2826/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. April
2005 unter der Nummer 2859/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Prioritäten und Positionen, die Österreich in der Europäischen Union vertritt,
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Über die Aufteilung der Zolleinnahmen wird auf EU-Ebene entschieden. Österreich beteiligt
sich aktiv an diesbezüglichen Diskussionen in der EU und in anderen internationalen Foren.

Zu den Fragen 2 und 3:

Wo es möglich ist, versucht Österreich dazu beizutragen, dass Handelshemmnisse abgebaut
werden. Ich verweise dazu auf meine Antwort zu Fragen 4 und 5.


Zu Frage 4:

Das Außenhandelsregime der EU ist vergemeinschaftet. Die EU hat eine Reihe von
Maßnahmen zum Abbau von Handelshemmnissen gesetzt, wie etwa die EBA-Initiative, das
ist der zoll- und kontingentfreie Marktzugang für die ärmsten Entwicklungsländer, oder das
nun in Ausarbeitung befindliche „Economic Partnership Agreement" (EPA) gemäß Cotonou-
Abkommen und die Reform des Allgemeinen Präferenzen Systems. Diese Aktivitäten wurden
und werden von Österreich voll unterstützt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Aktive Mitarbeit im Rahmen der zuständigen Gremien der EU.
Zu den Fragen 7 bis 10:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu den Fragen 11 bis 13:

Die Frage einer kohärenten Entwicklungspolitik stellt sich derzeit vornehmlich im Hinblick
auf die Erreichung eines gemeinsamen Etappenzieles auf dem Weg zum 0,7% - Anteil der
ODA am BNE; die Herkunft der dafür in den einzelnen EU-MS aufzubringenden zusätzlichen
Mittel ist nicht Gegenstand dieser Diskussion.

Zu den Fragen 14 bis 16:

Die Verminderung von Rüstung und der Abbau von Konfliktpotentialen ist ein langjähriges
Anliegen, das Österreich konsequent verfolgt, etwa im Rahmen der VN oder der OSZE.

Verteidigungspolitische Fragen sind Gegenstand einer gesamthaften Europäischen
Sicherheitspolitik, an welcher sich auch Österreich in den entsprechenden Gremien aktiv
beteiligt.


Zu den Fragen 17 bis 20:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 21:

Österreich kann diesbezüglich Schritte nur im OECD-Konsens unternehmen.

Zu den Fragen 22 und 23:

Österreich trägt die Verantwortung in den internationalen Gremien und jenen der EU mit.
Zu den Fragen 24 und 25:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 26:

Österreich hat sich den Monterrey-Zielen verpflichtet und wird diese mit seinen Leistungen
2005 mit 0,45% BNE und 2006 mit 0,43% BNE überschreiten. Österreich unterstützt weiters
den EU-internen Fahrplan, die ODA-Leistungen bis 2010 auf 0,51% BNE anzuheben. Das ist
gemäß Prognoseszenario mit 1.469 Mio. Euro im Jahr 2010 mehr als eine Verdoppelung der
österreichischen ODA-Leistungen gegenüber 2004. Österreich bekennt sich auch zum EU-
Ziel, bis 2015 alles zu unternehmen, um 0,7% BNE Gesamt ODA zu erreichen.

Zu den Fragen 27 bis 29:

Siehe meine Beantwortung von Frage 26.


Zu Frage 30:

Die Akteure der Entwicklungszusammenarbeit sind im EZA-Gesetz in der geltenden
Fassung festgelegt. Darin heißt es: § 3 Absatz (2) Entwicklungsorganisationen im Sinne
dieses Bundesgesetzes sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, sofern
Entwicklungszusammenarbeit zu ihren satzungsmäßigen Zielen und ihrer tatsächlichen
Geschäftstätigkeit gehört. Den Entwicklungsorganisationen sind Einrichtungen insbesondere
der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, der Länder, der Gemeinden
und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie Unternehmen gleichzuhalten,
soweit sie Entwicklungszusammenarbeit im Sinne des § 2 Abs. 3 leisten.

Zu den Fragen 31 und 32:

Nein.

Zu Frage 33:

Derzeit nicht abschätzbar.

Zu Frage 34:

Derzeit nicht abschätzbar.

Zu Frage 35:

Nein.

Zu Frage 36:

Die Privatwirtschaft wird sich nicht an der Finanzierung der OEZA beteiligen.


Zu den Fragen 37 bis 39:

Siehe meine Beantwortung zu den Fragen 1-6.

Zu den Fragen 40 bis 42:

Das BMaA greift in die autonome Gesetzgebung ihrer OEZA-Partnerländer nicht ein.

Zu den Fragen 43 und 44:

Im Dreijahresprogramm werden im Kapitel „Handel und Entwicklung" die
Interventionsfelder Mikro-, Klein- und Mittelbetriebsentwicklung vorgestellt. Ein eigenes
Sektorkonzept zielt auf die lokale KMU-Förderung, Microfinance, Business Development
und UnternehmerInnenförderung ab.

Zu Frage 45:

Ja.

Zu den Fragen 46 und 47:

Der Schwerpunkt Wirtschaft & Entwicklung bewegt sich im Rahmen des entwicklungs-
politischen Auftrages der OEZA sowie der internationalen Erkenntnisse und ist ein
zusätzlicher Bereich zur Erreichung ihrer Ziele. Zu diesen gehören auch die in der
Millenniumserklärung enthaltenen Ziele.

Zu Frage 48:

Es gibt in der OEZA Richtlinien und Kriterien betreffend die Gleichstellung der Geschlechter
und die Rolle der Frau im Entwicklungsprozess. Diese sind auch auf die Instrumente von
Wirtschaft & Entwicklung anzuwenden.


Zu Frage 49:

Siehe dazu meine Beantwortung zu Frage 26.

Zu den Fragen 50 und 51:

Österreich beteiligt sich im Rahmen der EU-Fortschrittsberichterstattung.

Zu den Fragen 52 und 53:

Genderfragen werden nach Möglichkeit in allen Berichten behandelt.

Zu Frage 54:

Ja. Im Rahmen von Wirtschaft & Entwicklung können die Fair-Trade-Erfahrungen
aufgegriffen werden. Wesentlich ist die Einhaltung der nationalen Gesetze bzw. der
international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards.

Zu Frage 55:

Nein.

Zu den Fragen 56 und 57:

Wirtschaft & Entwicklung ist ein entwicklungsorientiertes Programm.
Zu Frage 58:

Die OEZA folgt einem Bericht und Appell des VN Generalsekretärs Kofi Annan an die
Vereinten Nationen zur verstärkten Einbindung der Privatwirtschaft in die
Entwicklungszusammenarbeit zur Erreichung der Millenniumsziele.


Zu Frage 59:

In vielen bedeutenden Geberländern (Deutschland, UK, die nordischen Staaten, Kanada,
Schweiz etc.) gibt es seit vielen Jahren diverse Instrumente zur Kooperation mit der
Privatwirtschaft, auf deren Erfahrungen die OEZA zurückgreift. Obwohl es seit 1998 ein
Pilotprogramm gegeben hat, ist Österreich in diesem Bereich ein Schlusslicht und versucht
nun, diese Lücke zu schließen.

Zu Frage 60:

Ja, siehe beispielhaft UNIDO „African Foreign Investor Survey 2003", „Ostafrikanische
Union - Statistik 2002", OECD-Bericht 2001 „L´Afrique émergente", Dänemarks „The
Private Sector Development Programmes", Deutschlands Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) und DEG-Programme etc.

Zu Frage 61:

Eine UNIDO-Studie erhob ein privates Investment-Potential in 10 afrikanischen Staaten in
den nächsten 3 Jahren in folgenden OEZA-Schwerpunktländern: Burkina Faso: 3,5 Mio.
$,
Äthiopien: 3,8 Mio. $, Mosambik: 2,9 Mio. $, Kenia: 3,1 Mio. $, Senegal: 5 Mio. $,Tansania:
3,7 Mio. $, Uganda: 2,3 Mio. $. Dabei wurden insgesamt 758 Unternehmen analysiert.

Zu Frage 62:

Das allgemeine Geschäftsklima, Marktbedingungen, Lokale Geldmittel, ausgebildetes
Personal, Rohmaterialien, etc.

Zu den Fragen 63 bis 67:

Die Internationalen Finanzinstitutionen, OECD und spezialisierte UN-Agenturen wie
Internationale Arbeitsorganisation ILO und UNIDO bieten umfangreiche einschlägige
Literatur an.


Zu Frage 68:

Siehe meine Beantwortung zu Frage 30.
Zu Frage 69:

Wirtschaftsentwicklung ist die Grundvoraussetzung für nachhaltige Reduktion der Armut,
denn Investitionen, Innovationen und funktionierendes Unternehmertum schaffen neue
Arbeitsplätze, Einkommen und damit eine stabile Existenzgrundlage in unseren OEZA-
Partnerländern. Ohne Wirtschaftswachstum ist keine nachhaltige Armutsreduktion möglich.

Zu Frage 70:

Wirtschaft & Entwicklung ist in erster Linie ein Programm für den privaten
Unternehmenssektor. Angedacht werden können eventuell auch „Tripartite" Partnerschaften
zwischen OEZA, Privatunternehmen und NGOs.

Zu Frage 71:

Mit Privatsektor ist der „For-Profit-Sektor" gemeint.
Zu Frage 72:

Im Prinzip alle. Aufgrund der Wirtschaftsstruktur Österreichs werden die KMUs aber
voraussichtlich die Hauptgruppe sein.

Zu Frage 73:

Sowohl als auch.


Zu Frage 74:

Der Privatsektor Österreichs und der Zielländer sind bereits in OEZA-Programme und
Projekte einbezogen und werden es auch künftig sein. Der Unterschied ist, dass die
Privatsektorentwicklung der Zielländer bzw. die Dynamisierung der lokalen Ökonomien (und
damit Armutsreduktion) zu den Primärzielen der Entwicklungspolitik gehört, während die
Einbeziehung und Mobilisierung der österreichischen Wirtschaft ein Mittel (unter anderen)
ist, um diese Ziele zu erreichen.

Zu Frage 75:

Es gibt eine geltende Sektorpolitik der OEZA für die Mikro-, Klein- und Mittelbetriebs-
förderung in Entwicklungsländern. Darüber hinaus werden derzeit zwei Instrumente
entwickelt bzw. weiterentwickelt: Unternehmenspartnerschaften (business-to-business) und
Entwicklungspartnerschaften (öffentlich-privat). Prinzip dabei: ohne lokalen Partner als
Hauptnutznießer gibt es kein von der OEZA unterstütztes Projekt.

Zu den Fragen 76 und 77:

Ja. Ausländische Direktinvestitionen und die daran anknüpfenden OEZA-Vorhaben müssen in
jedem Fall mit den jeweiligen Lokalregierungen abgestimmt sein. In einigen Fällen können
Lokalregierungen, Investment Promotion Agencies und/oder intermediäre Organisationen
direkte Partner sein. Es ist auch wünschenswert, dass solche Vorhaben in Partnerschaften
zwischen Business, Staat und Zivilgesellschaft eingebettet werden, doch hängt dies vom
jeweiligen Kontext ab. Solche Partnerschaften können angeregt, aber in der Regel nicht von
außen verordnet werden.

Zu Frage 78:

Ja. Das Programm ist so konzipiert, dass die Wirtschaft & Entwicklung - Instrumente zur
Umsetzung der Länder- und Sektorplanungen der OEZA eingesetzt werden können. Ander-
erseits soll aber auch Platz sein für innovative unternehmerische Initiativen, die sich nicht


notwendigerweise mit den bestehenden Sektorschwerpunkten decken. Die OEZA hat schon
bisher auch Vorhaben außerhalb ihrer Schwerpunkte unterstützt, wie z.B. im Rahmen der
NGO-Kofinanzierungen und der "PRIVATEN WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFTEN"
bzw. der einschlägigen UNIDO-Aktivitäten (Cleaner Production, Investmentpromotion etc.).

Zu Frage 79:

Nicht ohne lokalen Partner als Hauptnutznießer.
Zu Frage 80:

Durch zwei Instrumente: „Unternehmenspartnerschaften" und „Entwicklungspartner-
schaften".

Zu Frage 81:

Ja.

Zu Frage 82:

Siehe meine Beantwortung von Frage 80.

Zu Frage 83:

Ja.

Zu Frage 84:

Siehe meine Beantwortung von Frage 80.


Zu den Fragen 85 und 86:

Ein eigenes Sektorkonzept zielt auf die lokale KMU-Förderung, Mikrofinanzierungen und
UntemehmerInnenförderung ab; und durch zwei Instrumente für Privatwirtschafts-
entwicklung: „Unternehmenspartnerschaften" und „Entwicklungspartnerschaften".

Zu Frage 87:

Sowohl als auch.

Zu den Fragen 88 und 89:

Siehe dazu meine Beantwortung zu Frage 60.

Zu Frage 90:

Festlegungen erfolgen im Rahmen des Dreijahresprogrammes der OEZA.

Zu Frage 91:

Die Länder selbst definieren ihre Prioritäten, diese müssen analysiert und Schwerpunkte, die
für das Konzept zur Privatwirtschaftsentwicklung geeignet erscheinen, gesetzt werden
(Bsp.: Äthiopien, Kenia, Tansania, Uganda, Mosambik - Tourismus, Energie,
Lebensmittelverarbeitung, Ledererzeugung, Kleinbergbau, Elektronik, Nachrichtentechnik,
Textilproduktion etc.). Schwerpunkte sind im Dreijahresprogramm festgelegt.

Zu Frage 92:

Ja.

Zu Frage 93:

Ja.


Zu Frage 94:

Ja, siehe die Programme in den VN und der EU, insbesondere Dänemarks, Schwedens,
Deutschlands, Frankreichs etc.

Zu Frage 95:

Die Evaluierung von Projektabwicklungen durch die Privatwirtschaft erfolgt im Zuge
periodischer Länderprogrammevaluierungen durch beauftragte externe Evaluatoren.

Zu Frage 96:

Die WEED-Studie baut im Wesentlichen auf der vom BMZ veranlassten Evaluierung durch
das „Deutsche Institut für Entwicklungspolitik" („DIE") 2002 auf, deren Schlussfolgerungen
auf großteils 2001 erhobenen Daten basieren. Es handelt sich also um eine Momentaufnahme
des 1999 angelaufenen Programms. Die „DIE-Studie" hat ergeben, dass PPP der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit neue Impulse gegeben, zu innovativen Projekten geführt, den
entwicklungspolitischen Dialog mit der Privatwirtschaft intensiviert und zusätzliche Mittel
mobilisiert hat (DIE, 2002: 3-4). Die Studie hat aber auch auf Schwächen hingewiesen, die
von WEED in den Mittelpunkt gerückt wurden. Die Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) hat der Kritik durch Weiterentwicklungen des Modells Rechnung
getragen, die diese Schwächen zu einem guten Teil vermeiden.

Zu Frage 97:

In der OEZA gibt es bisher noch keine Erfahrungen mit PPP. Es ist vorgesehen, ein
Programm der „Entwicklungspartnerschaften" einzuführen, das sich in seinen Grundzügen an
das deutsche Modell anlehnt, aber auch die Lehren aus den bisher in Deutschland und
anderswo gemachten Erfahrungen zieht und berücksichtigt.

Zu den Fragen 98 und 99:

Siehe meine Beantwortung von Frage 97.


Zu Frage 100:

Im Partnerschaftsmodell erbringen der private und der öffentliche Partner komplementäre
Leistungen. Insofern sind die Unternehmen weder Förder- noch Auftragsnehmer. Die OEZA
kann aber ihre - öffentlichen - Leistungen mittels Aufträgen (Ausschreibungen) oder
Förderungen an Dritte erbringen.

Zu Frage 101:

Grundlage für eine Partnerschaft ist die Einhaltung nationaler Gesetze und der international
anerkannten Umwelt- und Sozialstandards (z.B. ILO). Darüber hinaus kann die Entwicklung
sektoraler Verhaltenskodizes Gegenstand von Partnerschaften (sog. „Strategischer
Allianzen") sein.

Zu den Fragen 102 bis 106:

Siehe meine Beantwortung von Frage 101.
Zu Frage 107:

Die OEZA geht von einer teilweisen Zielkongruenz aus. Privatwirtschaftliche Interessen und
entwicklungspolitische Anliegen können sich zu einem beträchtlichen Teil überschneiden.
Unternehmen sind interessiert an positiven Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche
Tätigkeit (politische und wirtschaftliche Stabilität, effektiven staatlichen Institutionen,
Rechtssicherheit, Infrastruktur, gesunde und gut ausgebildete Arbeitskräfte, Kaufkraft etc.).
Die Entwicklungspolitik ist interessiert am Beitrag der Privatwirtschaft zu Wachstum,
Innovation, Schaffung von Beschäftigung und Einkommen usw. Es gibt also eine Schnitt-
fläche überlappender Interessen wo eine Zusammenarbeit zum beidseitigen Nutzen möglich
ist. Außerhalb dieser Schnittmenge, wo es keinen gemeinsamen Nenner gibt, kommt eine
Partnerschaft nicht zustande.


Zu Frage 108:

Durch die gemeinsame Erarbeitung von Förderrichtlinien durch BMaA und ADA, die
Festlegungen im Dreijahresprogramm und das EZA-Gesetz.

Zu Frage 109:

Siehe meine Beantwortung von Frage 107.

Zu den Fragen 110 bis 113:

Siehe meine Beantwortung von Fragen 101, 107 und 108.

Zu Frage 114:

Die Schlichtungsmechanismen sind Verhandlungen, Verträge und, in letzter Instanz, die
Justiz.

Zu Frage 115:

Allgemeine Sanktionen sind in der österreichischen bzw. lokalen Gesetzgebung vorgesehen.
Besondere Sanktionen können vertraglich festgelegt werden (z.B. Vertragsstrafen o.ä.)

Zu Frage 116:

Siehe meine Beantwortung von Frage 101.
Zu Frage 117:

Die oben erwähnte „DIE-Studie" stellt fest, dass aufgrund methodischer Probleme nicht
geklärt werden konnte, in welchem Umfang öffentliche Fördermittel durch die Mobilisierung
von zusätzlichem privatem Kapital eingespart werden konnte. Auch die Frage ob PPP-
Maßnahmen wirksamer als die traditionellen Instrumente der EZ sind, konnte die Evaluierung
nicht beantworten.


Zu Frage 118:

Grundsätzlich soll das Gesamtvorhaben der jeweiligen Zielgruppe direkt oder indirekt zugute
kommen.

Zu Frage 119:

Opportunitätskosten errechnen sich aus den jeweils vorhandenen Alternativen für den Einsatz
bestimmter Mittel. Es ist unmöglich, diese im Abstrakten für alle künftigen Projekte zu
bestimmen. Da aber OEZA-Mittel, die für "PPPs" ausgegeben werden, die Mobilisierung
privater Ressourcen voraussetzen, schneiden PPPs z.B. gegenüber 100% öffentlich
finanzierten Projekten gut ab.

Zu den Fragen 120 und 121:

Unternehmen sind selbstverständlich verpflichtet, alle unternehmensbezogenen und Projekt-
relevanten Daten zur Verfügung zu stellen. Wenn ein Unternehmen nicht bereit ist, die
erforderliche Transparenz der Daten herzustellen, so kann kein Projekt mit der OEZA
zustande kommen.

Zu den Fragen 122 bis 124:

Dazu gibt es in der Regel Berichts- und Auskunftspflichten bzw. unterliegen die jeweiligen
Partner den Monitoring- und Evaluierungsmechanismen der OEZA.

Zu Frage 125:

Der Hauptnutznießer ist der Partner im OEZA-Partnerland.


Zu Frage 126:

Infrastrukturelle Bedürfnisse werden im OEZA-Partnerland definiert. Inwieweit die OEZA
darauf eingeht, ist im Dreijahresprogramm festgelegt. Sofern es im Zielland bzw. im
jeweiligen Sektor einen funktionierenden Wettbewerb gibt, werden lokale und österreichische
Unternehmen gut beraten sein, die infrastrukturellen oder andere Bedürfnisse ihrer
Zielgruppen zu erheben und ernst zu nehmen. Sofern der Wettbewerb - aus welchen Gründen
immer - beschränkt ist oder Monopole vorliegen, geht es darum, die Kapazität staatlicher
Regulierung zu stärken.

Zu Frage 127:

Durch das einschlägige Regelwerk.

Zu Frage 128:

Ja.

Zu Frage 129:

Durch Dialog mit den Antragstellern.

Zu den Fragen 130 und 131:

Ja.

Zu Frage 132:

Nein.

Zu Frage 133:

Nein.


Zu Frage 134:

Nein.

Zu Frage 135:

Ja. Auch in Schwellenländern kann Wirtschaft & Entwicklung einen Beitrag zur
Armutsminderung leisten.

Zu Frage 136:

Laut „DIE-Studie" hat das System der PPP der deutschen EZ neue Impulse gegeben, zu in-
novativen Projekten geführt, private Mittel mobilisiert und stellt eine positive Ergänzung der
deutschen EZ dar.

Zu Frage 137:

In erster Linie profitieren die Partnerländer.
Zu Frage 138:

Entwicklungspartnerschaften sind auf gemeinsame betriebswirtschaftliche und ent-
wicklungspolitische Zielsetzungen gerichtet. Sie haben daher auch Gemeinwohlinteressen
zum Inhalt, die in der Regel von öffentlicher Seite (ADA und ihre lokalen öffentlichen
Partner) wahrgenommen werden, indem z.B. positive Externalitäten gefördert, negative hintan
gehalten, oder öffentliche Güter erbracht werden. Das können Infrastrukturmaßnahmen aber
auch die Erbringung von Dienstleistungen wie über das betrieblich notwendige Maß
hinausgehende Ausbildungsmaßnahmen, Umweltschutzmaßnahmen u.v.a. sein.

Zu Frage 139:

Bei Unternehmenspartnerschaften geht es darum, Ungleichgewichte im Zugang zu
Informationen, know how und Ressourcen auszugleichen, die lokale Unternehmen daran
hindern, die mit der Liberalisierung des internationalen Handels verbundenen Chancen zu


nützen. Staatliche Business Support Services haben sich oft als wenig effektiv erwiesen, nicht
zuletzt weil sie vielfach angebotsorientiert agieren. Als eine alternative oder komplementäre
Form, lokalen Unternehmen solche Dienstleistungen und Ressourcen zugänglich zu machen,
bieten sich unter anderem kommerzielle Kooperationen mit international agierenden
Unternehmen an, durch die lokale KMUs Zugang zu Technologie, Kapital und modernen
Management-Methoden erhalten können bzw. ihnen die Anbindung an internationale Märkte
erst ermöglicht wird. Der lokale private Partner profitiert von den öffentlichen Leistungen und
beteiligt sich an ihnen, könnte sie aber allein nicht erbringen, weil der Nutzen der
Allgemeinheit und somit auch seinen Konkurrenten zugute kommt.

Zu Frage 140:

Es ist unrichtig, dass positive Ergebnisse im deutschen Programm nicht nachweisbar sind.
Österreich kann auf den deutschen Erfahrungen aufbauen und aus ihnen lernen.

Zu Frage 141:

In das W&E-Programm fließen Erkenntnisse mehrerer multilateraler und bilateraler Geber
ein.

Zu Frage 142:

Mögliche Wettbewerbsverzerrungen werden durch allgemeine Zugangsmöglichkeit und
transparente Verfahren so weit wie möglich vermieden.

Zu Frage 143:

Lokale Firmen werden nicht verdrängt, sondern profitieren durch Partnerschaften und andere
Kooperationsformen mit international agierenden Unternehmen.

Zu den Fragen 144 und 145:

Durch sorgfältige Prüfung der jeweiligen Projektanträge.


Zu Frage 146:

Durch möglichste Trennung von Errichtung und Betrieb der Infrastruktur.

Zu Frage 147:

Eine derartige Umverteilung findet nicht statt.

Zu Frage 148:

Siehe meine Beantwortung von Frage 147.

Zu Frage 149:

Das ist eine Entscheidung der Industriepolitik des jeweiligen Landes, auf welche Österreich
nur beschränkt Einfluss hat. Konzertierte Aktionen der internationalen Gebergemeinschaft
und der zivilen Gesellschaft können dem entgegenwirken.

Zu den Fragen 150 und 151:

Siehe meine Beantwortung von Frage 149.
Zu Frage 152:

Verbesserte Lebensbedingungen, gesicherte Einkommen, Gesundheit und Bildung der
Projektpartner.

Zu den Fragen 153 bis 155:

Bereitstellung von Infrastruktur soll zur Existenzgründung, Verbesserung des Alltagslebens
und dessen Absicherung führen, zu einer Kette neuer betrieblicher Ansiedlung, zur
Entstehung neuer lokaler und internationaler Wirtschaftskreisläufe.


Zu Frage 156:

Ja.

Zu Frage 157:

Technologie ist von enormer Bedeutung und Grundvoraussetzung für wirtschaftliches
Wachstum und damit für die Hebung des Lebensstandards. Industrielle Entwicklung soll
umweltschonend sein, aber gerade da bedarf es sehr oft der „Hochtechnologie" und
Ingenieurwissenschaften. Die eingesetzten Technologien hängen auch vom
Entwicklungsstand eines Landes ab.

Zu Frage 158:

Ja.

Zu Frage 159:

Im Interesse des OEZA-Partnerlandes.
Zu Frage 160:

Durch behutsamen und verantwortungsbewussten Einsatz von OEZA-Fördermitteln und
Berücksichtigung der Vorgaben sowohl des EZA-Gesetzes als auch des
Dreijahresprogramms.