2791/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/53-I/A/3/2005

Wien, am      27. Mai 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2837/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Zur Überprüfung der innerstaatlichen Rechtslage ist eine Reihe von Fachgesprächen mit Expert/innen aus den sachlich zuständigen Ressorts unter Einbeziehung der in den jeweiligen Bereichen spezialisierten NGOs geplant.

 

Diese Fachgespräche sollen nicht nur der Überprüfung der Rechtslage, sondern - darüber hinausgehend - der Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Prävention und Bekämpfung dieser gravierenden Verletzung von Frauenrechten dienen.

 

Über allfällige Konsequenzen kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden, da die aus den fachlichen Beiträgen und Diskussionen gewonnenen Erkenntnisse und der sich daraus ergebende Handlungsbedarf, die Grundlage für die Planung weiterer Schritte sein werden, abzuwarten sind.

 

Frage 4:

Als Frauen- und Gesundheitsministerin ist es mir natürlich ein besonderes Anliegen, die Gesundheitsversorgung von Opfern von Zwangsheiraten, Ehrenmorden, weiblicher Genitalverstümmelung und Frauenhandel zu thematisieren. Der Zugang der Opfer zur Gesundheitsversorgung wird daher selbstverständlich Teil der Überprüfung der innerstaatlichen Situation sein. Es ist allerdings zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich, die sich daraus ergebenden Konsequenzen darzustellen, da ich auch hier den Ergebnissen der Fachgespräche nicht vorgreifen kann und will.

 

Frage 5:

Bereits seit Jahren bieten kompetente Einrichtungen Beratung und Hilfestellung für Frauen, die Opfer von den in der Anfrage genannten Verletzungen von Frauenrechten sind, an.

 

An dieser Stelle möchte ich insbesondere die Afrikanische Frauenorganisation, die Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung betreut, anführen.

 

Weiters möchte ich auf den Verein LEFÖ hinweisen, der Migrantinnen umfassend berät und betreut und insbesondere die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels als spezielle Opferschutzeinrichtung für gehandelte Migrantinnen betreibt.

 

Auch der Verein MAIZ unterstützt gewaltbetroffene Migrantinnen, insbesondere Sexarbeiterinnen, und spezialisierte Frauenberatungsstellen, wie der Orientexpress, bieten Beratung und Begleitung insbesondere bei (drohender) Zwangsverheiratung an.

 

Zwangsverheiratungen sind auch in einem steigenden Maß Themen der Beratungsgespräche der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, die von der Innenministerin und mir beauftragt sind, bei allen Formen von Gewalt in der Familie, so auch bei (drohender) Zwangsverheiratung oder Bedrohung durch Ehrenmorde, auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes zu intervenieren.

 

Wirksame Maßnahmen gegen diese Formen der Gewalt an Frauen sind mir ein großes Anliegen und wurden schon bisher von mir finanziell unterstützt. Im Rahmen der geplanten Fachgespräche und auch der EU-Präsidentschaft wird den konkreten Beratungseinrichtungen besonderes Augenmerk geschenkt werden.

 

Frage 6:

Die Förderanträge entsprechender Organisationen werden geprüft und nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten wie bisher unterstützt. Bei Feststellung eines allfälligen Mehrbedarfs können Umschichtungen in der Förderplanung in Erwägung gezogen werden.

 

Frage 7:

Konkrete Verbesserungen für die Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Ehrenmorden und Frauenhandel werden das Thema der Fachgespräche mit Expert/innen, Institutionen und zuständigen Ressorts sein, deren Ziel, wie erwähnt, die Erarbeitung eines Katalogs von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung dieser schweren Verletzung der Frauenrechte ist.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin