2822/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.06.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0109-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2863/J der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen wie folgt:

Fragen 1 bis 7:

Entsprechend dem Beschluss der Bundesregierung zur Flutkatastrophe in Südost-Asien plant mein Ressort zur Unterstützung von Hilfsprojekten mit Bezug auf Kinder mit Behinderungen, junge Frauen und Mütter sowie Senioren und Seniorinnen Leistungen in der Höhe von insgesamt 750.000 €.

Dem Verein „Frauen ohne Grenzen“ wurde eine Förderung in Höhe von 150.000 € gewährt. Diese Mittel sind gemäß dem Förderungsvertrag für die Verteilung von Hilfsgütern für Frauen und Kinder, die Unterstützung von Frauenkooperativen durch die Zurverfügungstellung von Fischernetzen und -booten (nachhaltige Absicherung ihrer ökonomischen Unabhängigkeit), für das Anbieten von Trainings und die psychosozialer Betreuung für Frauen und Kindern in Indien zu verwenden.

Weitere Projekte werden derzeit geprüft.

Fragen 8 bis 11:

Auch die restlichen Mittel werden ausschließlich in Form von Förderungen ‑  die Leistungen müssen daher entsprechend dem jeweiligen Förderungsvertrag erbracht und abgerechnet werden ‑ vergeben werden. Spenden oder andere Formen der finanziellen oder materiellen Hilfe sind nicht vorgesehen.

Fragen 12 und 13:

Die angeführten 750.000 € beinhalten keine bereits bisher zugesagten Leistungen aus der Entwicklungszusammenarbeit.

Fragen 14 und 15:

Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 7. Die Auszahlung für das Projekt des Vereins „Frauen ohne Grenzen“ erfolgt unter der Finanzposition 1-15006-7660-901. Über welche Budgetposten die Finanzierung der zukünftigen Projekte erfolgen wird, ist noch offen.

Fragen 16 bis 18:

Für die Hilfe im Zusammenhang mit der Tsunami-Katastrophe sind im Bundesfinanzgesetz 2006 keine gesonderten Budgetposten vorgesehen.

Fragen 19 bis 21:

Projekte der Entwicklungszusammenarbeit werden durch die in meinem Ressort geplante Unterstützung der Opfer der Tsunami-Katastrophe nicht beeinträchtigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen