2802/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: 11.001/54-I/A/3/2005
Wien, am 27. Mai 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2841/J der Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen wie
folgt:
Frage 1:
Die Farbstoffe Sudanrot I-IV sind nicht als Lebensmittelfarbstoffe zugelassen. Sie stehen unter Verdacht krebserregend zu sein. Diese Farbstoffe kommen in Lebensmitteln weder natürlich vor noch sind sie als Kontaminanten zu finden.
Ihr Nachweis in Lebensmitteln bedeutet somit, dass sie in einem der Verarbeitungsschritte in der Lebensmittelproduktion dem Lebensmittel zugesetzt wurden.
Prinzipiell
müssen daher alle Lebensmittel frei von Sudanrot I-IV sein. Da festgestellt
wurde, dass diese Farbstoffe vorwiegend in Chili und scharfen Chilierzeugnissen
(getrocknete Chilis zerstoßen oder gemahlen) sowie Curry zugegeben wurden,
muss, wenn diese Waren zum Import vorgestellt werden, mit einem Analysenbericht
bestätigt werden, dass sie frei von Sudanrot I-IV sind.
Fragen
2 bis 18:
Im Mai 2003 wurde ich über das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission für Lebens- und Futtermittel erstmals informiert, dass in Frankreich in Chilipulver aus Indien der Farbstoff Sudanrot I nachgewiesen wurde. Weitere Meldungen folgten und es stellte sich heraus, dass es sich dabei um ein ausge-dehntes Problem handelte.
Im
Juni 2003 wurde daraufhin von mir die Lebensmittelaufsicht in Österreich
angewiesen, Proben von Chilierzeugnissen zum Zweck der Analyse auf Sudan
rot I zu ziehen.
Ebenfalls
im Juni 2003 wurde von den Mitgliedstaaten eine Entscheidung der Europäischen
Kommission über Dringlichkeitsmaßnahmen angenommen, wonach die Mitgliedstaaten
die Einfuhr von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen verbieten,
sofern nicht mit einem die Sendung begleitenden Analysenbericht nachgewiesen
ist, dass das Erzeugnis kein Sudanrot I enthält.
Bei
den nunmehr in allen Mitgliedstaaten intensivierten Untersuchungen stellte sich
heraus, dass Sudanrot I auch in weiterverarbeitete Produkte gelangt war.
Betroffen waren vor allem verschiedene Chilisaucen und Sugos, aber auch Nudeln.
Neben
der eingeleiteten Schwerpunktaktion, wurde von mir bei jeder Warnung bei der
nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Produkt nach Österreich gelangte,
die Lebensmittelaufsicht entsprechend angewiesen.
RASFF
Informationen, die sich auf den Nachweis von Sudanrot I in zum Import
vorgestellten Waren bezogen, wurden an die Zollbehörde weitergeleitet.
Allein
bis Ende des Jahres 2003 wurden von der AGES aufgrund der von der
Lebensmittelaufsicht gezogenen Proben 483 Produkte analysiert. 66 dieser Proben
wurden als gesundheitsschädlich beurteilt, darunter waren Saucen (39),
Gewürzpulver (20), Teigwaren (6) und Paprikapulver (1).
In
der Regel holten die betroffenen Firmen die belasteten Waren freiwillig zurück.
Die Lebensmittelaufsicht wurde von mir angewiesen die jeweilige Rückholaktion
zu überwachen und gegebenenfalls noch in Verkehr befindliche Ware zu beschlagnahmen.
Wenn erforderlich wurde von meinem Ressort gemäß § 25a die Öffentlichkeit
informiert bzw. eine Warnung in das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission
gestellt. Die Informationen für die Öffentlichkeit werden von mir an die APA
übermittelt und auch auf der Internet-Seite des Hauses veröffentlicht.
Zum
Import vorgesehene scharfe Chilierzeugnisse, in denen Sudanrot I nachge-wiesen
wurde, wurden nachweislich von den betroffenen Verfügungsberechtigten
vernichtet.
Da
bei den Analysen neben Sudanrot I auch die Farbstoffe Sudanrot II-IV vorgefunden
wurden und auch Currypulver betroffen war, wurde im Jänner 2004 die
Entscheidung der Europäischen Kommission über Dringlichkeitsmaßnahmen auf die
Farbstoffe Sudanrot I-IV und Currypulver erweitert.
In
der Folge wurde auch in nativen Palmöl Sudanrot – vorwiegend Sudanrot IV -
nachgewiesen. In Österreich wurden bis dato von der Lebensmittelaufsicht keine
der über das Schnellwarnsystem mitgeteilten belasteten Palmöle vorgefunden.
Bisher wurde ein ähnliches Produkt als gesundheitsschädlich beurteilt.
Nunmehr
wurde von den Mitgliedstaaten eine neuerliche Erweiterung der bestehenden
Entscheidung der Europäischen Kommission um natives Palmöl und Curcuma, die in
Kürze in Kraft treten wird, angenommen.
Es
wird um Verständnis dafür gebeten, dass eine detailliertere Aufstellung einen
unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand verursachen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin