2778/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.05.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Wien, am       . Mai 2005

DVR: 0000051

 

GZ BMI-LR2220/0029-II/2/d/2005

 

 
 

 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 12.04.2005 unter der Nummer 2885/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tauernautobahn -  LKW-Verkehr: Kontrollstelle Kuchl (Hoher Göll)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zur Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 bis 9:

Die Verkehrsüberwachung durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erfolgt im Auftrag der für die Handhabung der Verkehrspolizei auf der Autobahn zuständigen Landesregierung. Das derzeit gehandhabte Kontrollvolumen entspricht den Vorgaben der Salzburger Landesregierung.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Da die Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens überwiegend den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden obliegt, kann das Bundesministerium für Inneres keine Gesamtaussage treffen.

 

Zu den Fragen 12 bis 14:

Im Jahr 2004 wurden am Verkehrskontrollplatz Kuchl 136.000 Schwerverkehrskontrollen durchgeführt.

1204 Überladungen, 2.169 Verwaltungsstrafanzeigen gesamt erstattet, 2.496 Schaublattkontrollen.

1.069 Organstrafverfügungen, 245 Sicherheitsleistungen eingehoben und 102 Anträge auf besondere Überprüfung gestellt.

124 Kraftfahrzeuge waren nicht verkehrssicher (Kennzeichenabnahmen), 193 Kraftfahrzeuge waren bedingt verkehrssicher (Anzeigen).

 

Zu den Fragen 15 bis 17:

Im Jahr 2004 wurden am Verkehrskontrollplatz Kundl 366.000 Schwerverkehrskontrollen durchgeführt

 

10.417 Verwaltungsstrafanzeigen gesamt erstattet,  886 nach dem Güterbeförderungsgesetz,  2782 nach der StVO  - Wochenendfahrverbot, Nachtfahrverbot, Alkohol am Steuer und sonstige Verwaltungsübertretungen, 689 nach dem KFG, inkludiert die Anzeigen nach der EGVO 3820 u 3821/85,  5561 wegen Überladung, 92 nach dem Bundesstraßenmautgesetz   -  Vignette -, 75 ADR-Anzeigen, 77 nach dem Führerscheingesetz sowie 1 nach dem Tiertransportgesetz-Straße.

5875 Organstrafverfügungen, 2366  Sicherheitsleistungen und 1248 Mautersatzgebühren eingehoben.

 

Zu den Fragen 18 und 24:

In der Ressourcenbindung.

 

Zur Frage 19:

Nein.

 

Zur Frage 20:

Die Kontrollen im Bereich des Verkehrskontrollplatzes Kuchl werden mit dem dafür erforderlichen Personal durchgeführt.

 

Zur Frage 21:

Die Erweiterung der Kontrollstelle und die technische Ausstattung fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zur Frage 22:

Der Verkehrskontrollplatz Kundl wird von der Verkehrsabteilung-Außenstelle Wiesing personell betreut. Die Verkehrsabteilung-Außenstelle Wiesing weist einen Personalstand von 38 Bediensteten auf. 16 Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes werden im Wechseldienst bei der Kontrollstelle Kundl eingesetzt.

Ein Mindeststand ist nicht definiert.

 

Zur Frage 23:

Der Verkehrskontrollplatz Kuchl wird von der Verkehrsabteilung-Außenstelle Anif personell betreut. Die Verkehrsabteilung Außenstelle Anif weist einen Personalstand von 40 Bediensteten auf.

Ein Mindeststand ist nicht definiert.

 

Zu den Fragen 25 und 26:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 27 und 28:

Dem Bundesministerium für Inneres steht der diesbezügliche Datenbestand nicht zur Verfügung. Die Auswertung der dazu im Rahmen der Lkw-Kontrollplattform geführten Statistik obliegt der Bundesanstalt für Verkehr.