2822/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.06.2005
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BM für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0109-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2863/J der Abgeordneten Petra
Bayr und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 bis 7:
Entsprechend dem Beschluss der Bundesregierung zur
Flutkatastrophe in Südost-Asien plant mein Ressort zur Unterstützung von
Hilfsprojekten mit Bezug auf Kinder mit Behinderungen, junge Frauen und Mütter
sowie Senioren und Seniorinnen Leistungen in der Höhe von insgesamt 750.000 €.
Dem Verein „Frauen ohne Grenzen“ wurde eine Förderung
in Höhe von 150.000 € gewährt. Diese Mittel sind gemäß dem Förderungsvertrag
für die Verteilung von Hilfsgütern für Frauen und Kinder, die Unterstützung von
Frauenkooperativen durch die Zurverfügungstellung von Fischernetzen und -booten
(nachhaltige Absicherung ihrer ökonomischen Unabhängigkeit), für das Anbieten
von Trainings und die psychosozialer Betreuung für Frauen und Kindern in Indien
zu verwenden.
Weitere Projekte werden derzeit geprüft.
Fragen 8
bis 11:
Auch die restlichen Mittel
werden ausschließlich in Form von Förderungen ‑ die Leistungen müssen
daher entsprechend dem jeweiligen Förderungsvertrag erbracht und abgerechnet
werden ‑ vergeben werden. Spenden oder andere Formen der finanziellen oder
materiellen Hilfe sind nicht vorgesehen.
Fragen 12 und 13:
Die angeführten 750.000 € beinhalten keine bereits
bisher zugesagten Leistungen aus der Entwicklungszusammenarbeit.
Fragen 14 und 15:
Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 7.
Die Auszahlung für das Projekt des Vereins „Frauen ohne Grenzen“ erfolgt unter
der Finanzposition 1-15006-7660-901. Über welche Budgetposten die Finanzierung
der zukünftigen Projekte erfolgen wird, ist noch offen.
Fragen 16 bis 18:
Für die Hilfe im Zusammenhang mit der
Tsunami-Katastrophe sind im Bundesfinanzgesetz 2006 keine gesonderten
Budgetposten vorgesehen.
Fragen 19 bis 21:
Projekte der Entwicklungszusammenarbeit werden durch
die in meinem Ressort geplante Unterstützung der Opfer der Tsunami-Katastrophe
nicht beeinträchtigt.
Mit
freundlichen Grüßen