2817/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.06.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0039-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Einleitend ist generell festzuhalten,
dass die von dieser Anfrage ange-
sprochenen Angelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Finanzen fallen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die
vorliegenden Fragen nicht beantworten kann. Im Einzelnen ist auf Folgendes
hinzuweisen:
Zu 1., 2. und 4.:
Die angesprochene Prüfung durch
Eurostat erfolgte bei der Statistik Austria, die auch für die Übermittlung von
Prüfungs-Unterlagen im Zusammenhang mit Eurostat-Prüfungen sowie für die
Berechnung des öffentlichen Defizits nach ESVG 95 und für die Anwendung
der ESVG-Regeln zuständig ist. Da Statistik Austria dem Kompetenzbereich des
Bundeskanzleramtes zuzuordnen ist, liegt keine Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen vor.
Zu 3.:
Hinsichtlich der Betriebsabgänge der
Landeskrankenanstalten ist darauf zu verweisen, dass damit der
Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und nicht der des Bundesministeriums für
Finanzen angesprochen wird.