2823/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.06.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn |
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Präsidenten des Nationalrates |
(5-fach) |
Parlament |
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1010 Wien |
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GZ: BMSG-10001/0118-I/A/4/2005 |
Wien,
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Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2872/J der Abgeordneten Ruth
Becher und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Ja.
Frage 2:
Ziel der Ausschreibung ist die Erstellung eines Kommunikationskonzeptes sowie dessen Umsetzung für alle Aufgabenbereiche des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wie z.B. Fragen des Pensionsrechts, des Konsumentenschutzes, der Pflege und Behinderung und der Familien-, Jugend- und Seniorenförderung. Dies beinhaltet einen entsprechenden Medienplan, die Neugestaltung der Homepage und die Kommunikation einer einheitlichen Bürgerservicestelle im Sinne der Bürgernähe und Benutzerfreundlichkeit.
Fragen 3 und 4:
Die
Einleitung des Vergabeverfahrens wurde bereits im Amtlichen Lieferanzeiger
und im Supplement zum Amtsblatt der EU bekannt gemacht.
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 hat der öffentliche Auftraggeber die Höhe des Auftragsvolumens zu schätzen. Im konkreten Fall ergab sich durch diese Schätzung ein Auftragswert, der jedenfalls im
Oberschwellenbereich liegt. Eine genaue Aussage über das erst zur Vergabe gelangende Auftragsvolumen kann aber derzeit nicht getroffen werden, da nicht vorausgesehen werden kann, welche Angebote zu welchen Preisen die Bieter legen werden. Eine detaillierte Auflistung nach einzelnen Teilbereichen ist von vornherein nicht möglich, da eine Gesamtleistung ausgeschrieben wurde und eine solche auch vergeben werden soll.
Frage
6:
Unter Berücksichtigung der Fristen des
Bundesvergabegesetzes 2002 und der gegenwärtig noch nicht abschätzbaren Dauer
für Verhandlungen mit den Bietern ist mit einer Auftragsvergabe etwa im Herbst
2005 zu rechnen.
Fragen: 7, 8 und 9:
Der im Februar 1999 veröffentlichte Bericht der
Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Korruption im Vergabewesen (Punkt 2.7)
spricht die klare Empfehlung aus, dass die öffentlichen Auftraggeber „ .....
alle denkbaren organisatorischen und sonstigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen [haben],
um die Bieter- bzw. Interessentenliste geheim zu halten.“
Nicht zuletzt die Empfehlungen dieser unter Leitung
des vormaligen Präsidenten des Rechnungshofes, Dr. Franz Fiedler, stehenden
Arbeitsgruppe haben den Bundesgesetzgeber gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage
zum Bundesvergabegesetz 2002 dazu veranlasst, den öffentlichen Auftraggeber
gesetzlich zu verpflichten, die Anzahl und die Namen der zur Angebotsabgabe
aufgeforderten Unternehmer bis zur Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung geheim
zu halten.
Aus den angeführten Gründen können daher zum jetzigen
Zeitpunkt keine näheren Angaben zu den Bietern gemacht werden.
Mit
freundlichen Grüßen