2824/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.06.2005
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek,
Kolleginnen und Kollegen haben
am 12. April 2005 unter der Zl. 2878/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften im diplomatischen Dienst
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
in der Anfragebeantwortung (2184/AB XXII.GP) dargelegte Position stellt die
offizielle
Haltung des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten dar. In jenen Bereichen, in
denen eine Gleichstellung praktiziert werden kann, ohne gegen die herrschende
Rechtslage zu
verstoßen, wird sie auch entsprechend vollzogen. Die entsprechenden Organisationseinheiten
sind informiert.
Parlamentarische
Anfragen und ihre Beantwortung sind aufgrund ihres Öffentlichkeits-
charakters allgemein zugänglich, gesonderte
Kundmachungen an die MitarbeiterInnen des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erfolgen nicht.
Zu Frage 2:
Um die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher
Paare in Österreich, einschließlich
solcher von Diplomaten, die in Österreich akkreditiert sind, ermöglichen zu
können, müsste
der allgemeine Familienbegriff des § 44 ABGB geändert werden. Eine
derartige Änderung
der Rechtslage fällt
innerhalb der Österreichischen Bundesregierung nicht in den
federführenden Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten.