2784/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.05.2005
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
S91143/77-PMVD/2005 . Mai 2005
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Genossinnen und Genossen haben am 30. März 2005 unter der Nr. 2803/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ministerbüros und Beraterverträge als ‚Jobmaschinen’" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 3:
Gemäß § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für Landesverteidigung ein „Kabinett des Bundesministers“ eingerichtet. Wie schon bei früheren ähnlichen Anfragen gehe ich davon aus, dass im vorliegenden Zusammenhang nur jene Bediensteten angesprochen sind, die meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab bilden. Hinsichtlich der Daten für das Jahr 2003 verweise ich auf die Anfragebeantwortung vom 7. Jänner 2004 (1045/AB zu 1171/J). Seit dem Jahr 2004 stehen mir - abgesehen vom erforderlichen Hilfspersonal für Sekretariatsarbeiten bzw. administrative Tätigkeiten - zehn Bedienstete zur Verfügung.
Hinsichtlich der Namen meiner unmittelbaren Mitarbeiter sowie der Grundlage ihres Dienstverhältnisses verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Das Gehalt bzw. die Entlohnung dieser Mitarbeiter (1/VerwGrp MBO1/5 mit Ergänzungszulage gem. §94 a GehG 1956, 1/VerwGrp MBO1/6, 3/VerwGrp MBO1/4, 1/VerwGrp MBO2/9, 1/VerwGrp A1/4, 1/Sonderentgelt gem. § 36 VBG, 2/Leiharbeitsvertrag) richtet sich nach dem Gehaltsgesetz 1956 bzw. dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 bzw. nach vertraglicher Vereinbarung. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Name |
Grundlage
des Dienstverhältnisses |
GenMjr Mag. BAUER Herbert |
BDG 1979 |
SWITAK Christian |
Leiharbeitsvertrag |
Bgdr Mag. CSITKOVITS Erich |
BDG 1979 |
Mag. BERGER Elisabeth |
Leiharbeitsvertrag |
Bgdr ASCHAUER Alois |
BDG 1979 |
Mag. HIRSCH Walter |
BDG 1979 |
Mag. VANICEK Rainer |
§ 36 VBG |
ObstdG Ing. Mag. KAPONIG Hermann |
BDG 1979 |
ObstltdG MMag. Dr. VORHOFER Peter |
BDG 1979 |
ObstltdG Mag. VARTOK Ronald |
BDG 1979 |
Zu 2:
Entfällt.
Zu 4, 10 und 11:
Von den vorerwähnten Mitarbeitern leisten
vier Bedienstete Überstunden gegen Einzelabgeltung (im monatlichen Durchschnitt
zwischen 29 und 59 Stunden). Bei den übrigen Mitarbeitern gelten mit dem Bezug
alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten,
sodass in diesen Fällen kein gesonderter Anspruch auf Überstunden besteht.
Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben
werden.
Zu 5:
Mit einem Bediensteten wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen. Dieser Vertrag sieht ein fixes Monatsentgelt unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsplatzwertigkeit vor, womit alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen abgegolten sind. Die Form eines Sondervertrages wurde im konkreten Fall gewählt, um den speziellen Anforderungen des Arbeitsplatzes hinsichtlich Verfügbarkeit und zeitlicher Inanspruchnahme bestmöglich zu entsprechen.
Zu 6 und 7:
Hinsichtlich der Vertragsinhalte verweise ich auf die in der Beilage angeschlossene Übersicht. Nähere Details insbesondere zum Gehalt, mit dem alle mengenmäßigen Mehrleistungen abgegolten sind, bzw. zu allfälligen Remunerationen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden. Die Amtsverschwiegenheit sowie weitere persönliche Dienstpflichten meiner beiden Mitarbeiter wurden außerhalb des Leiharbeitsvertrages einer gesonderten Regelung zugeführt. Die Arbeitsleihverträge wurden zwischen der überlassenden Institution und dem Bundesministerium für Landesverteidigung vereinbart.
Frühere Beschäftigungsverhältnisse meiner beiden Mitarbeiter stellen
keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 dar und unterliegen somit nicht dem
parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass
ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 8:
An keine.
Zu 9:
Einer meiner Mitarbeiter ist mit der Führung einer nachgeordneten Dienststelle (Militärkommando Tirol) betraut, aber auf die Dauer der Verwendung in meinem Kabinett davon entbunden.
Zu 12:
Hinsichtlich des Zeitraumes bis Ende des Jahres 2003 verweise ich auf die Anfragebeantwortung vom 7. Jänner 2004 (1045/AB zu 1171/J). Ab dem Jahr 2004 erhielten meine Mitarbeiter Belohnungen in einer durchschnittlichen Höhe von 834 Euro.
Zu 13:
Hinsichtlich des Zeitraumes bis Ende des Jahres 2003 verweise ich auf die Anfragebeantwortung vom 7. Jänner 2004 (1045/AB zu 1171/J). Darüber hinaus wurden einem Bediensteten im Jahr 2004 66,20 Euro für eine Nebentätigkeit aus dem Jahr 2003 angewiesen. Seit dem Jahr 2004 üben drei Mitarbeiter Nebentätigkeiten aus (Einkünfte: 1.532,40, 3.143,40 bzw. 218,20 Euro). Weiters hat ein Bediensteter eine Nebenbeschäftigung im Sinne des § 56 BDG 1979 gemeldet.
Zu 14:
Keine. Nicht unerwähnt möchte ich aber in diesem Zusammenhang lassen, dass der Chef des Generalstabes, Gen Mag. Ertl, mit Wirkung vom 15. Juli 2004 zusätzlich mit der Funktion des Generalsekretärs (gem. § 7 Abs.11 Bundesministeriengesetz 1986) zur Umsetzung der Reform des Bundesheeres betraut wurde. Für diese Betrauung war ein Ausschreibungsverfahren nicht notwendig.
Zu 15 bis 20:
Da im Bundesministerium für Landesverteidigung seit dem 1. Jänner 2003 keine Neubestellung eines Sektionsleiters bzw. Generalsekretärs erfolgte, erübrigt sich eine Beantwortung.
Zu 21 und 22:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung 1815/AB zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1821/J.
Zu 23:
Im Jahr 2004 verrechneten in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung 116 Bedienstete mehr als 240 Überstunden. Insgesamt fielen für diese Mitarbeiter 46.732 Überstunden an.
Zu 24:
Zur Zeit werden vier Bedienstete mit Arbeitsplätzen in der Militärvertretung in Brüssel im Bereich des EU-Militärstabes verwendet. Die Besoldung erfolgt nach den im Gehaltsgesetz 1956 für im Ausland verwendete Beamte vorgesehenen Bezüge.
Zu 25:
Nein.
Zu 26:
Entfällt.
Zu 27:
Hinsichtlich des Zeitraumes bis Ende des
Jahres 2003 verweise ich auf die Anfragebeantwortung vom 7. Jänner 2004
(1045/AB zu 1171/J). Seit dem 1. Jänner 2004 wurde ein männlicher Bediensteter
der Zentralstelle in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ernannt; bei
nachgeordneten Dienststellen wurden im selben Zeitraum 458 Bedienstete, davon
43 Frauen pragmatisiert. Diese Pragmatisierungen erfolgten ausschließlich im
Rahmen des Stellenplanes unter Berücksichtigung der dort ausgewiesenen
Einsparungsvorhaben. Unbeschadet dessen ist aber zu berücksichtigen, dass der
militärische Bereich - neben Justiz und Exekutive - zu den Kernaufgaben der
Hoheitsverwaltung zählt und daher Militärpersonen auch weiterhin in ein
öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu ernennen sind.
Zu 28:
Seit dem 1. Jänner 2003 wurden 25 Bedienstete der Zentralstelle, davon 10 Frauen, auf ihren Antrag hin definitiv gestellt, bei nachgeordneten Dienststellen 833 Bedienstete, davon 44 Frauen.
Zu 29:
Am 12. April 2005 wurden 860 Bedienstete, davon 228 Frauen, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung verwendet, 18.851 Bedienstete, davon 1.172 Frauen, in nachgeordneten Dienststellen.
Zu 30:
Keine.
Zu 31:
Die Erarbeitung der Strukturen im Rahmen des Projektes „ÖBH 2010“ erfolgt ausschließlich unter Heranziehung von Mitarbeitern meines Ressorts.
Zu 32 und 33:
Entfällt.
Zu 34 und 35:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung bzw. das Bundesheer steht seit einiger Zeit in einem umfassenden Reformprozess. Nach Umsetzung der Reorganisation der Zentralstelle und der obersten und oberen Führung hat – auf den Bericht der Bundesheerreformkommission aufbauend – die von mir eingerichtete Projektorganisation „Management Bundesheer 2010“ mit Ende des Jahres 2004 eine erste Zielstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 erstellt. An Hand dieses Grundgerüstes erfolgt nunmehr die hiezu notwendige Detailplanung. Ziel dieser Reform ist es, bis zum Jahr 2010 operationelle Fähigkeiten für eine adäquate militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des europäischen Krisenmanagements im erweiterten Spektrum der Petersberg-Aufgaben sicherzustellen. Die Strukturen dafür sollen innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen in legistischer, personeller, materieller, infrastruktureller und finanzieller Hinsicht so geschaffen werden, dass daraus auch die Aufgaben zum Schutz der Souveränität zu Lande und in der Luft sowie Assistenzeinsätze erfüllt werden können.
Zu 36 bis 38:
Seit 4. Februar 2000 sind für externe Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Reorganisationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Landesverteidigung stehen, Kosten von rund 780.000 Euro angefallen. In allen Fällen wurde die Eignung der in Betracht kommenden Auftragnehmer vor Auftragserteilung hinsichtlich ihrer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen eingehend überprüft und festgestellt. Inwieweit es notwendig sein wird, weitere Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird im Einzelfall zu beurteilen sein.
Zu 39:
Für Dienstleistungsverträge mit Beratungsleistungen sind im Bundesministerium für Landesverteidigung seit dem 1. Jänner 2004 Kosten in Höhe von rund 640.000 Euro angefallen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Namen der Beratungsunternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt geben kann.
Zu 40 und 41:
Da dem Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung eine Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Unternehmen im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG nicht zugeordnet ist, erübrigt sich eine Beantwortung.
Zu 42:
Die Verrechnung von Beratungsleistungen erfolgt wie jene von anderen Leistungen Dritter bei den verschiedensten Voranschlagsposten. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung wäre daher nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand durchführbar. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung absehe.
Zu 43:
Seit 1. Jänner 2004 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Kabinett des Bundesministers die Stabsabteilung und das Büro des Bundesministers aufgelassen und die Abteilung für militärische Öffentlichkeitsarbeit in die Zentralsektion transferiert und vorübergehend dem Sektionsleiter direkt unterstellt. Weiters wurde in der Zentralsektion die Personalabteilung C aufgelöst und die Gruppe Kommunikation mit drei Abteilungen (Presse, Marketing, Corporate Identity und Kommunikationsstrategie) neu eingerichtet. Unter einem wurde die bisherige Personalabteilung D in Personalabteilung C umbenannt. Im Organisationsumfeld des Generalstabes wurden das „Management ÖBH 2010“ und eine Projektabteilung eingerichtet.
Diese Änderungen hatten keine Auswirkung auf die Gesamtanzahl der vorhandenen Planstellen.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Ministerbüros wurde in die Organisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung übernommen. Hinsichtlich der bis Ende der Legislaturperiode einzusparenden Planstellen verweise ich auf die im Stellenplan zu den Bundesfinanzgesetzen 2003 bis 2006 ausgewiesenen Planstellen:
|
Planstellen Teil II.A |
Allgemeiner Teil / KIOP |
2003 |
24.697 |
671 |
2004 |
24.012 |
1.052 |
2005 |
23.456 |
1.394 |
2006 |
22.760 |
Wird im Zuge der Reform noch festgelegt |
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung des Bundeskanzlers zur Anfrage Nr. 2795/J.
Zu 44:
Im angesprochenen Zeitraum wurden folgende Informationsmaßnahmen gesetzt:
Medium und Inhalt |
Euro |
Der
Soldat 2004, Druckkostenbeitrag für die Zeitung |
155.444,76 |
Der
Soldat 2005 Druckkostenbeitrag für die Zeitung |
155.444,76 |
New
Business Verlag GmbH, Einschaltung in „Conrad Seidl’s Bierguide |
3.999,24 |
ÖCV, Österr.
Cartellverband, Einschaltung im Gesamtverzeichnis des ÖCV |
912,45 |
Tiroler
TZ; Einschaltung |
2.383,65 |
Festbroschüre
Wörschach-Lauf; Einschaltung |
3.600,-- |
OÖ Krone
u. OÖ Nachrichten; Einschaltung Angelobung |
13.366,46 |
Einschaltung
ÖCV/MKV |
912,45 |
Vereinigung
österreichischer Blauhelme, Einschaltung in Blue Helmet News 2005 |
3.000,-- |
Agentur
Geiblinger; Grafische Gestaltung je einer Seite jeder Ausgabe der Zeitung„Der
Soldat“ im Rahmen der oa. Vereinbarung „Druckkostenbeitrag |
12.960,-- |
Agentur
Geiblinger; Grafische Gestaltung von Grundsujets für „50 Jahre Bundesheer“
und Sujet für ÖBB-Lokomotive Taurus |
6.010,40 |
Agentur
Geiblinger; Grafische Gestaltung Großflächenplakat |
1.800,-- |
Fa.
Ketterl; Druckkosten Großflächenplakat |
24.713,94 |
Fa.
Ketterl (2005) Druckkosten Großflächenplakat |
9.701,74 |
Kooperation
mit TW 1 für Beiträge im Magazin „Sky & Fly“ |
18.000,-- |
Kooperation
mit TW 1 für Beiträge im Magazin „Einsatz“ |
86.400,-- |
Kooperation
mit TW 1 für Beiträge im Magazin „Einsatz“ und„Sky & Fly“ 2005 |
30.000,-- |
Logo auf
Heißluftballon |
1.453,46 |
Die
Presse; Einschaltung zum Nationalfeiertag |
6.153,97 |
Der
Standard; Einschaltung zum Nationalfeiertag |
6.187,86 |
Krone.at;
Einschaltung zum Nationalfeiertag |
1.680,-- |
Neue
Kronen Zeitung; Einschaltung zum Nationalfeiertag |
9.916,87 |
Kurier;
Einschaltung zum Nationalfeiertag |
14.107,24 |
Coleur;
Einschaltung zum Nationalfeiertag |
995,40 |
Bohmann
Druck & Verlags GmbH Einschaltung in Eurocity-Magazin |
7.182,-- |
Vereinigung
österreichischer Blauhelme Einschaltung in Blue Helmet News |
400,-- |
Exklusiv
Verlags GmbH Einschaltung in 4WD-Allradmagazin |
4.284,-- |
Standard
Verlags GmbH Einschaltung im FH-Standard |
22.680,-- |
LW Media
Einschaltung in City-Stadtzeitung |
4.410,-- |
Contacts
Werbeagentur GmbH Fuhrparkwerbung |
41.016,-- |
LW Media
Einschaltung in City-Stadtzeitung 2005 |
5.670,-- |
Young
Enterprises GmbH Einschaltung in Zeitschrift „Chalk“ 2005 |
5.382,72 |
Echomedia
Verlags GmbH Einschaltung in Zeitschrift „nightline“ 2005 |
6.048,-- |
Leiharbeitnehmer |
Christian Switak und Mag. Elisabeth Berger |
Leiharbeitgeber |
Fa-. ZHS Office-&
Facilitymanagement GmbH |
Vertragszeitraum |
auf Dauer der derzeitigen Gesetzgebungsperiode |
Wertanpassung |
ja |
Kündigungsmöglichkeit |
ohne Angaben von Gründen mit jedem Monatsende (6-wöchige Kündigungsfrist) bzw. wenn ein Tatbestand nach dem Angestelltengesetz vorliegt |
Belohnungen |
nein |
Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers |
ja |
Abrechnungsmodalitäten; Reisekosten |
nach der Reisegebührenvorschrift 1955 |
Pensionsvorsorge |
ja |
Abdingung des Weisungsrechts des Leiharbeitgebers |
ja |
Konventionalstrafe |
nein |