2781/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.05.2005
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möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0019-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dr. Cap, Kolleginnen und
Kollegen vom 30. März 2005, Nr. 2804/J, betreffend
Ministerbüros und Beraterverträge als „Jobmaschinen“
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen vom 30. März 2005, Nr. 2804/J, betreffend Ministerbüros und Beraterverträge als „Jobmaschinen“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 4, 10 und 11:
Folgende Dienstnehmer waren bzw. sind seit 1. Oktober 2003 als Referenten im Ministerbüro beschäftigt:
DI Friedrich
KALTENEGGER (seit 1.3.2003) |
Vertragsbedienstetengesetz
1948 (VBG) |
Mag. Stephan
PERNKOPF |
§
36 VBG |
DI
Edith KLAUSER |
Arbeitsleihvertrag |
DI Günter GRIESMAYR |
§ 36 VBG |
Daniel KAPP |
Arbeitsleihvertrag |
Mag. Franz Benedikt
ZÖCHBAUER |
Arbeitsleihvertrag |
Mag. Valerie
ZACHERL |
§ 36 VBG |
Alle angeführten Dienstverhältnisse sind aufrecht. Die Ermittlung des Gehaltsanspruchs für Bedienstete gemäß Vertragsbedienstetengesetz 1948 erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Gehaltstabellen, bei Arbeitsleihverträgen auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Angestelltenvertrages des Arbeitnehmers.
Die Gesamtkosten für den Zeitraum 1.10.2003 bis 31.12.2004 betrugen
für die Bediensteten gemäß VBG 1948 € 269.892,70 und für die Bediensteten mit Arbeitsleihverträgen € 363.827,36.
Sieben Mitarbeiter haben All-In-Bezüge bzw. ein fixes Monatsentgelt nach § 74 VBG 1948, das bedeutet, dass sämtliche Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten anzusehen sind.
Aus Gründen des Datenschutzes kann eine personenbezogene Auskunft hinsichtlich des Gehaltsanspruches nicht erfolgen.
Im Übrigen darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1172/J verwiesen werden.
Zu Frage 5:
Seit 1.10.2003 wurden mit zwei Mitarbeitern des Ministerbüros Sonderverträge gemäß § 36 VBG 1948 abgeschlossen. Das Grundgehalt übersteigt in keinem Fall das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes. Ergänzend darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1172/J verwiesen werden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Arbeitsleihverträge der im Ministerbüro beschäftigten Referenten
wurden mit dem Ökosozialen Forum Österreich, dem Agrarischen
Informationszentrum (AIZ) und dem Österreichischen Raiffeisenverband
abgeschlossen. Die Arbeitsleihverträge wurden entsprechend den Vorgaben des
Bundesministeriums für Finanzen mit den Vertragspartnern
abgeschlossen (zum Vertragsmuster siehe Beilage 1). Die Mitarbeiter hatten vor
Abschluss der Arbeitsleihverträge ein Dienstverhältnis mit der jeweiligen
Institution.
Zu Frage 8:
In den Jahren 2003 und 2004 wurden dem Ökosozialen Forum Österreich je € 250.000,-- an Förderungen gewährt.
Zu Frage 9:
Ein Mitarbeiter des Ministerbüros (Dipl.-Ing. Günter Griesmayr) ist mit der Leitung der Abteilung II 5 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Zentralstelle) betraut, die in vollem Umfang ausgeübt wird.
Zu Frage 12:
In diesem Zeitraum wurden keine Belohnungen an die zu Frage 1 genannten Referenten gezahlt.
Zu Frage 13:
Dipl.-Ing. Friedrich Kaltenegger ist Aufsichtsratsmitglied der Österreichischen Bundesforste AG. Mag. Stephan Pernkopf ist Aufsichtsratsmitglied der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Vergütungen erfolgen grundsätzlich nach § 25 Gehaltsgesetz 1956. Detailliertere Angaben können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Nebenbeschäftigungen sind nicht Gegenstand der Vollziehung und unterliegen daher nicht dem Interpellationsrecht.
Zu den Fragen 14 bis 20:
Seit 1. Jänner 2003 wurden weder Generalsekretär noch Sektionsleiter neu bestellt.
Zu den Fragen 21 und 22:
Die in entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen entsandten Mitarbeiter können der Beilage 2 entnommen werden. Im Übrigen darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1822/J hingewiesen werden.
Zu Frage 23:
Im Jahr 2004 wurden 28 Mitarbeiter/Innen der Zentralleitung mehr als 240 Überstunden (insgesamt: 15.764,1) abgegolten. Eine detaillierte Auflistung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 24:
Zum Stichtag 31.3.2005 waren drei Personen als Nationale Experten gemäß § 39a Gehaltsgesetz bzw. § 6b Vertragsbedienstetengesetz 1948 zur EU-Kommission entsendet. Diese Mitarbeiter werden weiterhin aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vom BMLFUW besoldet; keiner der Mitarbeiter bezieht über das Grundgehalt hinausgehende Zuwendungen.
Bei den als Nationale Experten entsendeten Personen handelt es sich um DI Günter SIEGEL, Dr. Eberhardt HENRICH und Mag. Renate PAUMANN.
Weiters sind drei Mitarbeiter (Mag. Dieter BEISTEINER, Mag. Michael SEBANZ und Dr. Josef BEHOFSICS) als Attachés gemäß § 39a BDG 1979 in Verbindung mit § 6b VBG 1948 zur EU-Kommission entsendet und beziehen die gemäß § 21 GG 1956 vorgesehenen Zulagen.
DI Maria FLADL, DI Klaus Pichler, Mag. Lieselotte FELDMANN und Dr. Renate CHRIST befinden sich aufgrund einer Anstellung bei der EU-Kommission im Karenzurlaub (unter Entfall der Bezüge gemäß § 75 BDG 1979).
Zu den Fragen 25 und 26:
Außerhalb des Ministerbüros sind vier Personen aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt (Österreichischer Bauernbund - eine Person, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs – zwei Personen (davon eine Person bis 31.5.2005), Österreichische Akademie der Wissenschaften – eine Person). Der durchschnittliche Bruttobezug dieser vier Leiharbeitsnehmer beläuft sich auf monatlich rund € 4.360,13. Aus Gründen des Datenschutzes können detailliertere Auskünfte nicht gegeben werden.
Zu Frage 27:
Im angefragten Zeitraum wurden 56 Personen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen.
Die Übernahmen erfolgten auf Antrag des jeweiligen Mitarbeiters bei Vorliegen der im BDG 1979 genannten Ernennungserfordernisse. Weitere Bedingungen waren ein positiver Verwendungserfolg und die Ablegung der Dienstprüfung für die jeweilige Verwendungsgruppe.
Der Zielwert an Beamten gemäß Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 für das Ressort konnte deutlich unterschritten werden.
Pragmatisierungen von 1. 1. 2003 bis 1. 3. 2005 |
männlich |
weiblich |
Summe |
|
35 |
21 |
56 |
Zu Frage 28:
Die Definitivstellung wird in keinem zentralen Register, sondern in den einzelnen Personalakten bzw. Standesausweisen festgehalten und wird elektronisch nicht erfasst. Im Übrigen ist eine Definitivstellung eine an gesetzlich bestimmte Bedingungen geknüpfte Rechtsfolge, die der Dienstbehörde keinen Ermessensspielraum lässt. Es darf daher um Verständnis ersucht werden, dass diese Frage aufgrund des Verwaltungsaufwandes – es müssten alle Personalakten einzeln durchgesehen werden – nicht beantwortet werden kann.
Zu den Fragen 29 und 30:
Ausgehend vom Datum der Anfrage wird als Stichtag für die Beantwortung der 1.3.2005 herangezogen.
1. 3. 2005 |
männlich |
weiblich |
Summe |
Zentralleitung (Land- und Forst- wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) |
450 |
593 |
1043 |
Nachgeordnete Dienststellen |
1214 |
875 |
2089 |
ausgegliederte Unternehmen dienstzugeteilt (BVW, UBA, Span. Hofreitschule) |
327 |
128 |
455 |
Zu den Fragen 31 bis 36 und 38:
Seit 1.1.2004 wurden keine
Modelle hinsichtlich einer Strukturreform der Zentralleitung des BMLFUW von
externen Beratern entwickelt.
Zu Frage 37:
Diesbezüglich darf ich auf die
Beantwortung der gleichlautenden Frage 43 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1172/J
verweisen.
Zu den Fragen
39 und 42
Es darf auf die Beilage 3 und auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1172/J verwiesen werden.
Zu den Fragen
40 und 41:
Nach Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. Inhaltlich kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden" (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).
Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen hat auch der Mehrheitsaktionär keine direkten Einflussnahmemöglichkeiten auf die Tätigkeiten der Geschäftsführung beziehungsweise kann er dem Vorstand keine Weisungen erteilen. Die Frage hat hinsichtlich der Aktiengesellschaften nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern die Geschäftsführung der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betrifft damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Auf Tochtergesellschaften von Gesellschaften mit beschränkter Haftung besteht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit, wenn der Bund bei der Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft mit mehr als 50% beteiligt ist.
Die Bestellung von externen Beratern durch die Gesellschaften liegt in der Verantwortung des Vorstandes und des Aufsichtsrates dieser Gesellschaften. Im Übrigen darf auf obige Ausführungen verwiesen werden.
Zu Frage 43:
Bezüglich des ersten Teils der Anfrage darf auf die Beantwortung der an den Bundeskanzler gerichteten Anfrage Nr. 2795/J verwiesen werden.
Seit 1. Jänner 2004 wurde kein Mitarbeiter des Ministerbüros in die Organisation des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft integriert.
Zu Frage 44:
Grundsätzlich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2046/J betreffend Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts verwiesen werden. Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei den Schaltungen von Inseraten um Informationsarbeit und nicht um Werbemaßnahmen.
Bei Inseraten-Kampagnen ist es nicht möglich, die Kosten einzelnen Medien zuzuschreiben, da diese als Gesamtkampagne vergeben wurden. Dort wo eine Aufgliederung auf die einzelnen Medien möglich ist, werden die Kosten für den Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis 31.3.2005 genau angeführt.
Ab Juli 2004 Beträge
in Euro
1.
Tageszeitungen
Neues Volksblatt
Gentechnik 2.520,--
Neues Volksblatt – Sonderverteiler
„Wirtschaftsland OÖ“ 8.442,--
NÖN – Niederösterreichische Nachrichten
Einschaltung NOEN "Gentechnik-Charta",
Ausgabe Woche 43,44,45 51.194,--
2.
Wochenzeitungen
Österreichische Bauernzeitung
Marktberichterstattung 28.800,--
3.
Monatszeitungen
Aqua Press – redakt. Beitrag zu aktuellen Themen 5.827,--
Blick ins Land
Je ein Beitrag zu aktuellen Themen der Österreichischen
Landwirtschaft pro Monat 20.856,--
Agrarpost
4 Einschaltungen zu aktuellen Themen 19.132,--
Kommunal
Pro Ausgabe redaktioneller Beitrag zu aktuellen Themen 26.460,--
BEREICH UMWELT
1.
Tageszeitungen
Kronen Zeitung
„Nationalpark-Wandern“.
24. und 25. Oktober 2004 19.826,--
KURIER
Einschaltung zum Autofreien Tag 7.843,--
Die PRESSE
Einschaltung zum Autofreien Tag 3.881,--
„Heute“
Einschaltung zum Autofreien Tag 2.913,--
Standard
Einschaltung zum Autofreien Tag 6.012,--
2.
Wochenzeitungen
NEWS – Beilage „Kulinarisches Österreich“ 18.293,--
3.
Monatszeitungen
„die neue Umwelt“ – Zeitschrift der Umweltberatung
Einschaltung im Rahmen der Bioaktionstage
Thema „Gentechnik“ 11.340,--
Sonstiges
Ökodatenbank Österreichs 5.200,--
Skyline – Herbstausgabe Bordmagazin der AUA
Thema: Gentechnikcharta 2.964
Newsletter „Die Alpenkonvention“ 3 Ausgaben 3.105,--
Der Österreichische Journalist
zum Thema "Klimaschutz" 3.276,--
1.1. 2005 bis 31.3.2005 Beträge
in Euro
1.
Tageszeitungen
Die PRESSE
Einschaltung „Lebensmittel aus Österreich – Klimaschutz“ 31.984,--
KURIER
Einschaltung „Lebensmittel aus Österreich – Klimaschutz“ 16.825,--
2.
Wochenzeitungen
Österreichische Bauernzeitung
Marktberichterstattung 14.400,--
3.
Monatszeitungen
Blick ins Land
Je ein Beitrag zu aktuellen Themen der Österr.
Landwirtschaft pro Monat 10.650,--
Blick ins Land
Internetführer 636,--
Agrar Post
1 Beitrag zu einem aktuellen Thema 4.783,--
Aqua Press – redakt. Beitrag zu aktuellen Themen 2.971,--
Kommunal
Pro Ausgabe redakt. Beitrag zu aktuellen Themen 13.230,--
Sonstiges
Frühjahr/Sommerprogramm des Kuratorium Wald
Einschaltung 1.575,--
BEREICH UMWELT
„die neue UMWELT“ – Zeitschrift der Umweltberatung
Einschaltung in Febr. Ausgabe z. Thema „SIGNatur“
Umweltzeichen 3.388,--
Informations- / Inseratenkampagnen ab Juli 2004
ORF Wien
Produktion Fachtagung „Grün Stadt Grau“ – 7 Fernsehtrailer 12.000,--
ORF NÖ
Land und Leute – Projekt „Nationalparke“ 24.000,--
ORF
Willkommen Österreich – Sommertour z.
Thema Klimaschutz 144.840,--
Informations- / Inseratenkampagne 2005
KURIER
Gartenwahl 2005 durch die
Aktion „KURIER und das Lebensministerium
suchen die schönsten Gärten Österreichs“ 63.000,--
Im Übrigen darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 2339/J (XXI. GP), 3401/J (XXI.GP), 1172/J (XXII.GP), 1822/J (XXII.GP) und 2046/J (XXII. GP) verwiesen werden.
Der Bundesminister:
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelte Beilage 1 steht nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.
|
Beilage 2 |
|
Mitarbeiter des BMLFUW, die in entgeltliche
Aufsichtsratsfunktionen entsandt sind |
||
und weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter im Ministerbüro sind |
||
Name des
entsendeten Ressortbediensteten |
Tätigkeit/Gremium |
Allfällige
erhaltene,bezogene Entschädigungen |
|
|
Einkünfte
aus diesen Funktionen |
|
|
|
Dr. Erhard
HÖBAUS |
Aufsichtsrat bei
der UBA GmbH |
Entschädigung |
|
|
|
Mag. Ilse
HOHENEGGER |
Agrarmarkt
Austria, Staatsaufsicht gem. § 25 AMA-Gesetz |
Entschädigung |
|
|
|
Dr. Thomas JAKL |
Stellv.
Aufsichtsratsvorsitzender bei der UBA GmbH. |
Entschädigung |
|
|
|
Dipl.-Ing.
Günter LIEBEL |
Nationalpark OÖ
Kalkalpen GmbH |
|
|
Vertreter in der
Generalversammlung |
|
|
|
|
|
Nationalpark
Donau-Auen GmbH |
|
|
Vertreter in der
Generalversammlung |
|
|
|
|
|
Nationalpark Thayatal GmbH |
|
|
Vertreter in der
Generalversammlung |
|
|
|
|
|
Nationalpark
Gesäuse GmbH |
|
|
Vertreter in der
Generalversammlung |
|
|
|
|
Ing. Maximilian POCK |
Vorstandsmitglied
LFRZ |
Entschädigung |
|
|
|
Dipl.-Ing. Matthias REEH |
Agrarmarkt
Austria, Staatsaufsicht gem. § 25 AMA-Gesetz |
Entschädigung |
|
|
|
Dipl.-Ing.
Dr. Johannes SCHIMA |
Nationalpark OÖ
Kalkalpen GmbH |
|
|
Vertreter in der
Generalversammlung |
|
|
|
|
|
Bundesforschungs-
u. Ausbildungszentraum f. Wald |
|
|
Stellvertretender
Vorsitzender d. Wirtschaftsrates |
|
|
|
|
Dipl.-Ing.
Dr. Johann SCHROTTMAIER |
Aufsichtsrat und
Eigentümervertreter beim |
|
|
Austrian
Bioenergy Centre GmbH |
|
|
Eigentümervertreter
des BMLFUW |
|
|
|
|
Dipl.-Ing.
Reimund TSCHULIK |
Errichtungsgesellschaft
Marchfeldkanal |
Entschädigung |
|
|
|
Dr. Bernhard
WURZER |
Vorstandsmitglied
LFRZ |
Entschädigung |
|
|
|
Beilage 3
Beratungsunternehmen (seit 1.1.2004):
Beratungsunternehmen |
Kosten (inkl. Ust) |
Art der Leistung |
Malik Management Zentrum St. Gallen MZSG 11012382 |
€ 25.565,64 |
Beratungsleistung für Bildungscluster Wieselburg und Raumberg/Irdning |
Mag. Josef Freystetter 3512 Mautern |
€ 7.200,-- |
Konzepterstellung Schule 2015 |
Mag. Josef Freystetter 3512 Mautern |
€ 3.657,67 |
Strategieentwicklung, Projektbegleitung Schule 2015 |
Mag. Josef Freystetter 3512 Mautern |
€ 4.750,94 |
APAK, Projektbegleitung PH |
Mag. Josef Freystetter 3512 Mautern 11011016 |
€ 3.600,-- |
Konzepterstellung Schule 2015 |
Contrust Management Consulting, Wien |
€ 72.240.- |
Beratungsauftrag „Coaching der WRG Expertenrunde – Folgekosten“, |
Beratungsunternehmen |
Kosten 2004* (inkl. Ust) |
Art der Leistung |
C + M
Marketing Services AG 4609
Thalheim/Wels |
€ 70.500 |
Beratungsleistung für Publizitäts- und Informationsmaßnahmen |
Institut für
Verwaltungs-management 6020 Innsbruck |
€ 22.890 |
Beratung „Einführung
Kosten-Leistungsrechnung“ |
* Voraussichtliche
Kosten für oben genannte Beratungsleistungen:
2005: € 96.700,--, 2006: € 70.500,--.
"Online-Präsentation
zum Emissionshandel", Fa. Brainbows - 2003: € 8.400,-- /
2004:
€ 3.600,--
"Kommunikationsstrategie
zum EZG", Fa. Brainbows -
2003: € 20.280,-- / 2004: € 37.296,--
"Wartung
der Homepage zum Emissionshandel", Fa. Brainbows - 2004: € 10.800,-- /
2005:
€ 9.600,-- / 2006: € 6.000,--
"Konsultationsprozess
Klimastrategie", Fa. Brainbows - 2005: € 17.400,-- / 2006: € 14.040,--
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden für externe Berater bzw. Beratungsunternehmen im Budgetjahr 2004 70.500,-- € verausgabt, für die Jahre 2005 und 2006 ist ein gleich hoher Betrag vorgesehen.
Seite 2 der Beilage 3
Bereich Umweltförderung:
Neuner + Henzl Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft; Wirtschaftsprüfung der Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Abwicklungsstelle der Umweltförderungen gemäß § 11 Abs. 1, § 46 Abs. 1 und § 51 Abs. 2 UFG für den Zeitraum 2004 bis 2008; (gesetzliche Verpflichtung gemäß § 11 Abs. 9 Umweltförderungsgesetz); Auftragsentgelt: 26.286 € (inkl. 20% Umsatzsteuer) pro Jahresprüfung (= insgesamt 131.430,-- €).
KWI Management Consultants & Auditors GmbH, St. Pölten „Evaluation der Umweltförderungen nach dem Umweltförderungsgesetz (UFG) für den Zeitraum 2002 bis 2004"; (gesetzliche Verpflichtung zur Evaluation gemäß § 14 Abs. 1 Umweltförderungsgesetz);
Fertigstellung: Mai 2005; Auftragsentgelt: 30.888 € (inkl. 20% Umsatzsteuer).
Bereich Nachhaltigkeit – Allgemein:
Schönherr RAe, „Möglichkeiten für die Beachtung sozialer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe“; rechtliche Unterstützung einer Arbeitsgruppe zwischen BMLFUW, BMWA, BMGS und BMGF. Fertigstellung im Sommer 2005; Entgelt: max. 10.000,- € zzgl. USt.