2818/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.06.2005
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMF-310205/0042-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

            »

 

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »2845/J vom »6. April 2005 der Abgeordneten »Manfred Lackner und Kollegen, betreffend »Millionendeal mit Medikamenten / Krankenkassen orten Korruptionsverdacht, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass mein Ressort für die Bekämpfung von Korruption und Betrug im Gesundheitswesen primär nicht zuständig ist. Eine derartige Zuständigkeit wäre erst gegeben, wenn davon auch Zoll- oder Abgabenbereiche betroffen sind. Hinsichtlich der Betrugsbekämpfung in meinem Ressort möchte ich vor allem auf den Bericht der österreichischen Finanzverwaltung "Betrugsbekämpfung 2003" und den Bericht der österreichischen Zollverwaltung, der ebenfalls den Titel "Betrugsbekämpfung 2003" trägt, verweisen, die beide im Jahr 2004 erstellt und auch dem Parlament übermittelt wurden. Bezüglich der  Betrugsbekämpfung auf dem Steuersektor ist beispielsweise auch auf die Zunahme der Betriebsprüfer (realer Zuwachs zwischen dem 1.1.2004 und 1.1.2005 um 108 Mitarbeiter), die Schnelle Eingreifgruppe Bau (SEG-Bau), die aber auch bei anderen Branchen tätig wird und die KIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung) hinzuweisen, wobei dies auch bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2661/J vom 14. Februar 2005 dargestellt wurde. Weiters ist festzuhalten, dass es in allen Fällen, in denen dies notwendig ist, selbstverständlich eine Zusammenarbeit auf EU-Ebene gibt.

 

Zu 1. und 3.:

Informationen zum Thema Betrugs- und Korruptionsverdacht werden vom Bundesministerium für Finanzen grundsätzlich auf Hinweise zu abgabenrechtlichem Fehlverhalten überprüft. Liegen derartige Hinweise vor, werden die zur Klärung des abgabenrechtlichen Sachverhaltes erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

 

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass aus ermittlungstaktischen Gründen keine konkreteren Aussagen möglich sind und daher weder der Zeitrahmen noch die Form allenfalls erforderlicher Prüfungshandlungen bekannt gegeben werden können.

 

Zu 2. und 4.:

Da diesbezüglich – wie bereits in der Einleitung dargestellt – keine Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen vorliegt, ersuche ich um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworte.

 

Zu 5.:

Die Bekämpfung von Korruption und Betrug im strafrechtlichen Sinne fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Soweit durch derartige Vorgänge auch eine Abgabenhinterziehung erfolgt, wird dieser Aspekt auch weiterhin bei abgabenbehördlichen Prüfungen Berücksichtigung finden.

 

Zu 6.:

Ergänzend zu meinen Ausführungen in der Einleitung zur vorliegenden Anfragebeantwortung möchte ich aus der Sicht der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen festhalten, dass Korruption und Betrug auf EU-Ebene seit dem Beitritt Österreichs im Jahr 1995 erfolgreich bekämpft werden. Beispielsweise ist hier der Subventionsbetrug, der Betrug im Zusammenhang mit Agrarförderungen und der Betrug im Zusammenhang mit zollrechtlichen Vorgängen zu nennen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.