2826/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordnete zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 7.
April
2005 unter der Nummer 2859/J-NR/2005 an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Prioritäten und Positionen, die Österreich in der
Europäischen Union vertritt,
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Über die Aufteilung der Zolleinnahmen wird auf EU-Ebene
entschieden. Österreich beteiligt
sich aktiv an diesbezüglichen Diskussionen in der EU und in anderen
internationalen Foren.
Zu den Fragen 2 und 3:
Wo es möglich ist, versucht Österreich dazu beizutragen,
dass Handelshemmnisse abgebaut
werden. Ich verweise dazu auf meine Antwort zu Fragen 4 und 5.
Zu Frage 4:
Das
Außenhandelsregime der EU ist vergemeinschaftet. Die EU hat eine Reihe von
Maßnahmen zum Abbau von Handelshemmnissen gesetzt, wie etwa die EBA-Initiative,
das
ist der zoll- und kontingentfreie Marktzugang für die ärmsten
Entwicklungsländer, oder das
nun in Ausarbeitung befindliche „Economic
Partnership Agreement" (EPA) gemäß Cotonou-
Abkommen und die Reform des Allgemeinen Präferenzen Systems. Diese Aktivitäten
wurden
und werden von Österreich voll unterstützt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Aktive Mitarbeit im Rahmen der zuständigen Gremien der
EU.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Diese
Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Die
Frage einer kohärenten Entwicklungspolitik stellt sich derzeit vornehmlich im
Hinblick
auf die Erreichung eines gemeinsamen Etappenzieles auf dem Weg zum 0,7% -
Anteil der
ODA am BNE; die Herkunft der dafür in den
einzelnen EU-MS aufzubringenden zusätzlichen
Mittel ist nicht Gegenstand dieser Diskussion.
Zu den Fragen 14 bis 16:
Die Verminderung von Rüstung und der Abbau von
Konfliktpotentialen ist ein langjähriges
Anliegen, das
Österreich konsequent verfolgt, etwa im Rahmen der VN oder der OSZE.
Verteidigungspolitische
Fragen sind Gegenstand einer gesamthaften Europäischen
Sicherheitspolitik, an welcher sich auch
Österreich in den entsprechenden Gremien aktiv
beteiligt.
Zu den Fragen 17 bis 20:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des
Bundes im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 21:
Österreich kann diesbezüglich Schritte nur im OECD-Konsens unternehmen.
Zu den Fragen 22 und 23:
Österreich trägt die Verantwortung in den
internationalen Gremien und jenen der EU mit.
Zu den Fragen 24 und 25:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung
des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 26:
Österreich
hat sich den Monterrey-Zielen verpflichtet und wird diese mit seinen Leistungen
2005 mit 0,45% BNE und 2006 mit 0,43% BNE
überschreiten. Österreich unterstützt weiters
den EU-internen Fahrplan, die ODA-Leistungen bis 2010 auf 0,51% BNE anzuheben.
Das ist
gemäß Prognoseszenario mit 1.469 Mio. Euro im Jahr 2010 mehr als eine
Verdoppelung der
österreichischen ODA-Leistungen gegenüber 2004. Österreich bekennt sich auch
zum EU-
Ziel, bis 2015 alles zu unternehmen, um 0,7% BNE Gesamt ODA zu erreichen.
Zu den Fragen 27 bis 29:
Siehe meine Beantwortung von Frage 26.
Zu Frage 30:
Die
Akteure der Entwicklungszusammenarbeit sind im EZA-Gesetz in der geltenden
Fassung festgelegt. Darin heißt es: § 3 Absatz (2) Entwicklungsorganisationen
im Sinne
dieses Bundesgesetzes sind gemeinnützige juristische Personen des privaten
Rechts, sofern
Entwicklungszusammenarbeit zu ihren satzungsmäßigen Zielen und ihrer
tatsächlichen
Geschäftstätigkeit gehört. Den
Entwicklungsorganisationen sind Einrichtungen insbesondere
der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, der Länder, der
Gemeinden
und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie Unternehmen
gleichzuhalten,
soweit sie Entwicklungszusammenarbeit im Sinne des § 2 Abs. 3 leisten.
Zu den Fragen 31 und 32:
Nein.
Zu Frage 33:
Derzeit nicht abschätzbar.
Zu Frage 34:
Derzeit nicht abschätzbar.
Zu Frage 35:
Nein.
Zu Frage 36:
Die Privatwirtschaft wird sich nicht an der Finanzierung der OEZA beteiligen.
Zu den Fragen 37 bis 39:
Siehe meine Beantwortung zu den Fragen 1-6.
Zu den Fragen 40 bis 42:
Das BMaA greift in die autonome Gesetzgebung ihrer OEZA-Partnerländer nicht ein.
Zu den Fragen 43 und 44:
Im
Dreijahresprogramm werden im Kapitel „Handel und Entwicklung" die
Interventionsfelder Mikro-, Klein- und
Mittelbetriebsentwicklung vorgestellt. Ein eigenes
Sektorkonzept zielt auf die lokale
KMU-Förderung, Microfinance, Business Development
und UnternehmerInnenförderung ab.
Zu Frage 45:
Ja.
Zu den Fragen 46 und 47:
Der Schwerpunkt Wirtschaft & Entwicklung bewegt sich
im Rahmen des entwicklungs-
politischen Auftrages
der OEZA sowie der internationalen Erkenntnisse und ist ein
zusätzlicher Bereich zur Erreichung ihrer Ziele. Zu diesen gehören auch die in
der
Millenniumserklärung enthaltenen Ziele.
Zu Frage 48:
Es gibt in der OEZA Richtlinien und Kriterien betreffend
die Gleichstellung der Geschlechter
und die Rolle der
Frau im Entwicklungsprozess. Diese sind auch auf die Instrumente von
Wirtschaft & Entwicklung anzuwenden.
Zu Frage 49:
Siehe dazu meine Beantwortung zu Frage 26.
Zu den Fragen 50 und 51:
Österreich beteiligt sich im Rahmen der EU-Fortschrittsberichterstattung.
Zu den Fragen 52 und 53:
Genderfragen werden nach Möglichkeit in allen Berichten behandelt.
Zu Frage 54:
Ja. Im Rahmen von Wirtschaft & Entwicklung können
die Fair-Trade-Erfahrungen
aufgegriffen werden. Wesentlich ist die Einhaltung der nationalen Gesetze bzw.
der
international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards.
Zu Frage 55:
Nein.
Zu den Fragen 56 und 57:
Wirtschaft & Entwicklung ist ein
entwicklungsorientiertes Programm.
Zu Frage 58:
Die OEZA folgt einem Bericht und Appell des VN
Generalsekretärs Kofi Annan an die
Vereinten Nationen
zur verstärkten Einbindung der Privatwirtschaft in die
Entwicklungszusammenarbeit zur Erreichung
der Millenniumsziele.
Zu Frage 59:
In
vielen bedeutenden Geberländern (Deutschland, UK, die nordischen Staaten,
Kanada,
Schweiz etc.) gibt es seit vielen Jahren diverse Instrumente zur Kooperation
mit der
Privatwirtschaft, auf deren Erfahrungen die OEZA zurückgreift. Obwohl es seit
1998 ein
Pilotprogramm gegeben hat, ist Österreich
in diesem Bereich ein Schlusslicht und versucht
nun, diese Lücke zu schließen.
Zu Frage 60:
Ja, siehe beispielhaft UNIDO „African Foreign Investor
Survey 2003", „Ostafrikanische
Union - Statistik
2002", OECD-Bericht 2001 „L´Afrique émergente", Dänemarks „The
Private Sector Development Programmes", Deutschlands Gesellschaft für
Technische
Zusammenarbeit (GTZ) und DEG-Programme etc.
Zu Frage 61:
Eine
UNIDO-Studie erhob ein privates Investment-Potential in 10 afrikanischen
Staaten in
den nächsten 3 Jahren in folgenden
OEZA-Schwerpunktländern: Burkina Faso: 3,5 Mio. $,
Äthiopien: 3,8 Mio. $, Mosambik: 2,9 Mio. $, Kenia: 3,1
Mio. $, Senegal: 5 Mio. $,Tansania:
3,7 Mio. $, Uganda: 2,3 Mio. $. Dabei wurden
insgesamt 758 Unternehmen analysiert.
Zu Frage 62:
Das allgemeine Geschäftsklima, Marktbedingungen, Lokale
Geldmittel, ausgebildetes
Personal, Rohmaterialien, etc.
Zu den Fragen 63 bis 67:
Die Internationalen Finanzinstitutionen, OECD und
spezialisierte UN-Agenturen wie
Internationale Arbeitsorganisation ILO und UNIDO bieten umfangreiche
einschlägige
Literatur
an.
Zu Frage 68:
Siehe meine Beantwortung zu Frage 30.
Zu Frage 69:
Wirtschaftsentwicklung
ist die Grundvoraussetzung für nachhaltige Reduktion der Armut,
denn Investitionen, Innovationen und funktionierendes Unternehmertum schaffen
neue
Arbeitsplätze, Einkommen und damit eine stabile Existenzgrundlage in unseren
OEZA-
Partnerländern. Ohne Wirtschaftswachstum
ist keine nachhaltige Armutsreduktion möglich.
Zu Frage 70:
Wirtschaft
& Entwicklung ist in erster Linie ein Programm für den privaten
Unternehmenssektor. Angedacht werden können
eventuell auch „Tripartite" Partnerschaften
zwischen OEZA, Privatunternehmen und NGOs.
Zu Frage 71:
Mit Privatsektor ist der „For-Profit-Sektor"
gemeint.
Zu Frage 72:
Im Prinzip alle. Aufgrund der Wirtschaftsstruktur
Österreichs werden die KMUs aber
voraussichtlich die Hauptgruppe sein.
Zu Frage 73:
Sowohl als auch.
Zu Frage 74:
Der
Privatsektor Österreichs und der Zielländer sind bereits in OEZA-Programme und
Projekte einbezogen und werden es auch künftig sein. Der Unterschied ist, dass
die
Privatsektorentwicklung der Zielländer bzw.
die Dynamisierung der lokalen Ökonomien (und
damit Armutsreduktion) zu den Primärzielen der Entwicklungspolitik
gehört, während die
Einbeziehung und Mobilisierung der österreichischen Wirtschaft ein Mittel (unter
anderen)
ist, um diese Ziele zu erreichen.
Zu Frage 75:
Es
gibt eine geltende Sektorpolitik der OEZA für die Mikro-, Klein- und
Mittelbetriebs-
förderung in Entwicklungsländern. Darüber hinaus werden derzeit zwei
Instrumente
entwickelt bzw. weiterentwickelt:
Unternehmenspartnerschaften (business-to-business) und
Entwicklungspartnerschaften (öffentlich-privat). Prinzip dabei: ohne
lokalen Partner als
Hauptnutznießer gibt es kein von der OEZA unterstütztes Projekt.
Zu den Fragen 76 und 77:
Ja. Ausländische Direktinvestitionen und die daran
anknüpfenden OEZA-Vorhaben müssen in
jedem Fall mit den
jeweiligen Lokalregierungen abgestimmt sein. In einigen Fällen können
Lokalregierungen, Investment Promotion Agencies und/oder intermediäre
Organisationen
direkte Partner sein. Es ist auch wünschenswert, dass solche Vorhaben in
Partnerschaften
zwischen Business, Staat und Zivilgesellschaft eingebettet werden, doch hängt
dies vom
jeweiligen Kontext ab. Solche Partnerschaften können angeregt, aber in der
Regel nicht von
außen verordnet werden.
Zu Frage 78:
Ja. Das Programm ist so konzipiert, dass die Wirtschaft
& Entwicklung - Instrumente zur
Umsetzung
der Länder- und Sektorplanungen der OEZA eingesetzt werden können. Ander-
erseits soll aber
auch Platz sein für innovative unternehmerische Initiativen, die sich nicht
notwendigerweise mit den bestehenden Sektorschwerpunkten
decken. Die OEZA hat schon
bisher auch Vorhaben
außerhalb ihrer Schwerpunkte unterstützt, wie z.B. im Rahmen der
NGO-Kofinanzierungen und der "PRIVATEN WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFTEN"
bzw. der einschlägigen UNIDO-Aktivitäten
(Cleaner Production, Investmentpromotion etc.).
Zu Frage 79:
Nicht ohne lokalen Partner als Hauptnutznießer.
Zu Frage 80:
Durch zwei Instrumente:
„Unternehmenspartnerschaften" und „Entwicklungspartner-
schaften".
Zu Frage 81:
Ja.
Zu Frage 82:
Siehe meine Beantwortung von Frage 80.
Zu Frage 83:
Ja.
Zu Frage 84:
Siehe meine Beantwortung von Frage 80.
Zu den Fragen 85 und 86:
Ein eigenes Sektorkonzept zielt auf die lokale KMU-Förderung,
Mikrofinanzierungen und
UntemehmerInnenförderung
ab; und durch zwei Instrumente für Privatwirtschafts-
entwicklung: „Unternehmenspartnerschaften" und
„Entwicklungspartnerschaften".
Zu Frage 87:
Sowohl als auch.
Zu den Fragen 88 und 89:
Siehe dazu meine Beantwortung zu Frage 60.
Zu Frage 90:
Festlegungen erfolgen im Rahmen des Dreijahresprogrammes der OEZA.
Zu Frage 91:
Die Länder selbst definieren ihre Prioritäten, diese
müssen analysiert und Schwerpunkte, die
für das Konzept zur
Privatwirtschaftsentwicklung geeignet erscheinen, gesetzt werden
(Bsp.: Äthiopien, Kenia, Tansania, Uganda, Mosambik - Tourismus, Energie,
Lebensmittelverarbeitung, Ledererzeugung, Kleinbergbau, Elektronik,
Nachrichtentechnik,
Textilproduktion etc.). Schwerpunkte sind
im Dreijahresprogramm festgelegt.
Zu Frage 92:
Ja.
Zu Frage 93:
Ja.
Zu Frage 94:
Ja, siehe die Programme in den VN und der EU,
insbesondere Dänemarks, Schwedens,
Deutschlands, Frankreichs etc.
Zu Frage 95:
Die Evaluierung von Projektabwicklungen durch die
Privatwirtschaft erfolgt im Zuge
periodischer Länderprogrammevaluierungen durch beauftragte externe Evaluatoren.
Zu Frage 96:
Die
WEED-Studie baut im Wesentlichen auf der vom BMZ veranlassten Evaluierung durch
das „Deutsche Institut für
Entwicklungspolitik" („DIE") 2002 auf, deren Schlussfolgerungen
auf großteils 2001 erhobenen Daten basieren. Es handelt sich also um eine
Momentaufnahme
des 1999 angelaufenen Programms. Die „DIE-Studie" hat ergeben, dass
PPP der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit neue Impulse gegeben, zu innovativen Projekten
geführt, den
entwicklungspolitischen Dialog mit der
Privatwirtschaft intensiviert und zusätzliche Mittel
mobilisiert hat (DIE, 2002: 3-4). Die Studie hat aber auch auf Schwächen
hingewiesen, die
von WEED in den Mittelpunkt gerückt wurden. Die Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) hat der Kritik durch Weiterentwicklungen des Modells
Rechnung
getragen, die diese Schwächen zu einem
guten Teil vermeiden.
Zu Frage 97:
In
der OEZA gibt es bisher noch keine Erfahrungen mit PPP. Es ist vorgesehen, ein
Programm der
„Entwicklungspartnerschaften" einzuführen, das sich in seinen Grundzügen
an
das deutsche Modell anlehnt, aber auch die Lehren aus den bisher in Deutschland
und
anderswo gemachten Erfahrungen zieht und
berücksichtigt.
Zu den Fragen 98 und 99:
Siehe meine Beantwortung von Frage 97.
Zu Frage 100:
Im
Partnerschaftsmodell erbringen der private und der öffentliche Partner
komplementäre
Leistungen. Insofern sind die Unternehmen
weder Förder- noch Auftragsnehmer. Die OEZA
kann aber ihre - öffentlichen -
Leistungen mittels Aufträgen (Ausschreibungen) oder
Förderungen an Dritte erbringen.
Zu Frage 101:
Grundlage
für eine Partnerschaft ist die Einhaltung nationaler Gesetze und der
international
anerkannten Umwelt- und Sozialstandards
(z.B. ILO). Darüber hinaus kann die Entwicklung
sektoraler Verhaltenskodizes Gegenstand von Partnerschaften (sog.
„Strategischer
Allianzen") sein.
Zu den Fragen 102 bis 106:
Siehe meine Beantwortung von Frage 101.
Zu Frage 107:
Die OEZA geht von einer teilweisen Zielkongruenz aus.
Privatwirtschaftliche Interessen und
entwicklungspolitische
Anliegen können sich zu einem beträchtlichen Teil überschneiden.
Unternehmen sind
interessiert an positiven Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche
Tätigkeit (politische und wirtschaftliche Stabilität, effektiven staatlichen
Institutionen,
Rechtssicherheit, Infrastruktur, gesunde und gut ausgebildete Arbeitskräfte,
Kaufkraft etc.).
Die Entwicklungspolitik ist interessiert am Beitrag der Privatwirtschaft zu
Wachstum,
Innovation, Schaffung von Beschäftigung und Einkommen usw. Es gibt also eine
Schnitt-
fläche überlappender Interessen wo eine Zusammenarbeit zum beidseitigen Nutzen
möglich
ist. Außerhalb dieser Schnittmenge, wo es keinen gemeinsamen Nenner gibt, kommt
eine
Partnerschaft nicht zustande.
Zu Frage 108:
Durch die gemeinsame Erarbeitung von Förderrichtlinien
durch BMaA und ADA, die
Festlegungen im Dreijahresprogramm und das EZA-Gesetz.
Zu Frage 109:
Siehe meine Beantwortung von Frage 107.
Zu den Fragen 110 bis 113:
Siehe meine Beantwortung von Fragen 101, 107 und 108.
Zu
Frage 114:
Die Schlichtungsmechanismen sind Verhandlungen, Verträge
und, in letzter Instanz, die
Justiz.
Zu Frage 115:
Allgemeine Sanktionen sind in der österreichischen bzw.
lokalen Gesetzgebung vorgesehen.
Besondere Sanktionen
können vertraglich festgelegt werden (z.B. Vertragsstrafen o.ä.)
Zu Frage 116:
Siehe meine Beantwortung von Frage 101.
Zu Frage 117:
Die
oben erwähnte „DIE-Studie" stellt fest, dass aufgrund methodischer
Probleme nicht
geklärt werden konnte, in welchem Umfang
öffentliche Fördermittel durch die Mobilisierung
von zusätzlichem privatem Kapital eingespart werden konnte. Auch die
Frage ob PPP-
Maßnahmen wirksamer als die traditionellen
Instrumente der EZ sind, konnte die Evaluierung
nicht beantworten.
Zu Frage 118:
Grundsätzlich soll das Gesamtvorhaben der jeweiligen
Zielgruppe direkt oder indirekt zugute
kommen.
Zu Frage 119:
Opportunitätskosten errechnen sich aus den jeweils
vorhandenen Alternativen für den Einsatz
bestimmter Mittel. Es
ist unmöglich, diese im Abstrakten für alle künftigen Projekte zu
bestimmen. Da aber OEZA-Mittel, die für "PPPs" ausgegeben werden, die
Mobilisierung
privater Ressourcen voraussetzen, schneiden PPPs z.B. gegenüber 100% öffentlich
finanzierten Projekten gut ab.
Zu den Fragen 120 und 121:
Unternehmen sind selbstverständlich verpflichtet, alle
unternehmensbezogenen und Projekt-
relevanten Daten zur
Verfügung zu stellen. Wenn ein Unternehmen nicht bereit ist, die
erforderliche Transparenz der Daten herzustellen, so kann kein Projekt mit der
OEZA
zustande kommen.
Zu den Fragen 122 bis 124:
Dazu gibt es in der Regel Berichts- und
Auskunftspflichten bzw. unterliegen die jeweiligen
Partner den
Monitoring- und Evaluierungsmechanismen der OEZA.
Zu Frage 125:
Der Hauptnutznießer ist der Partner im OEZA-Partnerland.
Zu Frage 126:
Infrastrukturelle
Bedürfnisse werden im OEZA-Partnerland definiert. Inwieweit die OEZA
darauf eingeht, ist im Dreijahresprogramm festgelegt. Sofern es im Zielland
bzw. im
jeweiligen Sektor einen funktionierenden
Wettbewerb gibt, werden lokale und österreichische
Unternehmen gut beraten sein, die infrastrukturellen oder andere
Bedürfnisse ihrer
Zielgruppen zu erheben und ernst zu nehmen.
Sofern der Wettbewerb - aus welchen Gründen
immer - beschränkt ist oder Monopole vorliegen, geht es darum, die
Kapazität staatlicher
Regulierung zu stärken.
Zu Frage 127:
Durch das einschlägige Regelwerk.
Zu Frage 128:
Ja.
Zu Frage 129:
Durch Dialog mit den Antragstellern.
Zu den Fragen 130 und 131:
Ja.
Zu Frage 132:
Nein.
Zu
Frage 133:
Nein.
Zu Frage 134:
Nein.
Zu Frage 135:
Ja. Auch in Schwellenländern kann Wirtschaft &
Entwicklung einen Beitrag zur
Armutsminderung leisten.
Zu Frage 136:
Laut „DIE-Studie" hat das System der PPP der
deutschen EZ neue Impulse gegeben, zu in-
novativen Projekten geführt, private Mittel mobilisiert und stellt eine
positive Ergänzung der
deutschen
EZ dar.
Zu Frage 137:
In erster Linie profitieren die Partnerländer.
Zu Frage 138:
Entwicklungspartnerschaften sind auf gemeinsame
betriebswirtschaftliche und ent-
wicklungspolitische Zielsetzungen gerichtet. Sie haben daher auch
Gemeinwohlinteressen
zum Inhalt, die in der Regel von öffentlicher Seite (ADA und ihre lokalen
öffentlichen
Partner)
wahrgenommen werden, indem z.B. positive Externalitäten gefördert, negative
hintan
gehalten, oder
öffentliche Güter erbracht werden. Das können Infrastrukturmaßnahmen aber
auch die Erbringung von Dienstleistungen
wie über das betrieblich notwendige Maß
hinausgehende Ausbildungsmaßnahmen, Umweltschutzmaßnahmen u.v.a. sein.
Zu Frage 139:
Bei Unternehmenspartnerschaften geht es darum,
Ungleichgewichte im Zugang zu
Informationen, know how und Ressourcen auszugleichen, die lokale Unternehmen
daran
hindern,
die mit der Liberalisierung des internationalen Handels verbundenen Chancen zu
nützen. Staatliche Business Support Services haben sich
oft als wenig effektiv erwiesen, nicht
zuletzt weil sie
vielfach angebotsorientiert agieren. Als eine alternative oder komplementäre
Form, lokalen Unternehmen solche Dienstleistungen und Ressourcen zugänglich zu
machen,
bieten sich unter anderem kommerzielle Kooperationen mit international
agierenden
Unternehmen an, durch die lokale KMUs Zugang zu Technologie, Kapital und
modernen
Management-Methoden erhalten können bzw. ihnen die Anbindung an internationale
Märkte
erst ermöglicht wird. Der lokale private
Partner profitiert von den öffentlichen Leistungen und
beteiligt sich an ihnen, könnte sie aber allein nicht erbringen, weil
der Nutzen der
Allgemeinheit und somit auch seinen
Konkurrenten zugute kommt.
Zu Frage 140:
Es ist unrichtig, dass positive Ergebnisse im deutschen
Programm nicht nachweisbar sind.
Österreich
kann auf den deutschen Erfahrungen aufbauen und aus ihnen lernen.
Zu Frage 141:
In das W&E-Programm fließen Erkenntnisse mehrerer
multilateraler und bilateraler Geber
ein.
Zu Frage 142:
Mögliche Wettbewerbsverzerrungen werden durch allgemeine
Zugangsmöglichkeit und
transparente Verfahren so weit wie möglich vermieden.
Zu Frage 143:
Lokale Firmen werden nicht verdrängt, sondern
profitieren durch Partnerschaften und andere
Kooperationsformen mit international agierenden Unternehmen.
Zu den Fragen 144 und 145:
Durch sorgfältige Prüfung der jeweiligen Projektanträge.
Zu Frage 146:
Durch möglichste Trennung von Errichtung und Betrieb der Infrastruktur.
Zu Frage 147:
Eine derartige Umverteilung findet nicht statt.
Zu Frage 148:
Siehe meine Beantwortung von Frage 147.
Zu Frage 149:
Das ist eine Entscheidung der Industriepolitik des
jeweiligen Landes, auf welche Österreich
nur beschränkt
Einfluss hat. Konzertierte Aktionen der internationalen Gebergemeinschaft
und der zivilen Gesellschaft können dem
entgegenwirken.
Zu den Fragen 150 und 151:
Siehe meine Beantwortung von Frage 149.
Zu Frage 152:
Verbesserte Lebensbedingungen, gesicherte Einkommen,
Gesundheit und Bildung der
Projektpartner.
Zu den Fragen 153 bis 155:
Bereitstellung von Infrastruktur soll zur
Existenzgründung, Verbesserung des Alltagslebens
und dessen
Absicherung führen, zu einer Kette neuer betrieblicher Ansiedlung, zur
Entstehung neuer lokaler und
internationaler Wirtschaftskreisläufe.
Zu Frage 156:
Ja.
Zu Frage 157:
Technologie
ist von enormer Bedeutung und Grundvoraussetzung für wirtschaftliches
Wachstum und damit für die Hebung des
Lebensstandards. Industrielle Entwicklung soll
umweltschonend sein, aber gerade da bedarf es sehr oft der
„Hochtechnologie" und
Ingenieurwissenschaften. Die eingesetzten Technologien hängen auch vom
Entwicklungsstand eines Landes ab.
Zu Frage 158:
Ja.
Zu Frage 159:
Im Interesse des OEZA-Partnerlandes.
Zu Frage 160:
Durch behutsamen und verantwortungsbewussten Einsatz von
OEZA-Fördermitteln und
Berücksichtigung der
Vorgaben sowohl des EZA-Gesetzes als auch des
Dreijahresprogramms.