2818/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.06.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0042-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass mein Ressort für die Bekämpfung von Korruption und Betrug im
Gesundheitswesen primär nicht zuständig ist. Eine derartige Zuständigkeit wäre
erst gegeben, wenn davon auch Zoll- oder Abgabenbereiche betroffen sind.
Hinsichtlich der Betrugsbekämpfung in meinem Ressort möchte ich vor allem auf
den Bericht der österreichischen Finanzverwaltung "Betrugsbekämpfung
2003" und den Bericht der österreichischen Zollverwaltung, der ebenfalls
den Titel "Betrugsbekämpfung 2003" trägt, verweisen, die beide im
Jahr 2004 erstellt und auch dem Parlament übermittelt wurden. Bezüglich
der Betrugsbekämpfung auf dem Steuersektor
ist beispielsweise auch auf die Zunahme der Betriebsprüfer (realer Zuwachs
zwischen dem 1.1.2004 und 1.1.2005 um 108 Mitarbeiter), die Schnelle
Eingreifgruppe Bau (SEG-Bau), die aber auch bei anderen Branchen tätig wird und
die KIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung) hinzuweisen, wobei dies
auch bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2661/J vom 14. Februar
2005 dargestellt wurde. Weiters ist festzuhalten, dass es in allen Fällen, in
denen dies notwendig ist, selbstverständlich eine Zusammenarbeit auf EU-Ebene
gibt.
Zu 1. und 3.:
Informationen
zum Thema Betrugs- und Korruptionsverdacht werden vom Bundesministerium für
Finanzen grundsätzlich auf Hinweise zu abgabenrechtlichem Fehlverhalten
überprüft. Liegen derartige Hinweise vor, werden die zur Klärung des
abgabenrechtlichen Sachverhaltes erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
Ich
ersuche um Verständnis dafür, dass aus ermittlungstaktischen Gründen keine
konkreteren Aussagen möglich sind und daher weder der Zeitrahmen noch die Form
allenfalls erforderlicher Prüfungshandlungen bekannt gegeben werden können.
Zu 2. und 4.:
Da diesbezüglich – wie bereits in
der Einleitung dargestellt – keine Kompetenz des Bundesministeriums für
Finanzen vorliegt, ersuche ich um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht
beantworte.
Zu 5.:
Die
Bekämpfung von Korruption und Betrug im strafrechtlichen Sinne fällt nicht in
die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.
Soweit
durch derartige Vorgänge auch eine Abgabenhinterziehung erfolgt, wird dieser
Aspekt auch weiterhin bei abgabenbehördlichen Prüfungen Berücksichtigung
finden.
Zu 6.:
Ergänzend
zu meinen Ausführungen in der Einleitung zur vorliegenden Anfragebeantwortung
möchte ich aus der Sicht der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen
festhalten, dass Korruption und Betrug auf EU-Ebene seit dem Beitritt
Österreichs im Jahr 1995 erfolgreich bekämpft werden. Beispielsweise ist hier
der Subventionsbetrug, der Betrug im Zusammenhang mit Agrarförderungen und der
Betrug im Zusammenhang mit zollrechtlichen Vorgängen zu nennen.