2813/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2005
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Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0037-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2831/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosemarie Schönpass, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „mangelnde Verfolgung rechtsradikaler Aktivitäten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat im Mai 2005 beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Innsbruck eine Anklageschrift wegen § 3 g Verbotsgesetz und § 175 Abs. 1 StGB eingebracht, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

Zu 4 bis 5 und 9:

Die abschließenden Ermittlungsergebnisse aus Italien langten erst im Februar 2004 bei Gericht ein. Die Übersetzung des umfangreichen Aktenmaterials wurde Mitte 2004 abgeschlossen. Die Antwort auf ein Rechtshilfeersuchen wurde im Oktober 2004 von Italien übermittelt.

In Österreich wurden die notwendigen gerichtlichen Einvernahmen durchgeführt, Umfelderhebungen angestellt und ein Sprenggutachten eingeholt.

Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu einem gerichtsanhängigen Strafverfahren keine näheren Details bekannt geben darf.

Zu 6.

Das Strafverfahren fällt in die Zuständigkeit des Landesgericht Innsbrucks.

Zu 7 und 8:

Dazu liegen mir keine Informationen vor.

 

. Mai 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)