2824/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.06.2005
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 12. April 2005 unter der Zl. 2878/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften im diplomatischen Dienst
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Die in der Anfragebeantwortung (2184/AB XXII.GP) dargelegte Position stellt die offizielle
Haltung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten dar. In jenen Bereichen, in
denen eine Gleichstellung praktiziert werden kann, ohne gegen die herrschende Rechtslage zu
verstoßen, wird sie auch entsprechend vollzogen. Die entsprechenden Organisationseinheiten
sind informiert.

Parlamentarische Anfragen und ihre Beantwortung sind aufgrund ihres Öffentlichkeits-
charakters allgemein zugänglich, gesonderte Kundmachungen an die MitarbeiterInnen des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erfolgen nicht.

Zu Frage 2:

Um die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in Österreich, einschließlich
solcher von Diplomaten, die in Österreich akkreditiert sind, ermöglichen zu können, müsste


der allgemeine Familienbegriff des § 44 ABGB geändert werden. Eine derartige Änderung
der Rechtslage fällt innerhalb der Österreichischen Bundesregierung nicht in den
federführenden Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten.