2808/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

GZ. BMVIT-13.000/0008-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

Wien, 31. Mai 2005

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2868/J-NR/2005 betreffend Maßnahmen gegen Feinstaub, die die Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen am 7. April 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Sind Sie der Meinung des steirischen ÖVP Umweltlandesrates, dass der Richtwert künftig auf 100 Mykrogramm pro Kubikmeter Luft angehoben werden soll, um sich damit verkehrstechnische Maßnahmen zur Schadstoffreduktion zu ersparen ?

 

Antwort:

Die nationale Umsetzung des in Ihrer Anfrage angesprochenen Grenzwertes der in Österreich anzuwendenden EU-Richtlinie und damit auch eine allfällige Erhöhung erfolgt in einem Bundesgesetz, das nicht in meinen Kompetenzbereich fällt. Darüberhinaus sind aufgrund der geltenden rechtlichen Bestimmungen konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Immissionen vielfach ausschließlich im Rahmen der Autonomie der Länder zu ergreifen. Davon unberührt bleibt jedoch das Ziel, gesetzliche Vorgaben durch bestmögliche Maßnahmen einzuhalten.

 

Frage 2:

Ist Frau Landeshauptmann Klasnic an Sie hinsichtlich einer Co-Finanzierung für eine City-S-Bahn für den Großraum Graz, herangetreten ?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis ?

 

Antwort:

Ja, seitens der Steiermark und der Stadt Graz wurde bereits in dieser Angelegenheit Kontakt mit dem bmvit aufgenommen und die Frage einer Co-Finanzierung einer möglichen City-S-Bahn in Graz aufgeworfen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage gibt es jedoch keinerlei gesetzliche Grundlage, auf deren Basis eine Förderung des bmvit für Straßenbahnen möglich wäre. Dies wurde seitens des bmvit auch Frau Landeshauptmann Klasnic mitgeteilt. Bei einem Detailgespräch zwischen der Stadt Graz, Experten des Landes und des bmvit, konnte auch nicht dargelegt werden, dass die diesbezüglichen Überlegungen der Stadt Graz sowie des Landes eine Eisenbahnstrecke zugrundelegen. Nur eine solche wäre einer allfälligen Förderung aus dem Privatbahnansatz zugänglich. Somit ist also auch die gemäß Privatbahngesetz vorgesehene Möglichkeit einer Investitionsförderung für Privatbahnen nicht anwendbar. Bei bloßen Verlängerungen von Straßenbahnstrecken ist ebenfalls die Förderbarkeit durch das bmvit keineswegs gegeben. Dies ist eine Frage der sog. „Nahverkehrsmilliarde“, die  Bestandteil des Finanzausgleiches ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen