2809/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.06.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMF-310205/0038-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »2817/J vom »1. April 2005 der Abgeordneten »Dr. Günther Kräuter und Kollegen, betreffend »Merkblatt Kohleabgabe, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass die angesprochene Abgabe nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit der  größten Steuerreform der zweiten Republik objektiv bewertet werden kann. Diese sozial gerechte Steuerreform kommt allen Steuerpflichtigen zu Gute und entlastet speziell die Kleinverdiener. Wie ich bereits mehrmals ausgeführt habe, zahlen von 5,9 Mio. Einkommensteuerpflichtigen 2,55 Mio. keine Lohn- und Einkommensteuer mehr. Bruttojahreseinkommen bis 15.770 € sind steuerfrei. Allein die allgemeine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer mit 1. Jänner 2005 bringt eine Entlastung von annähernd 1,4 Mrd. €. Davon betreffen mehr als 90% die Lohnsteuer-
pflichtigen. Bevor ich auf die einzelnen Punkte der vorliegenden Anfrage eingehe, möchte ich daher festhalten, dass es, wie aus diesen Ausführungen ersichtlich ist, der Bundesregierung stets ein Anliegen ist, für sozial gerechte Steuervorschriften zu sorgen, bei denen auch ein besonderes Augenmerk auf die Kleinverdiener gerichtet wird.

 

Zu 1. und 2.:

Im Zuge der Beratungen zur bereits eingangs angeführten Steuerreform wurde intensiv über die Entlastung von Beziehern niedriger Einkommen diskutiert. Ein wesentlicher Entlastungsschritt für diese Bevölkerungsgruppe wurde in der Folge durch den neuen Tarifverlauf bei der Lohn- und Einkommensteuer gesetzt. Somit ist in fast allen Fällen die zusätzliche Entlastung des Haushaltsbudgets von Beziehern niedriger Einkommen durch die Steuerreform weit größer als die zusätzliche Belastung auf Grund der Einführung einer Kohleabgabe.

 

Zu 3.:

Wesentliche Erleichterungen wurden, wie bereits dargelegt, bei der Lohn- und Einkommensteuer im Zuge der Steuerreform beschlossen, welche seit 1. Jänner 2005 bzw. 1. Jänner 2004 wirksam sind.

 

Zu 4.:

Die heizungsbezogenen Abgaben eines kleinen privaten Kohleabnehmers sind selbstverständlich vom jährlichen Verbrauch abhängig. Wenn dieser mit etwa einer Tonne angenommen wird, lag die Mehrwertsteuer darauf in den Jahren 1997-2000 bei etwa 51 € und stieg dann im Zuge der allgemeinen Energiepreiserhöhung in den Jahren 2001, 2002 und 2003 auf ca. 54 €, 55 € bzw. 56 € (Energiepreisstatistik der Internationalen Energieagentur). Durch die Einführung der Kohleabgabe im Jahr 2004 von 50 € je Tonne

(= 60 € inkl. Mehrwertsteuer) wurde die kohlebezogene Steuer etwa verdoppelt. Dieser Erhöhung der Abgaben sind jedoch die Einsparungen durch die in der Einleitung dargestellten Maßnahmen gegenüberzustellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.