2817/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.06.2005
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0039-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

            »

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »2840/J vom »6. April 2005 der Abgeordneten »Mag. Werner Kogler und Kollegen, betreffend »Berechnungen von Statistik Austria zum öffentlichen Defizit und öffentlichen Schuldenstand ("Maastricht-Indikatoren"), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist generell festzuhalten, dass die von dieser Anfrage ange-
sprochenen Angelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die vorliegenden Fragen nicht beantworten kann. Im Einzelnen ist auf Folgendes hinzuweisen:

 

Zu 1., 2. und 4.:

Die angesprochene Prüfung durch Eurostat erfolgte bei der Statistik Austria, die auch für die Übermittlung von Prüfungs-Unterlagen im Zusammenhang mit Eurostat-Prüfungen sowie für die Berechnung des öffentlichen Defizits nach ESVG 95 und für die Anwendung der ESVG-Regeln zuständig ist. Da Statistik Austria dem Kompetenzbereich des Bundeskanzleramtes zuzuordnen ist, liegt keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen vor.

 

Zu 3.:

Hinsichtlich der Betriebsabgänge der Landeskrankenanstalten ist darauf zu verweisen, dass damit der Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und nicht der des Bundesministeriums für Finanzen angesprochen wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.