2810/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.06.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0040-III/4a/2005
Wien, 1. Juni 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2822/J-NR/2005 betreffend Entzug der Arbeitsgenehmigung und darauf folgende Nichtverlängerung eines Biologie-Lehrers an einer österreichischen Schule in Istanbul, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 1. April 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
Der Dienststellenleiter hat im Zuge der mehrfachen Inspektionen und anlässlich zahlreicher Gespräche mit Repräsentanten der türkischen Schulbehörden immer wieder mit Nachdruck argumentiert, dass Prof. Dr. Pils nicht in politisch-agitativer Form gehandelt habe. Es erfolgten weiters Vorsprachen beim Arbeitsministerium, beim Unterrichtsministerium sowie beim Außenministerium in Ankara und beim türkischen Botschafter in Wien.
Auch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat sich intensiv um die Wiedererlangung der Arbeitsgenehmigung von Prof. Dr. Gerhard Pils bemüht. Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten gerichteten Anfrage Nr. 2824/J-NR/2005 verwiesen.
Ad 4.:
Die Beendigung der Auslandsverwendung von Frau Mag. Pils-Feichter ergibt sich aus dem Umstand, dass das für ihre Weiterverwendung erforderliche Einverständnis des privaten Schulerhalters nicht mehr vorliegt.
Ad 5.:
Zur Vermeidung von Missverständnissen ist vorauszuschicken, dass die Beendigung der Auslandsverwendung von Prof. Dr. Gerhard Pils und seiner Gattin Mag. Pils-Feichter weder „strafweise“ noch als „Entgegenkommen an die türkische Seite“ erfolgte.
Die mit der Rückübersiedlung nach Österreich verbundenen Aufwendungen werden nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang ersetzt.
Es besteht eine vollständige soziale Absicherung für Prof. Dr. Gerhard Pils und für Mag. Ingeborg Pils-Feichter durch ihre aufrechten Dienstverhältnisse zum Bund.
Der familiär bedingte – mit der Auslandsverwendung und deren Beendigung nicht im Zusammenhang stehende – Wunsch von Prof. Dr. Gerhard Pils nach Versetzung in einen anderen Landesschulratsbereich wird vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachdrücklich unterstützt.
Ad 6.:
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur trägt den Personalaufwand für 45 Subventionslehrerinnen und Subventionslehrer am St. Georgs-Kolleg Istanbul.
Ad 7.:
Zur Gebarung des privaten Schulerhalters können keine Angaben gemacht werden.
Ad 8.:
Entsprechend den türkischen Bestimmungen verfügt die Schule (ebenso wie andere ausländische Schulen in der Türkei) über eine Leitungsstruktur bestehend aus Direktion, Subdirektion und mehreren Lehrkräften in Vizedirektionsfunktion.
Die türkische Subdirektorin des St. Georgs Kolleg ist – wie alle übrigen Ortslehrkräfte – keine Subventionslehrkraft des Bundes.
Im Hinblick auf die Organisation als Realgymnasium und Handelsakademie werden von Österreich die Funktionen eines Direktors, eines Direktor-Stellvertreters und eines Administrators finanziert.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.