2785/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.05.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMF-310205/0037-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Ministerbüros und Beraterverträge als "Jobmaschinen", beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend muss ich darauf hinweisen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle gewünschten personenbezogenen Detailangaben möglich sind. Mit der gegenständlichen Anfrage wird erneut an mehreren Stellen die Offenlegung bezugsrelevanter oder ansonsten personenbezogener Daten betroffener MitarbeiterInnen meines Ressorts verlangt. Zwischen den beiden Verfassungsnormen des Art. 52 B-VG und des § 1 DSG besteht nach herrschender Auslegung kein absoluter Vorrang zugunsten einer der beiden Normen. Es war daher jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Beantwortung unter Einräumung eines Vorranges zugunsten des Interpellationsrechtes die Grenze zulässiger Grundrechtseingriffe verletzt würde. Ich bekenne mich uneingeschränkt zur Bedeutung des demokratischen Instruments der Interpellation, allerdings ist mir die Achtung des Datenschutzes ein ebensowichtiges Anliegen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich überall dort, wo der namentlichen Zuordnung angefragter Informationen ein das legitime Kontrollrecht überschießendes schutzwürdiges Interesse der einzelnen Person entgegensteht, keine Detailauskünfte erteilen kann.

 

Zum Fragenkomplex der Organisationsreform darf ich auf die dafür bestehende Notwendigkeit hinweisen und zugleich bereits einleitend feststellen, dass bereits die ersten Meilensteine des laufenden Reformprozesses erfolgreich absolviert werden konnten: Diese Bundesregierung ist angetreten, das gesamtstaatliche Budgetdefizit mit dem Ziel einer über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Budgetierung abzubauen. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Kosten der Verwaltung durch eine konsequente Ausgaben‑ und Aufgabenreform reduziert werden und dabei gleichzeitig Beiträge zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden sowie die Bürgernähe durch verbesserte Servicequalität der Verwaltung erhöht wird. Dies bedeutet aber auch, dass Tätigkeiten und Aufgaben laufend auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit zu hinterfragen sind und der Staat sich auf seine Kernfunktionen beschränkt. Zielsetzung ist es daher, in der Finanzverwaltung eine nachhaltige und bürgerorientierte Qualitätssteigerung mit einer zukunftsorientierten Organisationsstruktur zu schaffen und gleichzeitig die Kosten zu minimieren. Eckdaten auf dem Weg zur modernsten Finanzverwaltung Europas sind dabei die Konzentration auf Kernaufgaben, Bürgernähe und Serviceorientierung, Leistungsfähigkeit, Qualität, geringe Kosten, Transparenz, Gerechtigkeit und eine neue Unternehmenskultur. Angestrebt wird daher eine flexible, lernende Organisation für komplexe Aufgabenstellungen. Dazu war es notwendig, eine umfassende Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation einzuleiten. Um mit den MitarbeiterInnen gemeinsam das Ziel der Qualitätssteigerung bei gleichzeitiger Kosteneinsparung zu erreichen, wurde die Einführung neuer Managementmethoden und Managementinstrumente in die Reformstrategie aufgenommen.

 

Bezüglich der Beratungsdienstleistungen und der zielgruppenorientierten Information der Bevölkerung über Ressortthemen weise ich erneut darauf hin, dass hier kein Selbstzweck verfolgt wird. Zum Einsatz von Beratern ist darauf hinzuweisen, dass dies zur Entwicklung und Durchführung von Veränderungs- und Innovationsprojekten weltweit der gängigen Praxis nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in der Privatwirtschaft entspricht. Kein Unternehmen oder Konzern einer mit dem Bundesministerium für Finanzen vergleichbaren Größe würde bei tief greifenden organisatorischen Änderungen auf den Einsatz von Beratern verzichten. Die Vermeidung von unnötigen Bereitschaftskosten, Zeitersparnis und Erfolgswirksamkeit sind dafür nur einige Gründe. Die weltweite Praxis zeigt nämlich, dass Restrukturierungsprojekte, die ausschließlich von internen Kräften entwickelt und geplant werden, in der Regel nicht erfolgreich sind. Umgekehrt sind auch reine Beraterprojekte ohne die Beteiligung interner Kräfte in der Regel nicht von Erfolg gekrönt. Beides ergibt sich schlüssig aus der allgemein akzeptierten Psycho-Logik von Veränderungsprozessen in soziotechnischen Systemen. Auch gefährdet die pauschale These, dass große Verwaltungen über genügend interne Kräfte zur Durchführung tief greifender Veränderungen verfügen sollten, meines Erachtens nicht nur die optimale Ressourcenkalkulation und Kosteneffizienz, sondern stellt unter anderem auch die Existenzberechtigung der gesamten Beratungsbranche als Arbeitgeber und bedeutendem Player am Dienstleistungsmarkt in Frage. Die erfolgversprechendste Vorgehensweise ist daher immer die Bildung eines gemischten Projektteams aus internen und externen ExpertInnen, genau so, wie es im Bundesministerium für Finanzen in der Regel zum Einsatz kommt.

 

Auch außerhalb von Strukturreformen lässt sich zu komplexen Fragestellungen oftmals nur unter Hinzuziehung externer Berater der gewünschte Nutzen erreichen. Natürlich wird dabei größtes Augenmerk auf Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Gesetzmäßigkeit gelegt und bestmöglich auf bestehende interne Ressourcen zurückgegriffen. Dabei gilt es zu beachten, dass auch die außerhalb der Kernkompetenz des Bundesministeriums für Finanzen liegenden Materien einer ständigen Veränderung unterworfenen sind. Nur durch den verantwortungsvollen Zukauf professionellen Know-hows wird es möglich, die modernen Erkenntnisse der Privatwirtschaft auch für den Bereich der öffentlichen Verwaltung zu verwerten. Dies kommt den SteuerzahlerInnen zu Gute. Der jeweilige Mehrwert, der durch die Hinzuziehung eines externen Beraters erzielt wird, lässt sich dabei nicht immer quantifizieren, doch ist er im jeweiligen Zusammenhang auch aus anderen Größen wie Effizienzsteigerung und Umwegrentabilität für die österreichische Volkswirtschaft erkennbar.

 

Zur Informationsstrategie weise ich erneut darauf hin, dass es mir ein besonderes Anliegen ist, die Initiative zu ergreifen und dabei auch in einen aktiven Dialog mit den Betroffenen zu treten. Eine aktive Kommunikation mit den BürgerInnen dieses Landes sowie deren Information zu aktuellen Ressortthemen sehe ich als innovativen Schritt, das Bundesministerium für Finanzen in Richtung eines modernen Dienstleistungsunternehmens zu positionieren.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 2:

Aus den bereits eingangs angeführten Gründen ersuche ich um Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle gewünschten personenbezogenen Detailangaben möglich sind. Eine namentliche Bezeichnung der betroffenen MitarbeiterInnen scheint insbesondere unverhältnismäßig, da eine damit verbundene Veröffentlichung eine das legitime Kontrollinteresse überschießende Datenverwendung darstellen würde. Schließlich ist die Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des Funktionsträgers abhängig.

 

Seit meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 waren beziehungsweise sind folgende Personen in meinem Büro beziehungsweise im Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz beschäftigt beziehungsweise beschäftigt gewesen. Der jeweilige Status des Dienstverhältnisses beziehungsweise bei Bundesbediensteten die Einreihung ist angeführt. Die Angaben beziehen sich dabei nicht auf Sekretariatskräfte und Bürohilfskräfte. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis zum 3. Dezember 2003 darf ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 verweisen.

 

Ministerbüro

 

Status/Einreihung

Zeitraum

Anmerkung/Beendigung

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

 

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

 

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

bis 28.02.2005

einvernehmliche Been-digung des Arbeitsleih-vertrages

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

 

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

bis 19.09.2004

Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

 

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

bis 31.12.2004

Verwendung in anderer OE des Hauses

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

ab 01.10.2004

 

MitarbeiterIn

A1/4

 

 

MitarbeiterIn

Werkvertrag

 

 

 

 

Büro Staatssekretär

MitarbeiterIn

A1/7

 

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

 

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

bis 31.03.2004

einvernehmliche Been-digung des Arbeitsleih-vertrages

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

 

 

MitarbeiterIn

A3/8

bis 20.2.2005

Verwendung in anderer OE des Hauses

MitarbeiterIn

v1/SV

ab 01.03.2004

 

MitarbeiterIn

v1/SV

ab 21.02.2005

 

MitarbeiterIn

Werkvertrag

 

 

 

Betreffend die Frage nach den Kosten aus der Beendigung der Verwendungen ersuche ich um Verständnis, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen kann. Es werden hier Informationen über eine Personengruppe verlangt, die aufgrund öffentlich zugänglicher Verzeichnisse ohne unverhältnismäßigen Aufwand namentlich identifizierbar ist, womit es sich um personenbezogene Auskünfte im Sinne des Datenschutzgesetzes handelt. Die angefragten Daten gelten dabei nach herrschender Auffassung als schutzwürdige Informationen, zumal sich diese Kosten ja weder in ihrem Gesamtbetrag, noch in ihrer Zusammensetzung aus den besoldungsrechtlichen Vorschriften konkret errechnen lassen. Da hier in einer Abwägung zwischen dem schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresse und dem Interpellationsrecht kein überwiegendes Informationsinteresse erkannt werden muss, würde eine Beantwortung dieser Frage einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen darstellen.

 

Zu 3.:

Der Gehaltsanspruch ergibt sich bei den Bundesbediensteten aufgrund ihrer Einreihung aus dem Gehaltsgesetz beziehungsweise aus dem Vertragsbedienstetengesetz. Davon ausgenommen sind Sonderverträge, wozu ich auf die Beantwortung der Frage 5 verweise. Die Gehälter der sonstigen aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigten MitarbeiterInnen wurden im Einvernehmen mit den Arbeitgebern nach Qualifikation, vorgesehener Verwendung und voraussichtlicher zeitlicher Mehrleistungen vereinbart.

 

Bezüglich der Zuordnung der konkreten Einkünfte auf die einzelnen zur Frage 1 angeführten MitarbeiterInnen ersuche ich aus den bereits eingangs ausgeführten Gründen um Verständnis, dass diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Daten über Bezüge eines namentlich bestimmten oder bestimmbaren Bediensteten gelten nach herrschender Auffassung als schutzwürdige Informationen. Auch bei traditionell gestalteten Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst lässt sich das Bezugsausmaß unter Heranziehung des gesetzlich festgelegten Bezugsschemas lediglich hinsichtlich seiner Größenordnung ablesen. Eine namentliche Bezeichnung der betroffenen MitarbeiterInnen scheint daher insgesamt unverhältnismäßig, da eine Bekanntgabe der aufgewendeten Gesamtkosten ausreicht, dem legitimen Kontrollinteresse ohne überschießenden Eingriff in die Privatsphäre des einzelnen Betroffenen entsprechen zu können. Schließlich ist die Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des Funktionsträgers abhängig.

 

Die für die MitarbeiterInnen des Ministerbüros und des Büros des Herrn Staatssekretärs aufgewendeten Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden, Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer) betragen insgesamt im 4. Quartal des Jahres 2003 rund € 383.747,70 sowie im Jahr 2004 rund € 1.465.564,10.

 

Die Gesamtkosten für die einzelnen Bediensteten im Jahr 2004 liegen zwischen € 41.273,50 und € 154.556,20.

 

Zum Vergleich weise ich auf die zu refundierenden Gesamt-Jahresbeträge für die einzelnen Bediensteten im Jahr 1998 hin. Wenn man die aufgewendeten Beträge von 1998 nach dem Gehalt der Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 valorisiert, so ergeben sich Beträge zwischen € 77.905,- und € 163.324,20.

 

Für die ersten drei Quartale des Jahres 2003 verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003. Das 1. Quartal des Jahres 2005 war zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage noch nicht zur Gänze abgerechnet und kann daher nicht beziffert werden.

 

Zu 4., 10., 11. und 18:

Betreffend die namentliche Zuordnung verweise ich zunächst auf meine Ausführungen zu Frage 3. Darüber hinaus teile ich Folgendes mit: Durch die für die Funktionsgruppen 5 und 6 der Verwendungsgruppe A1 und die Funktionsgruppe 8 der Verwendungsgruppe A2 vorgesehene Funktionszulage gelten gemäß § 30 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 alle Mehrleistungen des Beamten in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten. Auch bei den nach A1/7 bis A1/9 eingereihten Beamten erfolgt die Abgeltung zeitlicher Mehrleistungen durch das Fixgehalt gemäß § 31 des Gehaltsgesetzes 1956. Zusätzliche Überstundenabgeltungen erfolgen nicht. Für Vertragsbedienstete gilt hier ähnliches nach § 73 Abs. 3 und § 74 Abs. 4 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948.

 

Im 4. Quartal des Jahres 2003 sowie im Jahr 2004 bezogen von den sonstigen MitarbeiterInnen 2 eine pauschalierte Überstundenvergütung für 60 Stunden monatlich.

 

Die Überstunden eines Bediensteten werden aufgrund entsprechender (und bestätigter) Aufzeichnungen abgerechnet. Diese Überstundenleistungen sind je nach Arbeitsanfall sehr unterschiedlich, im Monatsdurchschnitt wurden im 4. Quartal 2003 sowie im Jahr 2004 von diesem Bediensteten 24,4 Überstunden geleistet.

 

Bei den im Wege eines Arbeitsleihvertrages beschäftigten Bediensteten ist grundsätzlich ein "All-in-Gehalt" vereinbart, mit dem Gehalt sind alle Mehrleistungen abgegolten. Lediglich zwei im Wege eines Arbeitsleihvertrages tätige Bedienstete erhalten eine pauschalierte Überstundenvergütung für 5 Stunden monatlich. Eine dieser Personen gehört mittlerweile dem Ministerbüro beziehungsweise dem Büro des Herrn Staatssekretärs nicht mehr an.

 

Die Vergleichszahlen für 1996 stellen sich wie folgt dar: Die Mehrleistungen wurden bei einem Beamten durch das Fixgehalt abgegolten. Eine MitarbeiterIn bezog eine Überstundenpauschale für 62 Stunden, eine MitarbeiterIn für 30 Stunden. Die übrigen MitarbeiterInnen verrechneten ungleichmäßig hohe Einzelüberstunden; im Monatsdurchschnitt ergaben sich Abrechnungen zwischen 15,5 und 78,5 Überstunden.

 

Für die ersten drei Quartale des Jahres 2003 verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003. Das 1. Quartal des Jahres 2005 war zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage noch nicht zur Gänze abgerechnet und kann daher nicht beziffert werden.

 

Zu 5.:

Mit zwei ReferentInnen wurden auf die Dauer der Verwendung im Büro des Herrn Staatssekretärs befristete Sonderverträge abgeschlossen. Gegenüber der Beantwortung der Anfrage Nr. 2336/J vom 5. April 2001 ist dabei betreffend die getroffenen Vereinbarungen keine Änderung eingetreten. Auch in diesen beiden Fällen ist als Sonderentgelt eine Einreihung vereinbart, die um 25 Prozent über dem Normalentgelt liegt. Die Entgelte sind jedoch nicht steigerungsfähig, das heißt, Vorrückungen sind ausgeschlossen. Weitere Abweichungen von den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes wurden nicht vereinbart.

 

Zu 6. und 7.:

11 MitarbeiterInnen wurden beziehungsweise werden aufgrund von Arbeitsleihverträgen tätig. Diese Verträge wurden mit folgenden Firmen (Dienstgebern) abgeschlossen:

 

8 Arbeitsleihverträge mit der Firma Manpower

2 Arbeitsleihverträge mit dem Institut für Bildung und Innovation (Industriellenvereinigung)

1 Arbeitsleihvertrag mit der Firma Flexwork

 

Was die Modalitäten der Vertragsabschlüsse beziehungsweise die Vertragsmuster anbelangt, verweise ich auf meine Beantwortung der Fragen 6 und 7 der Anfrage Nr. 2336/J vom 5. April 2001 sowie die dort als Beilage beigefügten Muster.

 

Die Ermittlung des früheren Dienstgebers der überlassenen MitarbeiterInnen ist nicht Gegenstand der Vollziehung beziehungsweise sehe ich hierin auch kein den Datenschutz überwiegendes öffentliches Interesse des Nationalrates.

 

Bei dieser Gelegenheit erinnere ich daran, dass im Jahr 1998 2 Beamte der Stadt Wien gegen Refundierung der Bezüge zur Dienstleistung in das Büro meines Amtsvorgängers abgeordnet waren. 6 MitarbeiterInnen waren aufgrund von Arbeitsleihverträgen tätig. Diese Verträge waren mit folgenden Dienstgebern abgeschlossen:

 

1 mit der Arbeiterkammer

1 mit Sparinvest Austria

1 mit Invest - Kredit

1 mit der SPÖ Wien

2 mit der Oesterreichischen Nationalbank

 

Die Verträge wurden nach den auch derzeit verwendeten Vertragsmustern abgeschlossen.

 

Zu 8.:

An die zu 6. und 7. angeführten Dienstgeber der überlassenen DienstnehmerInnen werden keine Förderungen des Ressorts vergeben.

 

Zu 9.:

Gegenüber meiner Beantwortung der gleichlautenden Frage 9 der Anfrage Nr. 2336/J vom 5. April 2001 hat sich keine Änderung ergeben. Unverändert ist keine MitarbeiterIn meines Büros beziehungsweise des Büros des Herrn Staatssekretärs mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut.

 

Allerdings darf ich bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass aus dem Büro meines Amtsvorgängers eine MitarbeiterIn gleichzeitig mit der Leitung einer Abteilung in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen betraut war.

 

Zu 12.:

Die MitarbeiterInnen meines Büros beziehungsweise des Büros des Herrn Staatssekretärs erhielten in den Jahren 2003 und 2004 Belohnungen zwischen € 1.553,-- und € 9.130,--. Betreffend die namentliche Zuordnung verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 3.

 

Zu 13. und 20.:

Mit Stand 31. März 2005 werden folgende Nebentätigkeiten beziehungsweise Aufsichtsratsfunktionen von 3 MitarbeiterInnen des Ministerbüros beziehungsweise des Büros des Herrn Staatssekretärs beziehungsweise dem Herrn Generalsekretär im Bundesministerium für Finanzen ausgeübt:

 

Aufsichtsratsmitglied bei der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs AG (ASFINAG)

Aufsichtsratsmitglied bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA)

Aufsichtsratsmitglied bei der Österreichischen Lotterien GesmbH

Aufsichtsratsmitglied bei der Flughafen Linz GesmbH

Stellvertretender Aufsichtskommissär der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

 

Da, wie ich auch in Beantwortung der Anfragen Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 und Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 ausgeführt habe, Aufsichtsratsvergütungen erst nachträglich bemessen werden, können die endgültigen Einkünfte aus diesen Tätigkeiten noch nicht ermittelt werden. Die bezogenen Entschädigungen betrugen bisher zwischen € 532,50 und € 2.906,--.

 

Weiters üben mit Stand 31. März 2005 7 MitarbeiterInnen des von diesen Fragen angesprochenen Personenkreises die Funktion eines Staatskommissärs gemäß § 76 BWG oder gemäß § 29 SpG iVm § 76 BWG, eines Regierungskommissärs gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 1905 betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen iVm §§ 1ff des Gesetzes vom 24. April 1874 betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer vom Pfandbriefen, eines Beauftragten gemäß § 6 Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 oder gemäß Artikel 9 des Rückversicherungsvertrages G 8 Nr. 80014, oder eines Stellvertreters der genannten Funktionen bei nachstehenden Instituten aus:

 

Bank für Arbeit und Wirtschaft Aktiengesellschaft

Bonus Pensionskassen Aktiengesellschaft

Welcome Bank Ges.m.b.H.

Anglo Irish Bank (Austria) Aktiengesellschaft

Bank für Kärnten und Steiermark Aktiengesellschaft

JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.H.

ÖVK Vorsorgekasse AG

Infineon Technologies Austria Pensionskasse AG

Bankhaus Schelhammer & Schattera AG

PRISMA Kreditversicherungs Aktiengesellschaft

Bank Winter & Co Aktiengesellschaft

Generali Pensionskasse AG

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft

 

Betreffend die Höhe der dafür zustehenden Funktionsgebühren verweise ich auf meine Beantwortung der Anfragen Nr. 1870/J vom 9. Juni 2004 und Nr. 1314/J vom 13. Jänner 2004.

 

Eine Beantwortung in Bezug auf die Nebenbeschäftigungen unterbleibt unter Berufung auf § 90 GOG. Es liegen auch keine tabellarischen Aufzeichnungen von der Dienstbehörde auf, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.

 

Zu 14. bis 16.:

Seit 1. Jänner 2003 wurde in meinem Ressort kein Sektionsleiter neu bestellt.

 

Mitte Oktober 2004 wurde die Funktion eines Generalsekretärs/einer Generalsekretärin im Bundesministerium für Finanzen ausgeschrieben. Diese Funktion wurde zur weiteren Optimierung der Arbeit des Bundesministeriums für Finanzen und im Hinblick auf die Vorbereitung auf internationale Aufgabenstellungen gemäß dem Bundesministeriengesetz geschaffen.

 

Wie bereits in meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 2434/J vom 15. Dezember 2004 beauskunftet, hat eine unabhängige Begutachtungskommission unter Beiziehung eines externen Personalberaters in einem mehrstufigen Auswahlverfahren nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 Univ. Prof. Dr. Quantschnigg einstimmig als bestgeeigneten Bewerber ermittelt. Die Mitglieder der nach § 7 Ausschreibungsgesetz bestellten Begutachtungskommission für Ausschreibungen gemäß den §§ 2 und 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, die anlässlich der Bestellung des Herrn Generalsekretärs im Bundesministerium für Finanzen von mir bestellt wurden, waren der Leiter der Sektion I als Vorsitzender und der Leiter des Büros des Herrn Staatssekretärs. Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst hat einen Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen und der Zentralausschuss seinen Vorsitzenden als weitere Mitglieder nominiert. Univ. Prof. Dr. Quantschnigg ist ein hervorragender Steuerexperte, der aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit über die Abläufe und Zusammenhänge im Haus bestens informiert ist. Aus diesem Grund habe ich diesen Besetzungsvorschlag der Begutachtungskommission auch angenommen.

 

Zu 17.:

Univ. Prof. Dr. Quantschnigg bekleidet beziehungsweise bekleidete keine Funktion im Ministerbüro beziehungsweise im Büro meines Staatssekretärs.

 

Zu 19.:

Univ. Prof. Dr. Quantschnigg wurde mit 1. Jänner 2005 zum Generalsekretär im Bundesministerium für Finanzen bestellt. Abgesehen von den datenschutzrechtlichen Bedenken, die einer personenbezogenen Beantwortung dieser Frage entgegenstehen, erübrigt sich daher diese Frage, zumal Belohnungen nach Maßgabe des § 19 Gehaltsgesetz 1956 nur für bereits erbrachte besondere Leistungen ausgeschüttet werden.

 

Zu 21. und 22.:

Nachstehend angeführte MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Finanzen, die weder Sektionsleiter sind, noch in den Kreis der von den Fragen 13 und 20 erfassten Personen fallen, sind zum Stichtag des Einlangens der gegenständlichen Anfrage mit der Ausübung einer Aufsichtsratsfunktion betraut. Es wurden bei der Auswertung Funktionen in jenen Gesellschaften erfasst, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist. Ferner wurden sowohl Beamte des Aktivstandes, als auch Vertragsbedienstete zum Stichtag 31. März 2005 berücksichtigt.

 

BAUER Mag. Bernhard

BEITL Knut

BOCK Mag. Christa

EBERL-SVOBODA Dr. Kathrin

ELSHOLZ Ferry

FUCHS Mag. Kristina

GRABNER Dr. Roland

IHLE Christian

JANIK Dr. Silvia

KASSER Dipl.-Ing. Herbert

KLUG Franz

LEBLOCH Dr. Viktor

LUKSCH Dr. Hans

MANTLER Dr. Josef

MAZINGER Dr. Anton

MAZEGGER MMag. Bernhard

MAZURKIEWICZ Dr. Alexander

OBERLEITNER Mag. Rene

OFFNER Mag. Gabriela

PICHLER Mag. Alfred

POLLAK Werner

RANFTL Dr. Johannes

RESEL Dr. Friedrich

REYLÄNDER Romana

SAILER Mag. Martin

SCHNEEBAUER Mag. Alois

SCHWARZENDORFER Dr. Friederike

STANZEL Dr. Friedrich

STERRER-PICHLER Mag. Claudia (Beirat)

STURMLECHNER Mag. Christian

WINKLER Dr. Christa

ZENDRON Mag. Silvia

 

Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass manche Bedienstete für die Ausübung dieser Funktion keine monatliche Vergütung beziehen. Neben den bereits mehrmals ausgeführten datenschutzrechtlichen Hindernissen, die einer Datenpreisgabe in verknüpfter und detaillierter Form entgegenstehen, weise ich an dieser Stelle auch darauf hin, dass es hier ferner die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nach Art. 20 Abs. 3 B-VG zu beachten gilt. In einer Nuance zur Beantwortung der Fragen 13 und 20 ist dabei vor allem zu berücksichtigen, dass das Interesse der betroffenen Personen an einer Geheimhaltung personenbezogener Daten mit dem in Relation zum dort angesprochenen Personenkreis vergrößerten Abstand zur Öffentlichkeit noch stärker zu bewerten ist. Im Interesse der betroffenen Bediensteten ist hier daher von einer detaillierten Bekanntgabe der Situation der Entgeltlichkeit im Einzelfall abzusehen.

 

Darüber hinaus weise ich, wie auch in Beantwortung der Anfragen Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 und Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 ausgeführt, nochmals darauf hin, dass Aufsichtsratsvergütungen erst nachträglich bemessen werden. Die endgültigen Einkünfte aus diesen Tätigkeiten für das Jahr 2004 stehen daher zum Stichtag 31. März 2005 in vielen Fällen noch nicht fest.

 

Allerdings ergeben sich Anhaltspunkte aus den Berichten des Rechnungshofes über Erhebungen betreffend die durchschnittlichen Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für die Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes. Auch kann ich, ohne dabei die Amtsverschwiegenheit zu verletzen, bekanntgeben, dass zahlreiche Personen keine fixe Aufsichtsratsvergütung erhalten, während die höchste € 2.682,70 beträgt. In jenen Fällen, in welchen Sitzungsgelder vorgesehen sind, welche sowohl an Beamte, als auch an Vertragsbedienstete direkt zur Auszahlung gelangen, wurden bis zu € 200,-- entrichtet.

 

Zu 23.:

Die letzte gleichlautende Fragestellung habe ich am 3. Februar 2004 anlässlich der Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 behandelt. Ich gehe daher davon aus, dass hier in Ermangelung der Anführung eines anderslautenden Zeitraumes Informationen über das abgeschlossene Jahr 2004 gewünscht werden.

 

92 MitarbeiterInnen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen verrechneten im Jahr 2004 mehr als 240 Überstunden. Für diesen Personenkreis sind insgesamt 35.368,96 Überstunden angefallen. Hier sind jedoch jene MitarbeiterInnen nicht erfasst, deren zeitliche Mehrleistungen nach anderen Vorschriften abzugelten sind (z.B. Fixgehalt, All-in-Bezug, Verwendungszulagen, Funktionszulagen).

 

Zu 24.:

Derzeit sind die nachstehend angeführten MitarbeiterInnen gemäß § 39a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, allenfalls in Verbindung mit § 6b des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, entsandt:

 

MRätin Dr. Helga ZECHTL zur Europäischen Kommission

MRat Mag. Peter ZELLER – Twinning Projekt

 

Für die Dauer der Entsendung gelangt der Inlandsbezug zur Anweisung. Die Höhe der Bezüge, die diese MitarbeiterInnen von der EU erhalten, ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.

 

Folgende MitarbeiterInnen sind im Zusammenhang mit Tätigkeiten bei Institutionen der EU gegen Entfall der Bezüge karenziert:

 

VB MMag. Paul KUTOS bei der Europäischen Kommission

ARat Ing. Günther WERNIG beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

 

Zu 25. und 26.:

Außerhalb des Ministerbüros wird eine MitarbeiterIn aufgrund eines Arbeitsleihvertrages mit der Firma Flexwork beschäftigt (Stand: 31. März 2005).

 

Betreffend die Frage nach den durchschnittlichen monatlichen Kosten aus diesem Leiharbeitsvertrag ersuche ich um Verständnis, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen kann. Es werden hier personenbezogene Auskünfte im Sinne des Datenschutzgesetzes über eine Einzelperson verlangt. Die angefragten Daten gelten dabei nach herrschender Auffassung als schutzwürdige Informationen, zumal sich diese Kosten ja weder in ihrem Gesamtbetrag, noch in ihrer Zusammensetzung aus den besoldungsrechtlichen Vorschriften konkret errechnen lassen. Da hier in einer Abwägung zwischen dem schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresse und dem Interpellationsrecht kein überwiegendes Informationsinteresse erkannt werden muss, würde eine Beantwortung dieser Frage einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der betroffenen Person darstellen.

 

Zu 27.:

Seit 3. Dezember 2003 wurden keine Personen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis zum 3. Dezember 2003 verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003.

 

Zu 28.:

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Umstand der Definitivstellung elektronisch nicht erfasst wird und daher nur durch Rückschluss errechnet werden kann.

 

a)     Zentralleitung:

Seit der Beantwortung der Anfrage Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 wurde das Dienstverhältnis einer weiblichen Bediensteten definitiv gestellt.

 

b)     nachgeordnete Dienststellen:

Seit der Beantwortung der Anfrage Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 wurden im nachgeordneten Bereich 175 Dienstverhältnisse (56 Frauen/119 Männer) definitiv gestellt.

 

Zu 29.:

a)     Zentralleitung:

Einschließlich der karenzierten Bediensteten waren zum Stichtag 31. März 2005 489 Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, davon 158 weibliche und 331 männliche Bedienstete. In diesen Zahlen sind die BeamtInnen der ausgegliederten Bereiche FMA, BRZ und BBG enthalten.

 

b)     nachgeordnete Dienststellen:

Zum Stichtag 31. März 2005 standen im nachgeordneten Bereich insgesamt 9.376 Personen (3.557 Frauen/5.819 Männer) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

 

Zu 30.:

a)     Zentralleitung:

Einschließlich karenzierter Beamter waren zum Stichtag 31. März  2005 39 Bedienstete der Zentralleitung (10 Frauen/29 Männer) an ausgegliederte Unternehmen zur Dienstleistung zugewiesen: An die Finanzmarkaufsicht 20 männliche und 9 weibliche Bedienstete, an die BundesbeschaffungsGmbH 2 männliche Bedienstete und an die BundesrechenzentrumsGmbH 7 männliche und 1 weibliche Bedienstete.

 

Dazu merke ich an, dass diese Bediensteten auf Grund der entsprechenden Gesetze der ausgegliederten Einrichtung zugewiesen wurden. Eine Dienstzuteilung im technischen Sinn liegt nicht vor.

 

b)     nachgeordnete Dienststellen:

Aus dem Bereich der nachgeordneten Dienststellen gibt es zum Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen Anfrage keine Dienstzuteilungen an ausgegliederte Unternehmen. Zur Dienstleistung an ausgegliederte Unternehmen zugewiesen waren zum Stichtag 1. März 2005 in Summe 797 Beamte (416 Frauen/381 Männer): Dabei waren an das österreichische Postsparkassenamt 378 Beamte (215 Frauen/ 163 Männer), an die österreichische Salinen AG 1 Beamter (1 Mann), an das Amt der Münze Österreich 20 Beamte (6 Frauen/ 14 Männer), an das Amt der Bundesbeschaffung 2 Beamte (2 Männer), an das Amt der Finanzmarktaufsicht 29 Beamte (9 Frauen/ 20 Männer) und an das Amt der Buchhaltungsagentur 367 Beamte (186 Frauen/181 Männer) zur Dienstleistung zugewiesen.

 

Zu 31. bis 37.:

Der Begriff "Modelle der Strukturreform" wird dahingehend verstanden, dass damit strukturelle Änderungen im Arbeitsablauf eines Ressorts verstanden werden.

 

Zunächst darf ich zu den Gründen für eine Organisationsreform Folgendes ausführen: Diese Bundesregierung ist angetreten, das gesamtstaatliche Budgetdefizit mit dem Ziel einer über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Budgetierung abzubauen. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Kosten der Verwaltung durch eine konsequente Ausgaben‑ und Aufgabenreform reduziert werden und dabei gleichzeitig Beiträge zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden und die Bürgernähe durch verbesserte Servicequalität der Verwaltung erhöht wird. Dies bedeutet aber auch, dass Tätigkeiten und Aufgaben laufend auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit zu hinterfragen sind und der Staat sich auf seine Kernfunktionen beschränkt. Zielsetzung ist es daher, in der Finanzverwaltung eine nachhaltige und bürgerorientierte Qualitätssteigerung mit einer zukunftsorientierten Organisationsstruktur zu schaffen und gleichzeitig die Kosten zu minimieren. Eckdaten auf dem Weg zur modernsten Finanzverwaltung Europas sind dabei die Konzentration auf Kernaufgaben, Bürgernähe und Serviceorientierung, Leistungsfähigkeit, Qualität, geringe Kosten, Transparenz, Gerechtigkeit und eine neue Unternehmenskultur. Angestrebt wird daher eine flexible, lernende Organisation für komplexe Aufgabestellungen. Dazu war es notwendig, eine umfassende Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation einzuleiten. Um mit den MitarbeiterInnen gemeinsam das Ziel der Qualitätssteigerung bei gleichzeitiger Kosteneinsparung zu erreichen, wurde die Einführung neuer Managementmethoden und Managementinstrumente in die Reformstrategie aufgenommen.

 

Mit 1. Mai 2004 konnte dabei ein wichtiger Meilenstein im bisher mehr als erfolgreich verlaufenden Reformprozess der Finanzverwaltung erreicht werden. Neben der Bereinigung der Situation im Zollbereich durch Auflösung der Zollwache und Reduktion der Zollämter von 65 auf 15 vor dem Hintergrund des Beitrittes der 10 neuen EU-Länder kam es durch das Inkrafttreten des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes zu der notwendig gewordenen Neustrukturierung der Finanzlandesdirektionen. Mit der damit verbundenen Neuverteilung der Verantwortlichkeiten auf die von 80 Finanzämtern auf 41 Wirtschaftsräume zusammengefassten Organisationseinheiten konnten die Hierarchieebenen der Entscheidungsfindung halbiert werden. Die neu geschaffene "Steuer- und Zollkoordination" übernimmt in 5 Regionen die Steuerung und Unterstützung der einzelnen Finanz- und Zollämter sowie der Grossbetriebsprüfungen. Das bedeutet eine stärkere Dezentralisierung und eine höhere Autonomie für die Finanzämter, Zollämter und Großbetriebsprüfungen. Neben dieser effizienteren und flexibleren Struktur wurde dabei durch die Erhaltung aller Standorte bei einer laufenden Verstärkung der Serviceorientierung auch die Basis für ein Mehr an Qualität und Bürgerservice geschaffen. Weiters ist das Bundesgesetz über die Errichtung einer Buchhaltungsagentur des Bundes in Kraft getreten. Aufgrund von Synergieeffekten und des Einsatzes modernster Technologien im Bereich der Buchhaltungsagentur ergibt sich beim Vergleich der Gesamtausgaben (exkl. Errichtungskosten und Bareinlagen) ein kumuliertes Einsparungspotenzial für den Zeitraum 2004 - 2006 von ca. € 16,6 Mio. Dazu ist langfristig über diesen Zeitraum hinaus mit einer weiteren kontinuierlichen Reduktion der Personalausgaben zu rechnen.

 

Durch die Reform sollen aber auch die Voraussetzungen für die Forcierung einer höheren Steuergerechtigkeit geschaffen werden. Die Sicherstellung der Wahrung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung stellt schließlich eine zentrale Aufgabe der MitarbeiterInnen meines Ressorts dar. Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung lege ich daher besonderes Augenmerk auf die entsprechende Berücksichtigung der Notwendigkeit einer wirkungsorientierten Steuerung. Neben der Beschleunigung der Erledigungszeiten bei Familienbeihilfe, Arbeitnehmerveranlagung und betrieblicher Veranlagung, dem Abbau von Abgabenrückständen und der verbesserten Qualitätssicherung stellen daher eine einheitliche Prüfungsdichte, der Ausbau der Betriebsprüfung und die Intensivierung der Betrugsbekämpfung ebenso wichtige Eckpfeiler dar. An bereits gesetzten organisatorischen Schritten zur Intensivierung der Betrugsbekämpfung sind dabei anzuführen

 

Auch im Bereich des Einsatzes moderner IT-Lösungen konnten bereits wichtige Meilensteine erreicht werden. Der Einsatz moderner IT-Lösungen ermöglicht bei einer laufend steigenden Anzahl von Produkten, dass Daten und Dienste an den Bürger vor Ort herangetragen werden. Die dadurch erst ermöglichten Bürgerservicestellen in lokalen Ämtern und Online-Dienste haben neue Dimensionen der Bürgernähe eröffnet: Nicht mehr die Bürger, sondern die Akten laufen. Auf einfache Art und Weise können in zunehmendem Ausmaß umfassende Informationen angeboten oder Behördenwege erledigt werden. Die Einführung des ELAK, des elektronischen Aktes im Bund, kann dabei ebenfalls als ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen Verwaltung gesehen werden.

 

Trotz der zahlreichen bereits erreichten Meilensteine muss ich jedoch daran erinnern, dass es sich bei diesem Reorganisationsprozess logischerweise um einen dynamischen und keinen statischen handelt. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich Ihnen keinen genauen Stichtag nennen kann, bis zu dem alle Maßnahmen abgeschlossen sind.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 sowie auf den ausführlichen Erhebungsbericht gemäß § 40 Abs. 1 GOG vom 22. Mai 2003, zu welchem der Abgeordnete Kogler die Qualität der von meinem Ressort an den Unterausschuss übermittelten Informationen gelobt hat. Ergänzend dazu gebe ich bekannt, dass nachstehende neue Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem laufenden Reorganisationsprozess meines Ressorts beauftragt wurden. Die jeweils angeführten Auftragswerte beziehungsweise Kosten verstehen sich dabei jeweils exklusive einer allfälligen Umsatzsteuer.


 

Entwicklung einer Strategie für die Büroautomatisation im BMF:

Gegenstand sind Projektunterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Strategie für die Büroautomatisation des Bundesministeriums für Finanzen unter besonderer Berücksichtigung der Herausforderungen der EU-Präsidentschaft und des Vorsitzes in der Euro-Gruppe. Durch die Hinzuziehung der professionellen externen Begleitung konnten bei gleichzeitiger Einsparung von Personalkosten für etwa 0,7 VBÄ rasche Effizienzsteigerungen in der Büroautomatisation erzielt werden.

Durchgeführt von:

ICG Infora Consulting Group                               

Auftragswert/Kosten:

€ 40.350,--

 

Begleitung und Integration der Internen Revision in den Regionen:

Auftragsgegenstand ist die Beratung im Zusammenhang mit der Modernisierung des Verhältnisses zwischen Führung und Kontrolle im Zuge der Auflösung der so genannten Inspektorate für Steuer und Zoll in den ehemaligen Finanzlandesdirektionen anlässlich der Finanzreform unter Berücksichtigung der Verwaltungsspezifika. Dazu konnte der Leiter des Landesrechnungshofes Vorarlberg gewonnen werden.

Durchgeführt von:

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Auftragswert/Kosten:

€ 4.125,--

 


 

Machbarkeitsstudie Call-Center:

Gegenstand der Studie ist neben der Einführung in das Thema sowie einem Kommentar zu den aktuellen Projekten und Überlegungen im Bundesministerium für Finanzen die Darstellung eines neuen Ansatzes. Diese Expertise ist eine Grundlage für die laufenden Überlegungen zu einer Verbesserung des Kundenservice im Bereich des Beschwerde- und Informationsmanagements des Ressorts, welche eine weitere Verbesserung des Servicelevels bei gleichzeitiger Optimierung des Ressourceneinsatzes und der Prozessabläufe zum Ziel haben. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Kundenorientiertheit der Finanzverwaltung gesetzt.

Durchgeführt von:

Mag. Oliver Jonke

Auftragswert/Kosten:

€ 21.500,--

 


 

Management Appraisal Buchhaltungsagentur:

Gegenstand ist die Ermittlung eines Personalcoaches beziehungsweise die Evaluierung der Führungskräfte im Zusammenhang mit der neu geschaffenen Buchhaltungsagentur im Hinblick auf die Herausforderung der Versetzung von Bediensteten aus diversen Buchhaltungen mit unterschiedlichen Strukturerfahrungen.

Mit der durch dieses Projekt optimierten Neuorganisation des Rechnungswesens im Zuge der Gründung der Buchhaltungsagentur außerhalb der Bundesverwaltung wurde ein Gegenstand des Regierungsprogramms umgesetzt. Es konnte dabei ein entscheidender, nachhaltiger und kurzfristig realisierbarer Beitrag zur Verwaltungsreform und zur Budgeteinsparung geleistet werden. Durch den Abbau von Administrationsebenen aus über 30 Buchhaltungen, die Bündelung von administrativen Ressourcen, die effizientere Steuerung der Personalauslastung und die bundesweite Nutzung von SAP R/3 konnte eine optimale Buchhaltungsstruktur geschaffen werden, die es ermöglicht, bedeutende Synergie-Effekte und damit beträchtliche Einsparungen zu realisieren. Beim Vergleich der Gesamtausgaben exklusive Errichtungsausgaben und Bareinlagen ergibt sich ein kumuliertes Einsparungspotenzial für den Zeitraum 2004 bis 2006 von € 16,6 Mio.. Dazu ist langfristig über den Beobachtungszeitraum hinaus mit einer weiteren kontinuierlichen Reduktion der Personalausgaben zu rechnen.

Durchgeführt von:

Egon Zehnder

Auftragswert/Kosten:

€ 141.900,--

 


 

Beratungsleistung Neuunterbringung Finanz- und Zolldienststellen Linz:

Um einen objektiven und transparenten Ablauf für Neuunterbringungen sicherzustellen und zur Vermeidung allfälliger Verfahrensfehler ist die Hinzuziehung des anerkannten Experten ein Mehrwert, da damit allfällige Aufwendungen für Verfahrensmängel hintangehalten werden können.

Durchgeführt von:

DI Helmut Kunze

Auftragswert/Kosten:

€ 13.520,08

 

Machbarkeitsstudie FA 6/7/15 und 12/14/Purkersdorf:

Auftragsgegenstand ist die Erhebung der Potenziale aus einer Neuordnung der Unterbringung der Finanz- und Zolldienststellen anhand eines ausgewählten Einzelfalles als Vorfeldarbeit für eine Neukonzeption für den Wiener Raum.

Durchgeführt von:

Westhausser Nikolaus

Auftragswert/Kosten:

€ 24.960,--

 

Machbarkeitsstudie Neuunterbringung HZA:

Auftragsgegenstand ist die Erhebung der Potenziale aus einer Neuordnung der Unterbringung der Finanz- und Zolldienststellen anhand eines ausgewählten Einzelfalles als Vorfeldarbeit für eine Neukonzeption für den Wiener Raum.

Durchgeführt von:

Westhausser Nikolaus

Auftragswert/Kosten:

€ 18.703,33

 


 

Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Finanzämtern:

Erbracht wird hier die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich der Unterbringung der Finanz- und Zolldienststellen im Raum Wien. Die erarbeiteten Grundlagen dienen der Verwaltung zur weiterführenden Konzeptionsarbeit mit dem Ziel der Senkung des Unterbringungsaufwandes. Im Rahmen der Neuordnung der Unterbringungsstruktur im Raum Wien werden dabei in mehreren Umsetzungsschritten mittelfristig nachhaltige Einsparungen in einer Größenordnung von monatlich rund € 300.000,-- erwartet.

Durchgeführt von:

Z + P SteuerberatungsgesmbH

Auftragswert/Kosten:

€ 110.769,09

 

Grundsätzlich wurden alle Verträge vom Bundministerium für Finanzen abgeschlossen und bezahlt. Es wird darauf hingewiesen, dass Dienstleistungsverträge, die ausschließlich im Zusammenhang mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, von der Aufzählung ausgenommen sind.

 

Zu 38.:

Bei den Auftragsvergaben halten sich die ExpertInnen des Bundesministeriums für Finanzen, wie übrigens auch vom Rechnungshof bestätigt, an die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Daneben gelten die für das jeweilige Verfahren im Rahmen eines freien und lauteren Wettbewerbs festgelegten objektiven Eignungs- und Zuschlagskriterien, nach denen der Bestbieter zu ermitteln ist. Im Rahmen der Festlegung und Prüfung der Eignungs- beziehungsweise im Fall der Zulässigkeit auch der Zuschlagskriterien werden daher selbstverständlich Nachweise potenzieller Bieter beziehungsweise tatsächlicher Auftragnehmer über die Qualifikation für das gegenständliche Projekt entsprechend berücksichtigt.


Zu 39.:

Mit folgenden Beratungsunternehmen wurden seit 1. Jänner 2004 nachstehende Dienstleistungsverträge außerhalb der Strukturreform zur Erhöhung der Verwaltungseffizienz und für die Einholung einer wissenschaftlichen Expertise für Vorbereitungsarbeiten für wirtschaftspolitische Maßnahmen abgeschlossen. Die jeweils angeführten Auftragswerte beziehungsweise Kosten verstehen sich dabei jeweils exklusive einer allfälligen Umsatzsteuer.

 

Vergaberechtliche Beratung:

Auftragsgegenstand ist die vergaberechtliche Beratung zu geplanten Vorhaben des Bundesministeriums für Finanzen.

Durchgeführt von:

Dr. Aicher

Auftragswert/Kosten:

€ 10.585,--

 

Gutachten zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Machbarkeit eines Pauschalabgabegesetzes:

Durchgeführt von:

Univ-Prof. Dr. Michael Lang

Auftragswert/Kosten:

€ 9.800,--

 

Werkvertrag zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Multilateralen Banken und Abbau von Informationsdefiziten österreichischer Unternehmen

Gegenstand ist die strategische Ausrichtung bei der Zielsetzung einer wesentlich erhöhten Partizipation österreichischer Unternehmen an Programmen und Projekten der Multilateralen Entwicklungsbanken unter Einschluss einer Schaffung nachhaltiger Synergieeffekte in die Leistungserbringung.

Durchgeführt von:

Mayr-Falkenberg KEG

Auftragswert/Kosten:

€ 29.990,--

 


 

Beratungsleistung Infrastrukturänderungen

Gegenstand der Studie ist die Klärung vergaberechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit dem komplexen Reformprojekt der strategischen Ausrichtung und strukturellen Neuordnung im Zuge der Eisenbahnreform. Die Klärung der genannten vergaberechtlichen Aspekte war Voraussetzung für die Festlegung des Reformmodells. Die auf Grundlage dieses Reformpakets zwischen dem Bund und dem Unternehmen vereinbarte Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Szenario ohne Reform beträgt bis zum Jahr 2010 rund € 1 Mrd. jährlich.

Durchgeführt von:

Rechtsanwälte Schramm & Partner

Auftragswert/Kosten:

€ 14.144,23

 

Studie betreffend Bundesbeteiligungs- und Managementgesellschaft (BBMG)

Gegenstand ist eine Studie zur Schaffung wirtschaftswissenschaftlicher Grundlagen für die Bundesbeteiligungs- und Managementgesellschaft (BBMG)

Durchgeführt von:

Dr. Gerhard Clemenz

Auftragswert/Kosten:

€ 24.000,--

 

Expertise zu gesellschaftsrechtlichen Fragen der Beteiligungsverwaltung ab 1.1.2004

Gegenstand ist die Erstellung von Expertisen zu aktuellen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung. Aus dieser Beiziehung des externen Beraters zu aktuellen gesellschaftsrechtlichen Fragstellungen sollen entsprechende Vorteile für die Gestion des Bundes als Eigentümervertreter von Bundesbeteiligungen erwachsen.

Durchgeführt von:

Dr. Wilfried Trabold

Auftragswert/Kosten:

€ 5.258,10

 


 

Personalrecruiting:

 

Recruiting für MitarbeiterIn Ministerbüro

Durchgeführt von:

Albrecht Business Coaching

Auftragswert/Kosten:

€ 3.591,--

Besetzung der Position eines Vorstandsmitgliedes bei der FMA und eines Generalsekretärs

Durchgeführt von:

Korn/Ferry International

Auftragswert/Kosten:

€ 59.746,65

Stellensuche Vorstand 2/20

Durchgeführt von:

Neumann Int. AG

Auftragswert/Kosten:

€ 4.000,--

 

Prozessdesign für die Evaluierung von Führungskräften:

Gegenstand ist die Aufbereitung eines Führungskräfteseminars mit den für die Buchhaltungsagentur evaluierten Führungskräften.

Durchgeführt von:

Dr. Silvester Schmidt

Auftragswert/Kosten:

€ 15.000,--

 


 


Kosten- und Leistungsverrechnung in der österreichischen Bundesver-
waltung:

Gegenstand sind Projektunterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Roll-Out-Konzeptes zur Kosten- und Leistungsverrechnung in der österreichischen Bundesverwaltung. Über das Frontend der Berater des Institutes für Verwaltungsmanagement ist es dabei gelungen, eine vorbehaltsfreie Kommunikationsplattform für Vertreter aller haushaltsleitenden Organe anbieten zu können. Auch konnten durch die Hinzuziehung des externen professionellen Begleiters kürzere Durchlaufzeiten des Projektes und deutlich weniger Reibungsverluste bei gleichzeitig voller Kontrolle und Steuerung durch die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen verzeichnet werden.

Durchgeführt von:

Institut für Verwaltungsmanagement GmbH

Auftragswert/Kosten:

€ 27.500,--

 

Rechtsgutachten und –beratung betreffend Land Burgenland gegen Bund/ Amtshaftungsfragen betreffend Bankhaftungen:

Gegenstand ist die Beiziehung einer externen Rechtsberatung zur Unterstützung der Tätigkeit der Finanzprokuratur. Damit konnte bislang eine mögliche Schadensumme in Höhe von € 342 Mio. zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten im Fall eines negativen Prozessausgangs erfolgreich abgewendet werden.

Durchgeführt von:

Bydlinsky

Auftragswert/Kosten:

€ 14.400,--

Durchgeführt von:

Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH

Auftragswert/Kosten:

€ 114.617,30

Durchgeführt von:

Dr. Bernhard Raschauer

Auftragswert/Kosten:

€ 14.000,--

 


 

Versicherungsmathematisches Gutachten über Jubiläumsgeld- und Abfertigungsrückstellungen:

Gegenstand ist hier im Rahmen der Errichtung der Buchhaltungsagentur die Schaffung einer Kalkulationsgrundlage zur versicherungsmathematischen Berechnung der auf die Buchhaltungsagentur zukommenden Personalkosten, um den zukünftigen Personalaufwand einschließlich der zu erwartenden Pensionsleistungen evaluieren zu können. Die dafür erforderlichen Kapazitäten waren im Bundesministerium für Finanzen nicht verfügbar, wobei allerdings eine solide Datengrundlage für die Eröffnungsbilanz der Buchhaltungsagentur dringend erstellt werden musste.

Durchgeführt von:

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Ettl

Auftragswert/Kosten:

€ 4.500,--

 

Gutachten betreffend Gebäudekomplex Kärntnerstraße:

Gegenstand ist die Heranziehung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen zur Ermittlung des angemessenen Kaufpreises.

Durchgeführt von:

Mag. Detlef Gross

Auftragswert/Kosten:

€ 1.500,--

 


 

Vamed/AKH – rechtliche Beratung zu Ausstiegsszenarien aus dem Baubeauftragungsvertrag

Gegenstand ist die Erarbeitung einer Strategie und eines Konzeptes unter Einbezug eines Bausachverständigen für die vorzeitige Beendigung des Baubeauftragungsvertrages zwecks Übergangs zu einem Generalunternehmervertrag. Strategie und Konzept dienen als Basis für eine entsprechende politische Einigung zwischen Bund und Stadt Wien unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rechnungshofes.

Die Beiziehung der externen Berater soll dazu beitragen, einen Betrag zwischen € 80 Mio. und € 120 Mio. einzusparen.

Durchgeführt von:

Hule & Heinke Rechtsanwälte GmbH

Auftragswert/Kosten:

€ 3.000,--

Durchgeführt von:

Hule Bachmayr-Heyda Rechtsanwälte

Auftragswert/Kosten:

€ 7.416,67

Durchgeführt von:

Dipl. Ing. Herbert Beier

Auftragswert/Kosten:

€ 4.200,--

 


 

Weiterführung der österreichischen Beteiligung am "Global Development Network"

Beim Global Development Network handelt es sich um eine Weltbankinitiative, an der sich Österreich durch hochspezialisierte Leistungen der WIIW beteiligt. Das Global Development Network ist weltweit (dezentral) präsent und hat den Zweck, lokales ökonomisches Know-How, vor allem für Entwicklungszwecke zu fördern. Das Bundesministerium für Finanzen hat das WIIW beauftragt, den für Österreichs Außenwirtschaftspolitik relevanten Teil des Global Development Network in Südosteuropa zu betreuen. Damit wird auf innovative Weise aktive Hilfe zum Kapazitätsaufbau der entsprechenden Länder in einer für Österreich politisch und wirtschaftlich wichtigen Region geleistet.

Durchgeführt von:

Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche

Auftragswert/Kosten:

€ 152.600,--

 

Studie "Evaluation der Konjunkturprogramme & strukturelle Maßnahmen":

Gegenstand ist die Expertise des WIFO zur Errechnung der gesamtwirtschaftlichen Effekte von Konjunkturprogrammen unter Heranziehung makroökonomischer Modelle. Dadurch wird ein Beitrag zur Objektivierung der politischen Debatte insbesondere über wirtschaftlich komplexe Wirkungskreise geleistet.

Durchgeführt von:

WIFO

Auftragswert/Kosten:

€ 5.500,--

 


 

Beratung und Mitwirkung bei oder im Zusammenhang mit

  1. Ausgliederungsprojekten des Bundes einschließlich Privatisierungs-
    projekten (Organisations-, Leistungs- und Vermögensprivatisierung),
  2. Durchführung des Beteiligungs- und Finanzcontrollings des Bundes gemäß § 15b BHG,
  3. betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und fiskalpolitischen Frage-
    stellungen aller Art im Zusammenhang mit Bundesbeteiligungen oder sonstigen Finanzierungen,
  4. sonstigen Organisations- und Restrukturierungsprojekten des Bundes sowie bei Maßnahmen der Strukturpolitik.

Dieser Vertrag besteht bereits seit meinen Vorgängern in bewährter Weise.

Das Ergebnis der Leistungen der AWS liegt in der betriebs- und volkswirtschaftlich optimalen Gestaltung von Ausgliederungen des Bundes. Daraus erwachsen entsprechende ökonomische Vorteile für den Bund, insbesondere hinsichtlich des Erreichens budgetärer Zielwerte.

Durchgeführt von:

Austria Wirtschaftsservice GmbH

Auftragswert/Kosten:

€ 449.530,--

 


 

Abwicklung der Unterstützungsmaßnahmen zur makroökonomischen Beratung der serbischen Regierung:

Hier handelt es sich um einen Auftrag betreffend die im Jahr 2001 begonnene Beratung der serbisch-montenegrinischen Regierung. Damit werden auch wertvolle Kontakte für die österreichische Wirtschaft und Verwaltung geknüpft. Die Beratung der serbischen Regierung durch das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (WIIW) erfolgte daher im Übereinklang mit den österreichischen Interessen und zu deren Stärkung. Österreichs Interesse an einer Stabilisierung gerade auch der wirtschaftlichen Situation, und einer Stärkung der marktwirtschaftlich und international orientierten Kräfte in Serbien war und ist evident. Das WIIW ist eine der weltweit renommiertesten Institutionen auf dem Gebiet der wirtschaftspolitischen Beratung der Transformationsländer. Der Auftrag hat das bereits sehr positive Renomée Österreichs weiter gehoben. Der volkswirtschaftliche Nutzen Österreichs ist dabei in Zahlen zwar nicht quantifizierbar, jedoch mittel- und langfristig signifikant.

Durchgeführt von:

Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche

Auftragswert/Kosten:

€ 43.900,--

 

In der Aufzählung sind Personalentwicklungsleistungen, welche in erster Linie aus diversen Aus- und Weiterbildungsseminaren, welche den MitarbeiterInnen zwecks der fachlichen Kompetenzsteigerung sowie des Ausbaus der so genannten soft skills zur Verfügung gestellt wurden, und Sprachtrainings bestehen, nicht berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um keine von der Fragestellung umfassten Beratungsleistungen handelt. Auch muss infolge der Vielzahl der dazu verbuchten Einzelbelege aus Gründen der Verwaltungsökonomie von einer detaillierten Aufzählung der einzelnen Veranstaltungen Abstand genommen werden. Ich erinnere dazu auch an die Aussage des damaligen Wissenschafts- und Verkehrsministers in Beantwortung der Anfrage Nr. 5665/J-NR/1999: "Eine vollständige Aufzählung sämtlicher Ausgaben ist aus Gründen der Verwaltungsökonomie nicht möglich, da es sich um hunderte von Einzelrechnungen handelt."

 

Weiters weise ich darauf hin, dass Dienstleistungsverträge, die ausschließlich im Zusammenhang mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, sowie Dienstleistungsverträge, die sich aus der Erfüllung spezialgesetzlicher Verpflichtungen ergeben, wie zum Beispiel jene für die arbeitsmedizinische Betreuung der MitarbeiterInnen, von der Aufzählung ausgenommen sind.

 

Zu 40. und 41.:

Nach Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings "nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden" (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).

 

Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen hat auch der Mehrheitsaktionär keine direkten Einflussnahmemöglichkeiten auf die Tätigkeiten der Geschäftsführung beziehungsweise kann er dem Vorstand keine Weisungen erteilen. Die Frage hat hinsichtlich der Aktiengesellschaften nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern die Geschäftsführung der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betrifft damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

 

Auf Tochtergesellschaften von Gesellschaften mit beschränkter Haftung besteht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit, wenn der Bund bei der Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft mit mehr als 50% beteiligt ist.

 

Die Bestellung von externen Beratern durch die Gesellschaften liegt in der Verantwortung des Vorstandes und des Aufsichtsrates dieser Gesellschaften. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden keine derartigen Aufträge erteilt. Auch wurden keine Dienstleistungen für das Bundesministerium für Finanzen erbracht, die von der Anfrage umfassten Gesellschaften bezahlt worden wären.

 

Im Übrigen verweise ich diesbezüglich auf meine ausführliche Beantwortung der Anfragen Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003, Nr. 359/J vom 30. April 2003, Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 und Nr. 2523/J vom 6. Juni 2001.

 

Zu 42.:

Die Verrechnung der Ausgaben für externe Berater erfolgt bei den VA-Posten 7270/900 (Entgelte für sonstige Werkleistungen von Einzelpersonen) bzw. 7280/900 (Entgelte für sonstige Werkleistungen juristischer Personen). Die Untergliederungen dieser VA-Posten folgt einer sachgegliederten Verrechnung all jener Werkleistungen, die in der Verwaltung einer Dienststelle anfallen können (z.B. ärztliche Tätigkeiten, Reinigungstätigkeiten, Überwachungstätigkeiten, Wartungsverträge, Entsorgungsleistungen, Dolmetschkosten, Öffentlichkeitsarbeit und Gutachtertätigkeiten, Schulung und Weiterbildungsmaßnahmen).

 

Die Veranschlagung, auch für das Jahr 2006, erfolgt wie eben ausgeführt global bei den oben genannten VA-Posten. Daher ist eine Bezifferung der veranschlagten Kosten ausschließlich für externe Berater leider nicht möglich.

 

Zu 43.:

Zu dieser Frage verweise ich zunächst auf die Beantwortung des Fragenkomplexes 31-37, wo die strukturellen Veränderungen in der Steuer- und Zollverwaltung betreffend die nachgeordneten Dienststellen umfassend erläutert sind. In der Zentralleitung hat das Bundesministerium für Finanzen in dem von der Frage angesprochenen Zeitraum folgende organisatorische Änderungen veranlasst:

 

Die Zusammenführung von Steuer- und Zollverwaltung und die Ausrichtung der Finanz- und Zollämter nach den Grundsätzen des New Public Management erfordern neue Prozesse, neue Instrumente und auch letztendlich neue Strukturen zur Steuerung der komplexen Organisation. Mit 1. Mai 2004 wurde daher die Gruppe IV/D in Verbindung mit der Schaffung von Regionalmanagement-Strukturen komplett neu ausgerichtet. Durch die Nutzung von Synergieeffekten sind ab diesem Zeitpunkt anstelle von bisher 5 Abteilungen nunmehr 3 Abteilungen für das Management der Finanz- und Zollämter sowie der Großbetriebsprüfungen verantwortlich.

 

Im Zuge der Einführung des ELAK war mit 1. September 2004 weiters eine Neuorganisation des Kanzleiwesens erforderlich. Die bisherigen Sektionskanzleien wurden zu Außenstellen der Zentralkanzlei (früher Ministerialkanzleidirektion) und die neugeschaffene Zentrale Poststelle übernahm die Aufgaben der Einlauf- und Abgangstelle sowie der Allgemeinen Registratur und der Druckerei.

 

Mit 1. Jänner 2005 wurde im Wege der Bereinigung der Nummerierung in den Sektionsbezeichnungen die Sektion VI auf Sektion V umbenannt. Ebenso wurde in den Sektionen II und III eine Neunummerierung der Abteilungen vorgenommen, um vorhandene Lücken in der Nummerierung zu schließen. Weiters hat der Generalsekretär im Bundesministerium für Finanzen seine Tätigkeit aufgenommen. Es handelt sich dabei um eine in anderen Ressorts bereits erprobte, im Bundesministerium für Finanzen aber neue Funktion. Die auf das Bundesministerium für Finanzen zukommenden großen Aufgaben bedürfen einer koordinierenden und integrativen Klammer, wobei das die Kernkompetenz des Generalsekretärs ist. Beispielsweise möchte ich hier die mittelfristige Strategieentwicklung und das Controlling des Ressorts, die Verwaltungsreform, die Außendarstellung des Ressorts sowie die österreichische EU-Präsidentschaft 2006 erwähnen.

 

Mit dem neuen Amt wird nicht in bestehende Kompetenzen eingegriffen. Eine klare Struktur regelt die Aufgabenverteilung zwischen den Sektionen und dem Generalsekretär: So ist in der Geschäftseinteilung festgelegt, dass der Generalsekretär insbesondere mit Planungs- und Steuerungsaufgaben sowie der Verwaltungsentwicklung des Ressorts betraut ist. Der Aufgabenbereich umfasst konkret die fachliche und organisatorische Koordination der Budget-, Wirtschafts- und Steuerpolitik, die Aufbereitung von Grundsatzentscheidungen und die Strategieentwicklung sowie das Controlling der Ressortstrategien. Unterstützt wird der Generalsekretär vom Leiter der Sektion I als Stellvertreter, der im eigenen Bereich die Koordinations- und Richtlinienbefugnisse für Organisation, Infrastruktur, Beschaffung, Kosten und Personal ausübt.

 

Als Arbeitsschwerpunkte des Generalsekretärs für dieses Jahr führe ich beispielhaft nachstehende Projekte an:

 

Beim Projekt "Aufgabenanalyse im BMF" geht es darum, die Leistungen der Zentralstelle transparent zu machen. In der Folge soll gewährleistet werden, dass die Kapazitäten dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden.

 

Von außen werden immer mehr Anfragen an das Ressort herangetragen, sodass das Auskunfts- und Beschwerdewesen einer Neustrukturierung bedarf. Im Interesse der MitarbeiterInnen sollen hier klare Zuständigkeiten, Entlastung und Vereinfachung angestrebt werden; gleichzeitig soll für diese Arbeit die Qualitätskomponente sichergestellt sein.

 

Zur Frage der Einsparung von Planstellen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 2795/J vom 30. März 2005 durch den Herrn Bundeskanzler. Darüber hinaus verweise ich darauf, dass die Einsparungen von Planstellen im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen auch den jeweiligen Stellenplänen entnommen werden können, die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Bundesfinanzgesetzes vom Nationalrat beschlossen werden.

 

Gegenüberstellung der Stellenpläne 2002 bis 2006

(Stand für die Jahre 2002 bis 2004 jeweils zum 31.12.)

 

Teil II.A und Teil VI

Ressort

2002

2003

2004

2005

2006

Differenz

in %

Finanzen

15.588

14.893

13.531

13.190

12.962

-2.626

-16,85

 

Bereits in der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 habe ich hierzu im Vergleich mit den Stellenplänen meines sozialdemokratischen Vorgängers im Jahr 1998/1999 festgestellt, dass im Zeitraum 2002/2003 eine rund 50% höhere Einsparung erreicht werden konnte. Betrachtet man die Stellenplanentwicklung bis hin zum Jahr 2006, so sieht man, dass diese Einsparungsergebnisse fortgesetzt werden. Gleichzeitig ist zu bemerken, dass die österreichische Finanzverwaltung ihre Dienstleistung dessen ungeachtet weiterhin auf einem sehr hohen Niveau erbringt. Die erzielten Einsparungen gingen also nicht zu Lasten der serviceorientierten und professionellen Arbeitsweise im Ressort. Vielmehr wird der Weg zur modernsten Finanzverwaltung konsequent fortgesetzt, wobei im Rahmen der beschriebenen Reform erste Erfolge einer qualitativen Verbesserung der Serviceorientierung verbucht werden können.

 

Zwei ehemalige MitarbeiterInnen des Ministerbüros wurden in die Organisation des Ministeriums integriert beziehungsweise in öffentliche Unternehmen übernommen. Beide haben sich dabei im jeweiligen Auswahlverfahren als bestgeeignet erwiesen und bringen ihre Expertise nun in den neuen Aufgabengebieten ein.

 

Zu 44.:

Zunächst ist grundsätzlich klarzustellen, dass das Bundesministerium für Finanzen keine Werbung betreibt, sondern Informationen über Ressortthemen an die Bevölkerung zielgruppenorientiert übermittelt. Als Leiter dieses Ressorts ist es mir ein besonderes Anliegen die Initiative zu ergreifen und dabei auch in einen aktiven Dialog mit den Betroffenen zu treten. Eine aktive Kommunikation mit den BürgerInnen dieses Landes sowie deren Information zu aktuellen Ressortthemen sehe ich als innovativen Schritt, das Bundesministerium für Finanzen als modernes Dienstleistungsunternehmen zu positionieren.

 

Bezüglich der Aufträge im Zusammenhang mit der zielgruppenspezifischen Information der Bevölkerung im Jahr 2004 verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2042/J vom 9. Juli 2004 und Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004.

 

Im daran anschließenden Zeitraum sind bis zum Stichtag 15. April 2005 durch das Bundesministerium für Finanzen nachstehende Leistungen für  Informationskampagnen beziehungsweise Inseratenschaltungen zwecks zielgruppenspezifischer Information der Bevölkerung im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und Bürgernähe zu aktuellen Ressortthemen veranlasst worden. Die jeweils angeführten Kosten verstehen sich dabei jeweils exklusive Umsatzsteuer.

 

Einer der Informationsschwerpunkte lag dabei auf der größten Steuerreform der zweiten Republik. Es soll nicht nur einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein, um das damit ermöglichte Mehr für ArbeitnehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen Bescheid zu wissen. Ich erinnere dazu an

 

Auftragnehmer:

Initiative Media Werbemittlung GmbH

Gegenstand:

Planung und Abwicklung der Print- und Plakatkampagne zur Steuerreform 2005

Kosten:

€ 6.900,--

 

Auftragnehmer:

Die ganze Woche GesmbH

Gegenstand:

Inseratenkampagne "Steuerreform 2005", Ausgabe 11/2005 und 12/2005

Kosten:

€ 18.474,62

 

Auftragnehmer:

Gewinn – Wailand und Waldstein GmbH

Gegenstand:

Konzeption, Layoutentwicklung und Produktion eines 8-seitigen Gewinn-Special zur Steuerreform 2005, Ausgabe Februar/2005

Kosten:

€ 61.719,42

 

Auftragnehmer:

Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriften GesmbH & Co KG

Gegenstand:

Inseratenkampagne "Steuerreform 2005"

Kronenzeitung: Einschaltung 25.3.2005 und 27.3.2005

Kronebunt: Einschaltung 20.3.2005

Kurier: Einschaltung 19.3.2005, 20.3.2005 und 27.3.2005

Kosten:

€ 123.280,73

 

Auftragnehmer:

Tele ZeitschriftenverlagsgesmbH

Gegenstand:

Inseratenkampagne "Steuerreform 2005" in Tele Nr. 11/2005

Kosten:

€ 27.096,66

 

Auftragnehmer:

Heimatwerbung GmbH

Gegenstand:

Plakatkampagne "Steuerreform 2005", 2. Hälfte März 2005

Kosten:

€ 147.120,33

 

Auftragnehmer:

Holzhausen Druck & Medien GmbH

Gegenstand:

16-Bogen-Plakat "Weniger Steuern"

Kosten:

€ 6.138,73

 

Auftragnehmer:

Edelbacher Druck GmbH

Gegenstand:

Grafische Umsetzung inkl. Reinzeichnung für sämtliche Informationsträger zur Print- und Plakatkampage "Steuerreform 2005"

Kosten:

€ 2.030,--

 

Auftragnehmer:

LZA Werbe- und Verlagsagentur GesmbH

Gegenstand:

Produktion Lesezirkelaufkleber und Inseratenkampagne "Steuerreform 2005", Einschaltung KW 11, 12 und 13

Kosten:

€ 13.504,55

 

Auftragnehmer:

ÖAMTC-Verlag GmbH

Gegenstand:

Auto Touring, Inseratenkampagne "Steuerreform 2005, Ausgabe 4/2005

Kosten:

€ 9.545,29

 

Da viele ArbeitnehmerInnen auf Geld, das ihnen eigentlich zusteht, verzichten, indem sie zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht im Wege der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen, habe ich die Initiative "Hol Dir Dein Geld zurück" gestartet. Derzeit werden jährlich bei etwa 2,2 Millionen Arbeitnehmerveranlagungen etwa € 850 Mio. an Steuergutschriften ausbezahlt. Das bedeutet im Schnitt eine Gutschrift von etwa € 380,--. Zufolge den Schätzungen der ExpertInnen meines Ressorts würden zusätzlich etwa 500.000 BürgerInnen bei Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung in Summe etwa € 200 Mio. vom Fiskus zurückbekommen. Faire und attraktive Rahmenbedingungen bedeuten einerseits einen aktiven Kampf gegen Steuerhinterziehung, andererseits aber auch, jenen Geld zurückzugeben, denen es zusteht. In diesem Sinne habe ich gezielt Schritte gesetzt, um die ÖsterreicherInnen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und sie mit Informationen zu unterstützen. Der große Erfolg dieser Initiative hat deren Treffsicherheit bewiesen: 50.000 ÖsterreicherInnen haben in Summe etwa € 19 Mio. an zu viel bezahlten Steuern vom Fiskus zurückgeholt.

 

Auftragnehmer:

Gewinn – Wailand und Waldstein GmbH

Gegenstand:

Konzeption, Layoutentwicklung und Produktion eines doppelseitigen Artikels zum Aktionstag am 14.4.2005 in Finanzämtern unter dem Motto "Mehr Info – Weniger Steuern", Ausgabe April/2005

Kosten:

€ 20.580,--

 

Auftragnehmer:

Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriften GesmbH & Co KG

Gegenstand:

Kronenzeitung Großanzeige 8-teilige Serie "Hol Dir Geld vom Staat", Einschaltung 30.1.2005 bis 6.2.2005

Kosten:

€ 220.500,--

 


 

Auftragnehmer:

MediaSelect Werbegesellschaft m.b.H.

Gegenstand:

Inseratenkampagne Tag der offenen Tür auf Finanzämtern am 14.4.2005 zum Thema "Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzminister zurück", Einschaltungen in

Kronenzeitung: 10.4.2005 bis 14.4.2005

Kleine Zeitung: 11.4.2005 bis 14.4.2005

Kurier: 11.4.2005 bis 14.4.2005

OÖ Nachrichten: 11.4.2005 bis 14.4.2005

Salzburger Nachrichten: 11.4.2005 bis 14.4.2005

Tiroler Tageszeitung: 11.4.2005 bis 14.4.2005

Vorarlberger Nachrichten: 11.4.2005 bis 14.4.2005

Kosten:

€ 480.242,01

 

Weiters habe ich veranlasst, dass die ÖsterreicherInnen darüber informiert werden, dass sich nach mehr als 50 Jahren nunmehr Engagement und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben auch steuerlich lohnen. Trinkgelder in bar und über Kreditkartenabrechnung werden zur Gänze rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 1999 steuerfrei gestellt. Nach den großen Entlastungen durch die Steuerreform setzt die Bundesregierung damit ein weiteres Signal nach dem Motto "Leistung muss sich lohnen!":

 

Auftragnehmer:

Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriften GesmbH & Co KG

Gegenstand:

Kronenzeitung Textteilanzeigen "Trinkgeld steuerfrei", Einschaltung 3.2.2005 und 6.2.2005

Kosten:

€ 7.891,67

 

 

Auftragnehmer:

Schmertzing & Co Werbeagentur GmbH

Gegenstand:

Gestaltung eines Inserates Kronenzeitung "Trinkgeld steuerfrei"

Kosten:

€ 500,--

 

Inserate aufgrund spezialgesetzlicher Verpflichtung, wie etwa Stellenausschreibungen, sind bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Karl-Heinz Grasser eh.