2802/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/54-I/A/3/2005

Wien, am 27. Mai 2005

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2841/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Farbstoffe Sudanrot I-IV sind nicht als Lebensmittelfarbstoffe zugelassen. Sie stehen unter Verdacht krebserregend zu sein. Diese Farbstoffe kommen in Lebensmitteln weder natürlich vor noch sind sie als Kontaminanten zu finden.

Ihr Nachweis in Lebensmitteln bedeutet somit, dass sie in einem der Verar­beitungsschritte in der Lebensmittelproduktion dem Lebensmittel zugesetzt wurden.

 

Prinzipiell müssen daher alle Lebensmittel frei von Sudanrot I-IV sein. Da fest­gestellt wurde, dass diese Farbstoffe vorwiegend in Chili und scharfen Chili­erzeugnissen (getrocknete Chilis zerstoßen oder gemahlen) sowie Curry zuge­geben wurden, muss, wenn diese Waren zum Import vorgestellt werden, mit einem Analysenbericht bestätigt werden, dass sie frei von Sudanrot I-IV sind.

 

 

Fragen 2 bis 18:

Im Mai 2003 wurde ich über das Schnellwarnsystem der Europäischen Kom­mission für Lebens- und Futtermittel erstmals informiert, dass in Frankreich in Chilipulver aus Indien der Farbstoff Sudanrot I nachgewiesen wurde. Weitere Meldungen folgten und es stellte sich heraus, dass es sich dabei um ein ausge-dehntes Problem handelte.

 

Im Juni 2003 wurde daraufhin von mir die Lebensmittelaufsicht in Österreich angewiesen, Proben von Chilierzeugnissen zum Zweck der Analyse auf Sudan­
rot I zu ziehen.

 

Ebenfalls im Juni 2003 wurde von den Mitgliedstaaten eine Entscheidung der Europäischen Kommission über Dringlichkeitsmaßnahmen angenommen, wonach die Mitgliedstaaten die Einfuhr von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen verbieten, sofern nicht mit einem die Sendung begleitenden Analysenbericht nachgewiesen ist, dass das Erzeugnis kein Sudanrot I enthält.

 

Bei den nunmehr in allen Mitgliedstaaten intensivierten Untersuchungen stellte sich heraus, dass Sudanrot I auch in weiterverarbeitete Produkte gelangt war. Betroffen waren vor allem verschiedene Chilisaucen und Sugos, aber auch Nudeln.

 

Neben der eingeleiteten Schwerpunktaktion, wurde von mir bei jeder Warnung bei der nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Produkt nach Österreich gelangte, die Lebensmittelaufsicht entsprechend angewiesen.

RASFF Informationen, die sich auf den Nachweis von Sudanrot I in zum Import vorgestellten Waren bezogen, wurden an die Zollbehörde weitergeleitet.

 

Allein bis Ende des Jahres 2003 wurden von der AGES aufgrund der von der Lebensmittelaufsicht gezogenen Proben 483 Produkte analysiert. 66 dieser Proben wurden als gesundheitsschädlich beurteilt, darunter waren Saucen (39), Gewürzpulver (20), Teigwaren (6) und Paprikapulver (1).

 

In der Regel holten die betroffenen Firmen die belasteten Waren freiwillig zurück. Die Lebensmittelaufsicht wurde von mir angewiesen die jeweilige Rückholaktion zu überwachen und gegebenenfalls noch in Verkehr befindliche Ware zu be­schlagnahmen. Wenn erforderlich wurde von meinem Ressort gemäß § 25a die Öffentlichkeit informiert bzw. eine Warnung in das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission gestellt. Die Informationen für die Öffentlichkeit werden von mir an die APA übermittelt und auch auf der Internet-Seite des Hauses veröffentlicht.

Zum Import vorgesehene scharfe Chilierzeugnisse, in denen Sudanrot I nachge-wiesen wurde, wurden nachweislich von den betroffenen Verfügungsberechtigten vernichtet.

 

Da bei den Analysen neben Sudanrot I auch die Farbstoffe Sudanrot II-IV vor­gefunden wurden und auch Currypulver betroffen war, wurde im Jänner 2004 die Entscheidung der Europäischen Kommission über Dringlichkeitsmaßnahmen auf die Farbstoffe Sudanrot I-IV und Currypulver erweitert.

 

In der Folge wurde auch in nativen Palmöl Sudanrot – vorwiegend Sudanrot IV - nachgewiesen. In Österreich wurden bis dato von der Lebensmittelaufsicht keine der über das Schnellwarnsystem mitgeteilten belasteten Palmöle vorgefunden. Bisher wurde ein ähnliches Produkt als gesundheitsschädlich beurteilt.

 

 

Nunmehr wurde von den Mitgliedstaaten eine neuerliche Erweiterung der be­stehenden Entscheidung der Europäischen Kommission um natives Palmöl und Curcuma, die in Kürze in Kraft treten wird, angenommen.

 

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass eine detailliertere Aufstellung einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand verursachen würde.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin