2823/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.06.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

 

Herrn

 

Präsidenten des Nationalrates

(5-fach)

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMSG-10001/0118-I/A/4/2005

Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2872/J der Abgeordneten Ruth Becher und GenossInnen wie folgt:

 

 

 

Frage 1:

 

Ja.

 

Frage 2:

 

Ziel der Ausschreibung ist die Erstellung eines Kommunikationskonzeptes sowie dessen Umsetzung für alle Aufgabenbereiche des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wie z.B. Fragen des Pensionsrechts, des Konsumentenschutzes, der Pflege und Behinderung und der Familien-, Jugend- und Seniorenförderung. Dies beinhaltet einen entsprechenden Medienplan, die Neugestaltung der Homepage und die Kommunikation einer einheitlichen Bürgerservicestelle im Sinne der Bürgernähe und Benutzerfreundlichkeit.

 

 

Fragen 3 und 4:

 

Die Einleitung des Vergabeverfahrens wurde bereits im Amtlichen Lieferanzeiger und im Supplement zum Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

 

 

 

Frage 5:

 

Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 hat der öffentliche Auftraggeber die Höhe des Auftragsvolumens zu schätzen. Im konkreten Fall ergab sich durch diese Schätzung ein Auftragswert, der jedenfalls im

Oberschwellenbereich liegt. Eine genaue Aussage über das erst zur Vergabe gelangende Auftragsvolumen kann aber derzeit nicht getroffen werden, da nicht vorausgesehen werden kann, welche Angebote zu welchen Preisen die Bieter legen werden. Eine detaillierte Auflistung nach einzelnen Teilbereichen ist von vornherein nicht möglich, da eine Gesamtleistung ausgeschrieben wurde und eine solche auch vergeben werden soll.

 

Frage 6:

 

Unter Berücksichtigung der Fristen des Bundesvergabegesetzes 2002 und der gegenwärtig noch nicht abschätzbaren Dauer für Verhandlungen mit den Bietern ist mit einer Auftragsvergabe etwa im Herbst 2005 zu rechnen.

 

Fragen: 7, 8 und 9:

 

Der im Februar 1999 veröffentlichte Bericht der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Korruption im Vergabewesen (Punkt 2.7) spricht die klare Empfehlung aus, dass die öffentlichen Auftraggeber „ ..... alle denkbaren organisatorischen und sonstigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen [haben], um die Bieter- bzw. Interessentenliste geheim zu halten.“

 

Nicht zuletzt die Empfehlungen dieser unter Leitung des vormaligen Präsidenten des Rechnungshofes, Dr. Franz Fiedler, stehenden Arbeitsgruppe haben den Bundesgesetzgeber gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Bundesvergabegesetz 2002 dazu veranlasst, den öffentlichen Auftraggeber gesetzlich zu verpflichten, die Anzahl und die Namen der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmer bis zur Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung geheim zu halten.

 

Aus den angeführten Gründen können daher zum jetzigen Zeitpunkt keine näheren Angaben zu den Bietern gemacht werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen