2815/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.06.2005
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ
10.000/0041-III/4a/2005
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof.
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 03. Juni 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2826/J-NR/2005 betreffend Aktualisierung der Liste „nicht entlehnbarer Objekte in den Museen des Bundes“, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 5. April 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
Die Liste der nicht entlehnbaren Objekte in den staatlichen Sammlungen stammt aus dem Jahr 1971 und ist inhaltlich in vielen Punkten überholt. Durch die Entlassung der Bundesmuseen in die Vollrechtsfähigkeit und die damit verbundenen vertraglichen Neuregelungen ist eine Derogation der Liste eingetreten.
Nach wie vor bedarf die vorübergehende Ausfuhr von Leihgaben aus Bundesmuseen für Ausstellungen einer Genehmigung des Bundesdenkmalamtes gemäß § 22 Abs. l DMSG, die nur dann erteilt wird, wenn auch vom konservatorischen Standpunkt eine unversehrte Rückkehr des Objektes ins Inland als gesichert angenommen werden kann.
Ad 4.:
Eine Kopie des Rundschreibens vom 8. März 2005 ist angeschlossen (Beilage 1).
Ad 5. und 6.:
Die aus dem Jahre 1971 stammende Liste der nicht zu entlehnenden Kunstwerke entspricht nicht dem heutigen wissenschaftlichen Stand bezüglich der Sammlungen und ihrer Objekte. Es laufen derzeit Erhebungen über internationale Vorgangsweisen bei der vorübergehenden Ausfuhr von Kulturgütern zu Ausstellungszwecken, um bei der Gestaltung des Genehmigungsverfahrens internationale Erfahrungen zu berücksichtigen.
Die entsprechende Neugestaltung der Regelungen wird vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter fachlicher Mitarbeit des Bundesdenkmalamts und der Bundesmuseen derzeit erarbeitet.
Ad 7. and 8.:
Die vom Bundesdenkmalamt erstellte Statistik der befristeten Ausfuhrbewilligungen der Bundessammlungen von 2000 bis 2004 ist angeschlossen (Beilage 2).
Von den Bundesmuseen wurden folgende Einnahmen aus Leihgebühren bekannt gegeben:
Naturhistorisches Museum Wien:
2000 bis 2004: € 19.417,--
MUMOK:
2002: € 11.041,43
2003: € 16.112,17
2004: € 12.793,--
Albertina:
2000: € 142.251,--
2001: € 432.999,--
2002: € 139.783,--
2003: € 116.166,--
2004: € 260.713,--
MAK:
2000: keine
2001: € 23.932,56
2002: € 21.810,--
2003: € 23.275,--
2004: € 21.088,64
Österreichische Galerie Belvedere:
2003: € 200.000,--
Technisches Museum Wien:
2002: € 2.155,88
2003: € 2.504,50
2004: € 12.163,91
Kunsthistorisches Museum mit Museum für
Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum:
2000: € 7.434,82
2001: € 257.869,56
2002: € 244.415,82
2003: € 1,399.525,68
2004: € 1,187.580,45
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.
Anmerkung
der Parlamentsdirektion:
Die vom
Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung
gescannt) zur Verfügung.