2784/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.05.2005
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

S91143/77-PMVD/2005                                                                                                         . Mai 2005

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Genossinnen und Genossen haben am 30. März 2005 unter der Nr. 2803/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ministerbüros und Beraterverträge als ‚Jobmaschinen’" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 3:

Gemäß § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für Landesverteidigung ein „Kabinett des Bundesministers“ eingerichtet. Wie schon bei früheren ähnlichen Anfragen gehe ich davon aus, dass im vorliegenden Zusammenhang nur jene Bediensteten angesprochen sind, die meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab bilden. Hinsichtlich der Daten für das Jahr 2003 verweise ich auf die Anfragebeantwortung vom 7. Jänner 2004 (1045/AB zu 1171/J). Seit dem Jahr 2004 stehen mir - abgesehen vom erforderlichen Hilfspersonal für Sekretariatsarbeiten bzw. administrative Tätigkeiten - zehn Bedienstete zur Verfügung.

Hinsichtlich der Namen meiner unmittelbaren Mitarbeiter sowie der Grundlage ihres Dienstverhältnisses verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Das Gehalt bzw. die Entlohnung dieser Mitarbeiter (1/VerwGrp MBO1/5 mit Ergänzungszulage gem. §94 a GehG 1956, 1/VerwGrp MBO1/6, 3/VerwGrp MBO1/4, 1/VerwGrp MBO2/9, 1/VerwGrp A1/4, 1/Sonderentgelt gem. § 36 VBG, 2/Leiharbeitsvertrag) richtet sich nach dem Gehaltsgesetz 1956 bzw. dem Vertragsbediensteten­gesetz 1948 bzw. nach vertraglicher Vereinbarung. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

Name

Grundlage des Dienstverhältnisses

GenMjr Mag. BAUER Herbert

BDG 1979

SWITAK Christian

Leiharbeitsvertrag

Bgdr Mag. CSITKOVITS Erich

BDG 1979

Mag. BERGER Elisabeth

Leiharbeitsvertrag

Bgdr ASCHAUER Alois

BDG 1979

Mag. HIRSCH Walter

BDG 1979

Mag. VANICEK Rainer

§ 36 VBG

ObstdG Ing. Mag. KAPONIG Hermann

BDG 1979

ObstltdG MMag. Dr. VORHOFER Peter

BDG 1979

ObstltdG Mag. VARTOK Ronald

BDG 1979

Zu 2:

Entfällt.

Zu 4, 10 und 11:

Von den vorerwähnten Mitarbeitern leisten vier Bedienstete Überstunden gegen Einzelabgeltung (im monatlichen Durchschnitt zwischen 29 und 59 Stunden). Bei den übrigen Mitarbeitern gelten mit dem Bezug alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten, sodass in diesen Fällen kein gesonderter Anspruch auf Überstunden besteht. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.


Zu 5:

Mit einem Bediensteten wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen. Dieser Vertrag sieht ein fixes Monatsentgelt unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsplatzwertigkeit vor, womit alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen abgegolten sind. Die Form eines Sondervertrages wurde im konkreten Fall gewählt, um den speziellen Anforderungen des Arbeitsplatzes hinsichtlich Verfügbarkeit und zeitlicher Inanspruchnahme bestmöglich zu entsprechen.

Zu 6 und 7:

Hinsichtlich der Vertragsinhalte verweise ich auf die in der Beilage angeschlossene Übersicht. Nähere Details insbesondere zum Gehalt, mit dem alle mengenmäßigen Mehrleistungen abgegolten sind, bzw. zu allfälligen Remunerationen können aus daten­schutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden. Die Amtsverschwiegenheit sowie weitere persönliche Dienstpflichten meiner beiden Mitarbeiter wurden außerhalb des Leiharbeitsvertrages einer gesonderten Regelung zugeführt. Die Arbeitsleihverträge wurden zwischen der überlassenden Institution und dem Bundesministerium für Landesverteidigung vereinbart.

Frühere Beschäftigungsverhältnisse meiner beiden Mitarbeiter stellen keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungs­gesetz 1975 dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 8:

An keine.

Zu 9:

Einer meiner Mitarbeiter ist mit der Führung einer nachgeordneten Dienststelle (Militär­kommando Tirol) betraut, aber auf die Dauer der Verwendung in meinem Kabinett davon entbunden.

Zu 12:

Hinsichtlich des Zeitraumes bis Ende des Jahres 2003 verweise ich auf die Anfragebeant­wortung vom 7. Jänner 2004 (1045/AB zu 1171/J). Ab dem Jahr 2004 erhielten meine Mitarbeiter Belohnungen in einer durchschnittlichen Höhe von 834 Euro.

Zu 13:

Hinsichtlich des Zeitraumes bis Ende des Jahres 2003 verweise ich auf die Anfragebeant­wortung vom 7. Jänner 2004 (1045/AB zu 1171/J). Darüber hinaus wurden einem Bediensteten im Jahr 2004 66,20 Euro für eine Nebentätigkeit aus dem Jahr 2003 angewiesen. Seit dem Jahr 2004 üben drei Mitarbeiter Nebentätigkeiten aus (Einkünfte: 1.532,40, 3.143,40 bzw. 218,20 Euro). Weiters hat ein Bediensteter eine Nebenbe­schäftigung im Sinne des § 56 BDG 1979 gemeldet.

Zu 14:

Keine. Nicht unerwähnt möchte ich aber in diesem Zusammenhang lassen, dass der Chef des Generalstabes, Gen Mag. Ertl, mit Wirkung vom 15. Juli 2004 zusätzlich mit der Funktion des Generalsekretärs (gem. § 7 Abs.11 Bundesministeriengesetz 1986) zur Umsetzung der Reform des Bundesheeres betraut wurde. Für diese Betrauung war ein Ausschreibungsverfahren nicht notwendig.

Zu 15 bis 20:

Da im Bundesministerium für Landesverteidigung seit dem 1. Jänner 2003 keine Neubestellung eines Sektionsleiters bzw. Generalsekretärs erfolgte, erübrigt sich eine Beantwortung.

Zu 21 und 22:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung 1815/AB zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1821/J.


Zu 23:

Im Jahr 2004 verrechneten in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesver­teidigung 116 Bedienstete mehr als 240 Überstunden. Insgesamt fielen für diese Mitarbeiter 46.732 Überstunden an.

Zu 24:

Zur Zeit werden vier Bedienstete mit Arbeitsplätzen in der Militärvertretung in Brüssel im Bereich des EU-Militärstabes verwendet. Die Besoldung erfolgt nach den im Gehaltsge­setz 1956 für im Ausland verwendete Beamte vorgesehenen Bezüge.

Zu 25:

Nein.

Zu 26:

Entfällt.

Zu 27:

Hinsichtlich des Zeitraumes bis Ende des Jahres 2003 verweise ich auf die Anfrage­beantwortung vom 7. Jänner 2004 (1045/AB zu 1171/J). Seit dem 1. Jänner 2004 wurde ein männlicher Bediensteter der Zentralstelle in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ernannt; bei nachgeordneten Dienststellen wurden im selben Zeitraum 458 Bedienstete, davon 43 Frauen pragmatisiert. Diese Pragmatisierungen erfolgten ausschließlich im Rahmen des Stellenplanes unter Berücksichtigung der dort ausgewiesenen Einsparungs­vorhaben. Unbeschadet dessen ist aber zu berücksichtigen, dass der militärische Bereich - neben Justiz und Exekutive - zu den Kernaufgaben der Hoheitsverwaltung zählt und daher Militärpersonen auch weiterhin in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu ernennen sind.


Zu 28:

Seit dem 1. Jänner 2003 wurden 25 Bedienstete der Zentralstelle, davon 10 Frauen, auf ihren Antrag hin definitiv gestellt, bei nachgeordneten Dienststellen 833 Bedienstete, davon 44 Frauen.

Zu 29:

Am 12. April 2005 wurden 860 Bedienstete, davon 228 Frauen, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landes­verteidigung verwendet, 18.851 Bedienstete, davon 1.172 Frauen, in nachgeordneten Dienststellen.

Zu 30:

Keine.

Zu 31:

Die Erarbeitung der Strukturen im Rahmen des Projektes „ÖBH 2010“ erfolgt ausschließlich unter Heranziehung von Mitarbeitern meines Ressorts.

Zu 32 und 33:

Entfällt.

Zu 34 und 35:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung bzw. das Bundesheer steht seit einiger Zeit in einem umfassenden Reformprozess. Nach Umsetzung der Reorganisation der Zentralstelle und der obersten und oberen Führung hat – auf den Bericht der Bundesheer­reformkommission aufbauend – die von mir eingerichtete Projektorganisation „Management Bundesheer 2010“ mit Ende des Jahres 2004 eine erste Zielstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 erstellt. An Hand dieses Grundgerüstes erfolgt nunmehr die hiezu notwendige Detailplanung. Ziel dieser Reform ist es, bis zum Jahr 2010 operationelle Fähigkeiten für eine adäquate militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des europäischen Krisenmanage­ments im erweiterten Spektrum der Petersberg-Aufgaben sicherzustellen. Die Strukturen dafür sollen innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen in legistischer, personeller, materieller, infrastruktureller und finanzieller Hinsicht so geschaffen werden, dass daraus auch die Aufgaben zum Schutz der Souveränität zu Lande und in der Luft sowie Assistenzeinsätze erfüllt werden können.

Zu 36 bis 38:

Seit 4. Februar 2000 sind für externe Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Reorganisationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Landesverteidigung stehen, Kosten von rund 780.000 Euro angefallen. In allen Fällen wurde die Eignung der in Betracht kommenden Auftragnehmer vor Auftragserteilung hinsichtlich ihrer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen eingehend überprüft und festgestellt. Inwieweit es notwendig sein wird, weitere Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird im Einzelfall zu beurteilen sein.

Zu 39:

Für Dienstleistungsverträge mit Beratungsleistungen sind im Bundesministerium für Landesverteidigung seit dem 1. Jänner 2004 Kosten in Höhe von rund 640.000 Euro angefallen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Namen der Beratungsunternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt geben kann.

Zu 40 und 41:

Da dem Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung eine Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Unternehmen im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG nicht zugeordnet ist, erübrigt sich eine Beantwortung.

Zu 42:

Die Verrechnung von Beratungsleistungen erfolgt wie jene von anderen Leistungen Dritter bei den verschiedensten Voranschlagsposten. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung wäre daher nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand durchführbar. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung absehe.

Zu 43:

Seit 1. Jänner 2004 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesver­teidigung im Kabinett des Bundesministers die Stabsabteilung und das Büro des Bundes­ministers aufgelassen und die Abteilung für militärische Öffentlichkeitsarbeit in die Zentralsektion transferiert und vorübergehend dem Sektionsleiter direkt unterstellt. Weiters wurde in der Zentralsektion die Personalabteilung C aufgelöst und die Gruppe Kommuni­kation mit drei Abteilungen (Presse, Marketing, Corporate Identity und Kommunikations­strategie) neu eingerichtet. Unter einem wurde die bisherige Personalabteilung D in Personalabteilung C umbenannt. Im Organisationsumfeld des Generalstabes wurden das „Management ÖBH 2010“ und eine Projektabteilung eingerichtet.

Diese Änderungen hatten keine Auswirkung auf die Gesamtanzahl der vorhandenen Planstellen.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Ministerbüros wurde in die Organisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung übernommen. Hinsichtlich der bis Ende der Legislaturperiode einzusparenden Planstellen verweise ich auf die im Stellenplan zu den Bundesfinanzgesetzen 2003 bis 2006 ausgewiesenen Planstellen:

 

Planstellen Teil II.A

Allgemeiner Teil / KIOP

2003

24.697

671

2004

24.012

1.052

2005

23.456

1.394

2006

22.760

Wird im Zuge der Reform noch festgelegt

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung des Bundeskanzlers zur Anfrage Nr. 2795/J.


Zu 44:

Im angesprochenen Zeitraum wurden folgende Informationsmaßnahmen gesetzt:

Medium und Inhalt

Euro

Der Soldat 2004, Druckkostenbeitrag für die Zeitung

155.444,76

Der Soldat 2005 Druckkostenbeitrag für die Zeitung

155.444,76

New Business Verlag GmbH, Einschaltung in „Conrad Seidl’s Bierguide

3.999,24

ÖCV, Österr. Cartellverband, Einschaltung im Gesamtverzeichnis des ÖCV

912,45

Tiroler TZ; Einschaltung

2.383,65

Festbroschüre Wörschach-Lauf; Einschaltung

3.600,--

OÖ Krone u. OÖ Nachrichten; Einschaltung Angelobung

13.366,46

Einschaltung ÖCV/MKV

912,45

Vereinigung österreichischer Blauhelme, Einschaltung in Blue Helmet News 2005

3.000,--

Agentur Geiblinger; Grafische Gestaltung je einer Seite jeder Ausgabe der Zeitung„Der Soldat“ im Rahmen der oa. Vereinbarung „Druckkostenbeitrag

12.960,--

Agentur Geiblinger; Grafische Gestaltung von Grundsujets für „50 Jahre Bundesheer“ und Sujet für ÖBB-Lokomotive Taurus

6.010,40

Agentur Geiblinger; Grafische Gestaltung Großflächenplakat

1.800,--

Fa. Ketterl; Druckkosten Großflächenplakat

24.713,94

Fa. Ketterl (2005) Druckkosten Großflächenplakat

9.701,74

Kooperation mit TW 1 für Beiträge im Magazin „Sky & Fly“

18.000,--

Kooperation mit TW 1 für Beiträge im Magazin „Einsatz“

86.400,--

Kooperation mit TW 1 für Beiträge im Magazin „Einsatz“ und„Sky & Fly“ 2005

30.000,--

Logo auf Heißluftballon

1.453,46

Die Presse; Einschaltung zum Nationalfeiertag

6.153,97

Der Standard; Einschaltung zum Nationalfeiertag

6.187,86

Krone.at; Einschaltung zum Nationalfeiertag

1.680,--

Neue Kronen Zeitung; Einschaltung zum Nationalfeiertag

9.916,87

Kurier; Einschaltung zum Nationalfeiertag

14.107,24

Coleur; Einschaltung zum Nationalfeiertag

995,40

Bohmann Druck & Verlags GmbH Einschaltung in Eurocity-Magazin

7.182,--

Vereinigung österreichischer Blauhelme Einschaltung in Blue Helmet News

400,--

Exklusiv Verlags GmbH Einschaltung in 4WD-Allradmagazin

4.284,--

Standard Verlags GmbH Einschaltung im FH-Standard

22.680,--

LW Media Einschaltung in City-Stadtzeitung

4.410,--

Contacts Werbeagentur GmbH Fuhrparkwerbung

41.016,--

LW Media Einschaltung in City-Stadtzeitung 2005

5.670,--

Young Enterprises GmbH Einschaltung in Zeitschrift „Chalk“ 2005

5.382,72

Echomedia Verlags GmbH Einschaltung in Zeitschrift „nightline“ 2005

6.048,--

 

 


 

Leiharbeitnehmer

Christian Switak und

Mag. Elisabeth Berger

Leiharbeitgeber

Fa-. ZHS Office-& Facilitymanagement GmbH

Vertragszeitraum

auf Dauer der derzeitigen Gesetzgebungsperiode

Wertanpassung

ja

Kündigungsmöglichkeit

ohne Angaben von Gründen mit jedem Monatsende (6-wöchige Kündigungsfrist) bzw. wenn ein Tatbestand nach dem Angestelltengesetz vorliegt

Belohnungen

nein

Umsatzsteuerpflicht des

Arbeitskräfteüberlassers

ja

Abrechnungsmodalitäten;

Reisekosten

nach der Reisegebührenvorschrift 1955

Pensionsvorsorge

ja

Abdingung des Weisungsrechts des

Leiharbeitgebers

ja

Konventionalstrafe

nein