |
BÖCKLE Ralf |
AL |
01.03.2000 |
|
NGO |
GLÜCK Heidemarie |
AL |
01.03.2000 |
|
Bank |
RIEDLER Peter Dr |
Verwaltungsvereinbarung |
01.07.2002 |
|
Bundesland |
Büro STS MORAK
NAME |
Rechtsgrundlage |
Beginn |
Ende/Begründung |
Vertragspartner |
WOHNOUT Helmut Dr |
BDG |
01.03.2000 |
|
|
STOURZH Katharina Mag |
VBG |
01.03.2000 |
|
|
SCHMIDINGER Paul Mag |
VBG |
10.03.2003 |
|
|
HOYOS Nathalie |
VBG |
01.03.2000 |
|
|
STRASSL Karl-Gerhard Dr |
VBG |
02.11.2001 |
20.1.2003 |
|
GRÜNBERGER Gerald Mag |
AL |
01.03.2000 |
|
Handelsunternehmen |
Büro STS Mag. SCHWEITZER
NAME |
Rechtsgrundlage |
Beginn |
Ende/Begründung |
Vertragspartner |
GÜNTHER Christian Mag |
VBG |
03.03.2003 |
|
|
NATMESSNIG Alexandra Mag |
VBG |
01.09.2003 |
|
|
TREIBER Harald Mag |
VBG |
05.03.2003 |
31.12.2003 |
|
WIESNER Petra |
VBG |
05.03.2003 |
22.10.2004 |
|
SCHMID Simone |
VBG |
01.04.2003 |
05.09.2003 |
|
JATZKO Peter |
BDG |
23.07.2004 |
|
|
WENZEL Michael |
VBG |
02.01.2004 |
|
|
Die Namen der Mitarbeiter sowie die
Dauer der Verwendung in meinem Kabinett
und
in den Büros der Herrn Staatssekretäre sind der Auflistung zu entnehmen.
Generell halte ich fest, daß
Ansprüchen von Dienstnehmern in Zusammenhang mit
der
Beendigung von Dienstverhältnissen, die auf Grund dienstrechtlicher, besol-
dungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder
sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen zu
Recht bestehen, nachgekommen werden muß und nachgekommen wurde.
Aufgrund der einverständlichen Lösung
eines Dienstverhältnisses wurden € 300 als
Ersatz
für nicht verbrauchten Erholungsurlaub geleistet.
Zu Frage 3:
Der Gehaltsanspruch der
Kabinettsmitarbeiter bzw. der Mitarbeiter in den Büros der
Herrn
Staatssekretäre wird durch das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ge-
haltsgesetz 1956 oder durch eine vertragliche Vereinbarung festgelegt.
Zum 31. März 2005 waren in meinem
Kabinett neben der gegenüber Anfrage 1164/J
aus
2003 um eine Person verminderten Zahl von Sekretariats-, Kanzlei- und
Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal 11 Mitarbeiter als Fachreferenten
beschäftigt; 3 Personen sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt, 1
Person wird über eine Verwaltungsvereinbarung von einem Bundesland zur
Verfügung gestellt. 2 Personen gehören
der Verwendungsgruppe A1 (A1/7) und 1
Person der Verwendungsgruppe A2 (A2/7) an. 3 Personen werden nach dem
Entlohnungsschema v (v1/5) entlohnt. 1 Person gehört der
Verwendungsgruppe A,
DKI. VIII
an.
Die
Gesamtpersonalkosten für die Referenten in meinem Kabinett belaufen sich im
Jahr 2004 auf rund € 1 134.000,--; dieser Betrag umfaßt den
Personalaufwand und
die im Sachaufwand verbuchten Refundierungen.
Im Büro des Herrn Staatssekretärs MORAK waren zum Stichtag
31.3.2005 neben
dem erwähnten Hilfspersonal 5 Mitarbeiter als Fachreferenten beschäftigt. 1
Mitar-
beiter ist im Rahmen eines
Arbeitsleihvertrages beschäftigt, 1 Person gehört der Ver-
wendungsgruppe A1 (A1/7) an, 3 Personen werden nach dem Entlohnungsschema v
(v1/3) entlohnt.
Die dafür angefallenen
Gesamtpersonalkosten im Jahr 2004 belaufen sich auf rund
€
427.300,--; der Betrag umfaßt den Personalaufwand und die im Sachaufwand
verbuchten Refundierungen.
Im Büro des Herrn Staatssekretärs Mag.
SCHWEITZER waren zum Stichtag
31.3.2005
neben dem erwähnten Hilfspersonal 4 Mitarbeiter als Fachreferenten
beschäftigt, 3 Personen werden nach dem
Entlohnungsschema v (1 nach v1/5, 1
nach v1/3 und 1 nach v2/3) entlohnt.
1 Person gehört der Verwendungsgruppe A,
DKI. VIII, an.
Die dafür
angefallenen Gesamtpersonalkosten im Jahr 2004 belaufen sich auf rund
€ 378.400,-.
Zu den Fragen 4, 10 und 11:
Bei jenen öffentlich Bediensteten
(Beamte und Vertragsbedienstete), die der Funkti-
onsgruppe
7 der Verwendungsgruppe A1 bzw. der Bewertungsgruppe v1/5 ange-
hören - und somit ein Fixgehalt beziehen -
gelten 13,65% ihres Gehaltes als Abgel-
tung für zeitliche Mehrleistungen.
Bei den übrigen öffentlichen
Bediensteten werden die angeordneten und geleisteten
Überstunden
im Rahmen einer Verwendungszulage bzw. pauschal abgegolten.
Bei
jenen Mitarbeitern, die im Wege eines Arbeitsleihverhältnisses beschäftigt
sind,
wurden
sogenannte „all in Verträge" abgeschlossen.
Zu Frage 5:
Seit 1.1.2003 wurden mit zwei
Mitarbeiterinnen Sonderverträge gemäß § 36 VBG ab-
geschlossen.
Eines dieser beiden Dienstverhältnisse besteht nicht mehr. Das
vereinbarte Sonderentgelt entspricht dem Gehaltsschema des
Vertragsbedienstetengesetzes und übersteigt nicht die darin angeführten Bezüge.
Zu Frage 6:
Die Namen der
Mitarbeiter, die über einen Leiharbeitsvertrag in meinem Kabinett
bzw. im Büro des Herrn Staatssekretärs MORAK beschäftigt sind, sind der unter
Frage 1 angeführten Auflistung zu entnehmen.
Ein Muster eines Leiharbeitsvertrages wird in der Beilage angeschlossen.
Zu Frage 7:
Die vorangegangenen Arbeitsverhältnisse können nicht bekannt gegeben werden,
da dies keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes betrifft.
Die jeweiligen Arbeitsleihverträge
wurden im Einvernehmen mit dem Leiharbeitgeber
erarbeitet.
Zu Frage 8:
An keine.
Zu Frage 9:
Zum Stichtag 31.3.2005 ist eine Mitarbeiterin meines Kabinetts mit
der Leitung der
Abteilung IV/1 (Wirtschaftliche
Koordination) und ein Mitarbeiter des Büros des Herrn
Staatssekretär MORAK mit der Leitung der Abteilung I/4 (Bundespressedienst:
Pres-
sebetreuung) betraut. Eine weitere derartige Doppelfunktion wurde im
Jahr 2004
beendet.
Zu Frage 12:
Zu den im Jahr 2003 ausbezahlten Belohnungen wird auf die Anfragebeantwortung
zur parlamentarischen Anfrage 1165/J verwiesen.
Im Jahr 2004 erhielten meine
Referenten Belohnungen in der Gesamthöhe von
€ 2.450,--.
Die
Referenten des Herrn Staatssekretärs MORAK erhielten im Jahr 2004 Beloh-
nungen in der Gesamthöhe von € 1.000,-.
Die Referenten des
Herrn Staatssekretärs Mag. SCHWEITZER erhielten im Jahr
2004 Belohnungen in der Gesamthöhe von € 1.200,-.
Zu den Fragen 13, 21 und 22:
Mit der Maßgabe, dass zum Stichtag 31.3.2005 der Leiter
meines Kabinetts nicht
mehr im Vorstand der Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter die Dienstgeber-
seite vertritt, sondern der Leiter der Abteilung I/2, verweise ich dazu
auf die schrift-
liche Anfragebeantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1814/J.
Darüber hinaus üben 2 Mitarbeiter
meines Kabinetts insgesamt 4, bereits vor Antritt
der
Kabinettstätigkeit bestehende, und gemeldete Aufsichtsratfunktionen aus.
Im Büro des Herrn Staatssekretärs
MORAK übt ein Mitarbeiter eine bereits vor Auf-
nahme
der Tätigkeit bestehende und gemeldete Geschäftsführertätigkeit einer Bil-
dungseinrichtung aus.
Zu Fragen 14 und 19:
Im angefragten Zeitraum wurde MMag.Dr. Hubert HEISS mit der Leitung der Sektion
IV (Koordination) und Univ.Prof. Dr. Georg LIENBACHER mit der Leitung der Sektion
V (Verfassungsdienst)
betraut. Die Betreuung erfolgte in beiden Fällen nach Durch-
führung
eines Ausschreibungsverfahrens. Die Funktion von Sektionschef Dr.
Manfred MATZKA als Leiter der Sektion I (Präsidialangelegenheiten)
wurde ohne
weiteres Verfahren per 19.10.2004 verlängert.
Zu Frage 15:
Gemäß § 7 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 sind bei den für die
Ausschreibung
zuständigen Stellen Begutachtungskommissionen einzurichten. Für die Ausschrei-
bung der Funktion des Leiters der Sektion IV
bzw.
des Leiters der Sektion V war je-
weils eine Begutachtungskommission im
Einzelfall einzurichten; dieser gehörten zwei
Vertreter der Zentralstelle, ein Vertreter der Gewerkschaft des
öffentlichen Dienstes
und ein Vertreter des zuständigen
Zentralausschusses an.
Zu Frage 16:
Für Personalentscheidungen im Bundeskanzleramt ist die fachliche Kompetenz
entscheidend.
Zu Frage 17:
Keine.
Zu Frage 18:
Entsprechend den für die Entlohnung
öffentlich Bediensteter einschlägigen Bestim-
mungen gelten bei Beziehern von fixen Monatsentgelten, 13,65 % als Abgeltung
für
zeitliche
Mehrleistungen.
Zu Frage 20:
Es werden keine entgeltlichen
Nebentätigkeiten und/oder Aufsichtsratsmandate aus-
geübt.
Zu Frage 23:
Im Jahr 2004 haben 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als 240 Überstunden
verrechnet. In Summe wurden ca. 22.000 Überstunden abgegolten. Hierzu wird -wie
zu anderen artverwandten Fragen - auf den gewachsenen Ressortumfang
verwiesen.
Zu Frage 24:
Zum Stichtag 31.3.2005 ist kein Mitarbeiter an eine EU-Einrichtung abgestellt.
Zu den Fragen 25 und 26:
Zum Stichtag 31.3.2005 sind 6 Personen
auf Grund von Arbeitsleihverträgen in der
Stabstelle
IKT - Strategie des Bundes beschäftigt. Eine Person wird von der Wirt-
schaftskammer Österreich und 5 Personen von
der Firma Manpower Austria Perso-
naldienstleistungen GmbH verliehen.
Die durchschnittlichen monatlichen
Kosten resultierend aus diesen 6 Arbeitsleihver-
trägen betragen in Summe € 40.560,-.
Zu Frage 27:
Im angefragten Zeitraum wurden in meinem Bereich 4 Personen pragmatisiert.
Grundsätzlich besteht nach den
dienstrechtlichen Vorschriften kein Anspruch auf die
Übernahme
in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Die seit 1. Jänner 2003
pragmatisierten Bediensteten wurden aufgrund ihres Antrages unter Einhaltung
der
gesetzlichen Bestimmungen in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
übernom-
men.
Zu Frage 28:
Seit 1.1.2003 wurden 4 Personen (3 davon männlich und 1 davon weiblich) definitiv
gestellt.
Zu den Fragen 29 und 30:
|
Weiblich |
männlich |
Zentralstelle |
179 |
138 |
nachgeordnete Dienststellen |
21 |
38 |
Ausgegliederte |
137 |
101 |
Zu den Fragen 31, 32. 33 und 38:
Seit 1.1.2004 wurden keine externen
Berater zur Entwicklung von Modellen hinsicht-
lich
einer Strukturreform des Bundeskanzleramtes beigezogen.
Zu Frage 34:
Gründe für eine Organisationsreform
liegen in einer internen Aufgabenkritik mit dem
Ziel einer Steigerung der Effizienz der eingesetzten Mittel und der
Effektivität in der
Aufgabenerfüllung. Zur Erfüllung dieser permanenten Aufgabe wurden keine exter-
nen Berater herangezogen, vielmehr wird diese Aufgabe durch die zuständigen Or-
ganisationseinheiten
laufend wahrgenommen.
Zu Frage 35:
Die Struktur des Bundeskanzleramtes wird
auch in den nächsten Jahren einem stän-
digen
Wandel unterliegen. Über den Abschluß des Reorganisationsprozesses kön-
nen daher keine konkreten Aussagen getroffen werden.
Zu Frage 36:
Derzeit sind keine derartigen Vertragsabschlüsse geplant.
Zu Frage 37:
Zu den Kosten für externe Berater, die sich in früheren
Jahren mit der Reorgani-
sation des Bundeskanzleramtes befaßt haben, verweise ich auf die Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage 1164/J aus dem Jahr 2002. Bis zum Stichtag
31. April 2005 wurden danach keine weiteren
Aufträge an externe Berater im Sinne
der gegenständlichen Anfrage erteilt.
Zu den Fragen 39 und 42:
Im Jahr 2004 sind
insgesamt ca. € 420.000,- an Kosten für Dienstleistungsverträge
mit Beratungsunternehmen angefallen. Die Namen der Beratungsunternehmen kön-
nen
aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Für das Jahr 2006 werden keine
gesondert ausgewiesenen Budgetmittel im Sinne
der
Anfrage veranschlagt.
Zu den Fragen 40 und 41:
In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, daß sich das
Interpellationsrecht in
Bezug auf selbstständige juristische
Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rech-
te des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer
Aktiengesellschaft
oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer
GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf
die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann. Die
gegen-
ständlichen Fragen treffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen,
sodaß zur Beantwortung die betreffenden Unternehmungen um Auskunft ersucht
werden müßten. Das Einholen von
Stellungnahmen der Unternehmen zur Beantwor-
tung parlamentarischer Anfragen, die ausschließlich die Handlungen von
Unterneh-
mensorganen betreffen, liegt außerhalb
meiner politischen Verantwortung und ist so-
mit grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfaßt.
Zu Frage 43:
A. organisatorische Änderungen seit 1.1.2004:
Seit
dem 1.1.2004 wurden innerhalb des Bundeskanzleramtes mehrere Organisati-
onsmaßnahmen
getroffen, welche aus den nachstehenden - immer auch publizier-
ten - Änderungen der Geschäfts- und Personaleinteilung ersichtlich werden.
1. Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilunq mit
1.4.2004
Sektion I: Präsidium:
Abteilung I/2:
Die Zuständigkeit für die Administration nachgeordneter Bereiche wurde in die
Abteilung I/8 (Referat l/8/b) transferiert.
Abteilung I/8:
In der Abteilung I/8 wurde ein neues
Referat l/8/b für „Administrative Angelegen-
heiten nachgeordneter Bereiche" eingerichtet.
Sektion III: Öffentlicher Dienst und Verwaltunqsreform
Abteilung IIl/1:
In der Abteilung III/1 wurde ein neues
Referat lll/1/a für „Personalservice" einge-
richtet.
Abteilung III/5:
Die Abteilung Ml/5 wurde aufgelöst: Die Aufgaben des Personalservice wurden in
die Abteilung Ml/1, die Aufgaben des Personalcontrolling wurden in die Abteilung
Ml/7 transferiert.
Es wurde eine neue Abteilung Ml/5 für Online-Services - Öffentlicher Dienst und
Help.gv geschaffen.
Abteilung IIl/7:
Die Aufgabenstellung zu den Online
Services und dem Help.gv. wurden in die Ab-
teilung Ml/5 neu transferiert. Die Aufgaben des Personalcontrollings wurden von
der Abteilung IM/5 alt in die Abteilung III/7 transferiert.
2. Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung mit
1.7.2004
Sektion I: Präsidium
Abteilung I/4:
In der Abteilung I/4 wurde ein Referat l/4/b „Internet - Koordination und Redaktion"
eingerichtet.
Abteilung I/7:
In der Abteilung I/7 wurde die
Aufgabenstellung „Wahrnehmung der fondsbehördli-
chen
Aufgaben" in das Referat l/7/a transferiert.
Sektion V: Verfassungsdienst
Abteilung V/3:
Die Referate „Büro der
Datenschutzkommission" und „Datenverarbeitungsregister"
wurden
aus der Abteilung V/3 herausgelöst und in einer eigenen Abteilung „Ge-
schäftsstelle der
Datenschutzkommission" integriert. Das Referat „EU-Angelegen-
heiten und Büro Datenschutzrat"
wurde aufgelöst und in die Abteilung V/3
integriert.
Darüber hinaus wurde ein neues Referat „Stammzahlregister" eingerichtet.
3. Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung mit
1.11.2004
Stabstelle IKT
Die
Stabstelle wurde neu organisiert. Die Stabstellenbereiche wurden aufgelöst.
Die neue Organisationseinheit lautet „Geschäftsführung, Strategie und
Internati-
onales"
Sektion I: Präsidium
Die Mitarbeiter der Buchhaltung wurden der
Buchhaltungsagentur zur Dienstleis-
tung zugeteilt. Die Organisation der
Buchhaltung wurde entsprechend den gesetz-
lichen Vorgaben ab 31.12.2004 aus der GPE genommen.
Sektion V: Verfassungsdienst
Abteilung V/A/5:
Das Referat V/A/5/a „Internationale
Angelegenheiten" wurde aufgelöst und durch
das Referat „Soziales, Gesundheit und sonstige Verwaltungsangelegenheiten"
er-
setzt.
Abteilung V/6:
Das Referat V/6/a wurde aufgelöst; die
Aufgaben wurden in die Abteilung inte-
griert.
4. Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung mit
1.12.2004
Sektion I: Präsidium
Abteilung I/2:
Auflösung der Personalverrechnung sowie der Evidenzstelle.
Das Personal (Personalverrechnung und der
Evidenzstelle) und die Aufgaben
wurden in die Referate l/2/a „Personalmanagement" und l/2/b
„Organisations-
management" transferiert.
Einlauf- und Abgangsstelle und
Portiere wurden dem Referat l/2/b untergeordnet.
Das Referat l/2e wurde in l/2/d unbenannt.
Abteilung I/5:
In
der Abteilung I/5 wurde ein Referat l/5/b für „Pressebetreuung, EU-Präsident-
schaft" geschaffen.
B. Einsparung von Planstellen:
Durch die organisatorischen
Veränderungen wurden seit dem 1.1.2004 im Planstel-
lenbereich BKA-ZL 14 Planstellen eingespart.
Im Jahr 2005 sollen It. Steilenplanvorgabe im
gesamten Ressort 17 Planstellen und im
Jahr
2006 15 Planstellen eingespart werden.
C. ehemalige Mitarbeiter des Kabinetts:
Kein ehemaliger Mitarbeiter meines
Kabinetts wurde in die Organisationsstruktur des
Bundeskanzleramtes integriert.
Zu Frage 44:
Zu den Aufträgen für Informationskampagnen verweise ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage 2717/J.
Seit 1.1.2004 wurden folgende Inserate für
Informationszwecke, geordnet nach
Sachgebieten, Medien, in denen die
Schaltungen vorgenommen wurden und Kosten
(exkl. Mehrwertsteuer), geschaltet:
A. Schaltungen im Jahr 2004:
"Österreich-Telefon -Steuerreform"
Krone Gesamtausgabe, Kurier Gesamt, Kleine Zeitung /Kombi, Standard, Presse
Salzburger Nachrichten, OÖN, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten,
Salzburger Volkszeitung, Neues Volksblatt
Kosten: €102.803,09
"Steuerreform"
NÖN St.Pölten+Pielach+Herzog, NÖN Mistelbach, Kleine Zeitung
Stmk, OÖ Rund-
schau Mühlviertel, OÖ Rundschau Linz,
NÖN/Hollabrunn, NÖN/Komeuburg-Stocke-
rau, Kleine Zeitung Kärnten, Obersteirische Nachrichten, Kleine Zeitung/Graz +
Um-
gebung, Kärntner Nachrichten, NÖN/Krems+Kamptal, NÖN/Neunkirchen,
Krone Gesamt, Kurier Gesamt, Kleine Zeitung
Kombi, Standard, Presse, Salzburger
Nachrichten /Stammausg., OÖ-Nachrichten, Tiroler Tageszeitung,
Vorarlberger
Nachrichten, Salzburger Volkszeitung, Neues Volksblatt
Unterkärntner Nachrichten, Oberkärntner Nachrichten, Kärntner Nachrichten,
Salzburger Woche
Neue BVZ / Eisenstadt, OÖ Rundschau /Ried, OÖ Rundschau
/Wels, NÖN
/Amstetten + Ybbstal, Neue BVZ / Güssing/Jennersdorf, Salzburger Woche
/Flachgau, Die Steirische, Vorarlberger Nachrichten /Neue, NÖN /Schwech-
Fisch+Bruck.Grenz, NÖN /Melk, Neue BVZ
/Mattersburg, OÖ Rundschau /Steyr,
Der Ybbstaler, Salzburger Woche /Tenngau, Pinzgauer Post
/Bezirksausgabe,
Salzburger Woche /Pongau, Salzburger Woche /Lungau Grossaufl, Salzburger
Woche /Flachgau, Salzburger Woche/Stadt Nachrichten
Neue BVZ /Güssing/Jennersdorf, Neue BVZ
/Oberwart, Kurier/Tirol, Tiroler Krone
Kosten: € 567.060,00
Informationstour Steuerreform
Pi-five
Niederösterreichische Nachrichten und -Rundschau, Burgenländische Volkszeitung
Bezirksblätter Burgenland, Kleine Zeitung - Steiermark, Kärnten, Osttiroler Bote
OÖ Rundschau, Salzburger Nachrichten Bezirksblätter Tirol
Gruber & Stern
Kosten: € 22.440,00
"EU-Erweiterung"
OÖ-Nachrichten, Vorarlberger Nachrichten, Die Presse, Krone /Gesamt, Standard,
Kleine Zeitung /Kombi, Tiroler Tageszeitung /Gesamt, Neues Volksblatt, Salzburger
Volkszeitung, Unser Schaffen, Kommunal, Unser Schaffen - Hilfsgemeinschaft der
Blinden
Kosten: € 430.625,87
„Pensionsharmonisierung"
Krone, Kurier, Kleine Zeitung
Kosten: € 36.218,03
„e-goverment"
Kurier, Krone , Österreichischer Wirtschaftsverlag, Report Verlag, Tele-Zeitschrift,
Die Presse, Business Guide, Monitor - Verlag Bohmann, Mucha, Mucha FM-Extra
Dienst, A3-Verlag
Kosten: € 337.195,66
„Europawahl"
Kirchen Zeitung,
Rupertus Blatt, Die Steirische, Der Standard, Vorarlberger Nach-
richten,
OÖ-Nachrichten, Wiener Journal, Wirtschaftsblatt, Kleine Zeitung, Dom
Verlag, Die Presse, Wiener Zeitung, Vorarlberger
Nachrichten, Die Furche, Tiroler
Tageszeitung, Salzburger Volkszeitung, Neues Volksblatt
Kosten: € 592.688,35
Tag der offenen Tür
Krone u. Kurier, Infoscreen
Kosten: € 17.788,93
Verfassungsbroschüre
Kommunal, Norbert Schmidt Verlag 24 Stunden für Wien, Norbert Schmidt Verlag
Eurocity, Norbert Schmidt Verlag Citymanager, Der österreichische Journalist E-
Business u. E-Media, Die Furche, Unser Schaffen - Hilfgemeinschaft der Blinden,
IWM,
Kosten: € 55.604,41
"Bundesregierung Jahreswechsel"
Krone, Kurier, Standard. Presse. Kleine Zeitung Kombi, OÖ-Nachrichten, Salzburger
Nachrichten, Toptirol-TT, Toptirol-Neue, Vorarlberger Nachrichten, SVZ, Neues
Volksblatt
Kosten: €420.118,38
B. Schaltungen Jahr 2005 bis zum Stichtag 31.03.2005
"Steuerreform"
Mader - "Bezirkszeitung"
Kosten: €11.773,00
"e-government"
Mucha -
Familienwelt, News
Kosten: € 25.603,51
Anlage
ENTWURF
Bundeskanzleramt
GZ Wien, am ..... 200.
Die Republik
Österreich, vertreten durch das Bundeskanzleramt,
und die/der ............... schließen
hiermit nachstehenden
Vertrag
I. Der/Die stellt den/die bei ihr beschäftigte/n
Arbeitnehmer/in , geb. , dem
Bundeskanzleramt zur
Dienstleistung bei, und das
Bundeskanzleramt
betraut diese/n Arbeitnehmer/in für die
Dauer der Beistellung
mit der Wahrnehmung von Aufgaben im
Kabinett des Herrn Bundeskanzlers.
Die
Beistellung des/der Arbeitnehmers/in an das
Bundeskanzleramt
beginnt am und
endet mit
Ablauf der vorgesehenen Verwendung im
Kabinett des Herrn
Bundeskanzlers.
Jeder Vertragsteil ist berechtigt, das
Bestellungsver- hältnis ohne Anhabe von Gründen schriftlich unter Einhaltung
einer mindestens 6-wöchigen Frist mit jedem Monatsende durch Kündigung zu
lösen.
-
II. Das Bundeskanzleramt verpflichtet sich, der/dem ....
sämtliche unmittelbar aus dem
Dienstverhältnis mit dem/der
Arbeitnehmer/in während der Dauer der
Beistellung
erwachsenen Kosten zuzüglich einer allenfalls fälligen
Umsatzsteuer zu vergüten. Grundlage für den
Kostenvergütungsanspruch ist der im
Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige
Angestelltenvertrag mit dem/der
Arbeitnehmer/in.
Der Ersatz der
Reisekosten für Dienstreisen richtet sich
nach den Bestimmungen
des gültigen Angestelltenvertrages.
Sollten diese nicht im Angestelltenvertrag geregelt sein,
richtet sich der Ersatz nach den Bestimmungen der
Reisegebührenvorschrift der
Bundesbediensteten.
Die/Die verpflichtet sich, während der
Dauer des
Beistellungsverhältnisses jede beabsichtigte
Änderung des
Angestelltenvertrages in bezug auf Entgelt,
Urlaub, Vergütung im Krankheitsfall dem Bundeskanzleramt 6
Wochen vor Durchführung dieser Maßnahmen bekanntzugeben.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Äußerung
des
Bundeskanzleramtes, richtet sich der
Kostenvergütungsanspruch nach dem Inhalt des geänderten
Angestelltenvertrages.
Darüberhinaus wird der/die dem Bundeskanzleramt
keine weiteren Kosten
und auch kein Honorar für die
Beistellung
des/der Arbeitnehmers/in in Rechnung stellen.
Die Refundierung wird
zu Beginn eines jeden Vierteljahres
(im nachhinein) beim
Bundeskanzleramt unter Vorlage einer
detaillierten Abrechnung samt der erforderlichen Belege
angesprochen.
III. Die/Der verzichtet auf die Dauer des
Beistellungsverhältnisses auf die
Geltendmachung ihres
Weisungsrechtes gegenüber dem/der
Arbeitnehmer/in zugunsten
des Weisungsrechtes seitens des Bundeskanzleramtes.
Das Bundeskanzleramt wird die im § 18 Angestelltengesetz,
BGBl.Nr.292/1921,
normierte Fürsorgepflicht gegenüber dem
Arbeitnehmer auf
Dauer ihrer Beistellung übernehmen und
insbesondere dafür Sorge tragen, alle
Einrichtungen
bezüglich der Arbeitsräume und Gerätschaften herzustellen
und zu erhalten, die mit Rücksicht
auf die Beschaffenheit
der Dienstleistungen zum Schutz des
Lebens und der
Gesundheit des/der Arbeitnehmers/in erforderlich sind.
IV. Das
Bundeskanzleramt ist unbeschadet der unter Punkt I
vereinbarten Kündigungsmöglichkeit berechtigt, das
Beistellungsverhältnis zu kündigen
oder vorzeitig
aufzulösen, wenn ein Tatbestand
eintritt, der das
Bundeskanzleramt aufgrund der Bestimmungen des
Angestelltengesetzes zur
Kündigung oder vorzeitigen
Auflösung
berechtigen würde.
Für das Bundeskanzleramt Für ...............
......................... ..............................
Erklärung
des/der Arbeitnehmers/in zum vorliegenden Vertrag
Ich, , erkläre, daß der vorstehende Vertrag zwischen
dem Bundeskanzleramt und , den ich hiemit zur
Kenntnis nehme, mit meinem Wissen und
meiner ausdrücklichen
Zustimmung abgeschlossen wurde.
Während der Dauer des Beistellungsverhältnisses verpflichte
ich
mich ausdrücklich, die mir übertragenen
Aufgaben unter
Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und
unparteiisch zu besorgen und Weisungen des Herrn Bundeskanzlers
oder eines vom Herrn Bundeskanzler dazu
bestimmten Organs im
Einklang mit den Bestimmungen der
Bundesverfassung zu befolgen.
Weiters verpflichte ich mich, über alle mir ausschließlich
aus
meiner Tätigkeit im Bundeskanzleramt bekannt
gewordenen
Tatsachen, deren Geheimhaltung im
Interesse einer
Gebietskörperschaft oder der Parteien geboten ist, gegenüber
jedermann, dem über solche Tatsachen nicht
eine amtliche
Mitteilung zu machen ist, Stillschweigen zu bewahren und diese
Pflicht zur Amtsverschwiegenheit auch nach Beendigung des
Beistellungsverhältnisses zu beachten.
Wien, am .............
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Unterschrift