2814/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0016-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2005, Nr. 2848/J,

betreffend bevorstehender Einsatz des Antibiotikums

Streptomycin im Kernobstbau in Österreich

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2005, Nr. 2848/J, betreffend bevorstehender Einsatz des Antibiotikums Streptomycin im Kernobstbau, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels „Strepto“ bei Gefahr im Verzug gemäß § 13 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 erfolgte mit Bescheid des Bundesamtes für Ernährungssicherheit vom 22. April 2005 befristet bis zum 15. Juni 2005. Im Zulassungsbescheid wurden alle notwendigen, sehr umfangreichen und aufwändigen Auflagen und sonstigen Bestimmungen festgelegt. Die Auflagen zur Zulassung erlauben die Bereithaltung von „Strepto“ in einem sehr eingeschränkten und definierten Umfang und die individuelle Abgabe an Landwirte nur nach genau definierten Regeln und unter Überwachung auf Landesebene.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Im Rahmen der EU ist allgemein anerkannt, Antibiotika, welche auch in der Humanmedizin verwendet werden, für den Einsatz im Pflanzenschutz eher nicht, oder jedenfalls nur unter speziellen risikominimierenden Maßnahmen zuzulassen. Allerdings kann bei Auftreten von Feuerbrand, wenn Quarantänebeschränkungen und sonstige alternative Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um eine Ausbreitung zu stoppen, nach wie vor der Einsatz von Streptomycin ein notwendiger Teil der Bekämpfung von Feuerbrand sein.

 

Seitens des Gesetzgebers wurde diesem Umstand Rechnung getragen und über die „Verbotsverordnung“, BGBl. II Nr. 308/2002 i.d.g.F., eine mögliche Zulassung generell nur mehr auf spezielle Befallssituationen und auf kurze Zeit (maximal 120 Tage) eingeschränkt.

 

Im Rahmen der Antragstellung für die Zulassung bei Gefahr in Verzug wurden keine weiteren wissenschaftlichen Bewertungsgrundlagen eingereicht. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu erwähnen, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland für die Saison 2005 wieder eine „Gefahr-im-Verzug-Zulassung“ des Pflanzenschutzmittels „Strepto“ erfolgte.

 

Zu Frage 4:

 

Dem Lebensministerium liegen über Untersuchungen am ILMU Wien / CC TAHO von Honig auf Streptomycin für den Zeitraum 2002-2004 folgende Analysen vor:

 

Jahr

2002

2003

2004

Gesamtanzahl

47

49

110

davon > 20 µg/kg *)

1

0

0

 

*) ausländischer Honig (Rumänien): 165 ± 17 µg/kg

 

Rückstandsuntersuchungen von Obst werden nicht durchgeführt, da es aufgrund des Applikationszeitraumes (Blüte) zu keiner Rückstandsbildung am Obst kommt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Der Monitoringbericht 2004 ist auf der Homepage des Lebensministeriums unter http://www.landnet.at/article/archive/5196 öffentlich zugänglich und gibt eine spezielle Über­sicht über das österreichische Schutzgebiet. Informationen über die spezielle Befallssituation in den einzelnen Bundesländern liegen bei den zuständigen Amtlichen Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer auf.

 

Zu Frage 7:

 

Die Anzahl der Imker, die von der aktuellen temporären Zulassung der Anwendung von Streptomycin betroffen sind beträgt:

76 im Umkreis von 3 km der Orte der Applikation und

71 im Umkreis von 3-5 km der Orte der Applikation.

 

Auf Länderebene werden umfassende Maßnahmen zur Überwachung des Verkehrs mit Honig aufgrund der Verwendung des Pflanzenschutzmittels „Strepto“ wahrgenommen. Honig von Bienenständen im Umkreis von 3 km um die mit „Strepto“ behandelte Ertragsanlagenfläche hat flächendeckend und vor dem in Verkehr bringen auf Rückstände von Streptomycin untersucht zu werden, während im Umkreis von 3 bis 5 km repräsentative Stichproben zu prüfen sind. Honig, der eine nachweisbare Verunreinigung aufweist, darf nicht in Verkehr gebracht werden, sondern wird mit Unterstützung des Landes ordnungsgemäß entsorgt.

 

 

Zu Frage 8:

 

Seitens der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurde eine Website auf der Homepage der AGES unter http://www.ages.at (Pfad: Feuerbrand) eingerichtet, auf der alle Informationen zum Thema Feuerbrand zu finden sind.

(Nähere Angaben sind auch unter Pfad: Feuerbrand/Protokolle-INFOs/Bericht A_BRD_CH_2004, ab Seite 28 enthalten.).

 

Darüber hinaus wurde seitens der AGES ein Informations-Folder aufgelegt (siehe auch unter http://www.ages.at unter den ersten 7 Untertiteln) von dem im Zeitraum Herbst 2003 bis Ende 2004 35.000 Stück über die Landespflanzenschutzdienste in Umlauf gebracht wurden und 2005 mindestens ca. 10.000 Stück verteilt werden.

 

Neue Erkenntnisse aus den in Österreich laufenden Forschungsprojekten und aktuelle internationale Entwicklungen werden in den regelmäßig abgehaltenen Round Table Meetings der AGES, an denen alle Interessensvertreter in Österreich eingebunden sind und teilnehmen, vorgestellt und diskutiert.

 

Seitens der zuständigen Amtlichen Pflanzenschutzdienste der Bundesländer wurden entsprechende Informationsveranstaltungen abgehalten.

 

In den Feuerbrandverordnungen der Länder ist geregelt, auf welche Weise Imker vom Auftreten von Feuerbrand zu informieren sind.

 

Zu Frage 9:

 

In Österreich laufen derzeit 6 interdisziplinäre und interinstitutionelle Forschungsprojekte zum Thema Feuerbrand. Darunter sind 4 Forschungsprojekte, die sich direkt oder indirekt mit der Züchtung von feuerbrandtoleranten Obstsorten befassen.

 

1.   „Prüfung von angeblich feuerbrandresistenten und toleranten Apfel- und Mostbirnensorten an verschiedenen Standorten sowie Sammlung, Erhaltung und Prüfung heimischer Mostäpfel und –birnen“ Projekt des Bundesobstverbandes in Zusammenarbeit mit der Universität für Bodenkultur, der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt Klosterneuburg und der AGES.

 

2.   „Molekulare und biochemische Untersuchungen der Resistenzmechanismen von Apfel gegen Feuerbrand (Erwinia amylovora)“; Technische Universität Wien in Zusammenarbeit mit den Austrian Research Centers Seibersdorf und der AGES.

 

3.   Prüfung selbstbewurzelter Birnenbäume im Vergleich zu wichtigen gängigen Unterlagen unter besonderer Berücksichtigung der Widerstandsfähigkeit gegen Feuerbrand (Erwinia amylovora); Institut für Garten-, Obst- und Weinbau der BOKU in Kooperation mit Uni Ljubljana, HBLA Klosterneuburg, LVZ-Steiermark, OVA St. Andrä-Kärnten, AGES Wien.

 

4.   „Blattoberflächenwachskomponenten im Einsatz bei der Bekämpfung von pathogenen Getreidepilzen und Feuerbrand auf Kernobst“; Universität Wien.

 

Informationen darüber können auf der Homepage der AGES unter http://www.ages.at (Pfad: Feuerbrand/Protokolle-INFOs/Zwischenberichte_FOprojekteFB_Oesterreich_2004) abgerufen werden. Ein neuer Zwischenbericht ist ab Ende Mai auf die Homepage einzusehen.

 

 

Der Bundesminister: