2809/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.06.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0038-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass die angesprochene Abgabe nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen
nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit der größten Steuerreform der zweiten Republik objektiv bewertet
werden kann. Diese sozial gerechte Steuerreform kommt allen Steuerpflichtigen
zu Gute und entlastet speziell die Kleinverdiener. Wie ich bereits mehrmals
ausgeführt habe, zahlen von 5,9 Mio. Einkommensteuerpflichtigen
2,55 Mio. keine Lohn- und Einkommensteuer mehr. Bruttojahreseinkommen bis
15.770 € sind steuerfrei. Allein die allgemeine Senkung der Lohn- und
Einkommensteuer mit 1. Jänner 2005 bringt eine Entlastung von annähernd
1,4 Mrd. €. Davon betreffen mehr als 90% die Lohnsteuer-
pflichtigen. Bevor ich auf die einzelnen Punkte der vorliegenden Anfrage eingehe,
möchte ich daher festhalten, dass es, wie aus diesen Ausführungen ersichtlich
ist, der Bundesregierung stets ein Anliegen ist, für sozial gerechte
Steuervorschriften zu sorgen, bei denen auch ein besonderes Augenmerk auf die
Kleinverdiener gerichtet wird.
Zu 1. und 2.:
Im Zuge der Beratungen zur bereits
eingangs angeführten Steuerreform wurde intensiv über die Entlastung von
Beziehern niedriger Einkommen diskutiert. Ein wesentlicher Entlastungsschritt
für diese Bevölkerungsgruppe wurde in der Folge durch den neuen Tarifverlauf
bei der Lohn- und Einkommensteuer gesetzt. Somit ist in fast allen Fällen die
zusätzliche Entlastung des Haushaltsbudgets von Beziehern niedriger Einkommen
durch die Steuerreform weit größer als die zusätzliche Belastung auf Grund der
Einführung einer Kohleabgabe.
Zu 3.:
Wesentliche Erleichterungen wurden, wie
bereits dargelegt, bei der Lohn- und Einkommensteuer im Zuge der Steuerreform
beschlossen, welche seit 1. Jänner 2005 bzw. 1. Jänner 2004 wirksam sind.
Zu 4.:
Die heizungsbezogenen Abgaben eines
kleinen privaten Kohleabnehmers sind selbstverständlich vom jährlichen
Verbrauch abhängig. Wenn dieser mit etwa einer Tonne angenommen wird, lag die
Mehrwertsteuer darauf in den Jahren 1997-2000 bei etwa 51 € und stieg dann
im Zuge der allgemeinen Energiepreiserhöhung in den Jahren 2001, 2002 und 2003
auf ca. 54 €, 55 € bzw. 56 € (Energiepreisstatistik der
Internationalen Energieagentur). Durch die Einführung der Kohleabgabe im Jahr
2004 von 50 € je Tonne
(= 60 € inkl. Mehrwertsteuer) wurde die kohlebezogene Steuer etwa
verdoppelt. Dieser Erhöhung der Abgaben sind jedoch die Einsparungen durch die
in der Einleitung dargestellten Maßnahmen gegenüberzustellen.