2785/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.05.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0037-I/4/2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 der Abgeordneten Dr. Josef
Cap, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Ministerbüros und Beraterverträge als
"Jobmaschinen", beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend muss ich darauf hinweisen,
dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle gewünschten
personenbezogenen Detailangaben möglich sind. Mit der gegenständlichen Anfrage
wird erneut an mehreren Stellen die Offenlegung bezugsrelevanter oder ansonsten
personenbezogener Daten betroffener MitarbeiterInnen meines Ressorts verlangt.
Zwischen den beiden Verfassungsnormen des Art. 52 B-VG und des § 1 DSG besteht
nach herrschender Auslegung kein absoluter Vorrang zugunsten einer der beiden
Normen. Es war daher jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Beantwortung
unter Einräumung eines Vorranges zugunsten des Interpellationsrechtes die
Grenze zulässiger Grundrechtseingriffe verletzt würde. Ich bekenne mich
uneingeschränkt zur Bedeutung des demokratischen Instruments der
Interpellation, allerdings ist mir die Achtung des Datenschutzes ein
ebensowichtiges Anliegen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich überall
dort, wo der namentlichen Zuordnung angefragter Informationen ein das legitime
Kontrollrecht überschießendes schutzwürdiges Interesse der einzelnen Person
entgegensteht, keine Detailauskünfte erteilen kann.
Zum Fragenkomplex der
Organisationsreform darf ich auf die dafür bestehende Notwendigkeit hinweisen
und zugleich bereits einleitend feststellen, dass bereits die ersten
Meilensteine des laufenden Reformprozesses erfolgreich absolviert werden
konnten: Diese Bundesregierung ist angetreten, das gesamtstaatliche
Budgetdefizit mit dem Ziel einer über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen
Budgetierung abzubauen. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Kosten der
Verwaltung durch eine konsequente Ausgaben‑ und Aufgabenreform reduziert werden
und dabei gleichzeitig Beiträge zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Österreich geleistet werden sowie die Bürgernähe durch verbesserte
Servicequalität der Verwaltung erhöht wird. Dies bedeutet aber auch, dass
Tätigkeiten und Aufgaben laufend auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit zu
hinterfragen sind und der Staat sich auf seine Kernfunktionen beschränkt.
Zielsetzung ist es daher, in der Finanzverwaltung eine nachhaltige und
bürgerorientierte Qualitätssteigerung mit einer zukunftsorientierten
Organisationsstruktur zu schaffen und gleichzeitig die Kosten zu minimieren.
Eckdaten auf dem Weg zur modernsten Finanzverwaltung Europas sind dabei die
Konzentration auf Kernaufgaben, Bürgernähe und Serviceorientierung,
Leistungsfähigkeit, Qualität, geringe Kosten, Transparenz, Gerechtigkeit und
eine neue Unternehmenskultur. Angestrebt wird daher eine flexible, lernende
Organisation für komplexe Aufgabenstellungen. Dazu war es notwendig, eine
umfassende Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation einzuleiten. Um mit
den MitarbeiterInnen gemeinsam das Ziel der Qualitätssteigerung bei
gleichzeitiger Kosteneinsparung zu erreichen, wurde die Einführung neuer
Managementmethoden und Managementinstrumente in die Reformstrategie
aufgenommen.
Bezüglich der Beratungsdienstleistungen
und der zielgruppenorientierten Information der Bevölkerung über Ressortthemen
weise ich erneut darauf hin, dass hier kein Selbstzweck verfolgt wird. Zum
Einsatz von Beratern ist darauf hinzuweisen, dass dies zur Entwicklung und
Durchführung von Veränderungs- und Innovationsprojekten weltweit der gängigen
Praxis nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in der Privatwirtschaft
entspricht. Kein Unternehmen oder Konzern einer mit dem Bundesministerium für
Finanzen vergleichbaren Größe würde bei tief greifenden organisatorischen
Änderungen auf den Einsatz von Beratern verzichten. Die Vermeidung von
unnötigen Bereitschaftskosten, Zeitersparnis und Erfolgswirksamkeit sind dafür
nur einige Gründe. Die weltweite Praxis zeigt nämlich, dass
Restrukturierungsprojekte, die ausschließlich von internen Kräften entwickelt
und geplant werden, in der Regel nicht erfolgreich sind. Umgekehrt sind auch
reine Beraterprojekte ohne die Beteiligung interner Kräfte in der Regel nicht
von Erfolg gekrönt. Beides ergibt sich schlüssig aus der allgemein akzeptierten
Psycho-Logik von Veränderungsprozessen in soziotechnischen Systemen. Auch
gefährdet die pauschale These, dass große Verwaltungen über genügend interne
Kräfte zur Durchführung tief greifender Veränderungen verfügen sollten, meines
Erachtens nicht nur die optimale Ressourcenkalkulation und Kosteneffizienz,
sondern stellt unter anderem auch die Existenzberechtigung der gesamten
Beratungsbranche als Arbeitgeber und bedeutendem Player am Dienstleistungsmarkt
in Frage. Die erfolgversprechendste Vorgehensweise ist daher immer die Bildung
eines gemischten Projektteams aus internen und externen ExpertInnen, genau so,
wie es im Bundesministerium für Finanzen in der Regel zum Einsatz kommt.
Auch außerhalb von Strukturreformen
lässt sich zu komplexen Fragestellungen oftmals nur unter Hinzuziehung externer
Berater der gewünschte Nutzen erreichen. Natürlich wird dabei größtes Augenmerk
auf Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Gesetzmäßigkeit
gelegt und bestmöglich auf bestehende interne Ressourcen zurückgegriffen. Dabei
gilt es zu beachten, dass auch die außerhalb der Kernkompetenz des
Bundesministeriums für Finanzen liegenden Materien einer ständigen Veränderung
unterworfenen sind. Nur durch den verantwortungsvollen Zukauf professionellen
Know-hows wird es möglich, die modernen Erkenntnisse der Privatwirtschaft auch
für den Bereich der öffentlichen Verwaltung zu verwerten. Dies kommt den
SteuerzahlerInnen zu Gute. Der jeweilige Mehrwert, der durch die Hinzuziehung
eines externen Beraters erzielt wird, lässt sich dabei nicht immer
quantifizieren, doch ist er im jeweiligen Zusammenhang auch aus anderen Größen
wie Effizienzsteigerung und Umwegrentabilität für die österreichische
Volkswirtschaft erkennbar.
Zur Informationsstrategie weise ich
erneut darauf hin, dass es mir ein besonderes Anliegen ist, die Initiative zu
ergreifen und dabei auch in einen aktiven Dialog mit den Betroffenen zu treten.
Eine aktive Kommunikation mit den BürgerInnen dieses Landes sowie deren
Information zu aktuellen Ressortthemen sehe ich als innovativen Schritt, das
Bundesministerium für Finanzen in Richtung eines modernen
Dienstleistungsunternehmens zu positionieren.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. und 2:
Aus den bereits eingangs angeführten
Gründen ersuche ich um Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht alle gewünschten personenbezogenen Detailangaben möglich sind. Eine
namentliche Bezeichnung der betroffenen MitarbeiterInnen scheint insbesondere
unverhältnismäßig, da eine damit verbundene Veröffentlichung eine das legitime
Kontrollinteresse überschießende Datenverwendung darstellen würde. Schließlich
ist die Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung
wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des Funktionsträgers
abhängig.
Seit meiner Beantwortung der Anfrage
Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 waren beziehungsweise sind folgende Personen in
meinem Büro beziehungsweise im Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz
beschäftigt beziehungsweise beschäftigt gewesen. Der jeweilige Status des
Dienstverhältnisses beziehungsweise bei Bundesbediensteten die Einreihung ist
angeführt. Die Angaben beziehen sich dabei nicht auf Sekretariatskräfte und
Bürohilfskräfte. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis zum
3. Dezember 2003 darf ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J
vom 3. Dezember 2003 verweisen.
Ministerbüro
|
Status/Einreihung |
Zeitraum |
Anmerkung/Beendigung |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
|
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
|
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
bis
28.02.2005 |
einvernehmliche
Been-digung des Arbeitsleih-vertrages |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
|
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
bis
19.09.2004 |
Schutzfrist
nach dem Mutterschutzgesetz |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
|
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
bis
31.12.2004 |
Verwendung
in anderer OE des Hauses |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
ab
01.10.2004 |
|
MitarbeiterIn |
A1/4 |
|
|
MitarbeiterIn |
Werkvertrag |
|
|
Büro
Staatssekretär
MitarbeiterIn |
A1/7 |
|
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
|
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
bis
31.03.2004 |
einvernehmliche Been-digung des
Arbeitsleih-vertrages |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
|
|
MitarbeiterIn |
A3/8 |
bis
20.2.2005 |
Verwendung in anderer OE des Hauses |
MitarbeiterIn |
v1/SV |
ab
01.03.2004 |
|
MitarbeiterIn |
v1/SV |
ab
21.02.2005 |
|
MitarbeiterIn |
Werkvertrag |
|
|
Betreffend die Frage nach den Kosten
aus der Beendigung der Verwendungen ersuche ich um Verständnis, dass ich aus
datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen kann. Es werden hier
Informationen über eine Personengruppe verlangt, die aufgrund öffentlich
zugänglicher Verzeichnisse ohne unverhältnismäßigen Aufwand namentlich
identifizierbar ist, womit es sich um personenbezogene Auskünfte im Sinne des
Datenschutzgesetzes handelt. Die angefragten Daten gelten dabei nach
herrschender Auffassung als schutzwürdige Informationen, zumal sich diese
Kosten ja weder in ihrem Gesamtbetrag, noch in ihrer Zusammensetzung aus den
besoldungsrechtlichen Vorschriften konkret errechnen lassen. Da hier in einer
Abwägung zwischen dem schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresse und dem
Interpellationsrecht kein überwiegendes Informationsinteresse erkannt werden
muss, würde eine Beantwortung dieser Frage einen unverhältnismäßigen Eingriff
in die Rechte der Betroffenen darstellen.
Zu 3.:
Der Gehaltsanspruch ergibt sich bei den
Bundesbediensteten aufgrund ihrer Einreihung aus dem Gehaltsgesetz
beziehungsweise aus dem Vertragsbedienstetengesetz. Davon ausgenommen sind Sonderverträge,
wozu ich auf die Beantwortung der Frage 5 verweise. Die Gehälter der sonstigen
aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigten MitarbeiterInnen wurden im
Einvernehmen mit den Arbeitgebern nach Qualifikation, vorgesehener Verwendung
und voraussichtlicher zeitlicher Mehrleistungen vereinbart.
Bezüglich der Zuordnung der konkreten
Einkünfte auf die einzelnen zur Frage 1 angeführten MitarbeiterInnen ersuche
ich aus den bereits eingangs ausgeführten Gründen um Verständnis, dass diese
aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Daten über Bezüge eines
namentlich bestimmten oder bestimmbaren Bediensteten gelten nach herrschender
Auffassung als schutzwürdige Informationen. Auch bei traditionell gestalteten
Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst lässt sich das Bezugsausmaß unter
Heranziehung des gesetzlich festgelegten Bezugsschemas lediglich hinsichtlich
seiner Größenordnung ablesen. Eine namentliche Bezeichnung der betroffenen
MitarbeiterInnen scheint daher insgesamt unverhältnismäßig, da eine Bekanntgabe
der aufgewendeten Gesamtkosten ausreicht, dem legitimen Kontrollinteresse ohne
überschießenden Eingriff in die Privatsphäre des einzelnen Betroffenen
entsprechen zu können. Schließlich ist die Angemessenheit der dienst- und
besoldungsrechtlichen Stellung wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht
vom Namen des Funktionsträgers abhängig.
Die für die MitarbeiterInnen des
Ministerbüros und des Büros des Herrn Staatssekretärs aufgewendeten
Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden,
Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer) betragen insgesamt im 4. Quartal des
Jahres 2003 rund € 383.747,70 sowie im Jahr 2004 rund € 1.465.564,10.
Die Gesamtkosten für die einzelnen Bediensteten im Jahr 2004 liegen zwischen € 41.273,50 und € 154.556,20.
Zum Vergleich weise ich auf die zu
refundierenden Gesamt-Jahresbeträge für die einzelnen Bediensteten im Jahr 1998
hin. Wenn man die aufgewendeten Beträge von 1998 nach dem Gehalt der Beamten
der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 valorisiert, so ergeben sich Beträge
zwischen € 77.905,- und € 163.324,20.
Für die ersten drei Quartale des Jahres
2003 verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember
2003. Das 1. Quartal des Jahres 2005 war zum Zeitpunkt des Einlangens der
gegenständlichen Anfrage noch nicht zur Gänze abgerechnet und kann daher nicht
beziffert werden.
Zu 4., 10., 11. und
18:
Betreffend die namentliche Zuordnung
verweise ich zunächst auf meine Ausführungen zu Frage 3. Darüber hinaus teile
ich Folgendes mit: Durch die für die Funktionsgruppen 5 und 6 der
Verwendungsgruppe A1 und die Funktionsgruppe 8 der Verwendungsgruppe A2
vorgesehene Funktionszulage gelten gemäß § 30 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956
alle Mehrleistungen des Beamten in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als
abgegolten. Auch bei den nach A1/7 bis A1/9 eingereihten Beamten erfolgt die
Abgeltung zeitlicher Mehrleistungen durch das Fixgehalt gemäß § 31 des Gehaltsgesetzes
1956. Zusätzliche Überstundenabgeltungen erfolgen nicht. Für
Vertragsbedienstete gilt hier ähnliches nach § 73 Abs. 3 und § 74 Abs. 4 des
Vertragsbedienstetengesetzes 1948.
Im 4. Quartal des Jahres 2003
sowie im Jahr 2004 bezogen von den sonstigen MitarbeiterInnen 2 eine
pauschalierte Überstundenvergütung für 60 Stunden monatlich.
Die Überstunden eines Bediensteten
werden aufgrund entsprechender (und bestätigter) Aufzeichnungen abgerechnet.
Diese Überstundenleistungen sind je nach Arbeitsanfall sehr unterschiedlich, im
Monatsdurchschnitt wurden im 4. Quartal 2003 sowie im Jahr 2004 von
diesem Bediensteten 24,4 Überstunden geleistet.
Bei den im Wege eines
Arbeitsleihvertrages beschäftigten Bediensteten ist grundsätzlich ein
"All-in-Gehalt" vereinbart, mit dem Gehalt sind alle Mehrleistungen
abgegolten. Lediglich zwei im Wege eines Arbeitsleihvertrages tätige
Bedienstete erhalten eine pauschalierte Überstundenvergütung für 5 Stunden
monatlich. Eine dieser Personen gehört mittlerweile dem Ministerbüro
beziehungsweise dem Büro des Herrn Staatssekretärs nicht mehr an.
Die Vergleichszahlen für 1996 stellen
sich wie folgt dar: Die Mehrleistungen wurden bei einem Beamten durch das
Fixgehalt abgegolten. Eine MitarbeiterIn bezog eine Überstundenpauschale für
62 Stunden, eine MitarbeiterIn für 30 Stunden. Die übrigen
MitarbeiterInnen verrechneten ungleichmäßig hohe Einzelüberstunden; im
Monatsdurchschnitt ergaben sich Abrechnungen zwischen 15,5 und
78,5 Überstunden.
Für die ersten drei Quartale des Jahres
2003 verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember
2003. Das 1. Quartal des Jahres 2005 war zum Zeitpunkt des Einlangens der
gegenständlichen Anfrage noch nicht zur Gänze abgerechnet und kann daher nicht
beziffert werden.
Zu 5.:
Mit zwei ReferentInnen wurden auf die
Dauer der Verwendung im Büro des Herrn Staatssekretärs befristete
Sonderverträge abgeschlossen. Gegenüber der Beantwortung der Anfrage Nr. 2336/J
vom 5. April 2001 ist dabei betreffend die getroffenen Vereinbarungen keine
Änderung eingetreten. Auch in diesen beiden Fällen ist als Sonderentgelt eine
Einreihung vereinbart, die um 25 Prozent über dem Normalentgelt liegt. Die
Entgelte sind jedoch nicht steigerungsfähig, das heißt, Vorrückungen sind
ausgeschlossen. Weitere Abweichungen von den Bestimmungen des
Vertragsbedienstetengesetzes wurden nicht vereinbart.
Zu 6. und 7.:
11 MitarbeiterInnen wurden
beziehungsweise werden aufgrund von Arbeitsleihverträgen tätig. Diese Verträge
wurden mit folgenden Firmen (Dienstgebern) abgeschlossen:
8
Arbeitsleihverträge mit der Firma Manpower
2
Arbeitsleihverträge mit dem Institut für Bildung und Innovation
(Industriellenvereinigung)
1
Arbeitsleihvertrag mit der Firma Flexwork
Was die Modalitäten der Vertragsabschlüsse
beziehungsweise die Vertragsmuster anbelangt, verweise ich auf meine
Beantwortung der Fragen 6 und 7 der Anfrage Nr. 2336/J vom 5. April 2001 sowie
die dort als Beilage beigefügten Muster.
Die Ermittlung des früheren
Dienstgebers der überlassenen MitarbeiterInnen ist nicht Gegenstand der
Vollziehung beziehungsweise sehe ich hierin auch kein den Datenschutz
überwiegendes öffentliches Interesse des Nationalrates.
Bei dieser Gelegenheit erinnere ich
daran, dass im Jahr 1998 2 Beamte der Stadt Wien gegen Refundierung der Bezüge
zur Dienstleistung in das Büro meines Amtsvorgängers abgeordnet waren. 6
MitarbeiterInnen waren aufgrund von Arbeitsleihverträgen tätig. Diese Verträge
waren mit folgenden Dienstgebern abgeschlossen:
1 mit der Arbeiterkammer
1 mit Sparinvest Austria
1 mit Invest - Kredit
1 mit der SPÖ Wien
2 mit der Oesterreichischen
Nationalbank
Die Verträge wurden nach den auch
derzeit verwendeten Vertragsmustern abgeschlossen.
Zu 8.:
An die zu 6. und 7. angeführten
Dienstgeber der überlassenen DienstnehmerInnen werden keine Förderungen des
Ressorts vergeben.
Zu 9.:
Gegenüber meiner Beantwortung der
gleichlautenden Frage 9 der Anfrage Nr. 2336/J vom 5. April 2001 hat sich keine
Änderung ergeben. Unverändert ist keine MitarbeiterIn meines Büros beziehungsweise
des Büros des Herrn Staatssekretärs mit Führungsfunktionen in anderen
Organisationseinheiten betraut.
Allerdings darf ich bei dieser
Gelegenheit daran erinnern, dass aus dem Büro meines Amtsvorgängers eine
MitarbeiterIn gleichzeitig mit der Leitung einer Abteilung in der
Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen betraut war.
Zu 12.:
Die MitarbeiterInnen meines Büros
beziehungsweise des Büros des Herrn Staatssekretärs erhielten in den
Jahren 2003 und 2004 Belohnungen zwischen € 1.553,-- und € 9.130,--.
Betreffend die namentliche Zuordnung verweise ich auf meine Ausführungen zu
Frage 3.
Zu 13. und 20.:
Mit Stand 31. März 2005 werden folgende
Nebentätigkeiten beziehungsweise Aufsichtsratsfunktionen von 3 MitarbeiterInnen
des Ministerbüros beziehungsweise des Büros des Herrn Staatssekretärs
beziehungsweise dem Herrn Generalsekretär im Bundesministerium für Finanzen
ausgeübt:
Aufsichtsratsmitglied
bei der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs AG (ASFINAG)
Aufsichtsratsmitglied
bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA)
Aufsichtsratsmitglied
bei der Österreichischen Lotterien GesmbH
Aufsichtsratsmitglied
bei der Flughafen Linz GesmbH
Stellvertretender
Aufsichtskommissär der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Da, wie ich auch in Beantwortung der
Anfragen Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 und Nr. 1167/J vom 3.
Dezember 2003 ausgeführt habe, Aufsichtsratsvergütungen erst nachträglich
bemessen werden, können die endgültigen Einkünfte aus diesen Tätigkeiten noch
nicht ermittelt werden. Die bezogenen Entschädigungen betrugen bisher zwischen
€ 532,50 und € 2.906,--.
Weiters üben mit Stand 31.
März 2005 7 MitarbeiterInnen des von diesen Fragen angesprochenen
Personenkreises die Funktion eines Staatskommissärs gemäß § 76 BWG oder gemäß §
29 SpG iVm § 76 BWG, eines Regierungskommissärs gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes
vom 27. Dezember 1905 betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen iVm
§§ 1ff des Gesetzes vom 24. April 1874 betreffend die Wahrung der
Rechte der Besitzer vom Pfandbriefen, eines Beauftragten gemäß § 6
Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 oder gemäß Artikel 9 des
Rückversicherungsvertrages G 8 Nr. 80014, oder eines Stellvertreters der
genannten Funktionen bei nachstehenden Instituten aus:
Bank für Arbeit und
Wirtschaft Aktiengesellschaft
Bonus Pensionskassen
Aktiengesellschaft
Welcome Bank Ges.m.b.H.
Anglo Irish Bank (Austria)
Aktiengesellschaft
Bank für Kärnten und
Steiermark Aktiengesellschaft
JULIUS MEINL INVESTMENT
Gesellschaft m.b.H.
ÖVK Vorsorgekasse AG
Infineon Technologies
Austria Pensionskasse AG
Bankhaus Schelhammer &
Schattera AG
PRISMA Kreditversicherungs
Aktiengesellschaft
Bank Winter & Co Aktiengesellschaft
Generali Pensionskasse AG
Oesterreichische
Kontrollbank Aktiengesellschaft
Betreffend die Höhe der dafür
zustehenden Funktionsgebühren verweise ich auf meine Beantwortung der Anfragen
Nr. 1870/J vom 9. Juni 2004 und Nr. 1314/J
vom 13. Jänner 2004.
Eine Beantwortung in Bezug auf die
Nebenbeschäftigungen unterbleibt unter Berufung auf § 90 GOG. Es
liegen auch keine tabellarischen Aufzeichnungen von der Dienstbehörde auf, da
dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Zu 14. bis 16.:
Seit 1. Jänner 2003
wurde in meinem Ressort kein Sektionsleiter neu bestellt.
Mitte Oktober 2004 wurde die Funktion
eines Generalsekretärs/einer Generalsekretärin im Bundesministerium für
Finanzen ausgeschrieben. Diese Funktion wurde zur weiteren Optimierung der Arbeit
des Bundesministeriums für Finanzen und im Hinblick auf die Vorbereitung auf
internationale Aufgabenstellungen gemäß dem Bundesministeriengesetz geschaffen.
Wie bereits in meiner Beantwortung der
Anfrage Nr. 2434/J vom 15. Dezember 2004 beauskunftet, hat eine
unabhängige Begutachtungskommission unter Beiziehung eines externen
Personalberaters in einem mehrstufigen Auswahlverfahren nach dem
Ausschreibungsgesetz 1989 Univ. Prof. Dr. Quantschnigg einstimmig als
bestgeeigneten Bewerber ermittelt. Die Mitglieder der nach § 7
Ausschreibungsgesetz bestellten Begutachtungskommission für Ausschreibungen
gemäß den §§ 2 und 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, die anlässlich der
Bestellung des Herrn Generalsekretärs im Bundesministerium für Finanzen von mir
bestellt wurden, waren der Leiter der Sektion I als Vorsitzender und der Leiter
des Büros des Herrn Staatssekretärs. Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst hat
einen Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen und der Zentralausschuss
seinen Vorsitzenden als weitere Mitglieder nominiert. Univ. Prof. Dr.
Quantschnigg ist ein hervorragender Steuerexperte, der aufgrund seiner
langjährigen Tätigkeit über die Abläufe und Zusammenhänge im Haus bestens
informiert ist. Aus diesem Grund habe ich diesen Besetzungsvorschlag der
Begutachtungskommission auch angenommen.
Zu 17.:
Univ. Prof. Dr. Quantschnigg bekleidet
beziehungsweise bekleidete keine Funktion im Ministerbüro beziehungsweise im
Büro meines Staatssekretärs.
Zu 19.:
Univ. Prof. Dr. Quantschnigg wurde mit
1. Jänner 2005 zum Generalsekretär im Bundesministerium für Finanzen bestellt.
Abgesehen von den datenschutzrechtlichen Bedenken, die einer personenbezogenen
Beantwortung dieser Frage entgegenstehen, erübrigt sich daher diese Frage,
zumal Belohnungen nach Maßgabe des § 19 Gehaltsgesetz 1956 nur für bereits
erbrachte besondere Leistungen ausgeschüttet werden.
Zu 21. und 22.:
Nachstehend angeführte MitarbeiterInnen
des Bundesministeriums für Finanzen, die weder Sektionsleiter sind, noch in den
Kreis der von den Fragen 13 und 20 erfassten Personen fallen, sind zum Stichtag
des Einlangens der gegenständlichen Anfrage mit der Ausübung einer
Aufsichtsratsfunktion betraut. Es wurden bei der Auswertung Funktionen in jenen
Gesellschaften erfasst, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist.
Ferner wurden sowohl Beamte des Aktivstandes, als auch Vertragsbedienstete zum
Stichtag 31. März 2005 berücksichtigt.
BAUER
Mag. Bernhard
BEITL Knut
BOCK Mag. Christa
EBERL-SVOBODA
Dr. Kathrin
ELSHOLZ
Ferry
FUCHS
Mag. Kristina
GRABNER
Dr. Roland
IHLE
Christian
JANIK
Dr. Silvia
KASSER
Dipl.-Ing. Herbert
KLUG
Franz
LEBLOCH
Dr. Viktor
LUKSCH
Dr. Hans
MANTLER
Dr. Josef
MAZINGER
Dr. Anton
MAZEGGER
MMag. Bernhard
MAZURKIEWICZ
Dr. Alexander
OBERLEITNER
Mag. Rene
OFFNER
Mag. Gabriela
PICHLER
Mag. Alfred
POLLAK
Werner
RANFTL
Dr. Johannes
RESEL
Dr. Friedrich
REYLÄNDER
Romana
SAILER
Mag. Martin
SCHNEEBAUER
Mag. Alois
SCHWARZENDORFER
Dr. Friederike
STANZEL
Dr. Friedrich
STERRER-PICHLER
Mag. Claudia (Beirat)
STURMLECHNER
Mag. Christian
WINKLER Dr. Christa
ZENDRON Mag. Silvia
Ausdrücklich darauf hingewiesen wird,
dass manche Bedienstete für die Ausübung dieser Funktion keine monatliche
Vergütung beziehen. Neben den bereits mehrmals ausgeführten
datenschutzrechtlichen Hindernissen, die einer Datenpreisgabe in verknüpfter
und detaillierter Form entgegenstehen, weise ich an dieser Stelle auch darauf
hin, dass es hier ferner die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nach Art.
20 Abs. 3 B-VG zu beachten gilt. In einer Nuance zur Beantwortung der Fragen 13
und 20 ist dabei vor allem zu berücksichtigen, dass das Interesse der
betroffenen Personen an einer Geheimhaltung personenbezogener Daten mit dem in
Relation zum dort angesprochenen Personenkreis vergrößerten Abstand zur
Öffentlichkeit noch stärker zu bewerten ist. Im Interesse der betroffenen
Bediensteten ist hier daher von einer detaillierten Bekanntgabe der Situation
der Entgeltlichkeit im Einzelfall abzusehen.
Darüber hinaus weise ich, wie auch in
Beantwortung der Anfragen Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 und Nr. 1167/J
vom 3. Dezember 2003 ausgeführt, nochmals darauf hin, dass
Aufsichtsratsvergütungen erst nachträglich bemessen werden. Die endgültigen
Einkünfte aus diesen Tätigkeiten für das Jahr 2004 stehen daher zum Stichtag
31. März 2005 in vielen Fällen noch nicht fest.
Allerdings ergeben sich Anhaltspunkte
aus den Berichten des Rechnungshofes über Erhebungen betreffend die
durchschnittlichen Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für die
Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen
Wirtschaft des Bundes. Auch kann ich, ohne dabei die Amtsverschwiegenheit zu
verletzen, bekanntgeben, dass zahlreiche Personen keine fixe
Aufsichtsratsvergütung erhalten, während die höchste € 2.682,70 beträgt. In
jenen Fällen, in welchen Sitzungsgelder vorgesehen sind, welche sowohl an
Beamte, als auch an Vertragsbedienstete direkt zur Auszahlung gelangen, wurden
bis zu € 200,-- entrichtet.
Zu 23.:
Die letzte gleichlautende Fragestellung
habe ich am 3. Februar 2004 anlässlich der Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J
vom 3. Dezember 2003 behandelt. Ich gehe daher davon aus, dass hier
in Ermangelung der Anführung eines anderslautenden Zeitraumes Informationen
über das abgeschlossene Jahr 2004 gewünscht werden.
92 MitarbeiterInnen der Zentralleitung
des Bundesministeriums für Finanzen verrechneten im Jahr 2004 mehr als 240
Überstunden. Für diesen Personenkreis sind insgesamt 35.368,96 Überstunden
angefallen. Hier sind jedoch jene MitarbeiterInnen nicht erfasst, deren
zeitliche Mehrleistungen nach anderen Vorschriften abzugelten sind (z.B.
Fixgehalt, All-in-Bezug, Verwendungszulagen, Funktionszulagen).
Zu 24.:
Derzeit sind die nachstehend
angeführten MitarbeiterInnen gemäß § 39a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979,
allenfalls in Verbindung mit § 6b des Vertragsbedienstetengesetzes 1948,
entsandt:
MRätin Dr. Helga ZECHTL zur
Europäischen Kommission
MRat Mag. Peter ZELLER – Twinning
Projekt
Für die Dauer der Entsendung gelangt der
Inlandsbezug zur Anweisung. Die Höhe der Bezüge, die diese MitarbeiterInnen von
der EU erhalten, ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.
Folgende MitarbeiterInnen sind im
Zusammenhang mit Tätigkeiten bei Institutionen der EU gegen Entfall der Bezüge
karenziert:
VB MMag. Paul KUTOS bei der
Europäischen Kommission
ARat Ing. Günther WERNIG beim
Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Zu 25. und 26.:
Außerhalb des Ministerbüros wird eine
MitarbeiterIn aufgrund eines Arbeitsleihvertrages mit der Firma Flexwork
beschäftigt (Stand: 31. März 2005).
Betreffend die Frage nach den
durchschnittlichen monatlichen Kosten aus diesem Leiharbeitsvertrag ersuche ich
um Verständnis, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben
machen kann. Es werden hier personenbezogene Auskünfte im Sinne des
Datenschutzgesetzes über eine Einzelperson verlangt. Die angefragten Daten
gelten dabei nach herrschender Auffassung als schutzwürdige Informationen,
zumal sich diese Kosten ja weder in ihrem Gesamtbetrag, noch in ihrer
Zusammensetzung aus den besoldungsrechtlichen Vorschriften konkret errechnen
lassen. Da hier in einer Abwägung zwischen dem schutzwürdigen
Geheimhaltungsinteresse und dem Interpellationsrecht kein überwiegendes
Informationsinteresse erkannt werden muss, würde eine Beantwortung dieser Frage
einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der betroffenen Person
darstellen.
Zu 27.:
Seit 3. Dezember 2003 wurden keine
Personen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen. Für den
Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis zum 3. Dezember 2003 verweise ich auf meine
Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003.
Zu 28.:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der
Umstand der Definitivstellung elektronisch nicht erfasst wird und daher nur
durch Rückschluss errechnet werden kann.
a) Zentralleitung:
Seit der Beantwortung der Anfrage Nr.
3397/J vom 13. Februar 2002 wurde das Dienstverhältnis einer weiblichen
Bediensteten definitiv gestellt.
b) nachgeordnete
Dienststellen:
Seit der Beantwortung der Anfrage Nr.
3397/J vom 13. Februar 2002 wurden im nachgeordneten Bereich 175
Dienstverhältnisse (56 Frauen/119 Männer) definitiv gestellt.
Zu 29.:
a) Zentralleitung:
Einschließlich der karenzierten
Bediensteten waren zum Stichtag 31. März 2005 489 Personen in einem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, davon 158 weibliche und 331 männliche
Bedienstete. In diesen Zahlen sind die BeamtInnen der ausgegliederten Bereiche
FMA, BRZ und BBG enthalten.
b) nachgeordnete
Dienststellen:
Zum Stichtag 31. März 2005 standen im
nachgeordneten Bereich insgesamt 9.376 Personen (3.557 Frauen/5.819 Männer) in
einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Zu 30.:
a) Zentralleitung:
Einschließlich karenzierter Beamter
waren zum Stichtag 31. März 2005
39 Bedienstete der Zentralleitung (10 Frauen/29 Männer) an ausgegliederte
Unternehmen zur Dienstleistung zugewiesen: An die Finanzmarkaufsicht
20 männliche und 9 weibliche Bedienstete, an die BundesbeschaffungsGmbH 2
männliche Bedienstete und an die BundesrechenzentrumsGmbH 7 männliche und 1
weibliche Bedienstete.
Dazu merke ich an, dass diese
Bediensteten auf Grund der entsprechenden Gesetze der ausgegliederten
Einrichtung zugewiesen wurden. Eine Dienstzuteilung im technischen Sinn liegt
nicht vor.
b) nachgeordnete
Dienststellen:
Aus dem Bereich der nachgeordneten
Dienststellen gibt es zum Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen
Anfrage keine Dienstzuteilungen an ausgegliederte Unternehmen. Zur
Dienstleistung an ausgegliederte Unternehmen zugewiesen waren zum Stichtag 1.
März 2005 in Summe 797 Beamte (416 Frauen/381 Männer): Dabei waren an das
österreichische Postsparkassenamt 378 Beamte (215 Frauen/ 163 Männer), an die
österreichische Salinen AG 1 Beamter (1 Mann), an das Amt der Münze Österreich
20 Beamte (6 Frauen/ 14 Männer), an das Amt der Bundesbeschaffung 2 Beamte (2
Männer), an das Amt der Finanzmarktaufsicht 29 Beamte (9 Frauen/ 20 Männer) und
an das Amt der Buchhaltungsagentur 367 Beamte (186 Frauen/181 Männer) zur
Dienstleistung zugewiesen.
Zu 31. bis 37.:
Der Begriff "Modelle der
Strukturreform" wird dahingehend verstanden, dass damit strukturelle
Änderungen im Arbeitsablauf eines Ressorts verstanden werden.
Zunächst darf ich zu den Gründen für
eine Organisationsreform Folgendes ausführen: Diese Bundesregierung ist
angetreten, das gesamtstaatliche Budgetdefizit mit dem Ziel einer über den
Konjunkturzyklus ausgeglichenen Budgetierung abzubauen. Dieses Ziel ist nur
erreichbar, wenn die Kosten der Verwaltung durch eine konsequente Ausgaben‑ und
Aufgabenreform reduziert werden und dabei gleichzeitig Beiträge zur Stärkung
des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden und die Bürgernähe durch
verbesserte Servicequalität der Verwaltung erhöht wird. Dies bedeutet aber
auch, dass Tätigkeiten und Aufgaben laufend auf ihre Zweckmäßigkeit und
Notwendigkeit zu hinterfragen sind und der Staat sich auf seine Kernfunktionen
beschränkt. Zielsetzung ist es daher, in der Finanzverwaltung eine nachhaltige
und bürgerorientierte Qualitätssteigerung mit einer zukunftsorientierten
Organisationsstruktur zu schaffen und gleichzeitig die Kosten zu minimieren.
Eckdaten auf dem Weg zur modernsten Finanzverwaltung Europas sind dabei die
Konzentration auf Kernaufgaben, Bürgernähe und Serviceorientierung, Leistungsfähigkeit,
Qualität, geringe Kosten, Transparenz, Gerechtigkeit und eine neue
Unternehmenskultur. Angestrebt wird daher eine flexible, lernende Organisation
für komplexe Aufgabestellungen. Dazu war es notwendig, eine umfassende
Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation einzuleiten. Um mit den
MitarbeiterInnen gemeinsam das Ziel der Qualitätssteigerung bei gleichzeitiger
Kosteneinsparung zu erreichen, wurde die Einführung neuer Managementmethoden
und Managementinstrumente in die Reformstrategie aufgenommen.
Mit 1. Mai 2004 konnte dabei ein
wichtiger Meilenstein im bisher mehr als erfolgreich verlaufenden Reformprozess
der Finanzverwaltung erreicht werden. Neben der Bereinigung der Situation im
Zollbereich durch Auflösung der Zollwache und Reduktion der Zollämter von 65
auf 15 vor dem Hintergrund des Beitrittes der 10 neuen EU-Länder kam es durch
das Inkrafttreten des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes zu der notwendig
gewordenen Neustrukturierung der Finanzlandesdirektionen. Mit der damit verbundenen
Neuverteilung der Verantwortlichkeiten auf die von 80 Finanzämtern auf 41
Wirtschaftsräume zusammengefassten Organisationseinheiten konnten die
Hierarchieebenen der Entscheidungsfindung halbiert werden. Die neu geschaffene
"Steuer- und Zollkoordination" übernimmt in 5 Regionen die Steuerung
und Unterstützung der einzelnen Finanz- und Zollämter sowie der
Grossbetriebsprüfungen. Das bedeutet eine stärkere Dezentralisierung und eine
höhere Autonomie für die Finanzämter, Zollämter und Großbetriebsprüfungen.
Neben dieser effizienteren und flexibleren Struktur wurde dabei durch die
Erhaltung aller Standorte bei einer laufenden Verstärkung der
Serviceorientierung auch die Basis für ein Mehr an Qualität und Bürgerservice
geschaffen. Weiters ist das Bundesgesetz über die Errichtung einer
Buchhaltungsagentur des Bundes in Kraft getreten. Aufgrund von Synergieeffekten
und des Einsatzes modernster Technologien im Bereich der Buchhaltungsagentur
ergibt sich beim Vergleich der Gesamtausgaben (exkl. Errichtungskosten und
Bareinlagen) ein kumuliertes Einsparungspotenzial für den Zeitraum 2004 - 2006
von ca. € 16,6 Mio. Dazu ist langfristig über diesen Zeitraum hinaus mit einer
weiteren kontinuierlichen Reduktion der Personalausgaben zu rechnen.
Durch die Reform sollen aber auch die
Voraussetzungen für die Forcierung einer höheren Steuergerechtigkeit geschaffen
werden. Die Sicherstellung der Wahrung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der
Besteuerung stellt schließlich eine zentrale Aufgabe der MitarbeiterInnen
meines Ressorts dar. Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung lege ich daher
besonderes Augenmerk auf die entsprechende Berücksichtigung der Notwendigkeit
einer wirkungsorientierten Steuerung. Neben der Beschleunigung der
Erledigungszeiten bei Familienbeihilfe, Arbeitnehmerveranlagung und
betrieblicher Veranlagung, dem Abbau von Abgabenrückständen und der
verbesserten Qualitätssicherung stellen daher eine einheitliche Prüfungsdichte,
der Ausbau der Betriebsprüfung und die Intensivierung der Betrugsbekämpfung
ebenso wichtige Eckpfeiler dar. An bereits gesetzten organisatorischen
Schritten zur Intensivierung der Betrugsbekämpfung sind dabei anzuführen
Auch im Bereich des Einsatzes moderner
IT-Lösungen konnten bereits wichtige Meilensteine erreicht werden. Der Einsatz
moderner IT-Lösungen ermöglicht bei einer laufend steigenden Anzahl von
Produkten, dass Daten und Dienste an den Bürger vor Ort herangetragen werden.
Die dadurch erst ermöglichten Bürgerservicestellen in lokalen Ämtern und
Online-Dienste haben neue Dimensionen der Bürgernähe eröffnet: Nicht mehr die
Bürger, sondern die Akten laufen. Auf einfache Art und Weise können in
zunehmendem Ausmaß umfassende Informationen angeboten oder Behördenwege
erledigt werden. Die Einführung des ELAK, des elektronischen Aktes im Bund,
kann dabei ebenfalls als ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen
Verwaltung gesehen werden.
Trotz der zahlreichen bereits
erreichten Meilensteine muss ich jedoch daran erinnern, dass es sich bei diesem
Reorganisationsprozess logischerweise um einen dynamischen und keinen
statischen handelt. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich Ihnen keinen
genauen Stichtag nennen kann, bis zu dem alle Maßnahmen abgeschlossen sind.
Im Übrigen verweise ich auf die
Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 sowie auf
den ausführlichen Erhebungsbericht gemäß § 40 Abs. 1 GOG vom 22. Mai 2003, zu
welchem der Abgeordnete Kogler die Qualität der von meinem Ressort an den
Unterausschuss übermittelten Informationen gelobt hat. Ergänzend dazu gebe ich
bekannt, dass nachstehende neue Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit
dem laufenden Reorganisationsprozess meines Ressorts beauftragt wurden. Die
jeweils angeführten Auftragswerte beziehungsweise Kosten verstehen sich dabei
jeweils exklusive einer allfälligen Umsatzsteuer.
Entwicklung
einer Strategie für die Büroautomatisation im BMF: |
|
Gegenstand
sind Projektunterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung
einer Strategie für die Büroautomatisation des Bundesministeriums für
Finanzen unter besonderer Berücksichtigung der Herausforderungen der EU-Präsidentschaft
und des Vorsitzes in der Euro-Gruppe. Durch die
Hinzuziehung der professionellen externen Begleitung konnten bei
gleichzeitiger Einsparung von Personalkosten für etwa 0,7 VBÄ rasche
Effizienzsteigerungen in der Büroautomatisation erzielt werden. |
|
Durchgeführt
von: |
ICG Infora
Consulting Group |
Auftragswert/Kosten: |
€ 40.350,-- |
Begleitung
und Integration der Internen Revision in den Regionen: |
|
Auftragsgegenstand ist die Beratung
im Zusammenhang mit der Modernisierung des Verhältnisses zwischen Führung und
Kontrolle im Zuge der Auflösung der so genannten Inspektorate für Steuer und
Zoll in den ehemaligen Finanzlandesdirektionen anlässlich der Finanzreform
unter Berücksichtigung der Verwaltungsspezifika. Dazu konnte der Leiter des
Landesrechnungshofes Vorarlberg gewonnen werden. |
|
Durchgeführt
von: |
Amt der Vorarlberger
Landesregierung |
Auftragswert/Kosten: |
€ 4.125,-- |
Machbarkeitsstudie
Call-Center: |
|
Gegenstand der Studie ist neben der
Einführung in das Thema sowie einem Kommentar zu den aktuellen Projekten und
Überlegungen im Bundesministerium für Finanzen die Darstellung eines neuen
Ansatzes. Diese Expertise ist eine Grundlage für die laufenden Überlegungen
zu einer Verbesserung des Kundenservice im Bereich des Beschwerde- und
Informationsmanagements des Ressorts, welche eine weitere Verbesserung des
Servicelevels bei gleichzeitiger Optimierung des Ressourceneinsatzes und der
Prozessabläufe zum Ziel haben. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt in
Richtung Kundenorientiertheit der Finanzverwaltung gesetzt. |
|
Durchgeführt
von: |
Mag. Oliver Jonke |
Auftragswert/Kosten: |
€ 21.500,-- |
Management
Appraisal Buchhaltungsagentur: |
|
Gegenstand
ist die Ermittlung eines Personalcoaches beziehungsweise die Evaluierung der
Führungskräfte im Zusammenhang mit der neu geschaffenen Buchhaltungsagentur
im Hinblick auf die Herausforderung der Versetzung von Bediensteten aus
diversen Buchhaltungen mit unterschiedlichen Strukturerfahrungen. Mit der
durch dieses Projekt optimierten Neuorganisation des Rechnungswesens im Zuge
der Gründung der Buchhaltungsagentur außerhalb der Bundesverwaltung wurde ein
Gegenstand des Regierungsprogramms umgesetzt. Es konnte dabei ein
entscheidender, nachhaltiger und kurzfristig realisierbarer Beitrag zur
Verwaltungsreform und zur Budgeteinsparung geleistet werden. Durch den Abbau
von Administrationsebenen aus über 30 Buchhaltungen, die Bündelung von
administrativen Ressourcen, die effizientere Steuerung der Personalauslastung
und die bundesweite Nutzung von SAP R/3 konnte eine optimale
Buchhaltungsstruktur geschaffen werden, die es ermöglicht, bedeutende
Synergie-Effekte und damit beträchtliche Einsparungen zu realisieren. Beim
Vergleich der Gesamtausgaben exklusive Errichtungsausgaben und Bareinlagen
ergibt sich ein kumuliertes Einsparungspotenzial für den Zeitraum 2004 bis
2006 von € 16,6 Mio.. Dazu ist langfristig über den Beobachtungszeitraum
hinaus mit einer weiteren kontinuierlichen Reduktion der Personalausgaben zu
rechnen. |
|
Durchgeführt
von: |
Egon Zehnder |
Auftragswert/Kosten: |
€ 141.900,-- |
Beratungsleistung
Neuunterbringung Finanz- und Zolldienststellen Linz: |
|
Um einen objektiven und transparenten
Ablauf für Neuunterbringungen sicherzustellen und zur Vermeidung allfälliger
Verfahrensfehler ist die Hinzuziehung des anerkannten Experten ein Mehrwert,
da damit allfällige Aufwendungen für Verfahrensmängel hintangehalten werden
können. |
|
Durchgeführt
von: |
DI Helmut Kunze |
Auftragswert/Kosten: |
€ 13.520,08 |
Machbarkeitsstudie
FA 6/7/15 und 12/14/Purkersdorf: |
|
Auftragsgegenstand
ist die Erhebung der Potenziale aus einer Neuordnung der Unterbringung der
Finanz- und Zolldienststellen anhand eines ausgewählten Einzelfalles als
Vorfeldarbeit für eine Neukonzeption für den Wiener Raum. |
|
Durchgeführt
von: |
Westhausser Nikolaus |
Auftragswert/Kosten: |
€ 24.960,-- |
Machbarkeitsstudie
Neuunterbringung HZA: |
|
Auftragsgegenstand
ist die Erhebung der Potenziale aus einer Neuordnung der Unterbringung der
Finanz- und Zolldienststellen anhand eines ausgewählten Einzelfalles als
Vorfeldarbeit für eine Neukonzeption für den Wiener Raum. |
|
Durchgeführt
von: |
Westhausser Nikolaus |
Auftragswert/Kosten: |
€ 18.703,33 |
Beratungsleistungen
im Zusammenhang mit Finanzämtern: |
|
Erbracht wird hier die Durchführung
einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich der Unterbringung der
Finanz- und Zolldienststellen im Raum Wien. Die erarbeiteten Grundlagen
dienen der Verwaltung zur weiterführenden Konzeptionsarbeit mit dem Ziel der
Senkung des Unterbringungsaufwandes. Im Rahmen der
Neuordnung der Unterbringungsstruktur im Raum Wien werden dabei in mehreren
Umsetzungsschritten mittelfristig nachhaltige Einsparungen in einer
Größenordnung von monatlich rund € 300.000,-- erwartet. |
|
Durchgeführt
von: |
Z
+ P SteuerberatungsgesmbH |
Auftragswert/Kosten: |
€ 110.769,09 |
Grundsätzlich wurden alle Verträge vom
Bundministerium für Finanzen abgeschlossen und bezahlt. Es wird darauf
hingewiesen, dass Dienstleistungsverträge, die ausschließlich im Zusammenhang
mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, von der Aufzählung ausgenommen sind.
Zu 38.:
Bei den Auftragsvergaben halten sich
die ExpertInnen des Bundesministeriums für Finanzen, wie übrigens auch vom
Rechnungshof bestätigt, an die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes. Daneben gelten die für das jeweilige Verfahren im Rahmen
eines freien und lauteren Wettbewerbs festgelegten objektiven Eignungs- und
Zuschlagskriterien, nach denen der Bestbieter zu ermitteln ist. Im Rahmen der
Festlegung und Prüfung der Eignungs- beziehungsweise im Fall der Zulässigkeit
auch der Zuschlagskriterien werden daher selbstverständlich Nachweise
potenzieller Bieter beziehungsweise tatsächlicher Auftragnehmer über die
Qualifikation für das gegenständliche Projekt entsprechend berücksichtigt.
Zu 39.:
Mit folgenden Beratungsunternehmen
wurden seit 1. Jänner 2004 nachstehende Dienstleistungsverträge außerhalb der
Strukturreform zur Erhöhung der Verwaltungseffizienz und für die Einholung
einer wissenschaftlichen Expertise für Vorbereitungsarbeiten für
wirtschaftspolitische Maßnahmen abgeschlossen. Die jeweils angeführten
Auftragswerte beziehungsweise Kosten verstehen sich dabei jeweils exklusive
einer allfälligen Umsatzsteuer.
Vergaberechtliche
Beratung: |
|
Auftragsgegenstand
ist die vergaberechtliche Beratung zu geplanten Vorhaben des
Bundesministeriums für Finanzen. |
|
Durchgeführt
von: |
Dr. Aicher |
Auftragswert/Kosten: |
€ 10.585,-- |
Gutachten
zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Machbarkeit eines
Pauschalabgabegesetzes: |
|
Durchgeführt
von: |
Univ-Prof. Dr.
Michael Lang |
Auftragswert/Kosten: |
€ 9.800,-- |
Werkvertrag
zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Multilateralen Banken und Abbau von
Informationsdefiziten österreichischer Unternehmen |
|
Gegenstand
ist die strategische Ausrichtung bei der Zielsetzung einer wesentlich
erhöhten Partizipation österreichischer Unternehmen an Programmen
und Projekten der Multilateralen Entwicklungsbanken unter Einschluss
einer Schaffung nachhaltiger Synergieeffekte in die Leistungserbringung. |
|
Durchgeführt
von: |
Mayr-Falkenberg KEG |
Auftragswert/Kosten: |
€ 29.990,-- |
Beratungsleistung
Infrastrukturänderungen |
|
Gegenstand
der Studie ist die Klärung vergaberechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit dem
komplexen Reformprojekt der strategischen Ausrichtung und strukturellen
Neuordnung im Zuge der Eisenbahnreform. Die Klärung der genannten
vergaberechtlichen Aspekte war Voraussetzung für die Festlegung des
Reformmodells. Die auf Grundlage dieses Reformpakets zwischen dem Bund und
dem Unternehmen vereinbarte Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Szenario
ohne Reform beträgt bis zum Jahr 2010 rund € 1 Mrd. jährlich. |
|
Durchgeführt
von: |
Rechtsanwälte
Schramm & Partner |
Auftragswert/Kosten: |
€ 14.144,23 |
Studie
betreffend Bundesbeteiligungs- und Managementgesellschaft (BBMG) |
|
Gegenstand
ist eine Studie zur Schaffung wirtschaftswissenschaftlicher Grundlagen für
die Bundesbeteiligungs- und Managementgesellschaft (BBMG) |
|
Durchgeführt
von: |
Dr. Gerhard Clemenz |
Auftragswert/Kosten: |
€ 24.000,-- |
Expertise zu
gesellschaftsrechtlichen Fragen der Beteiligungsverwaltung ab 1.1.2004 |
|
Gegenstand
ist die Erstellung von Expertisen zu aktuellen gesellschaftsrechtlichen
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung. Aus dieser Beiziehung des externen Beraters zu aktuellen
gesellschaftsrechtlichen Fragstellungen sollen entsprechende Vorteile für die
Gestion des Bundes als Eigentümervertreter von Bundesbeteiligungen erwachsen. |
|
Durchgeführt
von: |
Dr. Wilfried Trabold |
Auftragswert/Kosten: |
€ 5.258,10 |
Personalrecruiting: |
|
|
|
Recruiting für MitarbeiterIn Ministerbüro |
|
Durchgeführt
von: |
Albrecht
Business Coaching |
Auftragswert/Kosten: |
€ 3.591,-- |
Besetzung
der Position eines Vorstandsmitgliedes bei der FMA und eines Generalsekretärs |
|
Durchgeführt
von: |
Korn/Ferry
International |
Auftragswert/Kosten: |
€ 59.746,65 |
Stellensuche
Vorstand 2/20 |
|
Durchgeführt
von: |
Neumann Int.
AG |
Auftragswert/Kosten: |
€ 4.000,-- |
Prozessdesign für
die Evaluierung von Führungskräften: |
|
Gegenstand ist die Aufbereitung eines
Führungskräfteseminars mit den für die Buchhaltungsagentur evaluierten
Führungskräften. |
|
Durchgeführt
von: |
Dr.
Silvester Schmidt |
Auftragswert/Kosten: |
€ 15.000,-- |
Kosten- und
Leistungsverrechnung in der österreichischen Bundesver- |
|
Gegenstand sind
Projektunterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines
Roll-Out-Konzeptes zur Kosten- und Leistungsverrechnung in der österreichischen
Bundesverwaltung. Über das Frontend der Berater des Institutes für
Verwaltungsmanagement ist es dabei gelungen, eine vorbehaltsfreie
Kommunikationsplattform für Vertreter aller haushaltsleitenden Organe
anbieten zu können. Auch konnten durch die Hinzuziehung des externen
professionellen Begleiters kürzere Durchlaufzeiten des Projektes und deutlich
weniger Reibungsverluste bei gleichzeitig voller Kontrolle und Steuerung
durch die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen verzeichnet
werden. |
|
Durchgeführt
von: |
Institut
für Verwaltungsmanagement GmbH |
Auftragswert/Kosten: |
€ 27.500,-- |
Rechtsgutachten
und –beratung betreffend Land Burgenland gegen Bund/ Amtshaftungsfragen
betreffend Bankhaftungen: |
|
Gegenstand ist die Beiziehung einer
externen Rechtsberatung zur Unterstützung der Tätigkeit der Finanzprokuratur.
Damit konnte bislang eine mögliche Schadensumme in Höhe von € 342 Mio.
zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten im Fall eines negativen Prozessausgangs
erfolgreich abgewendet werden. |
|
Durchgeführt
von: |
Bydlinsky |
Auftragswert/Kosten: |
€ 14.400,-- |
Durchgeführt
von: |
Dorda
Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH |
Auftragswert/Kosten: |
€ 114.617,30 |
Durchgeführt
von: |
Dr. Bernhard
Raschauer |
Auftragswert/Kosten: |
€ 14.000,-- |
Versicherungsmathematisches
Gutachten über Jubiläumsgeld- und Abfertigungsrückstellungen: |
|
Gegenstand ist hier im Rahmen der
Errichtung der Buchhaltungsagentur die Schaffung einer Kalkulationsgrundlage
zur versicherungsmathematischen Berechnung der auf die Buchhaltungsagentur
zukommenden Personalkosten, um den zukünftigen Personalaufwand einschließlich
der zu erwartenden Pensionsleistungen evaluieren zu können. Die
dafür erforderlichen Kapazitäten waren im Bundesministerium für Finanzen
nicht verfügbar, wobei allerdings eine solide Datengrundlage für die
Eröffnungsbilanz der Buchhaltungsagentur dringend erstellt werden musste. |
|
Durchgeführt
von: |
Univ.-Prof.
Dr. Wolfgang Ettl |
Auftragswert/Kosten: |
€ 4.500,-- |
Gutachten
betreffend Gebäudekomplex Kärntnerstraße: |
|
Gegenstand ist die Heranziehung eines
gerichtlich beeideten Sachverständigen zur Ermittlung des angemessenen
Kaufpreises. |
|
Durchgeführt
von: |
Mag.
Detlef Gross |
Auftragswert/Kosten: |
€ 1.500,-- |
Vamed/AKH –
rechtliche Beratung zu Ausstiegsszenarien aus dem Baubeauftragungsvertrag |
|
Gegenstand
ist die Erarbeitung einer Strategie und eines Konzeptes unter Einbezug eines
Bausachverständigen für die vorzeitige Beendigung des
Baubeauftragungsvertrages zwecks Übergangs zu einem
Generalunternehmervertrag. Strategie und Konzept dienen als Basis für eine
entsprechende politische Einigung zwischen Bund und Stadt Wien unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Rechnungshofes. Die
Beiziehung der externen Berater soll dazu beitragen, einen Betrag zwischen €
80 Mio. und € 120 Mio. einzusparen. |
|
Durchgeführt
von: |
Hule &
Heinke Rechtsanwälte GmbH |
Auftragswert/Kosten: |
€ 3.000,-- |
Durchgeführt
von: |
Hule
Bachmayr-Heyda Rechtsanwälte |
Auftragswert/Kosten: |
€ 7.416,67 |
Durchgeführt
von: |
Dipl.
Ing. Herbert Beier |
Auftragswert/Kosten: |
€ 4.200,-- |
Weiterführung der
österreichischen Beteiligung am "Global Development Network" |
|
Beim Global Development
Network handelt es sich um eine Weltbankinitiative, an der sich Österreich
durch hochspezialisierte Leistungen der WIIW beteiligt. Das Global
Development Network ist weltweit (dezentral) präsent und hat den Zweck,
lokales ökonomisches Know-How, vor allem für Entwicklungszwecke zu fördern.
Das Bundesministerium für Finanzen hat das WIIW beauftragt, den für
Österreichs Außenwirtschaftspolitik relevanten Teil des Global Development
Network in Südosteuropa zu betreuen. Damit wird auf innovative Weise aktive
Hilfe zum Kapazitätsaufbau der entsprechenden Länder in einer für Österreich
politisch und wirtschaftlich wichtigen Region geleistet. |
|
Durchgeführt
von: |
Wiener
Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche |
Auftragswert/Kosten: |
€ 152.600,-- |
Studie
"Evaluation der Konjunkturprogramme & strukturelle Maßnahmen": |
|
Gegenstand ist die Expertise des WIFO
zur Errechnung der gesamtwirtschaftlichen Effekte von Konjunkturprogrammen
unter Heranziehung makroökonomischer Modelle. Dadurch wird ein Beitrag zur
Objektivierung der politischen Debatte insbesondere über wirtschaftlich
komplexe Wirkungskreise geleistet. |
|
Durchgeführt
von: |
WIFO |
Auftragswert/Kosten: |
€ 5.500,-- |
Beratung und
Mitwirkung bei oder im Zusammenhang mit
|
|
Dieser
Vertrag besteht bereits seit meinen Vorgängern in bewährter Weise. Das Ergebnis der Leistungen der AWS
liegt in der betriebs- und volkswirtschaftlich optimalen Gestaltung von
Ausgliederungen des Bundes. Daraus erwachsen entsprechende ökonomische
Vorteile für den Bund, insbesondere hinsichtlich des Erreichens budgetärer
Zielwerte. |
|
Durchgeführt
von: |
Austria
Wirtschaftsservice GmbH |
Auftragswert/Kosten: |
€ 449.530,-- |
Abwicklung
der Unterstützungsmaßnahmen zur makroökonomischen Beratung der serbischen
Regierung: |
|
Hier handelt es sich um
einen Auftrag betreffend die im Jahr 2001 begonnene Beratung der
serbisch-montenegrinischen Regierung. Damit werden auch wertvolle Kontakte
für die österreichische Wirtschaft und Verwaltung geknüpft. Die Beratung der
serbischen Regierung durch das Wiener Institut für Internationale
Wirtschaftsvergleiche (WIIW) erfolgte daher im Übereinklang mit den
österreichischen Interessen und zu deren Stärkung. Österreichs Interesse an
einer Stabilisierung gerade auch der wirtschaftlichen Situation, und einer
Stärkung der marktwirtschaftlich und international orientierten Kräfte in
Serbien war und ist evident. Das WIIW ist eine der weltweit renommiertesten
Institutionen auf dem Gebiet der wirtschaftspolitischen Beratung der
Transformationsländer. Der Auftrag hat das bereits sehr positive Renomée
Österreichs weiter gehoben. Der volkswirtschaftliche Nutzen Österreichs ist
dabei in Zahlen zwar nicht quantifizierbar, jedoch mittel- und langfristig
signifikant. |
|
Durchgeführt
von: |
Wiener
Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche |
Auftragswert/Kosten: |
€ 43.900,-- |
In der Aufzählung sind
Personalentwicklungsleistungen, welche in erster Linie aus diversen Aus- und
Weiterbildungsseminaren, welche den MitarbeiterInnen zwecks der fachlichen
Kompetenzsteigerung sowie des Ausbaus der so genannten soft skills zur
Verfügung gestellt wurden, und Sprachtrainings bestehen, nicht berücksichtigt.
Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um keine von der Fragestellung umfassten
Beratungsleistungen handelt. Auch muss infolge der Vielzahl der dazu verbuchten
Einzelbelege aus Gründen der Verwaltungsökonomie von einer detaillierten
Aufzählung der einzelnen Veranstaltungen Abstand genommen werden. Ich erinnere dazu
auch an die Aussage des damaligen Wissenschafts- und Verkehrsministers in
Beantwortung der Anfrage Nr. 5665/J-NR/1999: "Eine vollständige
Aufzählung sämtlicher Ausgaben ist aus Gründen der Verwaltungsökonomie nicht
möglich, da es sich um hunderte von Einzelrechnungen handelt."
Weiters weise ich
darauf hin, dass Dienstleistungsverträge, die ausschließlich im Zusammenhang
mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, sowie Dienstleistungsverträge, die sich
aus der Erfüllung spezialgesetzlicher Verpflichtungen ergeben, wie zum Beispiel
jene für die arbeitsmedizinische Betreuung der MitarbeiterInnen, von der
Aufzählung ausgenommen sind.
Zu 40. und 41.:
Nach Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein
Interpellationsrecht des Nationalrates hinsichtlich aller Unternehmungen, für
die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In
inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings
"nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung
einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen,
nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den
Eigentümervertretern bestellt wurden" (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).
Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen
hat auch der Mehrheitsaktionär keine direkten Einflussnahmemöglichkeiten auf
die Tätigkeiten der Geschäftsführung beziehungsweise kann er dem Vorstand keine
Weisungen erteilen. Die Frage hat hinsichtlich der Aktiengesellschaften nicht
die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern die
Geschäftsführung der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betrifft damit keinen
Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Auf Tochtergesellschaften von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung besteht aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit, wenn der Bund bei der
Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die Muttergesellschaft an der
Tochtergesellschaft mit mehr als 50% beteiligt ist.
Die Bestellung von externen Beratern
durch die Gesellschaften liegt in der Verantwortung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates dieser Gesellschaften. Seitens des Bundesministeriums für
Finanzen wurden keine derartigen Aufträge erteilt. Auch wurden keine
Dienstleistungen für das Bundesministerium für Finanzen erbracht, die von der
Anfrage umfassten Gesellschaften bezahlt worden wären.
Im Übrigen verweise ich diesbezüglich
auf meine ausführliche Beantwortung der Anfragen Nr. 1167/J vom 3. Dezember
2003, Nr. 359/J vom 30. April 2003, Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002
und Nr. 2523/J vom 6. Juni 2001.
Zu 42.:
Die Verrechnung der Ausgaben für
externe Berater erfolgt bei den VA-Posten 7270/900 (Entgelte für sonstige
Werkleistungen von Einzelpersonen) bzw. 7280/900 (Entgelte für sonstige
Werkleistungen juristischer Personen). Die Untergliederungen dieser VA-Posten
folgt einer sachgegliederten Verrechnung all jener Werkleistungen, die in der
Verwaltung einer Dienststelle anfallen können (z.B. ärztliche Tätigkeiten,
Reinigungstätigkeiten, Überwachungstätigkeiten, Wartungsverträge,
Entsorgungsleistungen, Dolmetschkosten, Öffentlichkeitsarbeit und
Gutachtertätigkeiten, Schulung und Weiterbildungsmaßnahmen).
Die Veranschlagung, auch für das Jahr
2006, erfolgt wie eben ausgeführt global bei den oben genannten VA-Posten.
Daher ist eine Bezifferung der veranschlagten Kosten ausschließlich für externe
Berater leider nicht möglich.
Zu 43.:
Zu dieser Frage verweise ich zunächst
auf die Beantwortung des Fragenkomplexes 31-37, wo die strukturellen
Veränderungen in der Steuer- und Zollverwaltung betreffend die nachgeordneten
Dienststellen umfassend erläutert sind. In der Zentralleitung hat das
Bundesministerium für Finanzen in dem von der Frage angesprochenen Zeitraum
folgende organisatorische Änderungen veranlasst:
Die Zusammenführung von Steuer- und
Zollverwaltung und die Ausrichtung der Finanz- und Zollämter nach den
Grundsätzen des New Public Management erfordern neue Prozesse, neue Instrumente
und auch letztendlich neue Strukturen zur Steuerung der komplexen Organisation.
Mit 1. Mai 2004 wurde daher die Gruppe IV/D in Verbindung mit der Schaffung von
Regionalmanagement-Strukturen komplett neu ausgerichtet. Durch die Nutzung von
Synergieeffekten sind ab diesem Zeitpunkt anstelle von bisher 5 Abteilungen
nunmehr 3 Abteilungen für das Management der Finanz- und Zollämter sowie der
Großbetriebsprüfungen verantwortlich.
Im Zuge der Einführung des ELAK war mit
1. September 2004 weiters eine Neuorganisation des Kanzleiwesens
erforderlich. Die bisherigen Sektionskanzleien wurden zu Außenstellen der
Zentralkanzlei (früher Ministerialkanzleidirektion) und die neugeschaffene
Zentrale Poststelle übernahm die Aufgaben der Einlauf- und Abgangstelle sowie
der Allgemeinen Registratur und der Druckerei.
Mit 1. Jänner 2005 wurde im Wege der
Bereinigung der Nummerierung in den Sektionsbezeichnungen die Sektion VI auf
Sektion V umbenannt. Ebenso wurde in den Sektionen II und III eine
Neunummerierung der Abteilungen vorgenommen, um vorhandene Lücken in der
Nummerierung zu schließen. Weiters hat der Generalsekretär im Bundesministerium
für Finanzen seine Tätigkeit aufgenommen. Es handelt sich dabei um eine in
anderen Ressorts bereits erprobte, im Bundesministerium für Finanzen aber neue
Funktion. Die auf das Bundesministerium für Finanzen zukommenden großen
Aufgaben bedürfen einer koordinierenden und integrativen Klammer, wobei das die
Kernkompetenz des Generalsekretärs ist. Beispielsweise möchte ich hier die
mittelfristige Strategieentwicklung und das Controlling des Ressorts, die
Verwaltungsreform, die Außendarstellung des Ressorts sowie die österreichische
EU-Präsidentschaft 2006 erwähnen.
Mit dem neuen Amt wird nicht in
bestehende Kompetenzen eingegriffen. Eine klare Struktur regelt die
Aufgabenverteilung zwischen den Sektionen und dem Generalsekretär: So ist in
der Geschäftseinteilung festgelegt, dass der Generalsekretär insbesondere mit
Planungs- und Steuerungsaufgaben sowie der Verwaltungsentwicklung des Ressorts betraut
ist. Der Aufgabenbereich umfasst konkret die fachliche und organisatorische
Koordination der Budget-, Wirtschafts- und Steuerpolitik, die Aufbereitung von
Grundsatzentscheidungen und die Strategieentwicklung sowie das Controlling der
Ressortstrategien. Unterstützt wird der Generalsekretär vom Leiter der Sektion
I als Stellvertreter, der im eigenen Bereich die Koordinations- und
Richtlinienbefugnisse für Organisation, Infrastruktur, Beschaffung, Kosten und
Personal ausübt.
Als Arbeitsschwerpunkte des
Generalsekretärs für dieses Jahr führe ich beispielhaft nachstehende Projekte
an:
Beim Projekt "Aufgabenanalyse im
BMF" geht es darum, die Leistungen der Zentralstelle transparent zu
machen. In der Folge soll gewährleistet werden, dass die Kapazitäten dort zur
Verfügung stehen, wo sie benötigt werden.
Von außen werden immer mehr Anfragen an
das Ressort herangetragen, sodass das Auskunfts- und Beschwerdewesen einer
Neustrukturierung bedarf. Im Interesse der MitarbeiterInnen sollen hier klare
Zuständigkeiten, Entlastung und Vereinfachung angestrebt werden; gleichzeitig
soll für diese Arbeit die Qualitätskomponente sichergestellt sein.
Zur Frage der Einsparung von
Planstellen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr.
2795/J vom 30. März 2005 durch den Herrn Bundeskanzler. Darüber hinaus verweise
ich darauf, dass die Einsparungen von Planstellen im Bereich des
Bundesministeriums für Finanzen auch den jeweiligen Stellenplänen entnommen
werden können, die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des
Bundesfinanzgesetzes vom Nationalrat beschlossen werden.
Gegenüberstellung der
Stellenpläne 2002 bis 2006
(Stand für die Jahre
2002 bis 2004 jeweils zum 31.12.)
|
Teil II.A und Teil VI |
||||||
Ressort |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Differenz |
in % |
Finanzen |
15.588 |
14.893 |
13.531 |
13.190 |
12.962 |
-2.626 |
-16,85 |
Bereits in der Anfrage Nr. 1167/J vom
3. Dezember 2003 habe ich hierzu im Vergleich mit den Stellenplänen meines
sozialdemokratischen Vorgängers im Jahr 1998/1999 festgestellt, dass im
Zeitraum 2002/2003 eine rund 50% höhere Einsparung erreicht werden konnte.
Betrachtet man die Stellenplanentwicklung bis hin zum Jahr 2006, so sieht man,
dass diese Einsparungsergebnisse fortgesetzt werden. Gleichzeitig ist zu
bemerken, dass die österreichische Finanzverwaltung ihre Dienstleistung dessen
ungeachtet weiterhin auf einem sehr hohen Niveau erbringt. Die erzielten
Einsparungen gingen also nicht zu Lasten der serviceorientierten und
professionellen Arbeitsweise im Ressort. Vielmehr wird der Weg zur modernsten
Finanzverwaltung konsequent fortgesetzt, wobei im Rahmen der beschriebenen
Reform erste Erfolge einer qualitativen Verbesserung der Serviceorientierung
verbucht werden können.
Zwei ehemalige MitarbeiterInnen des
Ministerbüros wurden in die Organisation des Ministeriums integriert
beziehungsweise in öffentliche Unternehmen übernommen. Beide haben sich dabei
im jeweiligen Auswahlverfahren als bestgeeignet erwiesen und bringen ihre
Expertise nun in den neuen Aufgabengebieten ein.
Zu 44.:
Zunächst ist grundsätzlich
klarzustellen, dass das Bundesministerium für Finanzen keine Werbung betreibt,
sondern Informationen über Ressortthemen an die Bevölkerung
zielgruppenorientiert übermittelt. Als Leiter dieses Ressorts ist es mir ein
besonderes Anliegen die Initiative zu ergreifen und dabei auch in einen aktiven
Dialog mit den Betroffenen zu treten. Eine aktive Kommunikation mit den
BürgerInnen dieses Landes sowie deren Information zu aktuellen Ressortthemen
sehe ich als innovativen Schritt, das Bundesministerium für Finanzen als
modernes Dienstleistungsunternehmen zu positionieren.
Bezüglich der Aufträge im Zusammenhang
mit der zielgruppenspezifischen Information der Bevölkerung im Jahr 2004
verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2042/J vom 9. Juli 2004
und Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004.
Im daran anschließenden Zeitraum sind
bis zum Stichtag 15. April 2005 durch das Bundesministerium für Finanzen
nachstehende Leistungen für Informationskampagnen
beziehungsweise Inseratenschaltungen zwecks zielgruppenspezifischer Information
der Bevölkerung im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und Bürgernähe zu
aktuellen Ressortthemen veranlasst worden. Die jeweils angeführten Kosten verstehen
sich dabei jeweils exklusive Umsatzsteuer.
Einer der
Informationsschwerpunkte lag dabei auf der größten Steuerreform der zweiten
Republik. Es
soll nicht nur einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten
Personen vorbehalten sein, um das damit ermöglichte Mehr für ArbeitnehmerInnen
und Familien, sowie auch das Mehr für die Wirtschaft und die damit verbundenen
Auswirkungen auf den Einzelnen Bescheid zu wissen. Ich erinnere dazu an
Auftragnehmer: |
Initiative Media Werbemittlung GmbH |
Gegenstand: |
Planung und Abwicklung der Print- und Plakatkampagne
zur Steuerreform 2005 |
Kosten: |
€ 6.900,-- |
Auftragnehmer: |
Die ganze Woche GesmbH |
Gegenstand: |
Inseratenkampagne
"Steuerreform 2005", Ausgabe 11/2005 und 12/2005 |
Kosten: |
€
18.474,62 |
Auftragnehmer: |
Gewinn
– Wailand und Waldstein GmbH |
Gegenstand: |
Konzeption,
Layoutentwicklung und Produktion eines 8-seitigen Gewinn-Special zur Steuerreform
2005, Ausgabe Februar/2005 |
Kosten: |
€
61.719,42 |
Auftragnehmer: |
Mediaprint
Zeitungs- und Zeitschriften GesmbH & Co KG |
Gegenstand: |
Inseratenkampagne
"Steuerreform 2005" Kronenzeitung:
Einschaltung 25.3.2005 und 27.3.2005 Kronebunt:
Einschaltung 20.3.2005 Kurier:
Einschaltung 19.3.2005, 20.3.2005 und 27.3.2005 |
Kosten: |
€
123.280,73 |
Auftragnehmer: |
Tele ZeitschriftenverlagsgesmbH |
Gegenstand: |
Inseratenkampagne
"Steuerreform 2005" in Tele Nr. 11/2005 |
Kosten: |
€
27.096,66 |
Auftragnehmer: |
Heimatwerbung GmbH |
Gegenstand: |
Plakatkampagne
"Steuerreform 2005", 2. Hälfte März 2005 |
Kosten: |
€
147.120,33 |
Auftragnehmer: |
Holzhausen Druck & Medien GmbH |
Gegenstand: |
16-Bogen-Plakat "Weniger Steuern" |
Kosten: |
€
6.138,73 |
Auftragnehmer: |
Edelbacher Druck GmbH |
Gegenstand: |
Grafische
Umsetzung inkl. Reinzeichnung für sämtliche Informationsträger zur Print- und
Plakatkampage "Steuerreform 2005" |
Kosten: |
€ 2.030,-- |
Auftragnehmer: |
LZA
Werbe- und Verlagsagentur GesmbH |
Gegenstand: |
Produktion
Lesezirkelaufkleber und Inseratenkampagne "Steuerreform 2005",
Einschaltung KW 11, 12 und 13 |
Kosten: |
€
13.504,55 |
Auftragnehmer: |
ÖAMTC-Verlag GmbH |
Gegenstand: |
Auto Touring, Inseratenkampagne "Steuerreform
2005, Ausgabe 4/2005 |
Kosten: |
€ 9.545,29 |
Da viele ArbeitnehmerInnen auf Geld, das ihnen eigentlich zusteht,
verzichten, indem sie zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht im Wege der
Arbeitnehmerveranlagung zurückholen, habe ich die Initiative "Hol Dir Dein
Geld zurück" gestartet. Derzeit werden jährlich bei etwa 2,2 Millionen
Arbeitnehmerveranlagungen etwa € 850 Mio. an Steuergutschriften ausbezahlt. Das
bedeutet im Schnitt eine Gutschrift von etwa € 380,--. Zufolge den Schätzungen
der ExpertInnen meines Ressorts würden zusätzlich etwa 500.000 BürgerInnen bei
Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung in Summe etwa € 200 Mio. vom Fiskus
zurückbekommen. Faire und attraktive Rahmenbedingungen bedeuten einerseits
einen aktiven Kampf gegen Steuerhinterziehung, andererseits aber auch, jenen
Geld zurückzugeben, denen es zusteht. In diesem Sinne habe ich gezielt Schritte
gesetzt, um die ÖsterreicherInnen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und sie
mit Informationen zu unterstützen. Der große Erfolg dieser Initiative hat deren
Treffsicherheit bewiesen: 50.000 ÖsterreicherInnen haben in Summe etwa € 19
Mio. an zu viel bezahlten Steuern vom Fiskus zurückgeholt.
Auftragnehmer: |
Gewinn
– Wailand und Waldstein GmbH |
Gegenstand: |
Konzeption,
Layoutentwicklung und Produktion eines doppelseitigen Artikels zum Aktionstag
am 14.4.2005 in Finanzämtern unter dem Motto "Mehr Info – Weniger
Steuern", Ausgabe April/2005 |
Kosten: |
€
20.580,-- |
Auftragnehmer: |
Mediaprint
Zeitungs- und Zeitschriften GesmbH & Co KG |
Gegenstand: |
Kronenzeitung
Großanzeige 8-teilige Serie "Hol Dir Geld vom Staat", Einschaltung
30.1.2005 bis 6.2.2005 |
Kosten: |
€
220.500,-- |
Auftragnehmer: |
MediaSelect
Werbegesellschaft m.b.H. |
Gegenstand: |
Inseratenkampagne
Tag der offenen Tür auf Finanzämtern am 14.4.2005 zum Thema "Holen Sie
sich Ihr Geld vom Finanzminister zurück", Einschaltungen in Kronenzeitung:
10.4.2005 bis 14.4.2005 Kleine
Zeitung: 11.4.2005 bis 14.4.2005 Kurier:
11.4.2005 bis 14.4.2005 OÖ
Nachrichten: 11.4.2005 bis 14.4.2005 Salzburger
Nachrichten: 11.4.2005 bis 14.4.2005 Tiroler
Tageszeitung: 11.4.2005 bis 14.4.2005 Vorarlberger
Nachrichten: 11.4.2005 bis 14.4.2005 |
Kosten: |
€ 480.242,01 |
Weiters habe ich veranlasst, dass die ÖsterreicherInnen darüber
informiert werden, dass sich nach mehr als 50 Jahren nunmehr Engagement und
Einsatzbereitschaft der Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben auch
steuerlich lohnen. Trinkgelder in bar und über Kreditkartenabrechnung werden
zur Gänze rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 1999 steuerfrei gestellt. Nach
den großen Entlastungen durch die Steuerreform setzt die Bundesregierung damit
ein weiteres Signal nach dem Motto "Leistung muss sich lohnen!":
Auftragnehmer: |
Mediaprint
Zeitungs- und Zeitschriften GesmbH & Co KG |
Gegenstand: |
Kronenzeitung
Textteilanzeigen "Trinkgeld steuerfrei", Einschaltung 3.2.2005 und
6.2.2005 |
Kosten: |
€
7.891,67 |
Auftragnehmer: |
Schmertzing & Co Werbeagentur GmbH |
Gegenstand: |
Gestaltung
eines Inserates Kronenzeitung "Trinkgeld steuerfrei" |
Kosten: |
€
500,-- |
Inserate aufgrund spezialgesetzlicher
Verpflichtung, wie etwa Stellenausschreibungen, sind bei dieser Darstellung
nicht berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen