2808/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Verkehr, Innovation
und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-13.000/0008-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2868/J-NR/2005 betreffend Maßnahmen gegen
Feinstaub, die die Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen am 7. April
2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Sind Sie der Meinung des steirischen
ÖVP Umweltlandesrates, dass der Richtwert künftig auf 100 Mykrogramm pro
Kubikmeter Luft angehoben werden soll, um sich damit verkehrstechnische
Maßnahmen zur Schadstoffreduktion zu ersparen ?
Antwort:
Die nationale Umsetzung des in Ihrer Anfrage
angesprochenen Grenzwertes der in Österreich anzuwendenden EU-Richtlinie und
damit auch eine allfällige Erhöhung erfolgt in einem Bundesgesetz, das nicht in
meinen Kompetenzbereich fällt. Darüberhinaus sind aufgrund der geltenden
rechtlichen Bestimmungen konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Immissionen vielfach
ausschließlich im Rahmen der Autonomie der Länder zu ergreifen. Davon unberührt
bleibt jedoch das Ziel, gesetzliche Vorgaben durch bestmögliche Maßnahmen
einzuhalten.
Frage 2:
Ist Frau Landeshauptmann Klasnic an Sie hinsichtlich einer Co-Finanzierung für eine City-S-Bahn für den Großraum Graz, herangetreten ?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis ?
Antwort:
Ja, seitens der Steiermark und der Stadt Graz wurde
bereits in dieser Angelegenheit Kontakt mit dem bmvit aufgenommen und die Frage
einer Co-Finanzierung einer möglichen City-S-Bahn in Graz aufgeworfen. Aufgrund
der aktuellen Rechtslage gibt es jedoch keinerlei gesetzliche Grundlage, auf
deren Basis eine Förderung des bmvit für Straßenbahnen möglich wäre. Dies wurde
seitens des bmvit auch Frau Landeshauptmann Klasnic mitgeteilt. Bei einem
Detailgespräch zwischen der Stadt Graz, Experten des Landes und des bmvit,
konnte auch nicht dargelegt werden, dass die diesbezüglichen Überlegungen der
Stadt Graz sowie des Landes eine Eisenbahnstrecke zugrundelegen. Nur eine
solche wäre einer allfälligen Förderung aus dem Privatbahnansatz zugänglich.
Somit ist also auch die gemäß Privatbahngesetz vorgesehene Möglichkeit einer
Investitionsförderung für Privatbahnen nicht anwendbar. Bei bloßen
Verlängerungen von Straßenbahnstrecken ist ebenfalls die Förderbarkeit durch
das bmvit keineswegs gegeben. Dies ist eine Frage der sog.
„Nahverkehrsmilliarde“, die
Bestandteil des Finanzausgleiches ist.
Mit freundlichen Grüßen