2777/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen haben
am 12. April 2005 unter der Nummer 2913/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Aufnahmemodus von VerwaltungspraktikantInnen und
befristeten MitarbeiterInnen im Rahmen der EU-Präsidentschaft 2006 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Frage 1:

Die Rekrutierung von zusätzlichen MitarbeiterInnen als Verstärkung für die österreichische
EU-Ratspräsidentschaft wird durch eine generelle Ermächtigung im allgemeinen Teil des
Stellenplans ermöglicht; die Umsetzung erfolgt bundeseinheitlich gemäß
§ 36 Abs. 2 VBG durch den Abschluss von Sonderverträgen für die im Zusammenhang mit
der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 2006 aufzunehmenden Zusatzkräfte. 30 in der
Zentrale des BMaA beschäftigte VerwaltungspraktikantInnen, die bereits im Jahre 2004 im
Rahmen von Hearings ausgewählt wurden und sich bewährt haben, werden als Zusatz-
arbeitskräfte, so genannte EU-PoolistInnen, übernommen. Die darüber hinaus erforderlichen
Zusatzarbeitskräfte wurden aufgrund von Hearings Anfang Februar und Ende April 2005
ausgewählt.


Zur Frage 2:

Generelle Voraussetzung sind neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium sehr gute
Kenntnisse der englischen und französischen Sprache sowie Kenntnisse in Völker- und
Verfassungsrecht, EU-Recht, außenpolitischen Fragen mit historischem Hintergrund und
Wirtschaftsfragen mit EU-Schwerpunkt. Praktische EU-Erfahrung ist von zusätzlichem
Nutzen. Die oben angeführten Themen und Sprachen wurden anhand von Fragen zu aktuellen
Ereignissen mit EU-Bezug sowie aktueller internationaler Politik von ExpertInnen des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten geprüft.

Zur Frage 3:

Im Spätherbst 2004 waren ca. 180 Bewerbungen über das Bundeskanzleramt, das für die
Präsidentschaftsverstärkung im gesamten Bundesdienst InteressentInnen suchte, sowie
weitere 250 Bewerbungen direkt im BMaA eingelangt. Diese Bewerbungen wurden gesichtet
und geeignet erscheinende BewerberInnen zu den Hearings eingeladen. Gemäß obzitierter
Ermächtigung war das Ausschreibungsgesetz auf diese Zusatzkräfte nicht anzuwenden.

Zur Frage 4:

Ansprechstelle ist das Referat VI.l.e, zuständig für Rekrutierung, Aus- und Fortbildung und
Gender Mainstreaming.

Zu den Fragen 5 und 6:

Nein

Zur Frage 7:

Der Arbeitseinsatz hat je nach Arbeitsplatz teilweise bereits seit 1.4.2005 begonnen bzw. ist
bis 1.9.2005 geplant.


Zur Frage 8:

Nach derzeitigem Stand werden in der Sektion I (Zentrale Angelegenheiten) 19, in der
Sektion
II (Politische Angelegenheiten) 28, in der Sektion III (Wirtschaftspolitische
Angelegenheiten und EU-Koordination) 18, in der Sektion IV (Konsularische
Angelegenheiten) vier, in der Sektion
V (Kultur) drei, in der Sektion VI (Personal- und
Administrativangelegenheiten) zwei, in der Sektion
VII (Entwicklungszusammenarbeit) vier,
und im Exekutivsekretariat 13 Zusatzkräfte angestellt (insgesamt 91). Außerdem werden an
den Ständigen Vertretungen in Brüssel, New York und Genf insgesamt ca. 30 Aushilfskräfte
nach lokalem Recht bzw. als administrativ-technisches Personal eingesetzt.

Zur Frage 9:

Für die Entlohnung wurde in der obzitierten bundeseinheitlichen Ermächtigung ein
ressorteinheitliches, monatliches, nicht steigerungsfähiges Sonderentgelt festgelegt, mit
welchem alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten gelten
(All-in-Gehalt).

Zur Frage 10:

Ja.

Zur Frage 11:

Entsprechend der Verwendung im v4-, v3-, v2- und v1-Bereich wurde die Höhe des

Sonderentgelts wie folgt festgelegt:

Mittlerer Dienst (v4):                        1350 € pro Monat

Fachdienst (v3):                        1500 € pro Monat

Gehobener Dienst (v2):         1800 € pro Monat

Höherer Dienst (v1):                        2200 € pro Monat

Spezialisten:                        2700 € pro Monat