2778/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.05.2005
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des
Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Wien, am . Mai 2005
DVR:
0000051 GZ
BMI-LR2220/0029-II/2/d/2005
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 12.04.2005 unter der Nummer
2885/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Tauernautobahn - LKW-Verkehr:
Kontrollstelle Kuchl (Hoher Göll)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Ja.
Zu den Fragen 2 bis 9:
Die Verkehrsüberwachung
durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erfolgt im Auftrag der
für die Handhabung der Verkehrspolizei auf der Autobahn zuständigen Landesregierung.
Das derzeit gehandhabte Kontrollvolumen entspricht den Vorgaben der Salzburger
Landesregierung.
Zu den Fragen 10 und 11:
Da die Durchführung eines
Verwaltungsstrafverfahrens überwiegend den jeweils zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörden obliegt, kann das Bundesministerium für Inneres
keine Gesamtaussage treffen.
Zu
den Fragen 12 bis 14:
Im Jahr 2004 wurden am
Verkehrskontrollplatz Kuchl 136.000 Schwerverkehrskontrollen durchgeführt.
1204
Überladungen, 2.169 Verwaltungsstrafanzeigen gesamt erstattet, 2.496
Schaublattkontrollen.
1.069
Organstrafverfügungen, 245 Sicherheitsleistungen eingehoben und 102 Anträge auf
besondere Überprüfung gestellt.
124
Kraftfahrzeuge waren nicht verkehrssicher (Kennzeichenabnahmen), 193
Kraftfahrzeuge waren bedingt verkehrssicher (Anzeigen).
Zu
den Fragen 15 bis 17:
Im
Jahr 2004 wurden am Verkehrskontrollplatz Kundl 366.000
Schwerverkehrskontrollen durchgeführt
10.417
Verwaltungsstrafanzeigen gesamt erstattet, 886 nach dem Güterbeförderungsgesetz, 2782 nach der StVO - Wochenendfahrverbot, Nachtfahrverbot,
Alkohol am Steuer und sonstige Verwaltungsübertretungen, 689 nach dem KFG,
inkludiert die Anzeigen nach der EGVO 3820 u 3821/85, 5561 wegen Überladung, 92 nach dem
Bundesstraßenmautgesetz
- Vignette -, 75 ADR-Anzeigen,
77 nach dem Führerscheingesetz sowie 1 nach dem Tiertransportgesetz-Straße.
5875
Organstrafverfügungen, 2366
Sicherheitsleistungen und 1248 Mautersatzgebühren eingehoben.
Zu den Fragen 18 und 24:
In der Ressourcenbindung.
Zur Frage 19:
Nein.
Zur Frage 20:
Die Kontrollen im Bereich
des Verkehrskontrollplatzes Kuchl werden mit dem dafür erforderlichen Personal
durchgeführt.
Zur
Frage 21:
Die
Erweiterung der Kontrollstelle und die technische Ausstattung fallen nicht in
den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zur
Frage 22:
Der
Verkehrskontrollplatz Kundl wird von der Verkehrsabteilung-Außenstelle Wiesing
personell betreut. Die Verkehrsabteilung-Außenstelle Wiesing weist einen
Personalstand von 38 Bediensteten auf. 16 Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes werden
im Wechseldienst bei der Kontrollstelle Kundl eingesetzt.
Ein Mindeststand ist nicht
definiert.
Zur
Frage 23:
Der
Verkehrskontrollplatz Kuchl wird von der Verkehrsabteilung-Außenstelle Anif personell
betreut. Die Verkehrsabteilung Außenstelle Anif weist einen Personalstand von
40 Bediensteten auf.
Ein Mindeststand ist nicht
definiert.
Zu den Fragen 25 und 26:
Die Beantwortung dieser
Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 27 und 28:
Dem Bundesministerium für
Inneres steht der diesbezügliche Datenbestand nicht zur Verfügung. Die
Auswertung der dazu im Rahmen der Lkw-Kontrollplattform geführten Statistik
obliegt der Bundesanstalt für Verkehr.