2777/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.05.2005
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und
Kollegen haben
am 12. April 2005
unter der Nummer 2913/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
Aufnahmemodus von VerwaltungspraktikantInnen und
befristeten MitarbeiterInnen im Rahmen der EU-Präsidentschaft 2006
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
Die Rekrutierung von zusätzlichen MitarbeiterInnen als
Verstärkung für die österreichische
EU-Ratspräsidentschaft
wird durch eine generelle Ermächtigung im allgemeinen Teil des
Stellenplans ermöglicht; die Umsetzung erfolgt bundeseinheitlich gemäß
§ 36 Abs. 2 VBG durch den Abschluss von
Sonderverträgen für die im Zusammenhang mit
der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 2006 aufzunehmenden
Zusatzkräfte. 30 in der
Zentrale des BMaA beschäftigte VerwaltungspraktikantInnen, die bereits im Jahre
2004 im
Rahmen von Hearings ausgewählt wurden und sich bewährt haben, werden als
Zusatz-
arbeitskräfte, so genannte EU-PoolistInnen,
übernommen. Die darüber hinaus erforderlichen
Zusatzarbeitskräfte wurden aufgrund von Hearings Anfang Februar und Ende
April 2005
ausgewählt.
Zur Frage 2:
Generelle
Voraussetzung sind neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium sehr gute
Kenntnisse der englischen und französischen Sprache sowie Kenntnisse in Völker-
und
Verfassungsrecht, EU-Recht, außenpolitischen Fragen mit historischem
Hintergrund und
Wirtschaftsfragen mit EU-Schwerpunkt. Praktische EU-Erfahrung ist von
zusätzlichem
Nutzen. Die oben angeführten Themen und
Sprachen wurden anhand von Fragen zu aktuellen
Ereignissen mit EU-Bezug sowie aktueller internationaler Politik von
ExpertInnen des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten geprüft.
Zur Frage 3:
Im
Spätherbst 2004 waren ca. 180 Bewerbungen über das Bundeskanzleramt, das für
die
Präsidentschaftsverstärkung im gesamten Bundesdienst InteressentInnen suchte,
sowie
weitere 250 Bewerbungen direkt im BMaA
eingelangt. Diese Bewerbungen wurden gesichtet
und geeignet erscheinende BewerberInnen zu den Hearings eingeladen.
Gemäß obzitierter
Ermächtigung war das Ausschreibungsgesetz auf diese Zusatzkräfte nicht
anzuwenden.
Zur Frage 4:
Ansprechstelle
ist das Referat VI.l.e, zuständig für Rekrutierung, Aus- und Fortbildung und
Gender Mainstreaming.
Zu den Fragen 5 und 6:
Nein
Zur Frage 7:
Der Arbeitseinsatz hat je nach Arbeitsplatz teilweise
bereits seit 1.4.2005 begonnen bzw. ist
bis 1.9.2005 geplant.
Zur Frage 8:
Nach
derzeitigem Stand werden in der Sektion I (Zentrale Angelegenheiten) 19, in
der
Sektion II (Politische Angelegenheiten) 28, in der Sektion III (Wirtschaftspolitische
Angelegenheiten und
EU-Koordination) 18, in der Sektion IV (Konsularische
Angelegenheiten) vier, in der Sektion V (Kultur) drei, in der Sektion VI (Personal- und
Administrativangelegenheiten) zwei, in der
Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit)
vier,
und im
Exekutivsekretariat 13 Zusatzkräfte angestellt (insgesamt 91). Außerdem werden
an
den Ständigen Vertretungen in Brüssel, New
York und Genf insgesamt ca. 30 Aushilfskräfte
nach lokalem Recht bzw. als administrativ-technisches Personal
eingesetzt.
Zur Frage 9:
Für
die Entlohnung wurde in der obzitierten bundeseinheitlichen Ermächtigung ein
ressorteinheitliches, monatliches, nicht steigerungsfähiges Sonderentgelt
festgelegt, mit
welchem alle Mehrleistungen in zeitlicher
und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten gelten
(All-in-Gehalt).
Zur Frage 10:
Ja.
Zur Frage 11:
Entsprechend der Verwendung im v4-, v3-, v2- und v1-Bereich wurde die Höhe des
Sonderentgelts wie folgt festgelegt:
Mittlerer Dienst (v4): 1350 € pro Monat
Fachdienst (v3): 1500 € pro Monat
Gehobener Dienst (v2): 1800 € pro Monat
Höherer Dienst (v1): 2200 € pro Monat
Spezialisten: 2700 € pro Monat